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Rechtliche Frage nach Shooting

SceneShooter

Themenersteller
Hallo!

Ich hatte im Juni ein Shooting mit einer Freundin. Leider nahm ich den TFP Vertrag an dem Tag nicht mit. Wie das Schicksal es soll wollte, kam man freundschaftlich nicht wirklich lange mit ihr aus, sodass es nicht mehr möglich war den Vertrag zu unterzeichnen.

Auf die Bilder mit ihr kann ich selber sehr gut verzichten und ich untersagte ihr auch eine Veröffentlichung, woran sie sich auch 5 Monate hielt. Nun entdeckte ich die Bilder in ihrem StudiVZ Profil, was ich nicht möchte.

Was kann man da machen?
 
Schreib ihr eine freundlich, bestimmte Mail oder einen Brief (wirkt offizieller).
Verweise auf deine Rechte als Urheber. Außerdem kannst Du dich an studivz wenden mit dem Hinweis, dass die Veröffentlichung der Bilder nicht erwünscht ist. (Der User versichert schließlich beim Hochladen, Urheber zu sein)

Falls das nichts hilft und Du dennoch auf die Entfernung der Bilder pochst, frage einen Anwalt. Der kann Dich rechtlich beraten und bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche helfen.


LG
 
Wie mein Vorposter schon schrieb:

1. Schreib ihr eine freundliche aber bestimmte Mail oder in der Tat einen Brief (wirkt meist "offizieller", ja). --> Das Ganze MIT FRIST.
Verweise in dem Text natürlich auf Dein Urheberrecht. Punkt.

2. Du kannst Dich auch ruhig parallel an StudiVz wenden mit dem Hinweis, dass die Veröffentlichung der Bilder eben nicht erwünscht ist.

Das sollte bereits genügen. Ein Anwalt wird da kaum nötig sein.

Grüße,
CHRIS
 
Ohje, was muss da vorgefallen sein, dass man so reagieren muss.

Lass ihr die Bilder mit ihrem Conterfei einfach für ihre Zwecke verwenden und sein nicht nachtragend. Der Klügere gibt nach!
 
Danke schon mal für die Antworten. Das werde ich auch so machen, ich wollte nur sicher sein, das ich auch wirklich die Rechte am Bild habe bei einem Shooting? Also auch wenn das Model ja dadrauf ist, liegen die Rechte bei 100% bei mir und 0% bei ihr?

Und VZ hat schon geantwortet, schrieben auch was von anschreiben und wenn sie nicht die Bilder löscht, soll ich denen den TFP Vertrag schicken. Hmmm anscheinend haben sie die Sachlage nicht verstanden, wenns den gäbe hätte ich ja nicht das Problem.

Und es ist viel vorgefallen, geht bis in den Straftatbestand, daher möchte ich jegliche Verbindungen zu ihr unterbinden.
 
Hmm ich finde Du hast schon eine Art TFP-Vertrag mit Deinem Model, mündlich halt. Immerhin hat das Mädel anscheinend die Bilder bekommen und jetzt nutzt sie die auch im privaten Rahmen - StudiVZ ist ja nicht kommerziell. Also wo ist denn da jetzt genau das Problem?

vg Ralph
 
Sie hat nur ein paar Bilder zur Voransicht bekommen, da Bearbeitung dauerte. Das Problem liegt darin, meine Bilder erkennt man, in einem steht auch mein Name drin und mit ihrer Person ... edit krohmie: Teil der für das Forum rechtlich problematisch werden könnte entfernt
... möchte ich nicht mehr in Verbindung gebracht werden, es schadet mir einfach.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ohje, was muss da vorgefallen sein, dass man so reagieren muss.

Lass ihr die Bilder mit ihrem Conterfei einfach für ihre Zwecke verwenden und sein nicht nachtragend. Der Klügere gibt nach!
:top:
Hmm ich finde Du hast schon eine Art TFP-Vertrag mit Deinem Model, mündlich halt. Immerhin hat das Mädel anscheinend die Bilder bekommen und jetzt nutzt sie die auch im privaten Rahmen - StudiVZ ist ja nicht kommerziell. Also wo ist denn da jetzt genau das Problem?
Ist aber sehr einseitig mündlich Tfp auszumachen und dann ihr die verwendung der Bilder zu untersagen! Da stünde ihr dann eigentlich ein Honorar zu weil die Zeit fürs Shooting hat sie ja aufgebracht
 
:top:

Ist aber sehr einseitig mündlich Tfp auszumachen und dann ihr die verwendung der Bilder zu untersagen! Da stünde ihr dann eigentlich ein Honorar zu weil die Zeit fürs Shooting hat sie ja aufgebracht

Und mir die Zeit fürs Shooting, generell lass ich mich bezahlen, wenn Frauen Bilder nach ihren Wünschen haben wollen. Bei ihr machte ich die Ausnahme mit dem TFP. Und sie will ja auch nicht das ich die Bilder irgendwo einstelle, das vergaß ich noch zu sagen.
 
