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Photobooth Vertrag

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Sword83

Themenersteller
Hallo liebe Forengemeinde,

Ich könnte euren Rat gebrauchen bezüglich eines Vertrages.
Ich habe mir vor ein paar Wochen ein Photobooth gebaut und es auf der Hochzeit meines Bruders und eines Freundes eingesetzt.
Nun kommen auch Anfragen von Leuten die ich nicht kenne und ich möchte nun einen Vertrag erstellen.
Da es für mich das erste mal ist wollte ich um euren Rat und eure Hilfe bitten wie das ganze aufgesetzt werden soll und welche Punkte im Vertrag stehen sollten.

Ich habe bisher an diese Punkte gedacht:
- Veröffentlichungsrecht
- Der Mieter ist selbst verantwortlich die Persönlichkeitsrechte der Benutzer einzuholen (keine Ahnung ob es so zulässig ist?)
- Schadensfall
- Auf- und Abbau

habt ihr noch Ratschläge oder vielleicht sogar schon einen Vertragsentwurf den ich auf mich anpassen könnte?

LG Alex
 
Hallo liebe Forengemeinde,

Ich könnte euren Rat gebrauchen bezüglich eines Vertrages.
Ich habe mir vor ein paar Wochen ein Photobooth gebaut und es auf der Hochzeit meines Bruders und eines Freundes eingesetzt.
Nun kommen auch Anfragen von Leuten die ich nicht kenne und ich möchte nun einen Vertrag erstellen.
Da es für mich das erste mal ist wollte ich um euren Rat und eure Hilfe bitten wie das ganze aufgesetzt werden soll und welche Punkte im Vertrag stehen sollten.

Ich habe bisher an diese Punkte gedacht:
- Veröffentlichungsrecht
(Hast Du nix mit zu tun. Du stellst ja nur die Technik zur Verfügung. Nutzen tut sie ein anderer. Und der ist dann auch logischerweise der Urheber.)

- Der Mieter ist selbst verantwortlich die Persönlichkeitsrechte der Benutzer einzuholen (keine Ahnung ob es so zulässig ist?)
Is ja auch logisch, der der fotografiert oder halt dann verwertet, haftet auch. Das bist ja nicht Du.
- Schadensfall
Das solltest Du genau ausarbeiten, fahrlässigkeit, grobe fahrlässigkeit, Haftung bei Beschädigung durch dritte usw.
- Auf- und Abbau
solltest Du selbst vornehmen und gleich eine Einweisung dazu. Ausserdem kannst Du sicher gehen, wegen Zustand und Funktionsfähigkeit. Die Kaution kassieren usw. Trägst allerdings das Transportrisiko selbst.

habt ihr noch Ratschläge oder vielleicht sogar schon einen Vertragsentwurf den ich auf mich anpassen könnte?

Ja sicher ließe sich so ein Vertragsentwurf gestalten, Du solltest dir aber selbst mal ein paar Gedanken machen, mit allen möglichen was, wäre, wenn-Konstellationen und das ganze dann ausarbeiten. Oder einem Profi die Vetragsgestaltung übergeben, der kann dir die Sachen relativ wasserdicht ausgestalten. Du willst schließlich damit Geld verdienen, nicht wir.

LG Alex

Sorry, hab mal direkt im Zitat geantwortet, war einfacher.
 
Hi Alex ...

da es sich ja im Groben um eine Vermietung handelt,
könnte dir vielleicht diese Bedingungen
eines Miet-Services helfen...

Ich würd die nicht unbedingt als Referenz nehmen. Einige Punkte darin ließen sich recht schnell kippen.

Auch um die Versicherung sollte sich ein Vermieter tunlichst selbst kümmern. Tut es der Mieter nicht und es tritt ein Schaden ein, kann es durchaus passieren, dass man als Vermieter leer ausgeht, auch wenn man recht hat. Solche Bedingungen können zum wirtschaftlichen Selbstmord führen.

Oder: Verursacht ein Mieter einen Schaden, haftet er für den Verdienstausfall, der Vermieter haftet aber für gar nichts (ganz so einseitig gehts ja nun nicht)
 
Ich würd die nicht unbedingt als Referenz nehmen. Einige Punkte darin ließen sich recht schnell kippen.

[...]

das ist richtig ... sollte auch nur als Anregung dienen, da Punkte in
der Überlegung des TE - wie hier auch schon richtig angesprochen
bei den Nutzungsrechten - in einem Vertrag auch aus meiner Sicht
nicht umbedingt einfliessen müssen ...

das eigene Equipment zu versichern - Stichwort Fotoversicherung -
ist ebenfalls aus meiner Sicht ein MUSS ...

wobei es zu klären gilt, ob die Versicherung dann überhaupt im Fall
der Fälle für einen Schaden durch Dritte eintritt...

eine Haftpflichtversicherung natürlich auch ... ob der Vermieter vom
Mieter im Vorfeld des Vertrages eine Haftpflichtversicherung fordern
kann, bzw. darf sollte ebenfalls in einem klärenden Gespräch mit dem
Anwalt des Vertrauens abgestimmt werden ...

die Idee finde ich sehr gut :top: ... Bedarf scheint ja zu bestehen...
 
das ist richtig ... sollte auch nur als Anregung dienen, da Punkte in
der Überlegung des TE - wie hier auch schon richtig angesprochen
bei den Nutzungsrechten - in einem Vertrag auch aus meiner Sicht
nicht umbedingt einfliessen müssen ...

das eigene Equipment zu versichern - Stichwort Fotoversicherung -
ist ebenfalls aus meiner Sicht ein MUSS ...

wobei es zu klären gilt, ob die Versicherung dann überhaupt im Fall
der Fälle für einen Schaden durch Dritte eintritt...

eine Haftpflichtversicherung natürlich auch ... ob der Vermieter vom
Mieter im Vorfeld des Vertrages eine Haftpflichtversicherung fordern
kann, bzw. darf sollte ebenfalls in einem klärenden Gespräch mit dem
Anwalt des Vertrauens abgestimmt werden ...

die Idee finde ich sehr gut :top: ... Bedarf scheint ja zu bestehen...

Hi,

da gibt es schon Versicherungen die Vermietung includiert bzw. sich spezialisiert haben. 3,50€ Monatsprämie sollte man da allerdings nicht erwarten.

Eine Haftpflicht vorzuweisen, vom Mieter, darfst Du schon einfordern und auch zu den Vermietbedingungen nehmen. Nur nützt es dir nichts. Die allerwenigsten haben Schäden an geliehenem/gemietetem Equipment mit drin. Und wenn die Versicherung eine Regulierung ablehnt, willst Du dich dann mit denen rumschlagen? Oder Kunde hat seine Prämie nicht bezahlt usw. Einen Direktanspruch gegen die Vers. des Kunden hättest Du eh nicht. Denn er ist der Vetragspartner.

Da ist doch wesentlich besser und sinnvoller, selbst vorzusorgen.

Ansonsten geb ich dir recht.
 
Sorry das ich den Beitrag wiederbelebe :) Ich bin auch gerade dran einen Vertrag zu erstellen und wollte fragen ob der Thread-Ersteller weitergekommen ist oder schon was hat? Bzw. wie seine Erfahrungen sind :)
 
- Veröffentlichungsrecht
- Der Mieter ist selbst verantwortlich die Persönlichkeitsrechte der Benutzer einzuholen (keine Ahnung ob es so zulässig ist?)


Was geht das den Kameraverleiher an?

Wenn Du im Laden eine Kamera kaufst interessiert das doch auch keinen, oder?
 
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