toebel
Themenersteller
Dieses Thema wurde sicher schon einigemale Disskutiert, ich weiss.
Trotzdem habe ich einige konkrete Fragen.
1.)
In einem Schweizer Gesetzestext habe ich folgendes Gefunden zum Thema: Recht am eigenen Bild:
"Fotografien, die in der Öf-fentlichkeit aufgenommen werden, müssen - jedenfalls dem Grundsatze nach - auch von einer Privatperson geduldet werden."
So wie ich dies verstehe heisst das, dass man Fotos, welche man z.B an der Streetparade (Love Parade in Deutschland) ohne Probleme veröffentlichen darf?
2.) Was ist die rechtliche Konsequenz wenn man ein Bild von einer in der Öffentlichkeit aufgenommen Person im Internet veröffentlicht, ohne kommerziellen nutzen?
Trotzdem habe ich einige konkrete Fragen.
1.)
In einem Schweizer Gesetzestext habe ich folgendes Gefunden zum Thema: Recht am eigenen Bild:
"Fotografien, die in der Öf-fentlichkeit aufgenommen werden, müssen - jedenfalls dem Grundsatze nach - auch von einer Privatperson geduldet werden."
So wie ich dies verstehe heisst das, dass man Fotos, welche man z.B an der Streetparade (Love Parade in Deutschland) ohne Probleme veröffentlichen darf?
2.) Was ist die rechtliche Konsequenz wenn man ein Bild von einer in der Öffentlichkeit aufgenommen Person im Internet veröffentlicht, ohne kommerziellen nutzen?
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