Das Problem liegt darin, meine Bilder erkennt man, in einem steht auch mein Name drin und mit einer Person, ... edit krohmie: Text entfernt wg. rechtlicher Bedenken möchte ich nicht mehr in Verbindung gebracht werden, es schadet mir einfach.

Hoppla! Solche heftigen Formulierungen machen mich stutzig. Was auch immer vorgefallen ist:

- bezieht sich der Vorwurf auf das Verhalten zum nicht vorhandenen schriftlichen Vertrag, ist er überzogen

- bezieht sich der Vorwurf auf das sonstige Leben, ist er auch unangebracht, solange die Schuld nicht festgestellt ist

Zum Vertrag: dumm gelaufen und bitte daraus lernen. Ich würde keinesfalls hier etwas unternehmen: Du verlierst nur mehr - Ansehen. Rechtlich bist Du natürlich der geschützte Urheber, solange eine gewisse "Schöpfungshöhe" vorhanden ist.

Übrigens merkt man noch was: Signaturen in Bildern zur Ansicht schützen nicht. Bei TFP-Shootings gebe ich persönlich daher alle Bilder in voller Auflösung raus. Was habe ich zu verlieren, wenn ich zu meinen Bildern stehe - wie sie aus der Kamera kommen. Nichts! Voraussetzung: die Bilder aus der Kamera sind brauchbar und entstehend nicht erst durch Photoshop. Da sie die Bilder verwendet hat, scheint es ja bei Dir auch so zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Kind liegt im Brunnen und kommt da auch nicht wieder raus.

Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, der ihre Nutzungsrechte ausschließt.
Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, der ihre Nutzungsrechte bestätigt.

TfP steht ja für Zeit gegen Bilder.
Du hast fotografiert, sie hat gemodelt.
Beiden steht die Nutzung der Bilder zu, auch wenn es nur mündlich verhandelt wurde.

Selbst wenn du jetzt auf Urheberrechte pochst, kann sie auf mündlich vereinbarte Nutzungsrechte pochen. Aussage gegen Aussage.
Wenn du zugibst, dass diese Shooting als TfP angedacht war, hast du verloren, denn damit räumst du ihr ja die Nutzungsrechte ein.

Nur wenn du ihr Geld für ihre Arbeit als Model bezahlt hättest, könntest du jetzt auf Urheber- UND Nutzungsrechte pochen.
Das wäre dann aber eine Falschaussage.

So lange wie sie ihre Nutzungsrechte ausübt, so lange hättest auch du das Recht auf Nutzung der Bilder... auch wenn du das nicht möchtest.

Mir fällt aber auch kein Grund ein, wie und warum das auf dich zurückfallen sollte, selbst wenn dein Name unter den Fotos steht.
Sind Fotografen neuerdings verpflichtet, ein polizeiliches Führungszeugnis ihrer Modelle zu verlangen?
Egal wie sehr ich in der Vergangenheit schon mit anderen Personen aneinandergeraten bin... ich habe noch nie nach dem Namen des Fotografen irgendwelcher Profilbilder geschaut.
In diesem Punkt bist du vielleicht ein klein wenig zu paranoid.

Es hat ja jetzt auch kein (Presse)Fotograf sein Ansehen verloren, weil er Bilder von einem Ex-Minister gemacht hat, der jetzt zurücktreten musste...
 
Für mich hört sich das auch alles mehr an einen Sandkastenstreit an. Junge, Junge. Wenn ich mich jedes mal aufregen würde, wenn eins einer Fotos in einem Profil bei wkw, studivz, oder sonstwo auftauchen würde hätte ich wohl schon Depressionen :D
Sieh es so: kennen heißt nicht mögen! und nur weil ich jemanden fotografiert habe heißt es noch lange nicht, dass ich zu dieser Person irgendeine Beziehung habe.
Ich kann die Aufregung gar nicht verstehen. Denn: hättest Du einen TfP gemacht wärst Du doch in der gleichen Lage. Oder verstehe ich da was falsch?
 
Was kann man da machen?
Einen Anwalt konsultieren. (Der übrigens - auch nach dem neuen "Rechtsdienstleistungsgesetz" - allein das Recht zur Rechtsberatung im Einzelfall hat ... also z.B. zur Antwort auf die Frage "Was sollte ich da rechtlich unternehmen?" Irgendwann fangen sich die Betreiber dieses Forums wirklich noch mal eine sauteure Abmahnung einer Anwaltskammer oder eines Rechtsanwaltes ein... :rolleyes:)

Wenn Du hingegen wissen willst, was "man" ganz allgemein für Möglichkeiten hat, sich gegen unzulässige Verwendungen von Fotos zu wehren, deren Urheber man ist, dann solltest Du einfach mal die Suchfunktion des Forums anschmeißen.
 
