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Photoshop CS 3 als Schulversion

moni_k

Themenersteller
hi,

meine Tocher besucht ein Gymnasium in Hannover, sie ist dort in der 10. Klasse.

Frage 1: Kann sie mit einer Schulbescheinigung eine Schülerversion erwerben und sich bei Adobe registrieren lassen?

Frage 2: Kann sie die Software am PC der Eltern ebenfalls installieren, da hier die technische Ausstattung höher ist (Monitor usw.), oder darf sie diese nur auf dem eigenen PC nutzen?

Wie eng muß man das sehen?

Grüsse aus Hannover von Moni
 
Hallo,
erstens kann sie mit einer Schulbescheinigung die Software kaufen und dann kann sie sie zweitens installieren, wo ist egal, da die Software an die Person verkauft wird und nicht an einen Rechner.

Gruß Künsal
 
1)
Ja, als Scülerin einer anerkannten Schüle ist sie dazu berechtigt.
Ab ca. €170 sollte man dabei sein.



2)
Eine EULA kann in der Tat nicht vorschreiben, auf welchem Endgerät die zu lizensierende Software eingesetzt wird.

Da besonders der Photoshop aber immer das dringende Bedürfnis hat, nach Hause zu telefonieren, solltet Ihr euch tunlichst dafür hüten, an mehr als einem Arbeitsplatz die Software installieren zu wollen.
 
Kann sie die Software am PC der Eltern ebenfalls installieren,
Das Wörtchen "ebenfalls" ist hier entscheidend. Man darf die Software normalerweise nicht auf mehreren Rechnern installieren; das wird evtl. auch durch die Aktivierung verhindert (bin ich mir aber nicht sicher).
 
Ich habe mal eine Email an Adobe geschrieben: Die CS3 darf auf zwei
unterschiedlichen PCs installiert werden, jedoch nicht gleichzeitig genutzt
werden.
 
Ich habe mal eine Email an Adobe geschrieben: Die CS3 darf auf zwei
unterschiedlichen PCs installiert werden, jedoch nicht gleichzeitig genutzt
werden.
Damit ist aber für gewöhnlich die Laptopsituation gemeint, soll heißen: man hat noch einen Laptop um auch mobil PS einsetzen zu können (für Zuhause aber einen Leistungsstarken PC), um jetzt nicht jedenmals die Lizenz Aktivieren/Deaktivieren zu müssen, läßt man genau hierfür zwei Aktivierung zu. Also Desktop-PC-User-I + zweite Aktivierung Laptop-User-I.

Die Variante PC-User-I + zweite Aktivierung PC-User-II ist damit m.W. nicht gemeint.
 
Also ich würde die Kirche im Dorf lassen. Auch der Adobe Kundendienst dürfte verschiedene Auskünfte geben. Mir hat man definitiv von 2 Lizenzen erzählt beim Support - die Aktivierung auf 2 Rechnern ist kein Problem !

Ob man die Produkte gleichzeitig einsetzt wird wohl kaum überprüfbar sein . . .mit einer SW Firewall mit Programmsteuerung hat sich ja auch das nach Hause telefonieren erledigt . . .

lg, Philipp
 
also, ich fasse mal zusammen.

1: mit Schulbescheinung kaufen, nicht "strafbar" und die Tochter bekommt eine Lizenz.
2: auf den Rechner der Eltern wg. besserer Darstellung, auf keinem weiteren Rechner, installieren, kein Verstoß.

Somit legal...., ja?
 
Meines Wissens ist es so, dass CS3 auf zwei Rechnern installiert werden darf, wenn es sich um eine Schulversion (="Education-Version") handelt.

Wenn hingegen eine Student-Version vorliegt, darf nur auf einem Rechner installiert werden.
 
Adobe lässt die Installation und Aktivierung einer Einzelplatzlizenz auf zwei Rechnern zu, um (Interpretation:) die Praktikabilität nicht allzusehr zu beschneiden.

Damit ist vor allem der hier von Mariane beschriebene Musterfall gemeint mit PC/Notebook - ich darf die Software PC nutzen und kann das Produkt am Notebook mitnehmen und präsentieren.

Sofern es sich um eine Einzelplatzlizenz handelt, darf die Software gemäß den Lizenzbestimmungen nicht gleichzeitig an zwei Rechnern genutzt werden. Der Fall, dass eine Lizenz in einer Agentur von zwei Mitarbeitern parallel genutzt wird, wäre ein Lizenzverstoß. Da die Student Version ohnehin nicht kommerziell genutzt werden darf, gilt der letzte Fall auch für die Nicht-Schulversionen, also Education Version oder Vollversion.
 
Adobe lässt die Installation und Aktivierung einer Einzelplatzlizenz auf zwei Rechnern zu, um (Interpretation:) die Praktikabilität nicht allzusehr zu beschneiden.

Damit ist vor allem der hier von Mariane beschriebene Musterfall gemeint mit PC/Notebook - ich darf die Software PC nutzen und kann das Produkt am Notebook mitnehmen und präsentieren.

Sofern es sich um eine Einzelplatzlizenz handelt, darf die Software gemäß den Lizenzbestimmungen nicht gleichzeitig an zwei Rechnern genutzt werden. Der Fall, dass eine Lizenz in einer Agentur von zwei Mitarbeitern parallel genutzt wird, wäre ein Lizenzverstoß. Da die Student Version ohnehin nicht kommerziell genutzt werden darf, gilt der letzte Fall auch für die Nicht-Schulversionen, also Education Version oder Vollversion.

Kapiere ich nicht: In den Bestimmungen heißt es doch ausdrücklich:
Auf wie vielen Rechnern darf die Student Edition genutzt werden?
Die Student Edition darf nur auf einem Rechner genutzt werden. Dies wird durch eine notwendige Produktaktivierung, die online geschieht, sichergestellt.
Für mich bedeutet das, dass ich die Student Edition nur auf einem Rechner installieren darf. Für die Education Edition gilt diese Einschränkung nicht.
 
Für mich bedeutet das, dass ich die Student Edition nur auf einem Rechner installieren darf. Für die Education Edition gilt diese Einschränkung nicht.

Versuch macht Kluch. Also ich hab ne StudentVersion und ich hab sie auf meinem PC und Notebook installiert. Die Freischaltung geht online von statten und Adobe hat das ganz locker genehmigt.
Keine Ahnung ob die das verpeilt haben, aber ein schlechtes Gewissen hab ich jetzt nicht wirklich. :D

btw: Ich hab die ProductionPremium CS3 Student Edition. Ich denke aber nicht das es da Unterschiede gibt.
 
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