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Private Aktfotografie - Bilder belichten lassen gefährlich?

und ich dachte, ich habe nen verfolgungswahn. jetzt weiss ichs besser. wenn ich, du, wer auch immer sich nicht traut, aktbilder ausbelichten zu lassen, schnapp dir nen grossen led-bildschirm, tacker ihn an die wand, häng ein netbook dran und lass eine endlosschleife mit photos laufen. im zweifelsfall, wegen anscheinspornografie oder anscheinsjugendlichen, was immer unser völlig derangierter gesetzgeber jetzt darunter wieder versteht: jalousie runter und sich dran erfreuen. wenn ich nicht will, das jemand fremder sieht, was ich ablichte, darf ich es auch nicht aus der hand geben. so einfach ist die welt gestickt. der eine oder andere hat meine bessere hälfte auch schon eher unbekleidet als angezogen am strand gesehen, ohne das ich gleich nen blutrausch bekommen musste. also bitte, irgendwo muss die kirche schon im dorf bleiben. entweder risikolos und keiner darfs sehen, dann die pilder in den eigenen vier wänden halten. oder, risko eingehen, das jemand deine photos sieht. irgendeinen tot musst du schlussendlich sterben.
 
Jetzt habe ich deine Bilder gesehen... davon bekommst du ja nichts mit, und deine Frau auch nicht. So gesehen tuts also keinem Weh.

dann machen wir doch eine totalüberwachung ??
du bekommst nicht mit wenn du gefilmt wirst, deine frau mit dir auch nicht, dann ist doch alles gut? :grumble:

ist es auch gut wenn private schmuddelvideos im internet landen und die betroffenen nichts wissen?
dann schau dir mal die opfer an und denk wie du dich fühlen würdest.

und JA, es gibt auch genügend die so sensibel bei ihrer nacktheit sind.

wenn ich nacktfotos entwickeln lassen wollte
würde ich das NUR in solchen läden machen wo ich die ganze produktion einsehen kann (gibt hier einige expresslabors) , eine Frau bedient und wo ich sehr sicher sein kann(mich selbst versichern kann), dass die Daten danach wieder gelöscht werden.

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zur vermeintlichen pornografie, irgendwo -ich kann also keinen quellen nennen- habe ich gelesen, dass zumindest in österreich, homosexuelle mindestens 18 jahre alt sein sollten weil sie ansonsten schwierigkeiten bekommen können.
das ganze war verpackt in einem artikel über diskrimierung von homos. . dabei wurde auch erwähnt, dass sexuelle kontakte nicht in dem ausmaß, altersunterschied, erlaubt sind wie bei heteros. wo bei uns -wenn ich mich recht erinner- der altersunterschied bis zu 5 Jahre betragen darf (ab 18 natürlich egal ;) ).

ob und wie weit das stimmt vermag ich nicht zu beurteilen. allerdings würde ich lieber einige jahre warten bzw. mir zum thema verlässlichen rat einholen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich mache eine Lehre, die sich hauptsächlich auf das Fotolabor beschränkt. Wie es bei euch ist, weiß ich nicht. Aber sämtliche Dinge, die hier passieren, ausgearbeitet oder gedruckt werden, dürfen nicht weitererzählt werden. Auch, wenn ich diejenigen Personen kenne. Fotos bzw. Fotobücher, die wir auch herstellen, zu entwenden, ist strengstens verboten und verstößt gegen den Arbeitsvertrag, sogar, wenn die Bilder beschädigt sind (falsch belichtet, beim Verpacken zerknittert) kommt keiner daran, da sie sofort weggeworfen werden.
Das ist so streng, dass ich nicht einmel von den Motiven erzähle, egal, ob ich die Leute kenne oder nicht.
Nicht jeder hält sich an Gesetze, aber hier ist es so.

lg, Venus
 
selbst wenn es stimmen sollte, weißt du ob es bei deinem betrieb stimmt? handhaben das alle so, auch die schon 20 jahre dabei sind?

und woher weiß ich das bei einem internetauftritt oder einem geschäftslokal?

weiß ich auch ob euer müll sofort vernichtet wird, oder räumen den personen aus? wer sind diese personen?...

