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Recht am eigenen Bild bei der Streetphotography

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Für weitere Antworten geschlossen.
Das Thema wird heißer in der Theorie gekocht als in der Praxis gegessen.

Richtig ist, dass "dank" der Manie, dass fast jeder jedes über Facebook und sonstige Plattforen ins Netz stellt, die potentielle Gefahr der unkontrollierten Verbreitung eines Konterfeis auf Millionen von PC-Bildschirmen immanent im Raum steht. Darauf reagiert die nicht fotografierende Gesellschaft empfindlich, weil viel Missbrauch passiert. Damit hat auch ein Wandel in der Rechtsprechung stattgefunden, der restriktiver das Fotografieren anderer Menschen einschränkt, als es vor der Omnipräsenz des Internet der Fall war.

Die Sache ist juristisch aber noch lange nicht zu ende diskutiert und es bedarf im Grunde einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes, das sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht auseinandersetzt. Das schnöde Alltagsleben zu dokumentieren, dh. das Schaffen von Zeitdokumenten ist auch eine Art Kunst und ein Kulturgut, das schützenswert ist. Jedes Ereignis und jede Reisfotografie lebt von Menschenszenarien und es kann nicht sein, dass man nur noch Kirchen- und Burgtürme fotografieren darf, aber nicht spontan die Wirklichkeit des täglichen Lebens, und die wird geprägt von Menschen..

Mit tiefer schürfenden rechtlichen Fragen setzen sich freilich nicht Amtsrichter auseinander, die meisten sind damit überfordert.

Was die Praxis anbelangt, so hält sich das Rsiko, als Fotograf belangt zu werden, doch sehr in Grenzen. Der Aufwand, sein Persönlichkeitsrecht im Vorweld zu verfolgen, ist für den Betroffenen doch recht hoch und mit Kosten verbunden und bei der Streetfotografie meist praktisch auch gar nicht möglich, denn dazu müsste er zunächst die persönlichen Daten des Fotografen wissen, und daran hapert schon jedwede Rechtsverfolgung.

Zudem hält man fremden Personen als street-Fotograf auch nicht eine Telekanone ins Gesicht, sondern fotografiert diskret mit der Reportage-Brennweite und wenn es geht unauffällig aus der Hüfte.

Theoretisch mag die Streetfotografie tot judiziert zu sein, aber der obrigkeitshörige deutsche Michel wird selten interessante Fotos von fremden Menschen nach Hause bringen.
Ich hatte noch nie Diskussionen, wenn ich mit meiner Kamera auf offener Straße unterwegs war, nur innerhalb privater Bereiche und einmal im Schwimmbad , ab überall dort nur mit Aufsichtshiwies.

Rainer
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, alles richtig. Trotzdem würde ein Henri-Cartier Bresson heute so nicht mehr arbeiten können. Und das ist schon wirklich schade.
 
Das Thema wird heißer in der Theorie gekocht als in der Praxis gegessen.

Richtig ist, dass "dank" der Manie, dass fast jeder jedes über Facebook und sonstige Plattforen ins Netz stellt, die potentielle Gefahr der unkontrollierten Verbreitung eines Konterfeis auf Millionen von PC-Bildschirmen immanent im Raum steht. Darauf reagiert die nicht fotografierende Gesellschaft empfindlich, weil viel Missbrauch passiert. Damit hat auch ein Wandel in der Rechtsprechung stattgefunden, der restriktiver das Fotografieren anderer Menschen einschränkt, als es vor der Omnipräsenz des Internet der Fall war.

Die Sache ist juristisch aber noch lange nicht zu ende diskutiert und es bedarf im Grunde einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes, das sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht auseinandersetzt. Das schnöde Alltagsleben zu dokumentieren, dh. das Schaffen von Zeitdokumenten ist auch eine Art Kunst und ein Kulturgut, das schützenswert ist. Jedes Ereignis und jede Reisfotografie lebt von Menschenszenarien und es kann nicht sein, dass man nur noch Kirchen- und Burgtürme fotografieren darf, aber nicht spontan die Wirklichkeit des täglichen Lebens, und die wird geprägt von Menschen..

Mit tiefer schürfenden rechtlichen Fragen setzen sich freilich nicht Amtsrichter auseinander, die meisten sind damit überfordert.

Was die Praxis anbelangt, so hält sich das Rsiko, als Fotograf belangt zu werden, doch sehr in Grenzen. Der Aufwand, sein Persönlichkeitsrecht im Vorweld zu verfolgen, ist für den Betroffenen doch recht hoch und mit Kosten verbunden und bei der Streetfotografie meist praktisch auch gar nicht möglich, denn dazu müsste er zunächst die persönlichen Daten des Fotografen wissen, und daran hapert schon jedwede Rechtsverfolgung.

Zudem hält man fremden Personen als street-Fotograf auch nicht eine Telekanone ins Gesicht, sondern fotografiert diskret mit der Reportage-Brennweite und wenn es geht unauffällig aus der Hüfte.

