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Panoramafreiheit in Gefahr

Irgendwie hat anscheinend keiner den Artikel so richtig gelesen.
Es dreht sich dabei um Kunstwerke. Jeder wird verstehen, daß es keinem Künstler passt, wenn man sein Kunstwerk abbildet und mit der Abbildung Geld verdient.
Grade hier im Forum sitzen meiner Erfahrung nach diejenigen, die dann zuerst nach Abmahnung brüllen würden, wenn ihr Foto abfotografiert und für eine Postkarte genutzt wird.
Ich würde jedoch empfehlen, beim Kauf eines Kunstwerkes/Skulptur durch die öffentlichen Hand dem Künstler seine Rechte am Kunstwerk mit abzukaufen und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.



ja weisst du, irgendwie ist da ja ein gewisser nutzungszwang gegenüber der skulptur gegeben. d.h. wenn ich daran vorbeilaufe dann steht die doofe skulptur im wege.

und wenn ich jetzt genau das was die skulptur umgibt fotographieren und vermarkten will, dann steht die verdammte skulptur einfach da.

und dann sollte ich eigentlich eine gerichtliche verfügung machen lassen, dass wenn ich mein foto der umgebung mache, die verdammte skulptur nicht da stehen darf.

aber egal.

wieso soll der künstler geld bekommen wenn seine skulptur irgendwo steht wo sie alle ansehen können?

er kann ja auch nicht geld dafür verlangen, dass ein passant einen blick darauf wirft.

gruss
 
@Dino_J

was für Einhandmesser sind gemeint? Schweizer Offiziersmesserplagiat "Made in Speck" aus China oder "richtige" Klingen?

Messer, die man mit einer Hand öffnen und schließen kann. Im geöffneten Zustand sind sie verriegelt. Das berühmte Schweizer Offiziersmesser ist davon nicht betroffen, da es weder mit nur einer Hand geöffnet wird, noch im ausgeklappten Zustand verriegelt.
 
noch im ausgeklappten Zustand verriegelt.

Einige Offiziersmesser kann man arretieren :)!
 
Diesen Trend kann man schon seit einiger Zeit beobachten, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Immer mehr Bildagenturen, wappnen sich bereits seit einiger Zeit massiv zum eigenen Schutz, indem sie von uns Fotografen Propertyreleases verlangen, selbst, wenn ein bekanntes Bauwerk nur im Hintergrund ist, dass macht es zum Teil extrem schwer, Bilder zu vermarkten, wenn man 100% auf der sicheren Seite sein will. Für den "privaten" Gebrauch sehe ich da jetzt nicht so die Probleme.

Gruss
Boris
 
Einige Offiziersmesser kann man arretieren :)!

Damit die Messerdiskussion beendet wird:

Der konkrete Inhalt des Gesetzes in Kürze: Es wird das zugriffsbereite Mitführen (am Gürtel, in der Hosentasche) von

feststehenden Messern über 12 cm Klingenlänge
allen Einhandmessern (inkl. Springmessern)
und allen Messer, die als Waffe gelten (zweischneidige Dolche etc.)
verboten.

Es sind allerdings zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Jeder, der ein „berechtigtes Interesse“ daran hat, ein solches Messer zu führen, darf es auch weiterhin. Diese Regelung ist vor allem – aber nicht nur – für Jäger, Angler, Trachtenvereine und alle Personen gedacht, die ihr Messer beruflich nutzen. Es soll ausdrücklich nicht der „sozial adäquate Gebrauch“ solcher Messer beeinträchtigt werden.

