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Onlinekauf einer K-5 ii

Nur was zum Shuttercount: da wird jede digitale Vorschau mitgezält, ebenso Belichtungsmessung im M-Modus oder auch der Staubalarm; Also jede aktvierung des Verschlusses. Es muss dabei kein Bild abgespeichert werden.
Bilder die mit der Pentaxremotsteuerung aufgenommen werden, verändern auch nicht den Bildzähler, aber den Shuttercount. Gerade überprüft mit der K20.

Bei mir ist der Bildzähler derzeit bei 10602 und Shuttercount auf 12138.
 
Ich habe auch ein ungutes Gefühl wenn ich schon einmal gebrauchte Ware bekomme. Weniger weil ich Angst davor hätte das Teil sei schon abgenutzt aber vielmehr, dass wahrscheinlich ein Mangel versteckt ist, den ich nicht kenne.

Aber wer soll denn eigentlich den finanziellen Schaden des Händlers ausgleichen? Bleibt ja nur der Kunde.

Sind 5% Abschlag bei unbegründeter (kein Defekt) Rückgabe OK? Dann hätte auch der Einzelhandel wieder eine Chance, da man dort vor Kauf an einem Ausstell-Gerät prüfen kann ob man überhaupt kaufen will.

An für sich ist die Rückgabemöglichkeit ja OK. Das hat aber auch dazu geführt, dass jeder damit die Ausprobierer ohne Kaufinteresse mitfinanzieren muss :grumble:.

Und zu den schönen Autovergleichen, dass man dort ja schließlich auch kein "gebrauchtes" Auto bekäme: Probiert doch mal ein Auto nach 10 Tagen mit 1000km wieder zurück zu geben bei Erstattung des vollen Kaufpreises.
 
es ist wohl immer auch eine frage der organisation. ich finde das rückgaberecht schon richtig und wichtig. ich bin ja auch kunde :D

der händler muss das bei seiner berechnung mit einbeziehen. wenn er mit seinen preisen in ein bereich geht, woh in das rückgaberecht finanziellen schaden zufügt, ist das sein verschulden. es kann nicht sein, das er deswegen seine kunden verärgert.

wenn ich händler währe und die erfahrung mache, das bestimmte artikel oft zurückgeschickt werden, d.h. ich habe die portokosten sowiso am hals, könnte ich doch:

1- die kunden bitten, ein vorführgerät kostenllos zur ansicht zu bestellen. bei gefahllen bekommen sie ein neugerät.

2- die kunden die trotz diesem angebotes zu regen gebrauch vom rückgaberecht machen, als kunden ausschliesen.

ich kann mir vorstellen, das auf diese weise das problem sicherlich nicht behoben wird, aber doch minimiert.
 
rednosed schrieb:
Nur was zum Shuttercount: da wird jede digitale Vorschau mitgezält, ebenso Belichtungsmessung im M-Modus oder auch der Staubalarm; Also jede aktvierung des Verschlusses. Es muss dabei kein Bild abgespeichert werden.
Klingt interessant. Würde so manches erklären :)

Nun, ich habe nich heute mal "exiftool" bemüht und eines der ersten Fotos meiner K-5II geladen.
Selber etwas "überascht" stand unter Shuttercount 246, obschon ich bis dahin bestimmt keine 50 Bilder gemacht hatte - eher weniger, so um die 30.
Ein Vergleich mit der Bildnummer lohnte sich nicht, da anders als damals bei der K-5 bei den ersten Fotos keine neue Speicherkarte eingesetzt war.
Mein K-5II Exemplar war wirklich fabrikfrisch.



es ist wohl immer auch eine frage der organisation. ich finde das rückgaberecht schon richtig und wichtig. ich bin ja auch kunde :D
Na also - und weil das jeder gerne so hätte . . .


der händler muss das bei seiner berechnung mit einbeziehen. wenn er mit seinen preisen in ein bereich geht, woh in das rückgaberecht finanziellen schaden zufügt, ist das sein verschulden. es kann nicht sein, das er deswegen seine kunden verärgert.

wenn ich händler währe und die erfahrung mache, das bestimmte artikel oft zurückgeschickt werden, d.h. ich habe die portokosten sowiso am hals, könnte ich doch:

1- die kunden bitten, ein vorführgerät kostenllos zur ansicht zu bestellen. bei gefahllen bekommen sie ein neugerät.