*paranoia aus* :D
 
Ich arbeite bei CeWe Color.
Wir sehen jedes Bild egal bei was und kontrollieren diese auch, auf fehlerhafte farben, beschädigungen etc. und natürlich auch auf Missbrauch, Gewalttaten etc.
Allerdings wars das auch schon, mitnahme von Bildern, ausplaudern über details und so weiter ist verboten und wird sehr scharf geahndet, wer das machen würde riskiert nicht nur sein Job.
(mitnahme ist auch so nicht möglich da alle fotos registriert sind und im reklafall gemeldet und abgegeben werden müssen, anschließend werden diese vernichtet vom Abteilungsleiter)
 
Abteilungsleiter ist auch schichtleiter, der ist Vertrauenswürdig. Die Bilder werden im extra Container entsorgt und gegrillt.

Problem ist, die Bilder müssen kontrolliert werden, zum einen wegen Farbabweichungen weil die Emulsionen manchmal nicht stimmen und die Chemie sich abnutzt und zum anderen weil wir kontrollierb müssen wegen aufnahmen von straftaten etc.
 
Seid ihr gesetzlich gezwungen die Fotos nach Straftaten abzuscannen?
Natürlich nicht.

Sogar wenn ein Labor-Mitarbeiter ein ihm "möglicherweise illegal" vorkommendes "Porno-Bild" entdeckt, ist er nicht verpflichtet, dies bei der Polizei oder StA anzuzeigen.

Eine Pflicht zur Anzeige besteht gesetzlich nur bei bestimmten Straftaten, und zu denen gehören weder die Herstellung oder Verbreitung verbotener Pornographie noch sogar der Kindesmißbrauch.

Anzeigen muß man "nur" folgende Straftaten, solange sie noch in ihrer Ausführung verhindert werden könnten:

1. Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
2. Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3. Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4. Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermorde (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
6.eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
7. Raub oder räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
8. eine gemeingefährliche Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c [das sind die ganzen Kernexplosionsherbeiführungen, Eingriffe in den Schienenverkehr, Brandstiftung usw.]

Sowie außerdem Straftaten nach §89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) und §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), ebenfalls sofern durch die Anzeige die Tat noch verhindern werden könnte.

Straftaten, die bereits vollendet sind, müssen in keinem Fall angezeigt werden, dazu gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.

(Ausnahme: Personen, die für Strafverfolgungsbehörden arbeiten - die müssen ermitteln, sobald sie von einer Straftat Kenntnis erhalten. -> "Legalitätsprinzip".)

Verpflichtet ist man nur ggf. als Zeuge zur Zeugenaussage.

Und natürlich steht es dem Bürger eines demokratischen Rechtsstaates gut zu Gesicht, Straftaten, von denen er erfährt, anzuzeigen.

Allerdings: das heißt nicht, daß er jedesmal, wenn sein Nachbar nachts einen Schrankkoffer aus dem Haus schleppt, die Polizei rufen sollte. Sondern nur dann, wenn er wirklich den Eindruck hat, da sei eine Leiche drin. Oder Sondermüll.
 
Hallo,

ich kann mir sehr gut vorstellen, dass viele Hobbyfotografen die Vorteile der digitalen Fotografie nutzen um die schönen PRIVATEN Aktbilder machen zu können (d.h. Bilder der Freundinen, Ehefrauen oder eben anderer Partnern). Dies kann heute einfach zuhause gemacht werden, auf dem PC angeschaut, bearbeitet und aufbewahrt werden. Was tun man aber, um die besonders gelungene Fotos auf dem Papier sehen zu können? Wie hoch ist das Risiko, dass diese intimen Bilder einfach geklaut und ins Netz gestellt werden? Es ist klar, dass so was vielen Menschen egal ist, möchte aber nicht, dass meine bzw. unsere Bilder unsere Freunde und Verwandte zu sehen bekommen... Was meint ihr? Hat schon einer solche negativen Erfahrungen gemacht?

Nicht alles gelesen!

Glaubst Du, dass die Leute im Grosslabor auch nur im geringsten noch Interesse haben, all die amateurpornobilder, die da täglich durch die Maschinen laufen anzugucken? Ich kenne nur einen Fall von einer ehemaligen Komilitonen, bei der nachdem sie Bilder bei einem Drogeriemarkt bestellt hatte auf einemal die Polizei vor der Tür hatte, weil sie ein Bild von einer Mülltonne gemacht hat, in der ein Gelber Sack war, indem die Verpackung von Babywindeln waren. Auf dem Bild hat dass dan so ausgesehen, also ob da jemand sein Baby im Gelben Sach in der Tonne entsorgt hätte. Daraus kann man nur ableiten, dass im grosslabor zuminsdest damals (etwa 6 Jahre her) Stichprobenhaft Bilder angesehen wurden. Da gabs doch auch mal einen Kinofilm zu dem theam von nem Typen, der im Fotoladen gearbeitet hat.

