Die Probleme bei der Verwendung eines Stativs in Paris haben rechtliche Ursachen. In Frankreich gibt es die Regelung der Panoramafreiheit so wie wir sie kennen nicht. Bestes Beispiel ist der Eiffelturm, Tagesaufnahmen vom Eiffelturm dürfen veröffentlicht werden, Nachtaufnahmen hingegen nicht. Ähnlich verhält es sich mit der Glaspyramide im Louvre. Die zählt ebenfalls zu den geschützten Objekten und darf generell nicht veröffentlicht werden.
"Die französiche Nationalversammlung hat am 21. Dezember 2005 davon abgesehen , von der durch die europäische Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 lit. h eingeräumten Möglichkeit, die Panoramafreiheit einzuführen, Gebrauch zu machen."
Gruß
Andreas