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Rechtliche Frage zu Hot Pixeln

Uteperi

Themenersteller
Hey...

wieder mal ein 40d user, mit HP-problemen.
Jetzt habe ich ja schon einiges ausprobiert... Sensorreinigung... rauf und runter.. Meine 3 HP`s sind immer noch da.
Nun ist meine Frage:

Ich habe vor knapp einem halben jahr meine cam gekauft, und vor zwei Tagen hat mein HP-problem eingesetzt.
Also bin ich zu meinem Händler, und der meinte, er müsste sie einschicken, und das würde 3 wochen dauern.

Meine erste frage ist nun... Kann ich auf eine neue kamera bestehen, oder muss ich dem Händler rein rechtlich die möglichkeit geben das ding erst 3 mal einzuschicken, bevor ich wirklich eine andere bekomme? Denn ich kann nicht 3 wochen auf meine Kamera verzichten.. geht einfach nicht.

Meine zweite frage ist, ob es bei Kameras güteklassen wie bei bildschirmen gibt, die ich erst nach einer bestimmten anzahl von toten pixeln umtauschen kann?

Ich weiss, das das Thema hier schon hoch und runter durchgekaut wurde. Aber wie schon beschrieben, geht die Sensorreinigung bei miener nicht (überigens FW 1.0.5) um die HP`s auszumappen. Und in den anderen Threads wurde die rechtliche Frage des umtausches bei HP`s die erst nach einer Zeit entstehen nicht besprochen.

Danke für eure Hilfe
 
Hotpixel sind keine Fehler in der Kamera und werden normalerweise nicht durch die Garantie abgedeckt.
Jede Kamera zeigt bei ausreichend langen Belichtungszeiten Hotpixel. . .

Meinst Du vielleicht tote Pixel auf dem Sensor? Erscheinen die Fehlpunkte bei jeder Belichtungszeit?

Edit: Der Canon-Service 'mappt' die Hotpixel teilweise einfach aus.
 
Hotpixel werden nicht repariert, sondern ausgemappt.
Ja, es ist ärgerlich aber man muß wohl bis auf weiteres damit leben daß das passiert. Wenn du in der Nähe einer Canon-Werkstatt wohnst, mache doch einen Termin und lasse das "ambulant" machen.

Eigentlich unverständlich, daß man das nicht selber machen kann.
 
Meine erste frage ist nun... Kann ich auf eine neue kamera bestehen, oder muss ich dem Händler rein rechtlich die möglichkeit geben das ding erst 3 mal einzuschicken, bevor ich wirklich eine andere bekomme? Denn ich kann nicht 3 wochen auf meine Kamera verzichten.. geht einfach nicht.

Mal abgesehen davon, dass das Auftreten von Hotpixeln hier wahrscheinlich kein Mangel ist, kannst du nach § 439 I BGB nach deiner Wahl Beseitigung des Mangels oder eine mangelfreie Sache verlangen.

Der Verkäufer wird die Neulieferung aber meist verweigern. Einen rechtlich relevanten Grund dafür gibt es aber meistens nicht.

Aber was willst du machen? Den Händler verklagen? Das dauert wahrscheinlich noch länger als eine Reparatur. Aber zumindest könnte man damit drohen.
 
also die punkte erschienen bei jeder belichtungszeit... ich habe jedoch nur runter bis zur 1/60 s probiert. Aber da sind die zwei grünen und der rote punkt auch noch deutlich zu sehen.

Hmm ok.. das wird von der Garantie nicht abgedeckt?! Seid ihr da sicher?
 
Hmm ok.. das wird von der Garantie nicht abgedeckt?! Seid ihr da sicher?

Da Deiner Schilderung nach die Hotpixel erst nach einem knappen halben Jahr Gebrauch aufgetreten sind, liegt also kein Mangel vor, aus dem der Händler in die Gewährleistung genommen werden kann.
Ich würde allerdings bei Auftreten von Hotpixeln bei so langen Belichtungszeiten einen Mangel sehen, den Canon im Rahmen der Garantie beheben sollte.

Viele Grüße
Kilroy
 
oK..

danke für eure Antworten.
Hat mir sehr geholfen!

Ich gehe jetzt dann mal, da ich meine Standpunkt vertreten kann zu meinem Händler und rede ernsthaft mit dem.
 
Da Deiner Schilderung nach die Hotpixel erst nach einem knappen halben Jahr Gebrauch aufgetreten sind, liegt also kein Mangel vor, aus dem der Händler in die Gewährleistung genommen werden kann.

Der Händler müsste aber beweisen, dass die Hotpixel nicht schon beim Verkauf vorlagen. Das wird er nicht können.
Zudem kann es ja sein, dass diese bereits (durch was auch immer, z.B. Materialfehler) angelegt waren und erst später sichtbar wurden.
Oder der TO hat sie jetzt erst entdeckt. Bei vielen Aufnahmen kann man Hotpixel ja gar nicht sehen.
Aus diesem Grund wäre die Gewährleistung nicht ausgeschlossen.
 
