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Plenarsaal Bundestag - DSLR erlaubt?

Es steht vieles geschrieben z. B. "Eigentum verpflichtet" und "Volksvertreter sind dem Wählerwillen und ihrem Gewissen verpflichtet"
Es möge sich jeder seinen Teil denken und dabei auch ein bisschen in der Abteilung Ironie suchen.

So ein Schmarrn!
Ich weiß ja nich was in deinem Grundgesetz steht, aber bei mir heißt es da nur:

Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(Hervorhebung durch mich)

Deine Anspielung mit der Ironie kannste also gleich wieder einpacken. Nix mit Wählerwille. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso "außer ... wenn gerade Sitzung ist"? Gerade dann macht doch Fotografieren Sinn. Wer will denn bloß das dämliche Bauwerk abfotografieren? Das ist der BUNDESTAG! Leute, seid nicht immer so schissig. Fotografiert einfach! Was soll denn schiefgehen? Die Argumentation dafür, dass die Arbeit unserer Volksvertreter niemandem gezeigt werden darf, die möchte ich liebend gern mal sehen. Sicherheitsbereiche sind natürlich was anderes....
Wenn Sitzung ist, fotografieren akkreditierte Pressefotografen so viel wie sie wollen. Dafür gibt's 'ne Pressetribüne.

Zitat von TomRohwer
Hast Du schon mal daran gedacht, daß es einen entscheidenden Unterschied macht, ob Du als Zuschauer bei einer Sitzung des Bundestages auf der Tribüne sitzt, oder ob Du eine Führung durch das Reichstagsgebäude machst, wenn keine Sitzung ist?

Vermutlich bezog sich die Antwort auf den Besuch auf der Tribüne während einer Sitzung.


Wo ist denn da der Unterschied?
Der Unterschied ist, daß es vollkommen andere Verhaltensregeln gibt, wenn gerade Plenarsitzung ist, als wenn nicht.

Wenn Sitzung ist, ist das Publikum gehalten, nicht zu stören. Nicht zu applaudieren, keine Zwischenrufe zu machen, usw. usf.

Und eben auch nicht von oben "runter zu knipsen".

Ob das nun stören würde, sei mal dahingestellt - ich persönlich finde schon, daß es albern wirken würde, wenn während einer Bundestagsdebatte ein paar Dutzend Besucher von der Besuchertribüne mit ihren Kompakt-Digicams in die Weite blitzen wie bei Schalke 04 abends im Fußballstadion...

Die Begründung ist zweifellos die "Würde des Parlaments". Ob man der Argumentation nun in jedem Punkt folgen mag, ist eine andere Baustelle.

Ich als Volk darf zwar den Ort anschauen, an dem die Volksvertreter mich vertreten, aber ich darf sie nicht dabei beobachten und fotografieren, während sie mich vertreten? Das meinst Du nicht wirklich ernst, oder?
Doch. Und Du darfst ja auch nicht applaudieren oder Zwischenrufe machen - dann fliegst Du sofort raus.

Was ich übrigens auch völlig richtig finde: der Bundestag muß unbehelligt von irgendwelchen "Claqueuren auf der Galerie" tagen und debattieren können. (Man darf sich als Bürger auch nicht ins Wahllokal stellen und politische Reden halten...)

Es ist auch eine Frage der Höflichkeit gegenüber den Abgeordneten.
Und eine Frage der Würde des Ortes - während einer Gerichtsverhandlung darf ich auch nicht fotografieren...

Die öffentliche Beobachtung wird sowohl durch die Berichterstattung (mit Bild) als auch die kleine Zahl der Besucher auf der Tribüne völlig ausreichend gewährleistet.

Und insofern sehe ich da einen ganz entscheidenden Unterschied, ob gerade Bundestagssitzung im Plenarsaal ist oder nicht.

Und am Rande gemerkt: wenn Sitzung ist, darfst Du auch nicht unten rumlaufen, auch nicht, wenn Dich Dein MdB führt. Wenn keine Sitzung ist, u.U. schon.

Was ja auch irgendwie völlig logisch ist.

Über dem Portal hängt der Spruch "Dem deutschen Volke" und dann soll das Volk da nur eingeschränkt zuschauen dürfen? Würdest DU Dir das gefallen lassen? Ich nicht!
Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben. Im Reichstag hat übrigens der Bundestagspräsident das Hausrecht.
 
Interessantes Thema.

Wir waren im Februar mit einer Führung im Reichstagsgebäude und ich hatte vorher angerufen. Die Führungsabteilung verwies mich zum Presserat, der dann sagte, dass im Gebäude ausschliesslich nur mit Akkreditierung oder nur zu privaten Zwecken fotografiert werden darf. Letzteres heiss, ich darf das Foto nirgends veröffentlichen, also auch nicht auf Myspace usw.

Nach dem Prozedere mit dem Metalldetektor und Röngtenapparat hab ich den Gruppenführer nochmals gefragt, er meinte quasi, ich kann das Foto problemlos auf dem Internet veröffentlichen.

Im Plenarsaal hat der Gruppenführer dann mit meiner Kamera von uns ein Gruppenfoto gemacht. Da mir aber der Presserat erklärt hat, im Falle einer Veröffentlichung auf Myspace, dass ich dann grosse rechtliche Probleme bekommen werde, fristet das Foto nun auf der Festplatte ein einsames Dasein.
Ich will ja nicht beim nächsten Deutschlandbesuch in Ketten gelegt zu werden.
 
Die Führungsabteilung verwies mich zum Presserat
Das glaube ich jetzt eher weniger... :cool:
 
Klar darf man Fotografieren. ...
Gruß, Wolfgang

...dann herzlichen Glückwunsch! ;)
Ich war an einem Sitzungstag da und habe erlebt, dass im Plenarsaalbereich absolutes Fotografierverbot bestand.
Durchleuchtungskontrollen wie am Fluhafen und keine Chance, eine Kamera einzuschmuggeln. Die Ausrüstung wurde während des Besuchs im Bundestag in einem Schließfach eingeschlossen.
Fotografieren auf einem speziell abgegrenzten Tribünenbereich dürfen nur akkreditierte Fotografen.
Theoretisch kann man über die Bundestagsverwaltung Fotos offiziell kaufen, aber bei dem Preisgefüge wird man an Modelfotos von Heidi oder Claudia erinnert... :lol:
Erlaubt ist es, auf der Dachterrasse Fotos zu machen, z. B. von der Glaskuppel. Dort werden üblicherweise auch die Gruppenfotos von Reisegruppen gemacht.
Viele Grüße
Günter
 
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