2- die kunden die trotz diesem angebotes zu regen gebrauch vom rückgaberecht machen, als kunden ausschliesen.

Zweitere Idee fände ich auch ganz sinvoll und wohl auch gut umsetzbar. Klar, ein Händler geht damit auch das Risiko ein, ein paar Kunden zu verlieren.

Ersteren Vorschlag wäre schon schwieriger umzusetzen. Das Vorführgerät müsste als solches deklariert werden. Ich denke, hier kommt's auch ganz auf die Rechtssprechung an.
Das Problem ist einfach, dass es heute sehr verbreitet ist, online gekaufte Ware zurückzusenden, und Händler diese wieder als neu verkaufen. Hierzu dient ja auch die RückgabeFrist.
Selbstverständlich wäre das toll, wenn Händler Geräte diesbezüglich sog. transparenter deklarieren würden.
Doch gerade die kleineren werden sich sagen "Wenn die Grossen es nicht tun, warum soll ausgerechnet ich?".
Nicht mal grosse Händler könnten es sich bei ihrer Preisgestaltung erlauben, von jedem Artikel ein "Vorführexemplar" zu haben. Solches (und Dinge wie Ladenmiete, zus. Verkaufspersonal) macht eben OnlineHandel ja auch so lukrativ.
Wieder einmal mehr heisst es "Das Kleingedruckte lesen!"
Und : nicht selten sind es ja auch Hersteller selber, welche "instand gesetzte Exemplare aus Garantierücknahmen" wieder als "neu" deklariert in den Kreislauf geben.

Warum sich diesbezüglich die Arikel (Kameras, Autos, Kleider, Lebensmittel, Mediendatenträger usw) unterscheiden, hängt mit den jeweiligen Eigenheiten zusammen.
 
1- die kunden bitten, ein vorführgerät kostenllos zur ansicht zu bestellen. bei gefahllen bekommen sie ein neugerät.

Das ist schon etwas weltfremd was Du da vorschlägst. Wo bitte sollen denn die ganzen Vorführgeräte herkommen? Oder soll der Kunde 4 Wochen warten bis das Vorführgerät mal für ihn frei ist? Ich als Kunde hätte keine Lust den Artikel hin- und herzuschicken und würde einfach bei einem anderen Händler kaufen. Wenn dann das Neugerät wegen der Serienstreuung schlechter ist als das Vorführgerät dann geht es doch wieder zurück. Viele würden sich dann vermutlich einfach mal so ein Vorführgerät schicken lassen ohne überhaupt eine Kaufabsicht zu haben.
 
Hab gerade mein erstes Bild der K20 gefunden, der Shuttercount stand da schon auf 224.
Als Herstellungsdatum steht in den Exifs auch 2008-04-08
Angeblich wird das Datum bei einem Service angepasst.
Gekauft hab ich sie aber erst im Oktober 2008
Ich hab sie im Bundl mit dem DA*16-50 und DA*50-135 damals gekauft.
Waren alle original eingeschweist.
Anscheinend macht da jede Kamera einen gewissen Testlauf durch bevor sie raus geht.

(jetzt hat es tatsächlich mal nen Sinn gemacht das ich alle original Bilder speichere:confused::rolleyes:)
 
Bei den ältern Modellen waren bei den neu gekauften Gehäusen immer so ca. 200 Auslösungen drauf. Die waren wohl vom Justieren des AF und der Funktionskontrolle. Da gab es etliche Threads mit der Frage ob die Kamera wirklich neu ist. Seit der K-7 wird der Zähler im Werk nach den Tests offensichtlich auf 0 zurückgesetzt (oder es wird nichts mehr getestet).
 
