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Rechtliche Frage

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s04danny

Themenersteller
Servus zusammen,

ich habe da mal eine Frage. Ich beschränke mich aufs wesentliche ;)

Es wurde eine Hochzeit gegen Geld (mit Rechnung) fotografiert. Mündlich vereinbart das die Bilder auf einer Webseite zur Schau gestellt werden dürfen.

Nun gab es Krach und das Ehepaar verlangt das sämtliche Bilder von der Webseite verschwinden. Sämtliche Bilder wo das Ehepaar Gesichtlich zu erkennen sind, wurde gelöscht.

Nun befinden sich auf der Webseite noch 2-3 Fotos aus diesem Shooting (z.B. Brautstrauß) wo keiner der beiden drauf ist. Sie verlangen jedoch auch das löschen dieser Bilder und im Falle das dies nicht passiert drohen Sie mit Anwalt wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Klar wäre es kein Thema, hoffe ich zumindestens, die Bilder rauszunehmen für den Frieden der Menschheit :p aber es geht für mich mal um das Prinzip.

Hab meinem Kollegen an der Arbeit heute nämlich gesagt, das ich mir nicht vorstellen kann das man z.B. gegen ein Brautstrauß Foto klagen kann :ugly:

Täusche ich mich oder brauch man dafür auch eine Genehmigung des Brautpaars (In diesem Fall)?

Viele Grüße
 
Wurde ALLES nur mündlich gemacht, nichts schriftlich?

Ich bin da nicht so bewandert (Rechtsberatung im Forum is sowieso ne miese Idee ;)), aber meine Auslegung wär wohl auch so das ein Persönlichkeitsrecht wohl nur dann verletzt wird, wenn auch jemand oder etwas mit einer Persönlichkeit auf dem Bild zu sehen ist :o

Bei einem Blumenstrauß dessen Design nicht geschützt ist ... was will man da machen? :D
 
Persönlichkeitsrecht für nen Blumenstrauß? Nein, das gibts noch nicht mal in Deutschland.
 
@Fotostudio:
Kann ich nicht sagen wo es da klemmt.

@Dextera:
Die Vereinbarung das die Bilder Online gestellt werden dürfen, wurde lediglich mündlich besprochen. Ich sehe, was deine Einschätzung der Dinge angeht, es eigentlich exakt genauso.

Es geht wohl um 4 Fotos.

- Brautstrauß allein im Bild
- Braut steigt aus dem Auto (man sieht lediglich weißes Kleid und ein Fuß)
- Ein Band wird durchschnitten (hände, schere, band)
- Limousine solo (mit verwischtem Kennzeichen)
- 2 Hände (nur die hände im Bild)

Worauf will man da klagen? Man kann 3 Paare nebeneinander stellen und anhand der Bilder ist nicht zu erkennen wer das ist. Also so seh ich das, aber ich bin auch kein Richter...
 
Auch das Auto hat kein Persönlichkeitsrecht. Das Kennzeichen kannste Dir sparen.

Wenn das Paar nicht erkennbar ist, dann haste wohl nichts zu befürchten.

Dies ist KEINE Rechtsberatung!
 
Mein Wissensstand (keine verbindliche Rechtsauskunft!):

Wenn sich das Brautpaar an Hand der besonderen Begleitumstände eindeutig wiedererkennen kann - auch wenn die Gesichter nicht zu sehen sind - besteht ein Recht am eigenen Bild, und eine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist notwendig.

Ein Brautstrauß oder Auto hat kein Recht am eigenen Bild.

Daher: immer alles schriftlich festhalten.
 
Mein Wissensstand (keine verbindliche Rechtsauskunft!):

Wenn sich das Brautpaar an Hand der besonderen Begleitumstände eindeutig wiedererkennen kann - auch wenn die Gesichter nicht zu sehen sind - besteht ein Recht am eigenen Bild, und eine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist notwendig.

Ein Brautstrauß oder Auto hat kein Recht am eigenen Bild.

Daher: immer alles schriftlich festhalten.

Naja sie können ja nur sagen

" Das ist mein Strauß "
" Mit dem Auto sind wir gefahren "
" Das sind unsere Hände "

:D

Aber das wird ja nicht ausreichen.

Danke euch schonmal!
 
Es geht wohl um 4 Fotos.

- Brautstrauß allein im Bild
- Braut steigt aus dem Auto (man sieht lediglich weißes Kleid und ein Fuß)
- Ein Band wird durchschnitten (hände, schere, band)
- Limousine solo (mit verwischtem Kennzeichen)
- 2 Hände (nur die hände im Bild)

Worauf will man da klagen?