Theoretisch mag die Streetfotografie tot judiziert zu sein, aber der obrigkeitshörige deutsche Michel wird selten interessante Fotos von fremden Menschen nach Hause bringen.
Ich hatte noch nie Diskussionen, wenn ich mit meiner Kamera auf offener Straße unterwegs war, nur innerhalb privater Bereiche und einmal im Schwimmbad , ab überall dort nur mit Aufsichtshiwies.

Rainer

die Fotografie als Kunst ist und war nicht gefährdet. Auch die Streetfotografie nicht. Auch die Veröffentlichung als Kunst nicht. Mir ist jedenfalls keine Ausstellung bekannt, die dicht machen musste, weil ein Foto ohne MR aushing.

Was von Gerichten abgestraft wird, ist die Sensationsgier und die wirtschaftliche Gier, aus dem privaten Umfeld dritter Kapital zu schlagen. Ich hoffe auch, dass das so bleibt.

Was die Obrigkeit und den deutschen Michel angeht: Ich sehe vielmehr Hobbyknipser nach der (Urheberrechts-)Obrigkeit rufen, weil ihr Schnappschuss auf einem Flyer wiedergefunden wurde als Fotografierte, die ihr Konterfei persönlich verletzend auf dem Flyer erkennen. Letzteres in den all den Jahren genau einmal.

Mir scheint da der Obrigkeitsmichel doch eher hinter der Kamera zu finden sein ;)

Insofern: Happy Street
:)
 
Wenn ich mir anschaue was im Internet publiziert wird ( aus den Metropolen im Rest der Welt ) frage ich mich auch manchmal, gibt es da kein Recht am eigenen Bild.
Streetphotography bezieht sich nicht einfach auf die Strasse, sondern auf die besonderen Vorgänge die sich um uns in einer dicht besiedelten Umgebung abspielen. Besonders heisst für mich, keine Portraits von fremden Menschen in der Öffentlichkeit. Es sei denn sie stehen erkennbaren zusammenhang mit einem einmalig, oder seltenen, Anlass.
Wenn man jemand einzelnes portraitiert, kann man Ihn/Sie auch ansprechen, Bild zeigen, Karte da lassen, Abzug anbieten etc....
Voyeuristisches rumgehampel mit 300mm in der Fussgängerzone ist keine streetphotography in meinen Augen.
 
Das Thema wird heißer in der Theorie gekocht als in der Praxis gegessen.

Das ist richtig, so lange man Glück hat und in der Regel wird man Glück haben und die betreffende Person erfährt entweder nichts davon oder es ist ihr egal oder sie freut sich sogar darüber. Aber wenn nicht, dann kann es ziemlich ärgerlich werden.

@Freemind: Ja, ein Henri Cartier-Bresson hätte es heute sehr schwer und das ist traurig.

Die einschlägigen Gesetze sind schon sehr alt, aber heute wissen erheblich mehr Nicht-Fotografen und Nicht-Juristen, dass es sie überhaupt gibt und, dass man damit ein nettes Körberlgeld bekommen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig ist, dass "dank" der Manie, dass fast jeder jedes über Facebook und sonstige Plattforen ins Netz stellt, die potentielle Gefahr der unkontrollierten Verbreitung eines Konterfeis auf Millionen von PC-Bildschirmen immanent im Raum steht. Darauf reagiert die nicht fotografierende Gesellschaft empfindlich, weil viel Missbrauch passiert. Damit hat auch ein Wandel in der Rechtsprechung stattgefunden, der restriktiver das Fotografieren anderer Menschen einschränkt, als es vor der Omnipräsenz des Internet der Fall war.

Die Sache ist juristisch aber noch lange nicht zu Ende diskutiert und es bedarf im Grunde einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes, das sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht auseinandersetzt.

Ich sehe nicht, daß die Rechtsfragen tatsächlich so grundlegend unklar wären, daß ein Bundesgericht hier noch Ordnung schaffen müßte - § 22 KunstUrhG ist ja eindeutig genug. Und selbst wenn dem so wäre, dann würde ein solches Urteil nichts Grundlegendes am Verhalten der Menschen auf der Straße gegenüber einem fremden Fotografen ändern.

Statistisch gesehen gibt es eben sehr viel mehr Leute, die die Bilder im Internet breitstreuen als solche, die sie in Galerien aufhängen. Und daß Plattformen wie FB es nachweislich Betroffenen strikt verweigern, ihre Rechte mit akzeptablem Aufwand wahrzunehmen, macht die Sache auch nicht einfacher.

Richter leben glücklicherweise nicht alle auf einem anderen Stern und haben schon mitbekommen, daß Fotografie in der Regel nicht als reiner Selbstzweck stattfindet. Insofern muß man sich nicht wundern, wenn sich die Auslegung eines Gesetzes aus dem Jahre 1907, welches im Jahre 2001 zuletzt geändert wurde, zu Zeiten des Web 2.0 etwas von seinem strikten Wortlaut unterscheidet.
 