Das heißt für die Praxis, dass man die betroffenen Messer durchaus bei sich tragen kann, man muss nur bei einer Polizeikontrolle eine vernünftig klingende Erklärung parat haben.


das heißt in der Praxis:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich erlaube mir mal diesen Threat zu aktualisieren:

Es gibt neue Versuche, die Panoramafreiheit auf öffentlich zugänglichen Plätzen einzuschränken, diesmal ist die Preußenstiftung aktiv. Ich zitiere mal:
Fotos vom Schloss Sanssouci und zahlreichen andere öffentlichen Gebäuden sollen in Zukunft nicht mehr von Fotografen und Verlagen genutzt werden. Der Staat will das Fotografen- und Verlagsgewerbe selbst ausüben, angeblich, um die Finanzierung seiner Liegenschaften zu sichern.

und weiter
Um dieses Monopolstreben zu verwirklichen, werden von den Rechtsanwälten der Staatsstiftung die seltsamsten Argumente produziert. Man habe, so heißt es, beispielsweise im Park Sanssouci Tafeln mit umfangreichen Beschriftungen aufgestellt. Dadurch schließe jeder, der im Park fotografieren wolle, einen Vertrag mit der Staatsstiftung. Darin verpflichte sich der Fotograf gegenüber dem Staat, die Fotos nicht gewerblich zu nutzen.

Zur Klarstellung
Der Park Sanssouci ist ein öffentlicher Park – denn die Preußenstiftung wurde nicht dazu konzipiert, die Schlösser und sonstigen Liegenschaften Berlin-Brandenburgs zu „geheimen Bundessachen“ zu erklären. Da der Park Sanssouci – und andere – von solchen Wegen durchzogen sind, ist eine Aufnahme zulässig. Abgesehen davon kommt es nicht einmal auf die Wege an. Analysiert man den Sinn des § 59 Urheberrechtsgesetz „öffentliche Wege, Straße oder Plätze“ genau, meint dies natürlich auch die Bürgersteige oder die Grasflächen dazwischen und erst recht einen Park, der für die Öffentlichkeit geöffnet ist.

Mir reicht es langsam! :mad:

Die Quelle: http://www.pro-panoramafreiheit.de/...e-der-panoramafreiheit-in-berlin-brandenburg/
 
Hallo,

da warte ich schon auf den ersten Zoo der jedem seiner Viecher solch ein Schild an den Hintern heftet :grumble:

Gruß

TC
 
Mir reicht es langsam! :mad:

Kann ich verstehen. Nur was soll man von einer 'Preußenstiftung' schon erwarten. Wenn der DJV wirklich politisch handeln wollte, könnte er wohl mit Leichtigkeit einen 'Tag des zivilen Ungehorsams' organisieren: Alle Berufsphotographen werden aufgerufen, am Tage xy sich im Park des Schloß Sanssouci aufzufinden, zu photographieren was das Zeug hält und diese Aufnahmen danach zu veröffentlichen. Vorher wird die internationale Presse eingeladen um im Anschluß auf dieses Happening aufmerksam zu machen. Mit Zaungästen dürften sich an solch einem Tag Tausende von Menschen auf dem Rasen tummeln… die eifrig mitphotographieren.

So würde ich das anstellen, anstelle von 'Rabäh, wir dürfen die Schlösser nicht mehr photographieren…'

domeru
 
da warte ich schon auf den ersten Zoo der jedem seiner Viecher solch ein Schild an den Hintern heftet :grumble:
Nur mal so als Frage: In welchem Zoo darf ich denn einfach so fotografieren und die Bilder kommerziell nutzen? Im kölner Zoo ist Bargeld fällig, auch im Zoo Berlin muss der Betreiber erst seinen Segen geben bevor man kommerziell knipsen darf.

kluni schrieb:
Der Park Sanssouci ist ein öffentlicher Park
Ist er nicht. In einen öffentlichen Park kann ich zu jeder Tages- und Nachtzeit, in den Park Sanssouci nur von 8 Uhr morgens bis zum Einbruch der Dunkelheit. Kommerziell fotografieren darf man übrigens laut Parkordnung auch, wenn vorher der Betreiber seinen Segen gibt. Genau wie im Berliner Zoo.
 
Kommerziell fotografieren darf man übrigens laut Parkordnung auch, wenn vorher der Betreiber seinen Segen gibt.
Dieses "wenn" gibt es eben nicht. Wenn ich dem Urteil meiner Kollegen vom DJV vertrauen kann, ist der Park "öffentlich". Punkt. Also darf ich hier fotografieren und die Fotos auch verkaufen, ohne dass mir das irgendjemand verbieten könnte.

