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Rechnung erstellen

Canon1234

Themenersteller
Hallo Leute,

Ich arbeite seit kurtzem für eine Deutsche Zeitung. Bin nicht fest angestellt, habe aber dennoch sehr viel Aufträge.
Für diese Aufträge muss ich der Zeitung eine Rechnung erstellen. Habe (noch) kein Gewerbe angemeldet, da ich zur Zeit noch in Amsterdam wohne.

Gibt es sowas wie eine Vorbild Rechnung für Fotografen?
Sowas würde mir sehr helfen, da ich die Deutsche sprache in der Schrift noch nicht 100% behersche.

Vielen dank
 
Ist keine künstlerische, sondern eine journalistische Tätigkeit und damit freiberuflich. Es gilt der ermäßigte Mehrwertsteuer/Umsatzsteuersatz, unter einer bestimmten Freigrenze (17000 Euro per anno glaube ich) kannst du dich auch befreien lassen (Kleinunternehmerregelung). Zu versteuern ist das ganze als Einkünfte aus selbständiger freiberuflicher Tätigkeit (Anlage GSE). Siehe auch www.mediafon.net. Gruß Georg
EDIT: Die meisten Zeitungen weisen Honorar an, man muss keine Rechnung stellen...
 
Das kann schon sein, aber diese Zeitung will eine Rechnung von mir haben. Ich bräuchte also ein Vorbild wie ich sie erstellen kann.
 
Hallo,

du kannst die Rechnung ohne große Form erstellen.

Beispiel:

Ich erlaube mir folgende Arbeiten in Rechnung zu stellen:

11.11.06 - Schützenfest XXXX - 2 Fotos - 00,00 ?

12.11.06 - Kaninchenzuchtverein 06 - 1 Foto - 00,00 ?

13.11.06 - Verkehrsunfall B21 - 2 Fotos - 00,00 ?


Summe: 00,00 ?


Du mußt dann aufpassen, wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst, darfst du keine Mwst. ausweisen.

Ist mir passiert, die falschen Auskünfte erhalten, seit dem muß ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Das ist ein sch... Formular, macht nur Arbeit.

Ein Gewerbe ist tatsächlich nicht nötig, solange es journalistisch ist.
Hast du eine Hochzeit usw. dabei - Gewerbe!!!

Viel Spaß - und laß dich von der Zeitung nicht über den Tisch ziehen, die suchen gern Leute für billiges Geld. Eine Reihe von Profis haben sich in den letzten Jahren aus dem Zeitungsgeschäft wegen unauskömmlicher Honorare zurückgezogen. Willige Amateure haben ihnen das Berufsleben zur Hölle gemacht.
 
Ist keine künstlerische, sondern eine journalistische Tätigkeit und damit freiberuflich. Es gilt der ermäßigte Mehrwertsteuer/Umsatzsteuersatz, unter einer bestimmten Freigrenze (17000 Euro per anno glaube ich) kannst du dich auch befreien lassen (Kleinunternehmerregelung). Zu versteuern ist das ganze als Einkünfte aus selbständiger freiberuflicher Tätigkeit (Anlage GSE). Siehe auch www.mediafon.net. Gruß Georg
EDIT: Die meisten Zeitungen weisen Honorar an, man muss keine Rechnung stellen...

Die Umsätze dürfen im laufenden Jahr 17.500 EUR und im kommenden 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen. Dann greift § 19 UStG - trotzdem kann es sinnvoll sein zur Umsatzsteuer zu optieren.

Gruß
Aero
 
btw. - es ist sinnvoll in der Rechnung einen Zusatz wie "Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG" mit rein zu nehmen - so erspart man sich nervige Anfragen falls mal ein Kunde Vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Gruß
Aero
 
Der Sinn darin, USt. auszuweisen liegt ja auf der Hand. Dieser Posten wird ja von dem Kunden auch nur ans Finanzamt durchgereicht, d.h. die müssen das auch nicht zahlen, sondern verrechnen sie mit ihrer bekommenen USt. Im Umkehrschluss kostet du bei gleicher Rechnungshöhe die Verlage mehr, wenn du keine USt. ausweist, weil sie diese dann ja nicht mehr gegenrechnen können. Ausserdem kann man selbst wieder, wenn man sich etwas anschafft, die USt. abziehen und zahlt faktisch nur den reinen Preis ohne USt.
 
In dem meisten Fällen kann es sich definitiv lohnen, die USt. auszuweisen, da du dir ja dann die MwSt. für eventuelle Investitionen zurück holst. Und besonders bei Kameras kann man einiges sparen. Es ist nur etwas streesiger, da du jeden Monat deine Umsatzsteuervoaranmeldung beim Finanzamt einreichen musst. Aber das geht ja alles online mit Hilfe einer Software.

Bei der Rechnung ist nur wichtig, dass dein Name mit Adresse und v. a. deine Einkommenssteuernummer, der Name des Empfängers der Rechnung und die einzelnen Posten mit jeweiligem Datum & Nettobetrag - mit einem vorhergehenden Satz wie "Wie vereinbart stelle ich ihnen folgende Leistung in Rechnung:" oder so - ausgewiesen sind. Die MwSt. weist du am besten separat vor dem Endbetrag aus, sofern du von der Kleinunternehmerregelung keinen Gebrauch machen willst. Und natürlich das Datum gehört drauf... ;)

Ich glaube, explizite Vorgaben, was die Form der Rechnung angeht, gibt es nicht...

Korrigiert mich bitte, wennich was Falsches erzähle!
 
Die Abgabe der UStvoranmeldung erfolgt je nach Umsatz monatlich oder vierteljährlich, bei den Summen, um die es hier geht, wäre das auch sicherlich vierteljährlich.
 
Bei dem Mediafon-Link fehlt noch, dass, wenn man keine Umsatzsteuer-ID-Nr besitzt, auch das zuständige Finanzamt mit auf der Rechnung stehen muss.

Nochmal zur Übersicht:

vollständige Adresse des Ausstellers
vollständige Adresse des Empfängers
Steuernummer und Finanzamt oder UstIDNr
Rechnungsdatum
fortlaufende Rechnungsnummer
Leistungsdatum (bei einzelnen Posten ist auch die Angabe "Leistungsdatum = Rechnungsdatum" zulässig)
Mwst und Mwst-Satz oder Begründung der Steuerbefreiung

Gruß
Thomas
 
Bei dem Mediafon-Link fehlt noch, dass, wenn man keine Umsatzsteuer-ID-Nr besitzt, auch das zuständige Finanzamt mit auf der Rechnung stehen muss.

Nochmal zur Übersicht:

vollständige Adresse des Ausstellers
vollständige Adresse des Empfängers
Steuernummer und Finanzamt oder UstIDNr
Rechnungsdatum
fortlaufende Rechnungsnummer
Leistungsdatum (bei einzelnen Posten ist auch die Angabe "Leistungsdatum = Rechnungsdatum" zulässig)
Mwst und Mwst-Satz oder Begründung der Steuerbefreiung

Gruß
Thomas

Leider ziemlich unvollständig...... und Steuerberatung steht gem § 3 StBG nur den steuerberatenden Berufen zu. :)
 
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