Seid ihr gesetzlich gezwungen die Fotos nach Straftaten abzuscannen?
Natürlich nicht.
Sogar wenn ein Labor-Mitarbeiter ein ihm "möglicherweise illegal" vorkommendes "Porno-Bild" entdeckt, ist er nicht verpflichtet, dies bei der Polizei oder StA anzuzeigen.
Eine Pflicht zur Anzeige besteht gesetzlich nur bei bestimmten Straftaten, und zu denen gehören weder die Herstellung oder Verbreitung verbotener Pornographie noch sogar der Kindesmißbrauch.
Anzeigen
muß man "nur" folgende Straftaten,
solange sie noch in ihrer Ausführung verhindert werden könnten:
1. Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
2. Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3. Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4. Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermorde (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
6.eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
7. Raub oder räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
8. eine gemeingefährliche Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c [das sind die ganzen Kernexplosionsherbeiführungen, Eingriffe in den Schienenverkehr, Brandstiftung usw.]
Sowie außerdem Straftaten nach §89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) und §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), ebenfalls
sofern durch die Anzeige die Tat noch verhindern werden könnte.
Straftaten, die bereits vollendet sind, müssen in keinem Fall angezeigt werden, dazu gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.
(Ausnahme: Personen, die für Strafverfolgungsbehörden arbeiten - die müssen ermitteln, sobald sie von einer Straftat Kenntnis erhalten. -> "Legalitätsprinzip".)
Verpflichtet ist man nur ggf. als Zeuge zur Zeugenaussage.
Und natürlich steht es dem Bürger eines demokratischen Rechtsstaates gut zu Gesicht, Straftaten, von denen er erfährt, anzuzeigen.
Allerdings: das heißt nicht, daß er jedesmal, wenn sein Nachbar nachts einen Schrankkoffer aus dem Haus schleppt, die Polizei rufen sollte. Sondern nur dann, wenn er wirklich den Eindruck hat, da sei eine Leiche drin. Oder Sondermüll.