rednosed schrieb:
Nur was zum Shuttercount: da wird jede digitale Vorschau mitgezält, ebenso Belichtungsmessung im M-Modus oder auch der Staubalarm; Also jede aktvierung des Verschlusses. Es muss dabei kein Bild abgespeichert werden.
Klingt interessant. Würde so manches erklären
Nun, ich habe nich heute mal "exiftool" bemüht und eines der ersten Fotos meiner K-5II geladen.
Selber etwas "überascht" stand unter Shuttercount 246, obschon ich bis dahin bestimmt keine 50 Bilder gemacht hatte - eher weniger, so um die 30.
Ein Vergleich mit der Bildnummer lohnte sich nicht, da anders als damals bei der K-5 bei den ersten Fotos keine neue Speicherkarte eingesetzt war.
Mein K-5II Exemplar war wirklich fabrikfrisch.
es ist wohl immer auch eine frage der organisation. ich finde das rückgaberecht schon richtig und wichtig. ich bin ja auch kunde
Na also - und weil das jeder gerne so hätte . . .
der händler muss das bei seiner berechnung mit einbeziehen. wenn er mit seinen preisen in ein bereich geht, woh in das rückgaberecht finanziellen schaden zufügt, ist das sein verschulden. es kann nicht sein, das er deswegen seine kunden verärgert.
wenn ich händler währe und die erfahrung mache, das bestimmte artikel oft zurückgeschickt werden, d.h. ich habe die portokosten sowiso am hals, könnte ich doch:
1- die kunden bitten, ein vorführgerät kostenllos zur ansicht zu bestellen. bei gefahllen bekommen sie ein neugerät.
2- die kunden die trotz diesem angebotes zu regen gebrauch vom rückgaberecht machen, als kunden ausschliesen.
Zweitere Idee fände ich auch ganz sinvoll und wohl auch gut umsetzbar. Klar, ein Händler geht damit auch das Risiko ein, ein paar Kunden zu verlieren.
Ersteren Vorschlag wäre schon schwieriger umzusetzen. Das Vorführgerät müsste als solches deklariert werden. Ich denke, hier kommt's auch ganz auf die Rechtssprechung an.
Das Problem ist einfach, dass es heute sehr verbreitet ist, online gekaufte Ware zurückzusenden, und Händler diese wieder als neu verkaufen. Hierzu dient ja auch die RückgabeFrist.
Selbstverständlich wäre das toll, wenn Händler Geräte diesbezüglich sog. transparenter deklarieren würden.
Doch gerade die kleineren werden sich sagen "Wenn die Grossen es nicht tun, warum soll ausgerechnet ich?".
Nicht mal grosse Händler könnten es sich bei ihrer Preisgestaltung erlauben, von jedem Artikel ein "Vorführexemplar" zu haben. Solches (und Dinge wie Ladenmiete, zus. Verkaufspersonal) macht eben OnlineHandel ja auch so lukrativ.
Wieder einmal mehr heisst es "Das Kleingedruckte lesen!"
Und : nicht selten sind es ja auch Hersteller selber, welche "instand gesetzte Exemplare aus Garantierücknahmen" wieder als "neu" deklariert in den Kreislauf geben.
Warum sich diesbezüglich die Arikel (Kameras, Autos, Kleider, Lebensmittel, Mediendatenträger usw) unterscheiden, hängt mit den jeweiligen Eigenheiten zusammen.