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Rechnung schreiben über Bilder

brun0

Themenersteller
Hallo,

ich habe ien kleines Problem. Ich muss eine Rechnung über mehrere Bilder schreiben. Die Rechnung ist für eine Firma damit die diese als Werbekosten o.ä. absetzten kann.

Ist das eine Nutzungsrechtsübertragung? Oder Verkauft man einfach Bilder? Es ist geht dabei um ein paar Fotos die für einen Werbedruck genutzt werden sollen. Die Firma erhält dabei die Druckrechte der Bilder für den zweck.

Kann mir da vielleicht jemand helfen?
Hab leider im Forum nix dazu gefunden :(

Vielen dank
bruno
 
Hi,

du darfst keine Rechnungen ausstellen, wenn du kein Gewerbe angemeldet hast. Die Firma braucht deine Rechnung um die Umsatzsteuer ans FA abzuführen. Wenn Du von deinem Betrag die 16% ans FA abführst ist alles i.O. Wenn nicht => Schwarzarbeit.

Mit dem Verkauf weiß ich nicht so recht, ich glaube, dass es da so einen Stuerfreibetrag gibt. Wenn du darunter bleibst mußt Du keine Steuer abführen.

Aber im Netz => google gibt es da genug Infos

mfg
pc
 
Als Privatmensch darf man wohl Rechnungen ausstellen und kann dort hinschreiben, dass man wegen Privatverkauf keine Mwst. angibt. Damit muss die Firma leben und selber abziehen. Die verlange nur alle am liebsten ne fertige mit ausgewiesener Mwst. weil das bequemer ist.

Wenn es ne einmalige Sache ist, wird kein Hahn danach krähen, wenn er (es sei denn es ist ein Vermögen) dem Finanzamt lediglich bei der Steuererklärung davon was mitteilt (wenn er das denn überhaupt tun muss). Nur um mal ein paar Rechte zu verkaufen, brauchts noch lange kein Gewerbe. Zumal er sich davon bestimmt nicht zur Ruhe setzen kann....

Ich würd die Rechnung einfach so schreiben, dass eben die Nutzung bestimmter Bilder für Verwendungszweck sowieso (genau definieren, wenn du nicht willst, dass das Ding plötzlich zb. noch auf den ihrer Website auftaucht etc.) gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr in Höhe von XX inkl. Mwst. gestattet wird. Fertig aus.
 
Ich würde ja einfach eine Quittung schreiben....

hat bei mir immer anstandslos funktioniert bevor ich das Gewerbe hatte.
 
>du darfst keine Rechnungen ausstellen, wenn du kein Gewerbe angemeldet hast.

Das ist doch Unsinn.

Natürlich kannst Du eine Rechnung schreiben. Nur keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Im Endeffekt tut es also eine Quittung.
Wenn Du es steuerlich korrekt machen möchtest, gibst Du am Jahresende in der Einkommensteuererklärung bei sonstige Einkünfte den Betrag an, der erhöht dein zu versteuerndes Einkommen und Du zahlst Steuern drauf.
Da braucht es noch kein Gewerbe.

Wenn Du hingegen öfters Bilder verkaufen magst (auch wenn Du das nur vor hast) dann sieht das schon anders aus. Aber darum geht es ja (noch) nicht, oder?

Setz ein Schreiben auf mit dem Text "...hiermit übertrage ich die Rechte für den Druck im Katalog / Prospekt 2006 der Bilder (genaue Bezeichnung/ Nr / Datum) an Firma XY für den Betrag von xyz Euro."

Damit ist doch alles getan.
Die Firma kann das als Werbungskosten ansetzen (aber kein MWST nutzen - was solls) und gut ist.
Ich habe noch kein Finanzamt gesehen, die sich da selber Arbeit gemacht haben, außer man kommt dahinter, daß Du das regelmäßig und im großen Umfang machst.

Ich habe mal meinen Finanzbeamten direkt angerufen und ihn gefragt. Das sind auch Menschen und mit denen kann man vorzüglich reden und oft geben die einem völlig unentgeltlich wertvolle Ratschläge und die EKST wird am Ende sogar einfacher.

Gruß
Jürgen
 
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