Danke. Das regelt dann auch die Antwort auf meine Frage, ob ich Staßenmusiker/Artisten fotografieren darf ... ja ... und ohne deren Einwilligung die Fotos hier posten darf: Nein.

Thomas
 
AW: Recht am eigenen Bild bei der street-Fotografie

Ok, dankeschön.

Demnach sind eigentlich die meisten hier geposteten Fotos aus dem Street-Thread - auf die meine Anfrage passt - "illegal", wenn kein MR vorhanden ist?


Absolut korrekt. Die ganzen Threads wie "Menschen in Indien" oder "Afrika Gesichter" sind "illegal".
Es ist eigentlich wie fast überall. Es wird im Einzelfall entschieden und so genau weiß es keiner.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Recht am eigenen Bild bei der street-Fotografie

Absolut korrekt. Die ganzen Threads wie "Menschen in Indien" oder "Afrika Gesichter" sind "illegal".
Es ist eigentlich wie fast überall. Es wird im Einzelfall entschieden und so genau weiß es keiner.

Woher willst du das wissen, ob die "illegal" sind? Einfach nur anhand des Fotos ist es ja nicht erkennbar. Außerdem: andere Länder, andere Rechte.
 
AW: Recht am eigenen Bild bei der street-Fotografie

Woher willst du das wissen, ob die "illegal" sind? Einfach nur anhand des Fotos ist es ja nicht erkennbar. Außerdem: andere Länder, andere Rechte.

Ich habe deshalb extra illegal in Anführungszeichen gesetzt. Mein zweiter Satz sollte es dann aufklären.
 
Theoretisch mag die Streetfotografie tot judiziert zu sein, aber der obrigkeitshörige deutsche Michel wird selten interessante Fotos von fremden Menschen nach Hause bringen.
Ich hatte noch nie Diskussionen, wenn ich mit meiner Kamera auf offener Straße unterwegs war, nur innerhalb privater Bereiche und einmal im Schwimmbad , ab überall dort nur mit Aufsichtshiwies.

Rainer

Üüüü, ganz ehrlich: Im Schwimmbad möchte ich auch nicht fotografiert werden!:grumble:
Im Schwimmbad gehe ich normalerweise davon aus, dass Leute, die Fotos machen, ihre eigenen Kinder/ Ehepartner/ Freunde ablichten.

Mein Fazit zu dem Thema war:
Streetfotografie im Ausland, dort, wo es nicht verboten und "normal" ist, d.h. sich in der Regel die Leute auch weniger dadurch gestört fühlen.
Wer exotische Orte ablichten will, muss auch hinfahren; warum nicht auch mal eine Streetphotography-Reise machen?

Wenn Street in Deutschland, dann nur

- ohne Menschen,

- Menschenmengen (Festivals etc.),

- Straßenkünstler (die in der Regel nichts dagegen haben, fotografiert zu werden und die man auch einfacher fragen kann, ohne Misstrauen zu erwecken),

- niemals Kinder!

- Freunde und Bekannte oder Familie, die man im Vorfeld schon gefragt hatte und so auch in ungestörten Momenten (unverkrampft) ablichten darf. (Wobei ich hier nach dem Foto noch mal explizit fragen würde, ob eine Veröffentlichung im Internet und auf der von mir vorgesehenen Webseite zu einem bestimmten Thema in Ordnung ist. Es kann ja auch sein, dass die Person zwar nichts gegen Bilder im Internet hat, aber bitte nicht auf Seite X zum Thema Y.)

Mein anderes Fazit:
"Grauzonenkram" komplett lassen.
Ich würde mich angespannt fühlen (hoffentlich ärgert sich niemand, hoffentlich kommt es nicht zum Streit oder Vorwürfen) und so auch keinesfalls gute Bilder machen.

Wie geht es Euch mit dem letzen Punkt?
Ist das vielleicht gerade der Kick?
Könnt Ihr unter diesem Umständen entspannt fotografieren und gute Bilder machen?

LG
Frederica
 
Straßenkünstler (die in der Regel nichts dagegen haben, fotografiert zu werden und die man auch einfacher fragen kann, ohne Misstrauen zu erwecken)

Hallo Frederica,

... in der Regel ... also vielleicht einen 10er in den Hut legen und freundlich fragen, ob die was gegen eine nicht-kommerzielle Veröffentlichung z.B. hier im Forum haben. Ja, das macht Sinn und sollte reichen. Da kann ich ja kein Papier mit einer Rechteabtretung auspacken und um Unterschrift bitten.

Gruß, Thomas
 
Strassenmusiker/-künstler als willfähriges 'organisches Element' im Bereich Street abzuschiessen ist in ungefähr so originell wie die stete Wiederkehr des Bettlers oder Penners in diesem Sujet. Wer dem dafür noch Geld in die Hand drückt, dem traue ich auch zu, Kinder in Krisengebieten für ein paar Stullen hübsch dramatisch posieren zu lassen.
Vielleicht wäre, abseits des stets wiederkehrenden juristischen Hickhacks, eine intensivere Beschäftigung mit der Thematik hilfreich.
 
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