Es gibt keine Verpflichtung sofort zu tauschen/wandeln. Sehe es so - man nimmt sich der Sache an und prüft den Vorgang und dein Anliegen wird wohlwollend bearbeitet. Hoffentlich zu deiner vollsten Zufriedenheit - aber die Zeit dafür musst nunmal du aufbringen! Da führt jetzt kein Weg dran vorbei. Andere Händler hätten das eventuell anders gehandhabt aber bei denen hast du ja nicht gekauft....
Falsch! Nach §439 BGB kann der Käufer als Nacherfüllung wählen zwischen Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.