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rechtliche frage - österreich

youngmaster

Themenersteller
hallo!

ich habe eventuell die möglichkeit für eine hotelkette zu fotografieren (in österreich). es würde sich um außen- und innenaufnahmen handeln.
da ich jetzt weder gewerblich noch sonst irgendwie als fotograf gemeldet bin, wollt ich euch mal fragen, ob ihr vielleicht wisst, ob ich mich irgendwo anmelden muss bzw. welche rechtlichen schritte sonst noch fällig wären dafür.
bzw wieviel geld darf ich verlangen, damit ich sowenig wie möglich rechtliches drumrum haben muss oder irgendwelche beiträge an wen auch immer zahlen muss?
möchte auch künftig ein bisschen geld verdienen mit fotografieren (habe aber keinerlei ausbildung zum fotografen), welche möglichkeiten habe ich?

danke!
 
hallo!

ich habe eventuell die möglichkeit für eine hotelkette zu fotografieren (in österreich). es würde sich um außen- und innenaufnahmen handeln.
da ich jetzt weder gewerblich noch sonst irgendwie als fotograf gemeldet bin, wollt ich euch mal fragen, ob ihr vielleicht wisst, ob ich mich irgendwo anmelden muss bzw. welche rechtlichen schritte sonst noch fällig wären dafür.
bzw wieviel geld darf ich verlangen, damit ich sowenig wie möglich rechtliches drumrum haben muss oder irgendwelche beiträge an wen auch immer zahlen muss?
möchte auch künftig ein bisschen geld verdienen mit fotografieren (habe aber keinerlei ausbildung zum fotografen), welche möglichkeiten habe ich?

danke!

In Österreich ist der Fotograf ein reglementiertes Gewerbe, d.h. du darfst die Fotos - ausser Sie fallen unter Kunst, was bei der Hotelkette nicht der Fall sein wird - nur verkaufen, wenn du einen Gewebeschein hast. Erkundige dich bei der WK.
 
Ist das nicht abhängig vom einkommen?
Hab auch ein paar Produktfotos für ein Geschäft gemacht, und beim Honorar dazugeschrieben :".....für Tätigkeiten als Fotograf....". Is des net erlaubt ?
 
Ist das nicht abhängig vom einkommen?
Hab auch ein paar Produktfotos für ein Geschäft gemacht, und beim Honorar dazugeschrieben :".....für Tätigkeiten als Fotograf....". Is des net erlaubt ?

Nein, hat mit Einkommen an sich nichts zu tun. Je nach Höhe des Einkommens stellen such dann Fragen nach Umsatzsteuerpflicht, Einkommensteuer etc.

Gewerbe wird definiert als jede Tätigkeit, die selbständig, regelmäßig, in der Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser Ertrag bestimmt ist, ausgeführt wird.

Bei einem "einmaligen" Verkauf von Bildern kann man darüber diskutieren, bei wiederholtem Verkauf wird die Sache schon kritischer !!
 
Nein, hat mit Einkommen an sich nichts zu tun. Je nach Höhe des Einkommens stellen such dann Fragen nach Umsatzsteuerpflicht, Einkommensteuer etc.

Gewerbe wird definiert als jede Tätigkeit, die selbständig, regelmäßig, in der Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser Ertrag bestimmt ist, ausgeführt wird.

Bei einem "einmaligen" Verkauf von Bildern kann man darüber diskutieren, bei wiederholtem Verkauf wird die Sache schon kritischer !!

Soweit richtig, wobei es für die Regelmäßigkeit auf die Absicht ankommt, das heißt schon beim ersten Mal kann Gewerbsmäßigkeit vorliegen, wenn du nur vor hast, auch weitere Aufträge anzunehmen.

Einen gewissen Freibetrag gibt es schon: ca. € 726 (?) Soviel darfst du im Jahr selbständig verdienen, ohne dass du das beim Finanzamt melden und eine Einkommensteuererklärung abgeben musst. D.h. wenn du einmalig für einen Freund Fotos machst, und dafür nicht mehr als diesen Betrag bekommst, und auch nicht vorhast weitere "Aufträge" anzunehmen, dann ist das wohl ok.

