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Rechtliches zu Lizenzen bei Partybildern

DaLinux

Themenersteller
Hallo zusammen,

nachdem ich jetzt doch schon recht lange mit lese, habe ich mal eine Frage an euch.

Es ist aber nicht ganz einfach, weil ich meine bisherigen Informationen nur vom Hörensagen habe.

Und zwar ist bei uns in der Sporthalle eine Party, welche von einem Ortsansässigen Verein ausgerichtet wird.
Unter anderem kommt die Band AXXIS (vielleicht kennt man sie ja) und eine Zeitung hat sich anscheinend rechte gesichert, um einen Fotografen zu schicken. Dadurch wurden, die regional bekannten üblichen Verdächtigen ausgeladen, weil sie anscheinend keine Bilder machen dürfen (vielleicht auch nur nicht veröffentlichen. Aber dann haben sie keinen Nutzen mehr. "Profit"). Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Portale, welche ihre Partybilder online stellen und Besucher sich später die Bilder anschauen können, wie peinlich sie doch auf dem Fest waren.

Meine Frage, genauer gestellt:
"Darf ich als Privatperson, auf solch einer Veranstaltung Bilder machen und diese z.B. dem Verein kostenlos zur Verfügung stellen, so dass dieser sie auf seine eigene Homepage stellen kann?"
Oder gibt es tatsächlich eine Möglichkeit Personen wie mir (Hobbyknipser), das Fotografieren auf solch einer Veranstaltung zu verbieten. Der Veranstalter hat sicher nichts dagegen, wenn er ein paar schöne Bilder von mir bekommt. War die letzten Jahre ja auch so. Aber kann er, bzw. ich Probleme mit der Zeitung bekommen?

Ich weiß, ist jetzt alles sehr schwammig und ich sollte mich doch am besten mal mit dem Vorstand in Verbindung setzten. Aber dies ist bis kurz vor der Veranstaltung leider nicht mehr möglich.

Trotzdem hoffe ich, dass mir der eine oder andere mir hilfreiche Tipps geben kann. Ach ja, es ist schon dieses Wochenende *hust*

Grüße,
DaLinux
 
nachdem ich jetzt doch schon recht lange mit lese, habe ich mal eine Frage an euch.

Das ist ja auch die erste Frage zum Thema Rechte hier im Forum.



Es ist aber nicht ganz einfach, weil ich meine bisherigen Informationen nur vom Hörensagen habe.

In der tat, ohne Information kann dir NIEMAND etwas genaues sagen.


Oder gibt es tatsächlich eine Möglichkeit Personen wie mir (Hobbyknipser), das Fotografieren auf solch einer Veranstaltung zu verbieten.

Ja, diese Möglichkeit gibt es.
 
Aber ACHTUNG wenn man als Hobbyknipser mit einer "ProfiKamera" eben "knipsen" will ist man leider oft nicht erwünscht.

Aber gleiche Person mit ner ollen Kompaktknipse erhält einlass/Zugang :-(
 
ich verstehe die fragestellung ehrlich gesagt nicht. hat die band die rechte "verkauft" oder der veranstalter? wenn es die band war sind bilder von der va selber kein problem (in absprache mit dem veranstalter), nur darf dabei nicht die band zu sehen sein. hat der veranstalter die rechte verkauft hat sich die frage schon erledigt.

wenn du als privatperson (sprich nicht akkreditiert) dort bilder machst, dürfen diese nicht verbreitet werden, schon garnicht auf (party/bilder)portalen.
 
Frag den Veranstalter!
Du hast meinen Beitrag aber schon ganz gelesen?

Das ist ja auch die erste Frage zum Thema Rechte hier im Forum.
Weiß ich! Aber ohne geeignete Stichwörter kommt man nicht sehr weit. Bzw. ist die Suchfunktion auch nicht die beste.

In der tat, ohne Information kann dir NIEMAND etwas genaues sagen.
Wenn ich etwas genaues wissen wollte, würde ich nicht in einem Forum posten, sondern einen Anwalt konsultieren.
Es würden mir Erfahrungen aber schon weiter helfen. Um daraufhin mit dem Veranstalter etwas qualifizierter darüber sprechen zu können.

Ja, diese Möglichkeit gibt es.
Vielen Dank. Wie könnte solch eine Klausel aussehen? Der Veranstalter hat nichts dagegen, wenn dann die Zeitung.

Aber ACHTUNG wenn man als Hobbyknipser mit einer "ProfiKamera" eben "knipsen" will ist man leider oft nicht erwünscht.

Aber gleiche Person mit ner ollen Kompaktknipse erhält einlass/Zugang :-(
Einlass ist nicht das Problem. Ich gehöre zum arbeitenden Volk auf dieser Veranstaltung.

