Hier die freundliche Aufklärung direkt von Panasonic zu diesem Thema (und den nicht beiliegenden Bedienungsanleitungen usw.):
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Wenden Sie sich deshalb mit einer so genannten Mangelanzeige an Ihren Vertragspartner. Ein Produkt ohne deutsche Bedienungsanleitungen ist nach aktueller Rechtsprechung unvollständig und erlaubt, wenn keine Nachbesserung erfolgen kann, den Tausch bzw. die Rückgabe.
Sie haben die Möglichkeit, die Bedienungsanleitung auf unserer Homepage herunterzuladen. [...]
Alternativ können Sie eine Kopie der Bedienungsanleitung bei unserem
Dokumentations Zentrum
Schaltungsdienst Lange o.H.G
Postfach 47 06 53
12315 Berlin
Tel.: 030 - 72 38 13
Fax: 030 - 72 38 15 00
Email:
order@schaltungsdienst.de
bestellen. Beachten Sie bitte, dass dort diese Unterlagen kostenpflichtig sind.
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Der Zusatz "EG" in der Modellbezeichnung steht für Europe Germany und
bedeutet das diese Kamera für den deutschsprachigen Markt entwickelt
und freigegeben wurde.
Der weitere Zusatz steht für die Farbe des Gerätes (S bedeutet Silber,
K = Schwarz, TA = Chocolate).
Innerhalb Europas gibt es Modelle, deren Endbezeichnung am Karton bzw.
auf der Bedienungsanleitung mit den Endbuchstaben EG-/ E- /EB- /EF- /
gekennzeichnet sind (nachgefolgt vom Suffix zur Farbkennzeichnung).
Bei diesen Modellen befindet sich eine "PAN European Guarantee"-Karte
im Lieferumfang. Es besteht Anspruch auf 24 Monate Garantie in
Deutschland, wenn die Modellbezeichnung auf der Rechnung eindeutig dem erworbenen Produkt zugeordnet werden kann. Alternativ sollte die
Garantiekarte vom Händler ausgefüllt und abgestempelt werden. Bei
einem Garantieanspruch eines Produktes in einem anderen europäischen
Land als dem Erwerbsland, ist dieses zwingend notwendig.
Desweiteren liegt diesen Europa-Modellen die "Limited Worlwide
Warranty" bei. Eine Garantie besteht zusätzlich in den dort aufgeführten Ländern und genannten Bedingungen, z.B. 1 Jahr Lohn, 1 Jahr Material. Dazu muss diese Garantiekarte vom Händler ordnungsgemäß ausgefüllt und abgestempelt werden. Zusätzlich ist der Kaufbeleg zur Vorlage
notwendig.
In jedem Fall tragen alle europäischen Modelle ein gut sichtbares CE
Zeichen am Gerät, am Ladeteil, am Karton usw. Oft sind Grauimporte auch am fehlenden CE Zeichen erkennbar. Die in den Markt Bringung von Geräten ohne CE Zeichen ist in Europa unzulässig.
Sie erkennen diese Modelle an anderen Endungen in der Produktbezeichnung abweichend von "E", z.B. P (USA), PC (Canada), PL
(Latein-Amerika), G* (asiatische Vertriebsgebiete u.a.). In diesem
Fall können sich Ausstattung, Sprachen der Bedienungsanleitung,
Menüführung und mitgelieferte Software unterscheiden. Weiterer
wichtiger Punkt sind die Garantiebedingungen.
Sollte das Produkt nicht für den europäischen Markt vorgesehen sein
und demzufolge keine "PAN European Guarantee"-Karte beiliegen, besteht kein Garantieanspruch in Deutschland oder Europa!
Dieses schränkt Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber Ihrem
Vertragspartner - dem Händler - nicht ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Panasonic Customer Care Team
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Wer also bisher geglaubt hat, dass "PL" für Polen steht, ist jetzt ein ganzes Stückchen schlauer
Gruß
Itaker