So etwas ist in meinen Augen schmarotzen an der Allgemeinheit....... Ich fände es gut, wenn dem Kunden der eine mängelfreie Ware zurückschickt nicht der volle Kaufpreis erstattet sondern vom Kaufpreis ein Betrag in Höhe einer handelsüblichen Leihgebühr abgezogen würde. Damit würde dem Online-Bestell-Schmarotzertum schnell ein Riegel vorgeschoben.



Dem kann ich mich nur anschließen.