Grundsätzlich gibt es ja schon die Möglichkeit für den Verkäufer, bei einem "ausufernden Probe" einen Abschlag bei Rückgabe zu berechnen. Die Frage ist halt auch, ab wann man von so einer Nutzung sprechen kann und inwiefern die Sensibilität der Käufer bei heiklem optisch/mechanischem Gerät begründet ist.
 
Da... Oder soll der Kunde 4 Wochen warten bis das Vorführgerät mal für ihn frei ist? ...

ich kann mir das schon vorstellen. (ich rede von meinen Händler)

1. die technikabteilung ist sicherlich nicht der absulute verkaufsschlager

2. wenn ich mir so hochwertige artikel anschaffe, schaue ich sie mir gerne zufor an und breche das auch nicht übers bein. d.h. ich muss es nicht sofort haben sondern mache mir gedanken.

3. wir kommen vom land. d.h. wir haben kaum möglichkeiten die sachen anzuschauen.

4. warum sollten leute aus der stadt bei so ein händler so eine cam kaufen? die gehen in den nächsten saturn u. co und bekommen das ding sofort für 100 - 200€ günstiger.

es ist doch eine frage der käuferschicht. :rolleyes:
 
Du hast ja Rückgaberecht. Also kannst Du Dir genau überlegen, was Du möchtest. 1500 auf der Uhr sind schon ärgerlich, aber bei einem geplanten Leben von 100.000 Auslösungen für eine 1000-EURO-Kam ist jede Auslösung EUR 0,01 = 1 cent wert. Wir reden hier also über EUR 15,-.

Sieht sie noch absolut neu aus? Gefällt sie Dir 100%?
--> Behalten.

Stören Dich die Auslösungen nun doch irgendwie?
--> Zurücksenden wegen Nichtgefallens. Die Auslösezahl kannst Du ja auch anführen.

P.S.: bei uns im Canon-Forum geisterte sowas auch mal durch. Allerdings haben einige Leute den Fehler gemacht, eine Karte mit einem Bild IMG_1060 drauf in die Cam zu schieben. Die Cam speichert dann das erste Bild unter IMG_1061 ab! Das würde ich natürlich an Deiner Stelle abchecken und ausschließen. (Ich weiß nicht, ob Dein Shuttercount-Auslöseprogramm sowas berücksichtigt.)
 
Grundsätzlich gibt es ja schon die Möglichkeit für den Verkäufer, bei einem "ausufernden Probe" einen Abschlag bei Rückgabe zu berechnen.

:eek: Hoffentlich werden _Dir_ nicht die ganzen Fotos angekreidet... :eek:

Also an Deiner Stelle würde ich die Speicherkarte mit deinen ersten Fotos gut aufbewahren, aber auch sofort eine Kopie auf den Computer runterladen. Im Zweifelsfall kannst Du nur das Datum beweisen, wann Du die Kopien auf den Computer runter oder z.B. auf Flickr hochgeladen hast. - Auf der Speicherkarte steht ja ein Datum, welches Du durch die - beliebig einstellbare - Uhr der Kamera beeinflussen kannst.
 
das haben wir ja schon durchgekaut. hat nicht s mit der karte zu tun.

natürlich gefällt sie mir. die camera ist der pure wahnsinn. ich konnte nur zwei fehler feststellen.

der erste ist die videoeigenschaft. die ist wirklich als schlecht zu bezeichnen. natürlich habe ich nur eine aufnahme plus die 5 testfotos und das war bei uns im geschlossenen raum (sehr dunkel). aber ich kann schon anhand der aufnahme sagen, im videobereich gehört sie in die mülltonne. im vergleich zu unserer sony dsc-hx9v ist die leistung eine lachnummer. da lässt sich pentax offensichtlich von der konkurens mehr als abledern.