So ein TFP-Vertrag muss nicht zwingend in der Schriftform geschlossen werden. Wenn ihr zwei mündlich verabredet zu shooten und das jeder die Bilder für sich verwenden darf, dann gilt das auch ohne ein Stück Papier.
Keine Frage, der Nachweis fällt schwer, insbesondere dann, wenn es keine Zeugen dafür gibt.

Zeugen sind allerdings die Bilder! Die Tatsache, das sie posiert hat, zeigt eigentlich, das sie mit den Bildern einverstanden war und da Du sie gemacht hast, wolltest Du es wohl auch. Dann hast Du ihr wohl die Daten auch gegeben. Das sind eine Menge kongludente Handlungen, die darauf hinweisen, das alles mit rechten Dingen zugeht.

Mein Tipp: Ärgere Dich nicht, lass sie machen was sie will und zieh Deine Lehren daraus, das man Verträge immer vor einem Shooting unterschreibt. Wenn man die Vergisst, macht man das zur Not handschriftlich auf einem Bierdeckel.
 
Rechtlich bist Du natürlich der geschützte Urheber, solange eine gewisse "Schöpfungshöhe" vorhanden ist.
Bei Fotos ist man auch Urheber, wenn die Schöpfungshöhe nicht vorhanden ist...

Das nennt sich dann "einfaches Lichtbild" (§72 UrhG), im Gegensatz zum "Lichtbildwerk" (§2 UrhG). Die Schutzdauer ist geringer (50 Jahre nach Erstellung bzw. Erstveröffentlichung), aber ansonsten ist de facto alles gleich.
 
Das Kind liegt im Brunnen und kommt da auch nicht wieder raus.

Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, der ihre Nutzungsrechte ausschließt.
Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, der ihre Nutzungsrechte bestätigt.
Dann liegt das Kind ja nicht im Brunnen. Wenn keine Nutzungsrechte ausdrücklich eingeräumt wurden, darf nicht genutzt werden.

TfP steht ja für Zeit gegen Bilder.
Du hast fotografiert, sie hat gemodelt.
Beiden steht die Nutzung der Bilder zu, auch wenn es nur mündlich verhandelt wurde.
Nein. Absolut nicht. "TfP" bedeutet: als Honorar für das Modeln gibt es "Prints", "Photos" - nicht aber Nutzungsrechte.

Das UrhG und die Rechtsprechung dazu gehen vom Grundsatz der "geringstnötigen Rechteinräumung" aus. Will sagen: es gelten im Zweifelsfall nur die Nutzungsrechte als eingeräumt, die für den angestrebten Zweck unbedingt notwendig sind. Für "TfP" sind Nutzungsrechte aber überhaupt nicht nötig.

Selbst wenn du jetzt auf Urheberrechte pochst, kann sie auf mündlich vereinbarte Nutzungsrechte pochen. Aussage gegen Aussage.
Nein. Der Nutzer muß nachweisen, daß er Nutzungsrechte hat.

Wenn du zugibst, dass diese Shooting als TfP angedacht war, hast du verloren, denn damit räumst du ihr ja die Nutzungsrechte ein.
Nein. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Damit sind übrigens schon so einige "Amateur-Models" teuer auf den Bauch gefallen.

Nur wenn du ihr Geld für ihre Arbeit als Model bezahlt hättest, könntest du jetzt auf Urheber- UND Nutzungsrechte pochen.
Auf die Urheberrechte braucht er nicht zu pochen, die hat er automatisch. Nutzungsrechte räumt er als Urheber ein, oder auch nicht.

Was das Recht am eigenen Bild bzw. den Verzicht darauf betrifft, ist er als Fotograf in der Beweislast. Das KUrhG sagt dazu: die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete eine Entlohnung dafür erhalten hat, daß er sich abbilden ließ.

Wäre also ein Honorar geflossen, dann bestünde ein starkes Indiz für die Einwilligung des Models in die Veröffentlichung - aber natürlich auch nicht uneingeschränkt und pauschal; wie weit das ginge, wäre dann im konkreten Einzelfall zu klären.

Ob man - rein rechtlich - "TfP-Bilder" als "Entlohnung" im Sinne des KUhrG ansehen kann, ist mehr als umstritten. Heißt der Fotograf Helmut Newton oder Peter Lindbergh: vermutlich eher ja. Heißt der Fotograf Tom Rohwer oder Hubert Hutzelmutzel: vermutlich eher nein.
Das wäre dann aber eine Falschaussage.

So lange wie sie ihre Nutzungsrechte ausübt, so lange hättest auch du das Recht auf Nutzung der Bilder... auch wenn du das nicht möchtest.
Sie kann Nutzungsrechte nur ausüben, wenn sie sie hat. Die Einräumung eines Nutzungsrechts durch den Fotografen an den Model hat aber nichts mit dem Verzicht des Models auf das Recht am eigenen Bild zu tun. Das sind zwei völlig getrennte Baustellen.
 
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