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Pixelmatsch / unscharfe, flaue Bilder Pentax K5 + da* 16-50 2.8

Kann ich die Kamera mit L-Winkel in meiner gepolsterten Fototasche verschicken oder muss ich damit rechnen mein Zubehör nicht (unversehrt) zurückzubekommen?

Ja sicher. Und die Fototasche packst Du in Deinen Samsonite-Hartschalenkoffer, welchen Du im Kofferraum Deines Volvos platzierst - und den schaffst Du dann per Autoreisezug zu Deinem Händler.

Falls Du jetzt nicht weißt, was der Händler mit dem Volvo soll, dann frage Dich mal als nächstes, wozu er die Fototasche braucht.

Und jetzt im Ernst: Im Rahmen der gesetzl. Sachmängelhaftung wird üblicherweise der vollständige Lieferumfang, also Kamera, Akku, Kabel, Manual, etc. zurückgegeben. Die OVP ist nicht notwendig, schadet aber auch nicht, sofern noch vorhanden. Manchmal ist aber auch nur die Rückgabe der Kamera ohne weiteres Zubehör gewünscht - die kompetenteste Auskunft wird Dir vermutlich Dein Händler geben können. Ob der hier mitliest, weiß ich natürlich nicht...

cv
 
So wenn ich die Sache richtig interpretiere handelt es sich hierbei um einen versteckten Mangel der bereits beim Kauf bestand (was auch einige Tausend Fotos belegen).

Hiermit wäre es also ein Fall für die Gewährleistung des Händlers, mein Pentax-Premiumhändler möchte es aber scheinbar im Rahmen der Garantie auf den Hersteller abwälzen, rein rechtlich muss ich mir das sicher nicht gefallen lassen, die Frage ist nur was sich dadurch für mich an Vor- und Nachteilen ergibt. Auf einen Servicemarathon habe ich jetzt sicher keine Lust.

Fest steht, dass ich bei der Garantie schon mal den Versand selber tragen soll...

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

"Liegt ein Sachmangel vor, so stehen dem Anspruchsinhaber verschiedene Mängelrechte zur Verfügung. Zunächst besteht ein sog. Vorrang der Nacherfüllung (§ 439 BGB). Dem Vertragspartner soll so die Möglichkeit gegeben werden, durch Reparatur oder Nachlieferung der Sache am Vertrag festzuhalten. Verweigert er dies oder schlägt die Nacherfüllung mehrmals fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB), vom Vertrag zurück treten (§ 437 Nr.2 BGB) oder kann Schadensersatz (§ 437 Nr.3 BGB) geltend machen."

Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
 
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Hier gibt es sicher keine Rechtsberatung, zumal die ohne Einzelfallbetrachtung eh nichts bringt.

Daher nur zwei ganz allgemeine Tipps:

1. Im allgemeinen bietet die gesetzliche Mängelhaftung die "besseren" Rechte als die üblichen Garantiebedingungen. Allerdings muss man eben das Vorliegen des Mangels bei Gefahrenübergang außerhalb der 6-monatigen Beweislastumkehr auch nachweisen können. Und selbst wenn man das kann, wird man dafür ggf. Zeit aufwenden müssen und bezgl. der Rechtsverfolgungskosten erstmal in Vorleistung treten müssen.

2. Wenn man die Möglichkeit hat, eine Garantieleistung eines Herstellers unproblematisch in Anspruch zu nehmen, dann mag das im Einzelfall selbst dann klüger sein, wenn diese weniger weitreichend ist als der Anspruch aus der gesetzlichen Mängelhaftung. Oder anders formuliert: Bevor ich mich mit dem Händler auf einen Rechtsstreit einlasse, zahle ich lieber das Porto für den Garantiegeber...

cv
 
Naja von einem Rechtsstreit redet hier ja noch lange niemand. Bei so eindeutiger Sachlage würde den wohl auch jeder der halbwegs bei Sinnen ist vermeiden. Mir geht es da jetzt nicht nur um die Portokosten, sondern eher um alles was da noch kommen könnte.
 
So kleines Update der Händler stellt sich quer und verstößt damit laut Aussage eines befreundeten Anwalts eindeutig gegen geltendes Recht, es wird dann wohl doch auf einen unnötigen Rechtsstreit hinauslaufen.

Was waren doch gleich die Vorteile eines Premiumhändlers? (für den nächsten Kamerakauf - auch wenn ich mir definitiv einen anderen ("Premium"-)händler aussuchen werde).
 
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Kleines Update: laut Pentax Support wird entgegen der Behauptung meines Händlers korrekte Exif-funktionalität zugesichert. Außerdem gibt es vom Einfrieren meiner Kamera nun ein Video:

http://www.youtube.com/watch?v=6KOr_cqwv0I

Nach fehlgeschlagener Nachbesserung bei der meine Kamera zudem zerkratzt wurde und daraufhin ebenfalls fehlgeschlagener Einigung wird mein Anwalt nun beim Amtsgericht Leipzig Klage einreichen.
 
Nach fehlgeschlagener Nachbesserung bei der meine Kamera zudem zerkratzt wurde und daraufhin ebenfalls fehlgeschlagener Einigung wird mein Anwalt nun beim Amtsgericht Leipzig Klage einreichen.