Es geht hier um den Versuch, gesetzliche Rechte einzuschränken. Die Panoramafreiheit zählt zu den wichtigsten Rechten, die wir als Fotografen haben.
Denkt das doch mal zu Ende, wenn sich jeder so ein Schild

  • in den Garten
  • an das Haus
  • an den Hund
  • an den Brunnen
  • an den Wald
  • an diese Wiese
  • an das Ortseingangsschild
  • (bitte die nächsten hundert Punkte selbst eintragen)

machen könnte. Will sich wirklich jemand hier dieser Willkür aussetzen? Fotografieren erst dann, wenn irgendein selbsternannter Foto-Sherrif zustimmt?

Es geht dabei nicht um Privatgelände mit einem Zaun drum herum und einem Kassenhäuschen am Tor. Es geht um öffentlich zugängliche Freiflächen.

Hier nochmal der Link: http://www.pro-panoramafreiheit.de/...e-der-panoramafreiheit-in-berlin-brandenburg/
 
Dieses "wenn" gibt es eben nicht. ...

Will sich wirklich jemand hier dieser Willkür aussetzen? Fotografieren erst dann, wenn irgendein selbsternannter Foto-Sherrif zustimmt?

Es geht dabei nicht um Privatgelände mit einem Zaun drum herum und einem Kassenhäuschen am Tor. Es geht um öffentlich zugängliche Freiflächen.
...

Das ist so leider nicht richtig. Genau dieses "Wenn" erlaubt nämlich dem Grundeigentümer/-besitzer, seine Rechte wahrzunehmen. Nicht nur ein Photograph hat Rechte, auch der Eigentümer.

Es handelt sich also keineswegs um einen Fotosherrif, sondern um den Eigentümer. Und ein solcher muss natürlich nicht dulden, dass andere mit seinem Eigentum Geld erwirtschaften, ohne dass er daran beteiligt wird oder zumindest seine Erlaubnis gibt. Und eine staatliche Stiftung ist eben nicht der Staat direkt! Insofern ist es vermutlich keine öffentliche Fläche. um das zu klären würde ein Besuch beim Katasteramt helfen.

Und Panoramafreiheit ist doch eben nicht die Freiheit jedes Gebäude von überall zu photographieren, sondern von öffentlichen Wegen und Plätzen aus. Wenn es also so sein sollte (was ich für wahrscheinlich halte), dass der Park keine öffentliche Fläche ist, hat die Preußenstiftung leider recht. Ob das politisch klug ist, sei einmal dahin gestellt.
 
Heiner schrieb:
Und Panoramafreiheit ist doch eben nicht die Freiheit jedes Gebäude von überall zu photographieren, sondern von öffentlichen Wegen und Plätzen aus. Wenn es also so sein sollte (was ich für wahrscheinlich halte), dass der Park keine öffentliche Fläche ist, hat die Preußenstiftung leider recht. .

Es geht darum, ob ich von öffentlichen Wegen und Straßen aus fotografieren darf. Ich zitiere halt noch einmal.
Pro Panoramafreiheit schrieb:
Der Park Sanssouci ist ein öffentlicher Park [...] Da der Park Sanssouci – und andere – von solchen Wegen durchzogen sind, ist eine Aufnahme zulässig. Abgesehen davon kommt es nicht einmal auf die Wege an. Analysiert man den Sinn des § 59 Urheberrechtsgesetz „öffentliche Wege, Straße oder Plätze“ genau, meint dies natürlich auch die Bürgersteige oder die Grasflächen dazwischen und erst recht einen Park, der für die Öffentlichkeit geöffnet ist.
Pro Panoramafreiheit ist kein Verein von spinnerten Netzaktivisten, sondern eine Initiative des Deutschen Journalisten-Verbandes.
 
Es geht darum, ob ich von öffentlichen Wegen und Straßen aus fotografieren darf. Ich zitiere halt noch einmal.

Pro Panoramafreiheit ist kein Verein von spinnerten Netzaktivisten, sondern eine Initiative des Deutschen Journalisten-Verbandes.

