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Persönlichkeits- und Sachrecht

D3x-Fan

Themenersteller
Hallo liebe Fotogemeinde,

ich habe mal eine grundsätzliche Frage zum Persönlichkeits- & oder Sachrecht. Ich hoffe, das ich hier richtig bin, ansonsten bitte verschieben.

Wir sind ab und zu mit unserem Auto auf US Car Treffen, logisch das die Autos permanent abgelichtet werden. Nun ist eine Diskussion entbrannt, weil die Autos ohne Genehmigung Formatfüllend (also schöne Einzelaufnahmen) auf der Homepage einer Gastronomie aufgetaucht sind. Gefragt wurde keiner, ob die Bilder veröffentlicht werden dürfen. Mir ist schon klar, das es hier keine Rechtsberatung geben wird, aber Eure Meinung interessiert mich. Darf das so ohne weiteres gemacht werden?

Danke für die "Hilfe" bzw. Antworten...
 
Warum interessiert Dich unsere Meinung? Der Rechtslage ist unsere Meinung ziemlich egal. Wie die aussieht, weiss ich nicht, zumal ich nicht mal weiss, in welchem Land die Treffen stattfinden. Kommt sicher auch darauf an, wie oeffentlich die sind und in welcher Form sie praesentiert werden. Von daher habe ich sogar nicht einmal eine Meinung zu der Frage.

Fazit: Genaues sagen kann hier vermutlich keiner und unsere Meinung ist eh irrelevant. Wenns Dir wichtig ist, frag einen Anwalt oder geh zu www.frag-einen-anwalt.de.
 
In Deutschland gibt es keine Rechtsnorm, was einem Recht am Bild der eigene Sache entsprechen würde. Im verlinkten Wikiperdia-Artikel ist als Quelle ein BGH-Urteil aufgeführt, dass vermutlich analog anwendbar ist.
Du hast aber auch was von Persönlichkeitsrecht geschrieben. Sofern auf den Autobildern erkennbare Personen mit drauf sind, so könnte das Recht am eigenen Bild Handhaben zur Unterbindung der Veröffentlichung eines solchen Fotos liefern.
Eine weitere Alternative ist, bei nichtöffentlichen (auf nicht öffentlichem Grund und/oder mit einer Zugangsbeschränkung [Zaun o.ä.] stattfindenden) Veranstaltungen vorab den Veranstalter um einen Hausordnungspunkt zu bitten, nach dem das Veröffentlichen der Fotos von Autos der Teilnehmer nur nach vorheriger Erlaubnis des jeweiligen Autobesitzers statthaft ist; nachträglich wird nichts zu machen sein.

Ansonsten wird man als Besitzer der fotografierten Sache eine solche Verwendung des Bildes hinnehmen müssen.

Grüße, Grand-Duc
 
Zuletzt bearbeitet:
@ char: Schöne Antwort... :top:

Mich interessiert aber Eure Meinung und wie ich geschrieben habe: keine Rechtsberatung... Natürlich sind die Treffen in Deutschland und öffentlich. Es geht einzig und allein darum (und da gibt es noch keine einschlägigen Urteile - sonst wäre es ja zu einfach) sollte da vorher gefragt werden oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Meinung: Ich habe selbst zu der Frage, ob da vorher gefragt werden sollte, keine Meinung, da ich die Umstaende nicht ansatzweise kenne, keine Fotos gesehen habe und keine Ahnung habe, in welcher Art und Weise die veroeffentlicht wurden.
 
Char, bitte nicht von dir auf andere schliessen.

@TO: Lies mal das hier, ich kann durchaus Ähnlichkeiten erkennen: Lizenzforderungen für Cadillac-Fotografie im öffentlichen Raum (Link) / evtl. Untersagung von Bildnutzung (ihr) http://www.fotorecht.de/publikationen/cadillac-pp.html

Wie "öffentlich" sind denn eure Treffen? Einfach so an der Tanke oder auf einem öffentlich zugänglichen Veranstaltungsgelände? Im letzteren Fall könnte eine gewerbliche Nutzung von Fotoaufnahmen durchaus vom Veranstalter untersagt sein.
 
@TO: Ich habe keinerlei juristische Ausbildung, aber wenn ich mal kurz darüber nachdenke, wie oft mir in Zeitschriften (= gewerbliche Nutzung) Fotos von sog. "Erlkönigen" begegnen, bei denen der Autohersteller i.d.R. ein massives Interesse daran hat, daß sie nicht veröffentlicht werden, dann denke ich doch, daß die Hersteller jedes Rechtsmittel nutzen würden, die Verbreitung zu untersagen, ...
... sofern es denn ein solches Rechtsmittel gäbe.
 
@TO: Ich habe keinerlei juristische Ausbildung, aber wenn ich mal kurz darüber nachdenke, wie oft mir in Zeitschriften (= gewerbliche Nutzung) Fotos von sog. "Erlkönigen" begegnen, bei denen der Autohersteller i.d.R. ein massives Interesse daran hat, daß sie nicht veröffentlicht werden, dann denke ich doch, daß die Hersteller jedes Rechtsmittel nutzen würden, die Verbreitung zu untersagen, ...
... sofern es denn ein solches Rechtsmittel gäbe.

Hi,

das ist ein ganz anderer Fall. Die Aufnahmen erfolgen auf öffentlichem Boden, also hat der Hersteller des Fahrzeugs hier kein "Hausrecht", mit dem er das Fotografieren verbieten könnte.

Das Zeigen der Bilder ist zwar kommerziell, aber im Rahmen einer "journalistischen Berichterstattung", dagegen kann der Autohersteller ebenfalls nichts tun.

Ausserdem: wenn die Autos im öffentlichen Strassenverkehr unterwegs sind, ist Beachtung durchaus erwünscht. Das Theater mit dem "Flüchten vor der Kamera" gehört dazu, Marketing-Schwachsinn eben ...

Grüße

Mattes
 
"Sachrecht" im Bereich der Fotografie gibt es nicht. Man kann auf oder vom öffentlichen Grund aus alles fotografieren.

Du kannst bestenfalls eine Einschränkung erreichen, wenn diese Fahrzeuge,bzw. deren Lackierung als "Kunst" eingestuft werden können.

Kunst ist dann nicht geschützt, wenn das Objekt für längere Zeit an einem bestimmten Ort aufgestellt wird. z.B. Skulpturen etc.
Ist die Kunst aber eine bewegliche Sache oder zeitlich befristet, ist sie geschützt. (z.B. Verhüllungsobjekte)

Jetzt müsst ihr nur noch einen Richter finden, der diese Fahrzeuge als "Kunst" deklariert. Was wohl eher schwierig sein dürfte.
 
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