Danke für die Versuche einer gescheiten Antwort!

*edit*
ich verstehe die fragestellung ehrlich gesagt nicht. hat die band die rechte "verkauft" oder der veranstalter? wenn es die band war sind bilder von der va selber kein problem (in absprache mit dem veranstalter), nur darf dabei nicht die band zu sehen sein. hat der veranstalter die rechte verkauft hat sich die frage schon erledigt.
JUHU, genau solch ein Post bringt mich weiter. DANKE!
wenn du als privatperson (sprich nicht akkreditiert) dort bilder machst, dürfen diese nicht verbreitet werden, schon garnicht auf (party/bilder)portalen.
Genau genommen bin ich auf der VA als ehrenamtlicher Helfer. Wobei es die letzten Jahre so war, dass ich mit der Kamera für den Veranstalter Bilder gemacht habe. Dies selbst verständlich abgesprochen. Leider kann ich derzeit keine Rücksprache mit dem eigentlichen Verantwortlichen halten und darum meine etwas unqualifizierte Frage hier. Um mich dann kurz vor der VA mit dem Verantwortlichen zu unterhalten. Wobei ich mir sicher bin, dass er über den Sachverhalt auch nicht den Durchblick hat.
Ja ich weiß, dass er verantwortlich ist. Aber Rechte und Pflichten werden gerade etwas vernachlässigt, weil die Kompetenz und Zeit anscheinend fehlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi DaLinux,

ja, ich habe den ganzen Eingangstext gelesen und meine Antwort bleibt die gleiche: Frag den Veranstalter. Irgendjemand aus dem Verein wird ansprechbar sein, ob nun per Telefon oder per email. Alles andere wäre nicht seriös.
 
Hi DaLinux,

ja, ich habe den ganzen Eingangstext gelesen und meine Antwort bleibt die gleiche: Frag den Veranstalter. Irgendjemand aus dem Verein wird ansprechbar sein, ob nun per Telefon oder per email. Alles andere wäre nicht seriös.
OK. Entschuldige, dass ich etwas ungehalten war.
Leider ist es derzeit nicht möglich den qualifiziertesten Ansprechpartner ans Telefon zu bekommen. Die anderen wollen sich nicht dazu äußern, weil dann wieder nur Halbwahrheiten heraus kommen.
 
Vielen Dank. Wie könnte solch eine Klausel aussehen? Der Veranstalter hat nichts dagegen, wenn dann die Zeitung.
...
Einlass ist nicht das Problem. Ich gehöre zum arbeitenden Volk auf dieser Veranstaltung.
...
Leider kann ich derzeit keine Rücksprache mit dem eigentlichen Verantwortlichen halten und darum meine etwas unqualifizierte Frage hier.



Der Veranstalter hat das Hausrecht. Er kann daher die Spielregeln festlegen. Wenn er - aus welchen Gründen oder Absprachen mit der Zeitung auch immer - keine Kameras zulässt, dann ist das halt so. Halle -> Einlasskontrollen usw. vorausgesetzt.

Wenn die Band auf einem allgemein öffentlich zugänglichen Platz auftreten würde, dann sähe es anders aus.

Du musst hier zwischen dem Hausrecht (Zugang) und den Rechten der Fotografierten (wenn öffentlicher Auftritt -> kein Problem) unterscheiden.

Also, um ein Gespräch mit dem Verantwortlichen wirst Du nicht herumkommen. Die Kamera einfach "mal mitzunehmen", wie ich so zwischen den Zeilen lese, halte ich für keine gute Idee. Schliesslich willst Du es Dir ja nicht mit dem VA verderben. Und wenn er anderen Partyportalen schon verbietet, Fotos zu machen, wird das schon seinen Grund haben. Das muss nicht unbedingt eine Absprache mit der Zeitung sein, sondern kann auch eine Absprache mit dem Management der Band sein. Z.B. die Vorgabe, dass die Bilder nur zur zeitnahen Berichterstattung genutzt werden dürfen. Ein unsinniges, aber sich immer weiter ausbreitendes Verhalten übrigens ...

LG Conram
 
... Die anderen wollen sich nicht dazu äußern, weil dann wieder nur Halbwahrheiten heraus kommen.

Aber hier wirst Du nicht mal HalbWahrheiten bekommen, hier kriegst Du nicht mal Zehntelwahrheiten.

Nur was zum Überlegen: wenn - nur mal fiktiv angenommen - die Zeitung dem Veranstalter viel Geld dafür bezahlt, um dort exklusiv Bilder machen zu dürfen, dann hättest Du wohl auch nicht an der Stelle der Zeitung eine Freude, wenn "irgend Jemand" Bilder von dieser Veranstaltung veröffentlicht, oder? Sowas kann dann schnell ziemlich teuer werden für Dich.