das zweite ist, das sie in der grünnen welle nicht raw aufnehmen kann. finde ich persönlich auch eine schlechte leistung.

aber alles andere ist perfekt und ich will ja endlich fotos machen. es ist so sicher wie das amen in der kirche, das ich eine k-5 bekommen werde. es seidenn, ich gewinne im lotto. dann wird es eine k-3 :D

aber ich spiele kein lotto :rolleyes:
 
2. wenn ich mir so hochwertige artikel anschaffe, schaue ich sie mir gerne zufor an und breche das auch nicht übers bein. d.h. ich muss es nicht sofort haben sondern mache mir gedanken.

3. wir kommen vom land. d.h. wir haben kaum möglichkeiten die sachen anzuschauen.

2 und 3 schließen sich nicht aus. Wenn ich so viel Geld ausgebe, dann opfere ich auch die notwendigen 20 Euro, um mal in die Stadt zu fahren. Dort kann ich dann vor dem Kauf die Kamera prüfen UND bekomme sie günstiger.

Ich persönlich - das ist rein subjektiv - verstehe halt nicht, warum ich einen solchen Artikel in einem reinen Warenhaus kaufe (wenn die die Technikabteilung schon zu schlecht besetzt ist), insbesondere, wenn es um einen - für mich - nennenswert hohen Betrag geht.

Sorry, wenn ich in einem Warenhaus kaufe, muss ich damit rechnen, solche Probleme zu haben. Es berichten ja ausreichend Leute von solchen Erfahrungen. Wenn ich ein solches Risiko halt nicht eingehen möchte , dann schließe ich es aus.
Und mal ehrlich: 200 km einfach = 400 km hin und zurück. Bei 7 Litern sind das 28 Liter oder 40 Euro. Dafür habe ich dann aber auch gleich einen Ausflug gemacht. Im Zweifel mit der Bahn, mit dem schönen Wochenend-Ticket zum annähernd gleichen Preis.

Wenn dir die 1500 Aufnahmen echt ein Problem sind (ich habe schon monatelang den Shuttercount nicht mehr ausgelesen), dann gib sie halt zurück.
Versteht mich nicht falsch, ich möchte das Warenhaus nicht in Schutz nehmen. Überhaupt nicht. Aber ich verstehe einfach nicht, warum immer wieder Leute in diese Situation überhaupt kommen.

Wenn der Grund für den Kauf beim Online-Haus aber die Zahlpause und die anschließende Finanzierung ist, weil es anders gar nicht geht, dann stimmt grundsätzlich was nicht.
 
Wenn der Grund für den Kauf beim Online-Haus aber die Zahlpause und die anschließende Finanzierung ist, weil es anders gar nicht geht, dann stimmt grundsätzlich was nicht.

Wieso das denn?
Es gibt mehr als genug Leute die nicht mal geradeso 1200,00 € für eine Kamera ausgeben können, und das Kaufhaus bietet diese Option an also wird sie genutzt.
Ich glaube viele haben eine falsche Vorstellung was mittlerweile in manchen Branchen verdient wird.:eek:
 
Wieso das denn?
Es gibt mehr als genug Leute die nicht mal geradeso 1200,00 € für eine Kamera ausgeben können, und das Kaufhaus bietet diese Option an also wird sie genutzt.

Ich sehe das auch so.

Problematisch finde ich es eher bei Solchen, die es sich quasi zum Hobby gemacht haben, Dinge online zu kaufen, nur um vom Rückgaberecht Gebrauch zu machen.

Unfair denen gegenüber, welche auf solche Konditionen angewiesen sind. Oder eben jenen gegenüber, welche dann tatsächlich Artikel nach Hause geliefert bekommen, die im Prinzip schon mehrere Besitzer sahen, den Artikel aber wirklich besitzen wollen.
 
.... Aber ich verstehe einfach nicht, warum immer wieder Leute in diese Situation überhaupt kommen.
....

