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Problem: sichtbare Produktnamen

Captain N

Themenersteller
Hallöchen :-)

Habe demnächst ein Plattencover-Shooting mit der Band eines Bekannten. Dabei sollen sehr wahrscheinlich auch diverse Whiskyflaschen, Zigarren etc mit aufs Foto kommen.

Wie genau verhält es sich denn mit sichtbaren Markennamen? Unerlaubte Werbung kann schließlich teuer werden... Kennt sich da jemand aus? Darf ich zB Whiskyflaschen zeigen, oder müssen Etiketten unlesbar gemacht, verdeckt oder entfernt werden? Was ist erlaubt, was nicht?

Und wie verhält es sich mit charakteristischen Formen? Also Jägermeisterflaschen beispielsweise kann man ja auch ohne Etikett noch sehr gut identifizieren.

Grüße,
Euer N
 
Da das Foto auf einem Plattencover erscheinen soll, handelt es sich um ein Foto das kommerziell verwendet wird.

So müsste gelten das du für jeden sichtbaren Markennamen und jedes geschütztes Design (Form der Flasche, Gittaren, Sonnenbrillen etc.) die schriftliche Bewilligung des Markeninhabers brauchst.

Also entweder selber Ettiketten entwerfen oder die Inaber der Rechte schriftlich um Erlaubnis bitten.

Auf Istockphoto gibt es diverse Artikel zu dem Thema was rechtlich noch drin liegt und was nicht. Hier mal 3 Teile von "Evolving Intellectual Property Standards at iStockphoto" Gibts leider nur auf Englisch.

http://deutsch.istockphoto.com/article_view.php?ID=392
http://deutsch.istockphoto.com/article_view.php?ID=395
http://deutsch.istockphoto.com/article_view.php?ID=413
 
Dies Frage lässt sich nicht mit einfachen Ja oder Nein zu beantworten.

Das Markengesetz untersagt in § 14 MarkenG die Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen
und die Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke.
Das Logo einer Marke kann also im Einzelfall durchaus auftauchen.
Man sollte sich jedoch fragen, ob die Bildaussage die gleiche ist, wenn statt der Marke ein anderes Logo oder ein anderer Schriftzug zu sehen wäre. Bejaht man diese Frage, dürfte die Veröffentlichung des Fotos in den meisten Fällen unproblematisch sein, verneint man die Frage, könnte eine Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Marke vorliegen und es sollte zunächst eine genauere Prüfung des Fotos erfolgen.

Darüberhinaus gibt es auch noch das "Beiwerk" - auch hier kann ein Markenname erscheinen, wenn dieser keine oder nur unwesentliche Rolle bei der Gestaltung des Bildes spielt - Kontrollfrage ist hier, ob der Gegenstand / Markenname wegfallen kann, ohne das sich was an der Aussage des Bildes ändert.

Wie immer bei den Juristen also eine Frage des konkreten Einzelfalls, welche sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten lässt.
 
oha.. bin heute irgendwie überfordert mit so vielen rechtlichen Infos ^^ Wenn die Fotos nicht kommerziell genutzt werden würden, also zB zur Promo der Band, oder auf ner Homepage ausstellen - dann dürften also auch Markennamen und geschützte Formen etc erkennbar sein?

Zum Streitfall würde es also höchstens bei kommerzieller Nutzung kommen? Sorry, falls ichs falsch verstanden haben sollte, oder irgendwas miteinander verwurschtele... Aber heut hab ich echt Schwierigkeiten, solche Texte zu durchblicken :lol:
 
Richtig, ein Bild das privat oder als Teil einer Reportage entsteht entsteht unterliegt anderen Richtlininen als ein Bild das "kommerziell" als Plattencover benutzt wird.

Aber mach dir fürs erste keine Gedanken darüber, mach dein shooting, nimm dir die Bilder die dir gefallen, rechne sie runter auf die Auflösung (dpi) die fürs Cover benötigt werden und solltest du dann noch Bedenken haben das ein Markenname oder ein "unique design" klar erkennbar ist frage den Inhaber der Rechte an ob Sie dir eine Freigabe für die Marke und die beabsichtigte Nutzung geben. Benötigst und hast du eine Freigabe gilt die nur für den zwischen beiden Parteien vereinbarten Zweck, z.B. fürs Cover der Platte a 500'000 Prints und der Veröffentlichung auf der homepage der band, des Labe etc..

Im schlimmsten Fall kriegst du eine Absage, denn vor Veröffetlichung kannst du nicht rechtlich belangt werden.

Kurz:

Die Jägermeisterflasche, die Fender Gitarre, der Marshallverstärker und der Lead Sänger im Carlo Colluci Pullunder als Nahaufnahme, gehen nicht. Sobald diese jedoch nur am Rande erscheinen sollte es kein Problem darstellen, aber fragen kostet nix.
 
Wie genau verhält es sich denn mit sichtbaren Markennamen? Unerlaubte Werbung kann schließlich teuer werden... Kennt sich da jemand aus? Darf ich zB Whiskyflaschen zeigen, oder müssen Etiketten unlesbar gemacht, verdeckt oder entfernt werden? Was ist erlaubt, was nicht?
Die "markenmäßige Nutzung" von geschützten Marken ist nur mit Erlaubnis des Markenrechtsinhabers zulässig-

Eine Whiskeyflasche auf einem Plattencover ist im Normalfall keine "markenmäßige Nutzung", da nicht markenmäßig auf den Whiskey Bezug genommen wird.

Geschützte Marken finden sich auf Millionen von gewerblich genutzer Fotos - in den meisten Fällen weiß außer dem Markeninhaber auch gar niemand, daß es sich um geschützte Marken handelt... :evil:

Markenschutz entsteht auch nicht erst durch die Eintragung ins Markenregister, sondern bereits durch die Nutzung einer Marke und ein Mindestmaß an Marktbedeutung dieser Marke.

Im konkreten Einzelfall kann nur ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt Dir eine ausreichend sichere Antwort geben, ob in dem jeweiligen Fall eine bestimmte Verwendung einer bestimmten Marke markenrechtlich problematisch sein könnte oder nicht. In einem WWW-Forum wirst Du dazu nicht ansatzweise wirklich tragfähige Informationen finden.
 
Kurz:

Die Jägermeisterflasche, die Fender Gitarre, der Marshallverstärker und der Lead Sänger im Carlo Colluci Pullunder als Nahaufnahme, gehen nicht. Sobald diese jedoch nur am Rande erscheinen sollte es kein Problem darstellen, aber fragen kostet nix.

Das bedeutet Großaufnahmen von Musikern für Plattencover darfst du nur machen, wenn sie vor einem neutralen Hintergrund stehen und unbekleidet sind. Sehr schön, ich renn sofort wieder in den Plattenladen:D
 
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