Daher: genau sagen kann es Dir lediglich der Veranstalter und sonst niemand auf dieser Welt.
 
Aber hier wirst Du nicht mal HalbWahrheiten bekommen, hier kriegst Du nicht mal Zehntelwahrheiten.

Nur was zum Überlegen: wenn - nur mal fiktiv angenommen - die Zeitung dem Veranstalter viel Geld dafür bezahlt, um dort exklusiv Bilder machen zu dürfen, dann hättest Du wohl auch nicht an der Stelle der Zeitung eine Freude, wenn "irgend Jemand" Bilder von dieser Veranstaltung veröffentlicht, oder? Sowas kann dann schnell ziemlich teuer werden für Dich.

Daher: genau sagen kann es Dir lediglich der Veranstalter und sonst niemand auf dieser Welt.
Halbwahrheiten von Landwirten und Elektrikern, sind mir aber weniger Wert zur Informationsfindung, als Zehntelwahrheiten von Fotografen (in diesem speziellen Fall). Bzw. sind Erfahrungen und Meinungen für mich wichtig. Ich erwarte ja nicht von euch, dass stichhaltige Angaben gemacht werden. Kann ja auch keiner mit solch spärlichen Angaben.

Zur Verdeutlichung:
Nicht ich will die Bilder veröffentlichen, sondern der Veranstalter. Ich bin nur, der der scharf stellt und abdrückt.
Keins dieser Bilder würde ich mir übers Bett hängen oder veröffentlichen wollen. Wir reden hier von einem Hallenfest eines Vereins, bei dem ich nicht angemacht werden will, weil ich die Kamera dabei hab.
Und nochmal um es ab zu kürzen. Der Veranstalter hat sicher nichts gegen die Bilder.

Nachdem mir jetzt wiederholt gesagt wurde, auf was ich achten soll, fühle ich mich bereit, mit dem Veranstalter zu reden.
Ihr kennt vielleicht das Gefühl, wenn man etwas fragen will. Aber nicht weiß was, weil der Background fehlt. Diesen Background wollte ich nur etwas füllen, um dem Veranstalter auf den Zahn zu fühlen. Man will sich ja nicht in Nesseln setzen.

*edit*
Um mich ganz aus irgendwelchen Streitigkeiten heraus zu halten, gäbe es die Möglichkeit einer schriftlichen Erlaubnis, des Veranstalters.
Hätte da jemand eine Idee, welche sich mit wenig Aufwand realisieren würde. (Vordruck, etc.)
 
Hallo DaLinux.

Der Veranstalter sollte sich auch einmal den Vertrag mit der Band durchlesen.
Oftmals sind dort die Probleme mit Bildaufnahmen und -verwertungen geregelt.

Ich kenne es aus eigener Erfahrung von Tourneen. Der Künstler (oder die Band)
hat ein vertragliches Fotografierverbot zugesichert bekommen, damit eben nicht beliebige Fotos des Auftritts im Internet oder sonstwo kursieren.

Falls der Veranstalter sich nicht darum kümmert, kann es schnell mal teuer für ihn werden.

Also: Ein ausgiebiges Gespräch im Vorfeld sollte das Problem sicherlich klären.

P.S.: Tourneeleiter oder Bandmanager sind "not amused" :grumble:, wenn trotz eines Verbotes fotografiert wird.

Schöne Grüße
Helmut
 
Der Veranstalter hat das Hausrecht. Er kann daher die Spielregeln festlegen. Wenn er - aus welchen Gründen oder Absprachen mit der Zeitung auch immer - keine Kameras zulässt, dann ist das halt so. Halle -> Einlasskontrollen usw. vorausgesetzt.

LG Conram

Dem kann ich nur zustimmen - das Hausrecht ist hier der entscheidene Punkt.
Der Veranstalter mietet die Halle und bekommt dadurch für die Zeitdauer der Miete das Hausrecht.
Durch dieses steht im das Recht zu, zu bestimmen, ob oder auch wer bei der Veranstaltung fotografieren darf. Er darf sogar durch den Vetrag den Eigentümer / Betreiber der Halle untersagen, dort zu fotografieren.

Neben dem üblichen Tipp, den Veranstalter zu fragen, besteht ja auch noch die Möglichkeit, bei der Zeitug zu fragen - vielleicht stellt diese kostenneutral ein paar Bilder zur Verfügung.

LG
TMH
 
Stand der Dinge ist, dass es von mir keine Bilder geben wird.
Der Veranstalter kann mir keine befriedigende Antwort auf meine Fragen geben und somit werde ich mich nicht in eine Grauzone begeben.

Ich möchte mich bei allen bedanken, die mir hier so auf die schnelle geholfen haben.