Der Händler müsste aber beweisen, dass die Hotpixel nicht schon beim Verkauf vorlagen. Das wird er nicht können.
Zudem kann es ja sein, dass diese bereits (durch was auch immer, z.B. Materialfehler) angelegt waren und erst später sichtbar wurden.
Oder der TO hat sie jetzt erst entdeckt. Bei vielen Aufnahmen kann man Hotpixel ja gar nicht sehen.
Aus diesem Grund wäre die Gewährleistung nicht ausgeschlossen.

warum? Ein halbes Jahr ist doch schon vorbei - und da hat der Kunde die Nachweispflicht....
 
Ja, da tritt die Gewährleistung ein.

Canon gibt jedoch ein jahr garantie und ein jahr gewährleistung auf die produkte. Somit liegt ein jahr lang die Nachweispflicht bei canon
 
Ja, da tritt die Gewährleistung ein.

Canon gibt jedoch ein jahr garantie und ein jahr gewährleistung auf die produkte. Somit liegt ein jahr lang die Nachweispflicht bei canon

was hat das mit dem TO zu tun ? :rolleyes:

der will ja nicht auf seine Cam verzichten, bei Canon gibt es nur einschicken oder abgeben und warten.....

mit Canon hat der TO auch keinen Vertrag um den es zu streiten geht, streiten kann er nur mit dem Händler ;)

ergo, er müsste beweisen mit Bildern aus dem ersten halben Jahr das die

stuck Pixel ( also tote, zeitunabhängig bis zu 1/60s ) schon innerhalb der ersten 6 Monate da waren, evt. kann man vermuten das die schon da waren und erst jetzt aufgefallen sind, wird aber dünner der Pfad :D aber wenn der Händler in den AGB Nachbesserung vereinbart hat, dann wirds wohl nix mit schnellem Austausch

hot Pixel treten bei Langzeitaufnahmen auf und sind relativ normal, deswegen Darkframe, Rauschunterdrückung on

stuck Pixel sind auch relativ normal und werden normalerweise vom Service ausgemappt, einige Cams können das auch per Menü
 
warum? Ein halbes Jahr ist doch schon vorbei - und da hat der Kunde die Nachweispflicht....

Ach so. Ich dachte knapp ein halbes Jahr ist noch nicht ganz ein halbes Jahr... Wenn doch hast du natürlich recht. Dann bräuchte er für den Beweis schon ein Sachverständigengutachten. Das würde teuer...

ergo, er müsste beweisen mit Bildern aus dem ersten halben Jahr das die
stuck Pixel ( also tote, zeitunabhängig bis zu 1/60s ) schon innerhalb der ersten 6 Monate da waren, evt. kann man vermuten das die schon da waren und erst jetzt aufgefallen sind, wird aber dünner der Pfad :D aber wenn der Händler in den AGB Nachbesserung vereinbart hat, dann wirds wohl nix mit schnellem Austausch

Bilder helfen da nicht. Selbst wenn der Fehler auf dem ersten Bild ist, könnte es sein, dass er erst nach dem Kauf entstanden ist. Innerhalb der ersten 6 Monate hätte er den Mangel schon geltend machen müssen. Das er nur aufgetaucht ist, reicht nicht.
In den AGB kann der Händler aber keine "Nachbesserung" vereinbaren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey...

Meine erste frage ist nun... Kann ich auf eine neue kamera bestehen, oder muss ich dem Händler rein rechtlich die möglichkeit geben das ding erst 3 mal einzuschicken, bevor ich wirklich eine andere bekomme? Denn ich kann nicht 3 wochen auf meine Kamera verzichten.. geht einfach nicht.

Du hast als Käufer den anspruch auf einwandfreie Ware innerhalb der Gewährleistung, denn nur die ist rechtlich zugesichert, Garantie ist eine Erfindung aus dem Handel.
Anspruch auf eine neue Kamera? eindeutig NEIN. Der Kunde MUSS dem Verkäufer die Möglichkeit zum ausbessern geben, erst nach der 3 erfolglosen Reparatur, wichtig ist es muss 3 mal der gleiche Fehler gewesen sein, hast Du das Recht auf Wandlung, also Neugerät oder Geld zurück.

Je nach dem wie Kulant Dein Händler ist, besteht die Möglichkeit auf ein Leihgerät ... aber gleich ein neues? Eher nicht!
 