Gruss
Boris
 
Anzeigen muß man "nur" folgende Straftaten, solange sie noch in ihrer Ausführung verhindert werden könnten:

...

Eine Pflicht zur Anzeige besteht gesetzlich nur bei bestimmten Straftaten, und zu denen gehören weder die Herstellung oder Verbreitung verbotener Pornographie noch sogar der Kindesmißbrauch.

...

Tom, dass ist leider, wie so oft bei bei Rechtsauskünften von Laien, völlig faslch. Wenn Du nur in Strafgesetze schaust, liest Du nur einen Bruchteil. Wenn Du eine Leiche im Wald findest bist Du dazu aus diversen Bundes- und Landesgesetzen dazu verpflichtet, das zu melden, ist mir jetzt aber zu doof, die alle jetzt aufzuschreiben.

Bei den Sachen die Du gelistet hast, ist ledigleich der Unterscheid, dass wenn man es nicht macht, macht man sich strafbar. Es gibt Sachen, die darf man nicht (hier geht es um ein Unterlassen), klar, und dann wird unterschieden, ob das eine Straftat ist, eine Ordnungswidrigkeit, oder die Zuwidrhandlung überhaupt nicht geandet wird. Und wenn geandet wird, muss man noch schauen, ob es öffentlich rechtlich / hoheitlich ist, oder Zivilrechtlich.

Rasen betreten verboten - nur so als Beispiel, da wirst Du auch nix im StGB finden.

Also bitte keine unfundierten Auskünfte! Es ist doch absolut offensichtlich, dass man bei Kenntnis von Straftaten, die Verpflichtung hat dies zu melden! Mal den normalen Menschenverstand einschalten und nicht einfach nur herumgoogeln.

Gruss
Boris
 
Zuletzt bearbeitet:
Tom, dass ist leider, wie so oft bei bei Rechtsauskünften von Laien, völlig faslch. Wenn Du nur in Strafgesetze schaust, liest Du nur einen Bruchteil. Wenn Du eine Leiche im Wald findest bist Du dazu aus diversen Bundes- und Landesgesetzen dazu verpflichtet, das zu melden, ist mir jetzt aber zu doof, die alle jetzt aufzuschreiben.

Nenne mir bitte einen einzigen Paragraphen.


Bei den Sachen die Du gelistet hast, ist ledigleich der Unterscheid, dass wenn man es nicht macht, macht man sich strafbar.
???

Da hast Du irgendwas überhaupt nicht verstanden... :rolleyes:

Es gibt eine Reihe von Straftaten, deren Nicht-Anzeige strafbar ist, wenn man mit der Anzeige die Begehung oder den Erfolg der Straftat verhindern könnte. Wenn man also vor Vollendung der Straftat davon Kenntnis hat.

Die Liste dieser Straftaten habe ich aufgeführt, Du kannst sie auch in §138 StGB nachlesen.

Eine bereits vollendete Straftat muß niemals angezeigt werden, es gibt keine Rechtsgrundlage, die das verlangt.

Wenn Du meinst, daß diese Feststellung nicht stimmt, mögest Du einen Anwalt oder Staatsanwalt oder Richter fragen, oder ersatzweise einen Paragraphen zitieren, der etwas gegenteiliges bestimmt.

Ansonsten mögest Du Dich nicht über juristisches Wissen oder Nicht-Wissen auslassen.

Also bitte keine unfundierten Auskünfte! Es ist doch absolut offensichtlich, dass man bei Kenntnis von Straftaten, die Verpflichtung hat dies zu melden!
Eine solche gesetzliche Plicht gibt es nicht.

Vollkommen unfundiert ist allein Deine Behauptung, mit der Du beweist, daß Du von der Materie keinerlei Ahnung hast. Sorry...

Mal den normalen Menschenverstand einschalten und nicht einfach nur herumgoogeln.
Nenne Paragraphen, anstatt ahnungslos herumzusabbeln.

Tom, dass ist leider, wie so oft bei bei Rechtsauskünften von Laien, völlig faslch.
By the way - ich bin kein Laie...
 
@TomRohwer
Das du mit deinen Ausführungen sehr oft OT bist weist du schon?
Das was du hier ansprichst ist nicht das Thema.
 
@TomRohwer
Das du mit deinen Ausführungen sehr oft OT bist weist du schon?
Das was du hier ansprichst ist nicht das Thema.
1. Hier wird von bsm eine vollkommen falsche Behauptung über eine jedermann betreffende Rechtslage aufgestellt.