DANKE!
DaLinux
 
*edit*
Um mich ganz aus irgendwelchen Streitigkeiten heraus zu halten, gäbe es die Möglichkeit einer schriftlichen Erlaubnis, des Veranstalters.
Hätte da jemand eine Idee, welche sich mit wenig Aufwand realisieren würde. (Vordruck, etc.)

Ein Ausdruck einer Email reicht in der Regel bei Akkreditierungen.

Ich versteh aber irgendwie immer noch nicht das Problem.
Also Du bist ein Mitglied des Teams und kommst also so oder so hinein und müsstest gar nicht an der Security vorbei. Ok. Und ? Das sagt doch gar nichts darüber aus, ob es erwünscht ist oder nicht. Erst Bilder machen und dann nachher fragen wird sicher Ärger geben. Das sagt einem schon der gute Menschenverstand und auch der Anstand.

Normalerweise ist der Veranstalter der Ansprechpartner Nr. 1 für die Presse und genau diese Fragen und kann Dir darüber Auskunft erteilen, was Du darfst oder nicht. Er hat alle relevanten Verträge geschlossen und hat auch das Hausrecht, um Dir mit Kamera den Zutritt zu erlauben oder zu verwehren. Also, dort schriftlich Nachfragen und die ggf. positive Antwort mitnehmen.

Mal wild spekuliert: Sollte der VA mit der Zeitung ein Abkommen haben, dass nur diese Fotos veröffentlichen darf, dann kann er Dich zwar hinein- und fotografieren lassen, aber er bekommt mächtig Ärger wenn Deine Fotos - von wem auch immer - veröffentlicht werden.


LG Conram
 
Im Grunde hängt, wie schon im ersten Beitrag geschrieben, alles vom Veranstalter ab und Vereinbarungen die er getroffen hat. Er könnte vertragsbrüchig werden, für ihn könnte das Konsequenzen haben. Er kann auch jeder Person in seinem Gebäude das Fotografieren verbieten. Dazu braucht es keine Klausel - Es reicht wenn er auf dich zu geht und sagt: "Fotografieren verboten".
 
eine Zeitung hat sich anscheinend rechte gesichert, um einen Fotografen zu schicken. Dadurch wurden, die regional bekannten üblichen Verdächtigen ausgeladen, weil sie anscheinend keine Bilder machen dürfen (vielleicht auch nur nicht veröffentlichen. Aber dann haben sie keinen Nutzen mehr. "Profit").
Lästig, nervig, aber grundsätzlich möglich.

Meine Frage, genauer gestellt:
"Darf ich als Privatperson, auf solch einer Veranstaltung Bilder machen und diese z.B. dem Verein kostenlos zur Verfügung stellen, so dass dieser sie auf seine eigene Homepage stellen kann?"
Wenn Du Gefahr laufen willst, Dir eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) durch die Zeitung einzufangen...

Die Frage ist dabei natürlich, ob die Vereins-Homepage als "Wettbewerber" zu sehen ist. Ich würde das aus dem Bauch heraus bejahen - weil die Vereins-Website eine Veröffentlichung ist, und damit durchaus in Konkurrenz zur Zeitung steht.
Oder gibt es tatsächlich eine Möglichkeit Personen wie mir (Hobbyknipser), das Fotografieren auf solch einer Veranstaltung zu verbieten.
Das Fotografieren: im Prinzip ja. Nämlich indirekt über das Hausrecht und direkt über die AGB für die Eintrittskarten.

Das Veröffentlichen: noch mehr als das Fotografieren. Siehe oben, z.B.

Wenn bei der Veranstaltung nun etwas so sensationelles geschieht, daß das Interesse der Öffentlichkeit daran so stark ist, daß es andere Rechte überwiegt, kann das wieder anders aussehen. Aber das muß ja erstmal passieren...

Der Veranstalter hat sicher nichts dagegen, wenn er ein paar schöne Bilder von mir bekommt. War die letzten Jahre ja auch so. Aber kann er, bzw. ich Probleme mit der Zeitung bekommen?
Wenn der Veranstalter da irgendwelche Rechte an eine Zeitung verkauft hat, solltest Du auch mit Ärger mit dem Veranstalter rechnen. Der würde nämlich damit rechnen müssen, von der Zeitung kein Geld zu bekommen, wenn er die vereinbarte Exklusivität nicht durchsetzt.

Trotzdem hoffe ich, dass mir der eine oder andere mir hilfreiche Tipps geben kann. Ach ja, es ist schon dieses Wochenende *hust*
Vergiss es erstmal und kläre es in der nächsten Zeit in aller Ruhe für die Zukunft.

(Tip am Rande: eine einstweilige Verfügung, die Dir der Zeitungsverlag auf Grundlage des UWG reinwürgt, kostet Dich locker mal eben 1500 bis 2000 Euro.)
 
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