Tja, aber was ist, wenn der Park kein öffentlicher im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist (siehe z.B. auch den Schanzenpark in Hamburg, der jetzt teilweise zu einem Hotel gehört ...). Dann ist der Park Privateigentum. Und dann greift auf dem Gelände die Panoramafreiheit eben nicht. Dass der Eigentümer den Park unentgeltlich öffnet, bedeutet m.E. nicht, dass es sich automatisch um öffentliche Wege und Flächen handelt. Vorhandene Öffnungszeiten sprechen ja auch eine eindeutige Sprache.

Mir geht es auch nicht darum, irgendwen klein zu machen. Es geht mir um die rechtliche Einordnung dieser Parkanlage. Und die werden wir ohne einen Katasterauszug und womöglich ein Gutachten eines Verwaltungsrechtlers kaum klären können - und das ist eines der komplizierteren Themen in der Juristerei.
 
Nur mal so als Frage: In welchem Zoo darf ich denn einfach so fotografieren und die Bilder kommerziell nutzen? Im kölner Zoo ist Bargeld fällig, auch im Zoo Berlin muss der Betreiber erst seinen Segen geben bevor man kommerziell knipsen darf.

Hallo Zusammen,

Auskunft, ob es Einschränkungen für das Fotografieren gibt und ob bzw. unter welchen Bedingungen eigene Bilder aus dem Zoo veröffentlicht werden dürfen findet Ihr hier:

http://www.zoo-infos.de/


Gruß

TC
 
Das ist so leider nicht richtig. Genau dieses "Wenn" erlaubt nämlich dem Grundeigentümer/-besitzer, seine Rechte wahrzunehmen. Nicht nur ein Photograph hat Rechte, auch der Eigentümer.
Das ist genau der Punkt. Hier werden Hausrecht und Urheberrecht wild durcheinander gemischt. Mal abgesehen davon, dass das Urheberrecht hier überhaupt nicht greift weil die Gebäude viel zu alt dafür sind, ist die Panoramafreiheit kein Recht(edit: im Sinne eines Rechtsanspruches), sondern nur eine Ausnahme von einem Verbot. Normalerweise ist es verboten urheberrechtlich geschützte Dinge abzubilden und das zu veröffentlichen, die Panoramafreiheit (besser: §59 des Urheberrechtsgesetzes) schränkt nur dieses Verbot ein. Ich habe also kein Recht darauf die Bilder veröffentlichen zu dürfen, es wird mir nur nicht gesetzlich verboten.

Ob mir ein Grundstücksbetreiber dann auch erlaubt auf seinem Grundstück zu fotografieren, Fahrrad zu fahren, zu grillen oder sonst irgendwas zu tun das gesetzlich nicht verboten ist liegt an ihm. Die Deutsche Bahn gehört auch dem Staat, wenn ich aber völlig betrunken durch den berliner Hauptbahnhof wanke können die mich trotzdem rausschmeißen, obwohl weder betrunken sein noch umherwanken gesetzlich verboten sind. Es passt ihnen halt nicht wenn dort Betrunkene rumrennen, deswegen schmeißen sie die bei Bedarf raus.


@TwoCent: Danke, coole Info. Bestätigt leider meinen Eindruck, dass vor allem in den großen und damit interessanten Zoos kommerzielle Veröffentlichung nicht erlaubt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, aber was ist, wenn der Park kein öffentlicher im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist (siehe z.B. auch den Schanzenpark in Hamburg, der jetzt teilweise zu einem Hotel gehört ...). Dann ist der Park Privateigentum. Und dann greift auf dem Gelände die Panoramafreiheit eben nicht.

selbst wenn dem so wäre ...
wikipedia.org schrieb:
Ausschlaggebend ist der tatsächliche öffentliche Zugang. Auch alle zugänglichen Privatwege und private Parks werden als öffentliche Wege angesehen ...
 
Selbst wenn dem so wäre...
Wikipedia schrieb:
Auch alle zugänglichen Privatwege und private Parks werden als öffentliche Wege angesehen
...ändert das nichts daran, dass dieser Fall nichts, aber auch gar nichts mit der Panoramafreiheit zu tun hat, weil hier einfach nichts urheberrechtlich geschütztes fotografiert wird.
 
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