Ich versteh das auch nicht so ganz. Da kaufen manche Leute eine Produkt was einen Gegenwert eines Urlaubs darstellt.
Und dann meckern Sie wenn sie ohne ihr Hirn einzuschalten bei dem erst besten fachunkundigen billig Anbieter kaufen und nicht alles so ist wie sie sich das erträumt haben.

LEUTE! Es gib nichts umsonst! Irgendwann muss man zahlen; meistens genau dann wenn man es überhaupt nicht erwartet hat oder es absolut unpassend ist.

Oder man ist bereit im Vorfeld schon einen gewissen Aufwand zu treiben, damit man danach nicht so viel Ärger hat.

Im Moment betreibe ich zum Beispiel einen gewissen Aufwand um zu checken was mich erwartet wenn ich mir die K3 anschaffe! Und ich werde die K3 garantiert erst mal in die Hand nehmen bevor ich sie mir kaufe! War auch ein Grund warum ich mir die K5 nicht angeschafft habe.

Das Thema um den Auslösezähler, welches hier gerade diskutiert wird, wäre doch schon nach einer ganz kurzen Recherche hier im Forum geklärt. Und genau das gehört für mich auch zu einer vernünftigen Vorbereitung bevor ich so viel Geld ausgebe.
 
:eek: Hoffentlich werden _Dir_ nicht die ganzen Fotos angekreidet... :eek:

Also an Deiner Stelle würde ich die Speicherkarte mit deinen ersten Fotos gut aufbewahren, aber auch sofort eine Kopie auf den Computer runterladen. Im Zweifelsfall kannst Du nur das Datum beweisen, wann Du die Kopien auf den Computer runter oder z.B. auf Flickr hochgeladen hast. - Auf der Speicherkarte steht ja ein Datum, welches Du durch die - beliebig einstellbare - Uhr der Kamera beeinflussen kannst.

Die Beweispflicht sollte man im Blick haben, gerade um nicht zu den schwarzen Schafen gezählt zu werden.

Wenn man zu lesen bekommt, das Kameras und Objektive mal schnell fürs Wochenende und den "Job" bestellt und danach zurückgeschickt werden, ohne jede Hemmungen, dann muß gegen solche Vögel was unternommen werden.
Und die Händler haben das Recht, die Nutzung jenseits von Tests in Rechnung zu stellen, nur welche Händler tut sich das auf, und dann hat die Gegenseite sicherlich eine (wesentlich billigere) Privat-Rechtsschutzversicherung...

Wenn die Ausnutzung des Fernabgabe-Gesetzes nicht eingedämmt wird, wird es das Gesetz in der Form nicht mehr lange geben.
Fünf Prozent des Kaufpreises nicht in bar zurück, sondern als Händlergutschein für die nächste Bestellung und Rücksende-Porto trägt Käufer o.ä., und die Rechnung für die reinen Spaßbesteller geht wesentlich weniger auf.
 
Die Beweispflicht sollte man im Blick haben, gerade um nicht zu den schwarzen Schafen gezählt zu werden.

Wenn man zu lesen bekommt, das Kameras und Objektive mal schnell fürs Wochenende und den "Job" bestellt und danach zurückgeschickt werden, ohne jede Hemmungen, dann muß gegen solche Vögel was unternommen werden.
Und die Händler haben das Recht, die Nutzung jenseits von Tests in Rechnung zu stellen, nur welche Händler tut sich das auf, und dann hat die Gegenseite sicherlich eine (wesentlich billigere) Privat-Rechtsschutzversicherung...

Wenn die Ausnutzung des Fernabgabe-Gesetzes nicht eingedämmt wird, wird es das Gesetz in der Form nicht mehr lange geben.
Fünf Prozent des Kaufpreises nicht in bar zurück, sondern als Händlergutschein für die nächste Bestellung und Rücksende-Porto trägt Käufer o.ä., und die Rechnung für die reinen Spaßbesteller geht wesentlich weniger auf.

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