Nur damit ich das jetzt nicht falsch verstehe: Statt die Kamera vom Hersteller im Rahmen der Garantie instandsetzen oder tauschen zu lassen, triffst Du Dich jetzt mit dem Händler vor Gericht?

Selbst wenn man unterstellt, dass Du das Vorliegen des Mangels bei Gefahrenübergang nachweisen kannst, erscheint mir das schon alleine in Bezug auf den nötigen Aufwand und den damit einhergehenden Zeitverlust allenfallls die zweitbeste Idee zu sein.

cv
 
Da der Mangel von Anfang an Bestand ist der Händler zuständig. Dieser hat die Kamera vom Hersteller überprüfen lassen und lehnt weitere Nachbesserung ab, außerdem wurde meine Kamera dabei verkratzt. Natürlich könnte ich das nun alles auf mir sitzen lassen und nochmal Stunden investieren und versuchen für den Händler das Problem mit dem Hersteller zu lösen, aber nachdem wie der Händler mit mir umgegangen ist werde ich ihm diesen Gefallen bestimmt nicht tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da der Mangel von Anfang an Bestand ist der Händler zuständig.

Ja sicher, die gesetzl. Sachmängelhaftung deckt _ausschließlich_ Mängel ab, die "von Anfang an" bestanden bzw. zumindest bereits angelegt waren. Die zwei Jahre ab Kaufdatum sind eine reine Verjährungsfrist. Das Problem besteht darin, dass bei einem Verbrauchsgüterkauf alleine während der ersten sechs Monate dieser Verjährungsfrist vermutet wird, dass die Sache bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war (sogen. "Beweislastumkehr"). Während der anschließenden restlichen Laufzeit der Verjährungsfrist muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag. Aber das wird Dir Dein Anwalt ja alles erklärt haben.

Dieser hat die Kamera vom Hersteller überprüfen lassen und lehnt weitere Nachbesserung ab, außerdem wurde meine Kamera dabei verkratzt.

Und was sagt der Hersteller? Dass die Kamera fehlerfrei arbeitet? Das hörte sich in Deinem letzten Posting allerdings anders an.

Die Sache mit dem Verkratzen ist wieder eine ganz andere Geschichte, das hat nichts mehr mit Sachmängelhaftung zu tun.

Natürlich könnte ich das nun alles auf mir sitzen lassen und nochmal Stunden investieren und versuchen für den Händler das Problem mit dem Hersteller zu lösen, aber nachdem wie der Händler mit mir umgegangen ist werde ich ihm diesen Gefallen bestimmt nicht tun.

Tendenziell würde ich mal sagen, dass Du das Problem nicht für den Händler, sondern für Dich löst. Denn Du möchtest eine funktionierende Kamera. Und um an eine solche zu gelangen, ist die Herstellergarantie häufig der unproblematischere Weg, speziell nach Ende der Beweislastumkehr.

cv
 
Naja in meinem Fall kann ich ja bereits ab dem ersten Foto den Mangel durch die Exiffehler belegen hinzu kommen weitere Mängel, wobei laut Pentax das Exifproblem evt. auch mit den Abstürzen zusammenhängt. Das Verhalten des Händlers ist mir unbegreiflich, vermutlich ist er wie ich rechtsschutzversichert.
 
Naja in meinem Fall kann ich ja bereits ab dem ersten Foto den Mangel durch die Exiffehler belegen hinzu kommen weitere Mängel, wobei laut Pentax das Exifproblem evt. auch mit den Abstürzen zusammenhängt.

Irgendwie kann ich Deiner Schilderung nicht folgen. Wie passt das oben zitierte jetzt hier zu:

Dieser hat die Kamera vom Hersteller überprüfen lassen und lehnt weitere Nachbesserung ab, außerdem wurde meine Kamera dabei verkratzt.

Der Hersteller sagt, die Kamera ist nicht mängelfrei, der Händler will sie aber nicht nachbessern? Und die Herstellergarantie möchtest Du nicht in Anspruch nehmen, obwohl Pentax den Fehler einräumt?

Ehrlich gesagt blicke ich da nicht so recht durch.

Das Verhalten des Händlers ist mir unbegreiflich, vermutlich ist er wie ich rechtsschutzversichert.

Deine Rechtschutzversicherung sorgt allenfalls dafür, dass Du als unterlegene Partei nicht auch noch die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite und Deine eigenen an der Backe hast. Sie ersetzt Dir aber weder die verlorene Zeit, noch sorgt sie dafür, dass Du eine funktionierende Kamera erhältst.

cv
 
Nun entweder ist es eben so, dass unterschiedliche Mitarbeiter von pentax verschiedene Standpunkte vertreten, oder aber...nun ich möchte hier niemanden fälschlich beschuldigen, aber das war eben für mich auch der Moment wo ich mir dachte, dass ist wohl eher ein Fall für die Anwälte. Ich für meinen Teil werde nun schaun, dass der Kauf rückabgewickelt wird und kaufe mir eben eine neue Kamera, auch wenn der Zeitpunkt ohne Cashback und vermutlich mit einem Nachfolgemodell in den Startlöchern denkbar schlecht ist :/
 
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