Na, es geht hier ja gar nicht um Marken- oder Persönlichkeitsrecht. Sondern allein ums Nutzungsrecht.

Urheberrecht bleibt immer beim Urheber, Nutzungsrecht kann abgetreten werden. Sogar soweit, dass selbst der Urheber das Werk nicht mehr anderweitig veröffentlichen darf.

Bei Zeitungen, Verlagen etc. ist es in der Regel so - haben die einmal das Nutzungsrecht (exklusiv und umfassend) erworben, kann der Urheber selbst nicht mehr anderweitig veröffentlichen.

Insoweit ist es sogar verständlich, wenn des Ehepaar meint 'dafür haben wir bezahlt, die Bilder gehören uns'.

Frage wäre hier allein, ob mit der Beauftragung und Bezahlung von Hochzeitsfotos der Auftraggeber tatsächlich die exklusiven Verwertungsrechte bekommt. Ist vom Einzelfall abhängig (DVD zum Selbstdrucken? Abzüge bei Fotografen nachbestellen? etc. etc.)

C.
 
Na, es geht hier ja gar nicht um Marken- oder Persönlichkeitsrecht. Sondern allein ums Nutzungsrecht.

Das ist natürlich ne ganz andere Geschichte. Aber das wurde vom Thread-Opener nicht gefragt. Und ich denke, er weiß selber recht genau, welches Nutzungsrecht er NACHWEISBAR vereinbart hat.
 
Wer weiss schon, was anhand der Hände und des Fußes zu erkennen ist. Da genügt es m.W. nach schon, wenn Personen, die das Brautpaar kennen, dieses anhand der Bilder eindeutig zuordnen können.

Und ob Auto und/oder Blumenstrauß so einzigartig/außergewöhnlich sind, daß es hier vieleicht auch noch irgendein Schlußpfloch gibt, mit dem man die Veröffentlichung der Bilder untersagen lassen könnte, weiß hier auch keiner.
 
Hallo,

Auch von meiner Seite selbstverständlich keine Rechtsberatung, jedoch würde ich das Geschäft hier in Gänze sehen wollen.

Vertrag:

Fotos von der Hochzeit gegen Geld und das Recht mit den Fotos der Hochzeit indirekt (als Referenz), werben zu dürfen.

Insofern wäre das Honorar ( außen vor, ob Dienst- oder Werkleistung) höher gewesen, wenn von vorne herein eine eigene Nutzung des Urhebers zu Refenzzwecken ausgeschlossen gewesen wäre.

Wird Dir jetzt das Recht zur Referenzierung - soweit dies überhaupt in Nachhinein so ohne weiteres geht, denn die Einwilligung/Zustimmung lag zumindest mündlich ja vor - verweigert, so müßte dieses Recht durch ein höheres Honorar wieder ausgeglichen werden.

Natürlich könnte die Sache anders liegen, wenn die Zustimmung gerade wegen der Qualität der Bilder wieder entzogen werden soll.

Insofern war Deine Löschung der Fotos ohne Nachforderung einerseits schlechtes Claims-Management, andererseits aber kundenfreundlich und entgegenkommend. Jetzt aber auch noch zu fordern, dass neutrale Fotos zu löschen sind, ist wohl rechtsmißbräuchlich.

Inwieweit Du beweisen kannst, dass ein Teil des Honorars durch die Referenzierung abgedeckt wenn sollte kann nur anhand der Höhe, mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung, entschieden werden.

War Dein Honorar so hoch, dass das Recht zu Referenzen Nennung ein Entgegenkommen der Auftraggeber war, dann kann man Dir das Recht wohl eher wieder entziehen. War Dein Honorar offensichtlich eher niedrig, dann kann man Dir das Recht wohl nicht ohne weiteres entziehen.

Liebe Grüße!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist natürlich ne ganz andere Geschichte. Aber das wurde vom Thread-Opener nicht gefragt. Und ich denke, er weiß selber recht genau, welches Nutzungsrecht er NACHWEISBAR vereinbart hat.

Quatsch. Genau das hat er gefragt: "Täusche ich mich oder brauch man dafür auch eine Genehmigung des Brautpaars (In diesem Fall)"

Wenn das Paar die umfassenden Nutzungsrechte hat: Ja. Wenn nicht: Nein. Und wenn der TO eine Regelung dazu im Vertrag hätte, bräuchte er gar nicht fragen.

