Und wie gesagt: Wenn in etlichen andren Foren und Plattformen offen auch mit Namensnennugn des Händler nun darüber berichtet werden kann, verstehe ich nicht, warum der Beklagte nicht seinen Prozessakten ungeschwärzt öffentlich machen kann und will.
Es hat vielleicht auch mit der Größe des Forums zu tun. Wenn in einer Clubzeitung eine Behauptung steht wird das auch weniger Aufmerksamkeit erregen, als wenn es in einer überregionalen Tageszeitung steht. Je größer die Verbreitung ist, desto größer ist der potentielle Schaden und umso eher wird geklagt.
Ich bin nicht bei eBay, aber so viel ich mitbekommen habe, gibt es dort schon länger keine Möglichkeit für negative Bewertungen. Der Grund dürfte der selbe sein.
Wie weit Schwärzungen nötig sind oder nicht bei Verfahren, die möglicherweise nicht öffentlich abgewickelt wurden, weiß ich nicht. Möglicherweise liegt es einfach daran, dass ja ziemlich konkrete Aussagen über die wenig charmante Handlungsweise des Händlers gemacht wurden und diese dann kritisch werden können, sobald der Name dazugegeben wird.
Also nicht allein die Tatsache der Veröffentlichung des Namens mit dem Inhalt des Dokuments, sondern die Tatsache, dass die über den Händler im Forum vom Betreiber getätigten Aussagen eine Angriffsfläche bieten würden, sobald auch der Name dazu bekannt ist.
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