2. Diese Behauptung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Thema des Eingangspostings - nämlich der Frage, ob es "riskant sein könne, Aktfotos u.ä. in ein Labor zu geben".

Der Zusammenhang sollte eigentlich für jeden evident sein.

3. Ich erlaube mir daher, bsm's vollkomme falsche Darstellung der Rechtslage richtigzustellen.

4. Mehr on topic geht meines Erachtens nicht.

5. Davon abgesehen halte ich es für schlicht unverantwortlich, wenn in einem WWW-Foren eine dermaßen falsche, ja geradezu groteske Darstellung einer für jedermann in vielfältiger Hinsicht relevanten rechtlichen Frage gegeben wird, ohne daß das jemand zurechtrückt.
 
@TomRohwer
Lies dir in aller Ruhe nochmal das Eingangsposting durch.
Was tun man aber, um die besonders gelungene Fotos auf dem Papier sehen zu können? Wie hoch ist das Risiko, dass diese intimen Bilder einfach geklaut und ins Netz gestellt werden? Es ist klar, dass so was vielen Menschen egal ist, möchte aber nicht, dass meine bzw. unsere Bilder unsere Freunde und Verwandte zu sehen bekommen... Was meint ihr? Hat schon einer solche negativen Erfahrungen gemacht?
Die Frage ist eine andere da es hier nicht um Gesetze geht.
Wenn du dich dazu (Gesetze) äußern willst steht dir der Weg dazu über einen eigenen Thread frei.
Hier ist und bleibt die Sache OT und wird hier auch nicht weiter diskutiert.
 
wenn ich nacktfotos entwickeln lassen wollte[/B] würde ich das NUR in solchen läden machen wo ich die ganze produktion einsehen kann (gibt hier einige expresslabors) , eine Frau bedient und wo ich sehr sicher sein kann(mich selbst versichern kann), dass die Daten danach wieder gelöscht werden.

Dir ist aber hoffentlich schon bewußt, dass dann auch andere die Möglichkeit hätten die Fotos zu sichten? Oder würdest Du zu diesem Zweck das Labor anmieten?

Also manche hier sind paronoid... Den ganzen Aufriss empfinde ich als lächerlich. Labormitarbeiter mit Interesse an Aktfotos können sich so wie alle anderen auch im Internet endlos bedienen. Ich weiss jetzt nicht, ob ich nun unbedingt meinen Job für so Fotos aufs Spiel setzen würde.

Da sehe ich ganz andere Gefahrenquellen... :D
Ein ehemaliger Chef posiert mit der kompletten Familie am Schwarzen Meer in Bade-Klamotten, das ist nicht nur peinlich, sondern auch noch freiwillig in einem Social-Netzwerk veröffentlicht. :eek:
Wenn ich da mal an verschiedene Fotos von Freunden denke, die freiwillig bei Facebook, Flickr, MeinVz,.... eingestellt werden - also sorry, da ist in meinen Augen das Fotolabor geradezu ein Fort Knox der Sicherheit :top:
 
1. [...]

2. [...]

3. Ich erlaube mir daher, bsm's vollkomme falsche Darstellung der Rechtslage richtigzustellen.

4. [...]

5. Davon abgesehen halte ich es für schlicht unverantwortlich, wenn in einem WWW-Foren eine dermaßen falsche, ja geradezu groteske Darstellung einer für jedermann in vielfältiger Hinsicht relevanten rechtlichen Frage gegeben wird, ohne daß das jemand zurechtrückt.

Du kriegst dafür von mir die volle Zustimmung.
Überlasst den Juristen die Juristerei!
Wenn es jeder könnte, wären gute Anwälte nicht so teuer.
 
WIr sind bei uns jedenfalls dazu verpflichtet "auffällige" Bilder direkt an den Abteilungsleiter weiter zugeben, der entscheidet dann obs direkt an die Polizei geht oder nicht.

Ansonsten @TE, wie schon gesagt die chance das deine Bilder durch Mitarbeiter ins Netz gelangen geht gegen 0,
1. lohnt es sich nicht, man sieht davon eh jeden tag mehr als genug
2. Riskiert kein normal denkender Mensch wegen nen paar Bildern seinen Job + ne Strafanzeige.
 
Tatsache ist jedenfalls, daß viel verschiedenes passiert, was nicht erlaubt ist. Sowohl was an Bildern zum Ausbelichten hochgeladen oder abgegeben wird, als auch bei den Ausbelichtern oder in den Läden. Das ist sicher nicht oft, man muß aber ganz klar damit rechnen.
 
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