Du hast als Käufer den anspruch auf einwandfreie Ware innerhalb der Gewährleistung, denn nur die ist rechtlich zugesichert, Garantie ist eine Erfindung aus dem Handel.
Den Garantievertrag gibts auch im Gesetz... Er ist ein Vertrag und damit auch "rechtlich zugesichert" wenn vereinbart.
Anspruch auf eine neue Kamera? eindeutig NEIN. Der Kunde MUSS dem Verkäufer die Möglichkeit zum ausbessern geben, erst nach der 3 erfolglosen Reparatur, wichtig ist es muss 3 mal der gleiche Fehler gewesen sein, hast Du das Recht auf Wandlung, also Neugerät oder Geld zurück.
Du bist nicht ganz aktuell, wie man an dem Begriff "Wandlung" sieht, den es nicht mehr gibt. Wie in meinem ersten Posting hier zu sehen ist, ergibt sich der Anspruch auf die neue Kamera auch direkt aus dem Gesetz (§ 439 I BGB).
 
Wie in meinem ersten Posting hier zu sehen ist, ergibt sich der Anspruch auf die neue Kamera auch direkt aus dem Gesetz (§ 439 I BGB).

steht da nicht drinn ... sorry habe da nichts gelesen dass er Anspruch auf ne neue hat! Man muss den ganzen § sehen nicht nur das was man möchte.
Wenn ich Verkäfer wäre und ich war es 9 Jahre lang, dann würde ich auch sagen, OK der Hersteller ist in der Produkthaftung und muss was tun. Kann man auch in den AGB regeln wie dann so was läuft. Ich kenne kein Händler der mal eben so ne neue Cam über den Tisch schiebt weils den 439 BGB gibt.
 
Der Kunde MUSS dem Verkäufer die Möglichkeit zum ausbessern geben, erst nach der 3 erfolglosen Reparatur, wichtig ist es muss 3 mal der gleiche Fehler gewesen sein, hast Du das Recht auf Wandlung, also Neugerät oder Geld zurück.

Nein, das stimmt nicht. Ein Kunde muss keine 3 erfolglosen Reparaturen erdulden.

steht da nicht drinn ... sorry habe da nichts gelesen dass er Anspruch auf ne neue hat! Man muss den ganzen § sehen nicht nur das was man möchte.

Was genau verstehst Du an "... oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. " nicht?

Ich kenne kein Händler der mal eben so ne neue Cam über den Tisch schiebt weils den 439 BGB gibt.

Nur weil Händler beharrlich versuchen, geltenes Recht zu ignorieren, wird das BGB nicht ungültig.

Grüße
Ingo
 
Wenn der Mangel bei Kauf vorlag, hat man das Wahlrecht
zwischen Reperatur und neuer Cam.

Du hast aber die Cam bereits genutzt.

Welcher Händler - mal ganz ehrlich - kann in so einem Fall verpflichtet werden,
nach einem halben Jahr eine neue Sache zu liefern.

Das ist absurd.

Cam einschicken und warten. Einzige Möglichkeit.

Für Ersatzcams in Deinem Fall gibt es entweder Versicherungen oder den
Canon Professional Service bla bla blubb.

So leid es mir tut und so sehr ich generell Partei für den Kunden ergreife ...
alles andere ist aber ganz offensichtlich nicht verhältnismäßig.

Könnt Ihr konkret aber auch gerne im Juraforum nachlesen.
 
steht da nicht drinn ... sorry habe da nichts gelesen dass er Anspruch auf ne neue hat! Man muss den ganzen § sehen nicht nur das was man möchte.Wenn ich Verkäfer wäre und ich war es 9 Jahre lang, dann würde ich auch sagen, OK der Hersteller ist in der Produkthaftung und muss was tun. Kann man auch in den AGB regeln wie dann so was läuft. Ich kenne kein Händler der mal eben so ne neue Cam über den Tisch schiebt weils den 439 BGB gibt.

SurfGrobi hat ja schon zutreffend geantwortet. Es steht drin und wird auch von der Rspr. genau so gemacht.
AC-Foto hat mir nach fast nem halben Jahr ein ganz neues Objektiv geschickt. Und ich musste nicht mal drohen. Hab nur geschrieben, dass ich von meinem Wahlrecht gebrauch mache und gern ein neues hätte. Nach 1 Woche wars da. Da kauf ich wieder!

Allein aus dem Grund sollte es der Händler machen! Zudem kann er beim Hersteller Regress nehmen und hat nicht mal einen Schaden.

Wenn es der Händler nicht macht wird es aber schwierig. Ihn zu verklagen dürfte länger dauern als dann eine Reparatur abzuwarten. Deswegen verweigern es auch viele, weil sie wissen, dass der Kunde eh kaum eine Wahl hat. Kundenfreundlich ist das aber nicht.
 
Vielleicht muss der Händler ja auch garnicht geltendes Recht ignorieren, sondern nur bis §439 (3) BGB weiterlesen... (soweit die Voraussetzungen erfüllt sind)

Das mit den 2 (!!!) Reparaturversuchen betrifft dann auch nicht die Forderung nach einem neuen Gerät, sondern den Rücktritt vom Kaufvertrag und steht in §440 BGB...
 
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