Andere legale Möglichkeiten:
- eigenes Gewerbe anmelden und dazu einen gewerberechtlichen Geschäftsführer anstellen > das wird sich wohl nicht rechnen
- du lässt dich von einem Fotografen oder in deinem Fall von der Hotelkette anstellen. Ob die das machen wollen ist halt die Frage... :rolleyes:
 
Einen gewissen Freibetrag gibt es schon: ca. € 726 (?) Soviel darfst du im Jahr selbständig verdienen, ohne dass du das beim Finanzamt melden und eine Einkommensteuererklärung abgeben musst. D.h. wenn du einmalig für einen Freund Fotos machst, und dafür nicht mehr als diesen Betrag bekommst, und auch nicht vorhast weitere "Aufträge" anzunehmen, dann ist das wohl ok.

Die Frage der Steuerpflicht/Steuerfreiheit hat mit dem Gewerbe nichts zu tun. Auch wenn du 3x nur 100,-- Euro nimmst, unterliegst du der GewO.
 
@ wolfini: alles klar und wenn ich nicht vorhabe weitere aufträge anzunehmen? das weiß ich ja noch nicht.
und angenommen ich verdiene 1000euro/jahr dadurch? muss ich das dann nur beim FA melden oder noch wo?
Bzw. wie kann ich einen Gewerbeschein erhalten, das geht ja nur mit ner Ausbildung oder?
 
und angenommen ich verdiene 1000euro/jahr dadurch? muss ich das dann nur beim FA melden oder noch wo?

bei € 1000 (egal jetzt, wodurch du das verdienst - ob durch Fotografieren oder Nachhilfe geben oder sonstwas) musst du's sowieso melden, bzw. dürfte das jedenfalls über der Geringfügigkeitsgrenze liegen
(ob du dann Steuer dafür zahlst, ist wieder eine andere Sache, hängt von Haupteinkommen, Höhe des Nebeneinkommens, Sonderausgaben etc etc ab: bei nur € 1000/Jahr würd ich schätzen, dass das im Rahmen des monatlichen Freibetrags ist, also steuerfrei bleiben könnte - Meldepflicht besteht dennoch: bzw. korrigiert mich, falls ich da falsch liege :o)

(zum Steuer- & Geweberecht kann ich aber im Detail nix sagen, das ist für mich auch neu - habe interessiert mitgelesen, Dank an mandifoto & wolfini für die Infos!)
 
Bzw. wie kann ich einen Gewerbeschein erhalten, das geht ja nur mit ner Ausbildung oder?

Ja klar kannst du den nicht nur so abholen. Fotograf ist ja ein 3 1/2 jähriger Lehrberuf. Du mußt das können, was man in diesen 3 1/2 Jahren lernt und kannst dann zur Meisterprüfung antreten. Nebenbei benötigst du auch die Unternemerprüfung. Viel Glück !!
 
Oder man nutzt die Möglichkeiten der EU und meldet in Deutschland ein Gewerbe an (das geht mittlerweile im Bereich Fotografie ohne Befähigungsnachweis).

Ich erinnere mich, daß deutsche Estrichleger es umgekehrt gemacht haben, als das Estrichgießen in Deutschland vom Meisterbrief abhängig gemacht wurde und sie ihr langjähriges Gewerbe nicht mehr hätten ausüben dürfen. Sie verlegten ihre Firma nach Österreich und bedienten von dort aus auch wieder deutsche Kunden.
 
aber wie machen das dann die ganzen eventfotografen zum bsp? da haben die allerwenigsten eine ausbildung zum fotografen hinter sich. und trotzdem fotografieren sie für veranstalter, firmen,etc. wie machen denn die das?
 
Ich weiss ned wie es in Österreich geregelt ist, in D ist Fotograf kein geschützter Beruf mehr, dh jeder kann ein Gewerbe anmelden.
Als Fotograf wird aber soweit ich weiss ein HWK Beitrag fällig, deshalb melden sich viele als Foto-Designer an (das ging auch schon als Fotograf noch geschützt war).

Die Event-Fotografen die für Nachtagenten und so was unterwegs sind verdienen meines Wissens kein Geld damit sondern kommen halt umsonst in die Clubs... und die die Geld damit verdienen werden sich schon angemeldet haben ;)
 
keine ahnung ob es schon erwähnt wurde.aber man kann sich ein künstlergewerbe anmelden. kannst also rechnungen stellen und musst nur einmal im jahr seine steuererklärung machen!die freiberuflichen machen es doch genau so?nur wenn deine einnahmen eine gewisse summe übersteigen musst du vorsteuer anmelden....soweit ich informiert bin.
 
@ wolfini: alles klar und wenn ich nicht vorhabe weitere aufträge anzunehmen? das weiß ich ja noch nicht.