Aber ihr könnt gerne unter dem 'rechtlichen' Mantel weiter über Erkennbarkeit von Händen, Füßen und Sträußen schwadronieren...

C.
 
Quatsch. Genau das hat er gefragt: "Täusche ich mich oder brauch man dafür auch eine Genehmigung des Brautpaars (In diesem Fall)"

Wenn das Paar die umfassenden Nutzungsrechte hat: Ja. Wenn nicht: Nein. Und wenn der TO eine Regelung dazu im Vertrag hätte, bräuchte er gar nicht fragen.

Aber ihr könnt gerne unter dem 'rechtlichen' Mantel weiter über Erkennbarkeit von Händen, Füßen und Sträußen schwadronieren...

C.

Exakt, es ist vollkommen sinnfrei nach einer gesetzlichen Regelung zu suchen, wenn es um einen Vertrag geht, wir leben in einer Welt der Privatautonomie und da zählt was vertraglich vereinbart und nachweisbar ist.
 
Exakt, es ist vollkommen sinnfrei nach einer gesetzlichen Regelung zu suchen, wenn es um einen Vertrag geht, wir leben in einer Welt der Privatautonomie und da zählt was vertraglich vereinbart und nachweisbar ist.
(Hervorhebung von mir)
Exakt das ist der Knackpunkt: wenn die individuelle Vereinbarung eben nicht nachweisbar ist, wird wohl wieder auf die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zurückgegriffen werden.
(Natürlich sind auch mündliche Verträge uneingeschränkt gültig, aber wenn Aussage gegen Aussage steht...)
 
(Hervorhebung von mir)
Exakt das ist der Knackpunkt: wenn die individuelle Vereinbarung eben nicht nachweisbar ist, wird wohl wieder auf die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zurückgegriffen werden.
(Natürlich sind auch mündliche Verträge uneingeschränkt gültig, aber wenn Aussage gegen Aussage steht...)

Guter Hinweis mit dem "nachweisbar", wenn natürlich auch das nicht Nachweisbare zählen würde, aber dann müßten sich alle Parteien an ihre Wahrheitspflicht halten;)

Zur Feststellung und Indizienwirkung hatte ich ja schon einen Anhaltspunkt in Form der Honorarhöhe genannt.

Sinnfrei ist es aber - dies war mein Schwerpunkt - über das Recht am eigenen Bild oder das Recht einen Brautstrauß zu fotografieren zu schwadronieren - denn entweder war vereinbart, dass der Auftraggeberseite ein exklusives Recht an den Bildern zustehen sollte oder nicht und dann ist das Motiv leidlich gleich.

Liebe Grüße!
 
Also via Facebook gab es wohl eine "Vereinbarung" das die Bilder genutzt werden dürfen und dazu noch ein Schreiben utnerschrieben werden sollte, dazu ist es nicht gekommen, weil er es einfach vergessen hat (passiert ihm nie wieder).

An Kohle hat er 100€ erhalten.

Mehr Infos konnte ich nu auf die schnelle nicht erhalten
 
Also via Facebook gab es wohl eine "Vereinbarung" das die Bilder genutzt werden dürfen und dazu noch ein Schreiben utnerschrieben werden sollte, dazu ist es nicht gekommen, weil er es einfach vergessen hat (passiert ihm nie wieder).

An Kohle hat er 100€ erhalten.

Also mit einem Zeugen Screenshot (Facebook) machen, 100 EUR erwerben ja wohl kaum die exklusive Lizenz, fertig, der Strauss etc. kann bleiben.

Oder dem weisen Ratschlag von MasterOfPuppets folgen.

C.

PS: kr1ppkm0 - 'schwadronieren' war mein Wort, und ...
 
Also mit einem Zeugen Screenshot (Facebook) machen, 100 EUR erwerben ja wohl kaum die exklusive Lizenz, fertig, der Strauss etc. kann bleiben.

Oder dem weisen Ratschlag von MasterOfPuppets folgen.

C.

PS: kr1ppkm0 - 'schwadronieren' war mein Wort, und ...

So seh ich das auch...wie gesagt es geht nicht darum ob er die Bilder weg machen will oder nicht..es geht schlicht weg ums Prinzip. Ist er im Recht oder das Paar.

Sie sagen er würde nächste Woche Post vom Anwalt bekommen...:angel:

Naja ich bin mal gespannt was da raus kommt :)
 
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