db1980 schrieb:Garantie wird freiwillig gewährt und beträgt i.d.R. 2 Jahre. Dert Verkäufer hat also recht allerdings 1 Jahr 4 Wochen.
Canon gibt 12 Monate Garantie, dass MediaOnline darüber hinaus eine erweiterte Garantie gibt halte ich für eher unwahrscheinlich.
db1980 schrieb:Außerdem schließt der eBay Händler als Privatperson die Gewährleistung aus.
Viele Gewährleistungsausschlüsse sind ungültig, in manchen Fällen sogar strafbar, da manche Formulierung sogar als versuchter Betrug ausgelegt werden kann.
Sehr problematisch ist folgende Formulierung in dem Angebot:
"Ich versichere, dass das Gerät mit obigen Angaben übereinstimmt, schließe als Privatmann jedoch jede Garantie oder Rücknahme aus."
Man kann nicht eine Eigenschaft mit "ich versichere" zusichern und sich anschließend aus der Verantwortung ziehen.
Desweiteren kann nicht einer der Vertragspartner dem Rechtstärkeren einfach seine Rechte entziehen, lediglich der Käufer könnte in diesem Fall freiwillig darauf verzichten.
Dies ginge u.U. mit einer Formulierung wie "Mit einem Gebot erklärt der Käufer ..." aber nicht mit "Bitte bieten Sie nicht ..." - selbst wenn ich als Käufer mit dem Gewährleistungsauschluss nicht einverstanden bin, muss ich dieser Bitte nicht Folge leisten.
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