Nicht wissen und nicht vorhaben (im Sinne von "ich weiß ja nicht ob ich noch einen Auftraggeber finde") ist ein Unterschied. Und da man deine psychischen Vorgänge schwer beweisen kann, riskierst du bei dieser Argumentation, dass ein dir nicht wohlgesonnener Beamter sehr wohl von Gewerbsmäßigkeit ausgeht, wenn du damit einen nennenswerten Betrag verdienst. Dieses Risiko muss dir bewusst sein.

und angenommen ich verdiene 1000euro/jahr dadurch? muss ich das dann nur beim FA melden oder noch wo?

Evt. Sozialversicherung? (SVA) Da ich weiß ich gerade die Freibeträge nicht auswendig, solltest du googeln oder dich erkundigen.

Bzw. wie kann ich einen Gewerbeschein erhalten, das geht ja nur mit ner Ausbildung oder?

Siehe oben: indem du einen gewerberechtliche Geschäftsführer anstellst, der die Berechtigung hat. Aber das ist wohl eine Geldfrage....

aber wie machen das dann die ganzen eventfotografen zum bsp? da haben die allerwenigsten eine ausbildung zum fotografen hinter sich. und trotzdem fotografieren sie für veranstalter, firmen,etc. wie machen denn die das?

Das musst du die fragen ;) Evt. bekommen sie nichts bezahlt, oder es soll ja auch vorkommen, dass manche böse Menschen nicht alles ordnungsgemäß versteuern und berechtigt ausüben. Vielleicht werden sie auch als Pressefotografen tätig?

mandifoto schrieb:
Die Frage der Steuerpflicht/Steuerfreiheit hat mit dem Gewerbe nichts zu tun. Auch wenn du 3x nur 100,-- Euro nimmst, unterliegst du der GewO.

Natürlich hast du recht, deshalb hab ich auch geschrieben "einmalig".

verflixt69 schrieb:
keine ahnung ob es schon erwähnt wurde.aber man kann sich ein künstlergewerbe anmelden.

Also von einem Künstlergewerbe habe ich in Österreich noch nichts gehört, die "Ausübung der schönen Künste" ist vielmehr von der GewO ausgenommen. Allerdings lässt sich mit einer Tätigkeit als Künstler die Annahme von Aufträgen über Fotos für eine Hotelkette wohl schwer vereinbaren. :rolleyes:
 
Für Fotografie auf Auftrag benötigt man das Fotografengewerbe (Meisterprüfung). Das interessiert zwar das Finanzamt nicht, aber die Gewerbebehöre und die Fotografeninnung.
Ein freies Gewerbe kann man eventuell als Fotoagentur ausüben, kann dabei aber keine Aufträge annehmen.
Bei einen Auftrag für eine Hotelkette würde ich sehr vorsichtig sein und mir das gut überlegen und vor allem keine Dumpingpreise anbieten (es gibt Richtsätze von der Innung). Ansonsten muß man mit Anzeigen von gewerblichen Fotografen rechnen.
Viele Grüße
Ed
 
vielen dank für eure zahlreichen antworten!

@forbild: klingt ja nicht sehr erfreulich irgendwie...

und wenn ich in DE ein fotografengewerbe anmelde (wos ja nicht geschützt ist) und in Ö aufträge annehme? Würde das gehen?
 
vielen dank für eure zahlreichen antworten!

@forbild: klingt ja nicht sehr erfreulich irgendwie...

und wenn ich in DE ein fotografengewerbe anmelde (wos ja nicht geschützt ist) und in Ö aufträge annehme? Würde das gehen?

Gute Frage? Kann man überhaupt ein Gewerbe in Deutschland anmelden, ohne festen Wohnsitz bzw. Betriebsstätte?
Leider wird es wohl noch eine Weilchen dauern, bis in Österreich das Gewerberecht bezüglich Fotografen gelockert wird.
 
Gute Frage? Kann man überhaupt ein Gewerbe in Deutschland anmelden, ohne festen Wohnsitz bzw. Betriebsstätte?

Wird wohl auch an verschiedenen anderen Faktoren scheitern: Versteuerung (am Sitz des Firmenstandortes), Konto in Deutschland etc.

dann die Frage des Lebensmittelpunktes, etc.

Die Behörden haben schon gelernt, wie sie mit solcherlei Schlaumeier umgehen. Soll heißen: diese Ideen hatten schon andere
 
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