Hallo, zunächst mal habe ich nur auf die Gegebenheiten hingewiesen. Wie Käufer und Verkäufer damit umgehen, ist deren Sache.
Was der TO ja möchte, dass ihm die geheimen Tricks verraten werden, mit denen man bei einem äußerlich einwandfreien und funktionierenden Objektiv erkennt, dass es trotzdem einen Sturz hatte. Damit würden wir doch gegen den Schwur unseres Nikon-Gebraucht-Objektiv-Geheimbundes verstoßen.
anderst gefragt: Wie kann man/frau sich sich absichern, wenn das Objektiv äusserlich unbeschädigt ist und beim Testen funktioniert? Der gesunde Menschenverstand würde - bei einem teuren Objektiv - noch nahelegen, es durch eine Fachwerkstatt begutachten zu lassen, ansonsten eben beim Kauf den Fall des nicht sichtbaren Schadens vertraglich zu berücksichtigen - zb durch Beibehalten des Gewährleistungsanspruchs; oder gleich beim Fachhändler gebraucht kaufen. Ansonsten gilt halt, dass Gebraucht von Privat immer ein Risiko beinhaltet.
Ein äusserlich unversehrtes Objektiv, das bei Übergabe einwandfrei funktioniert (d.h. insbesondere auch maximal eine übliche Dezentrierung aufweist), das aber doch einen Sturz hatte, der zu einer inneren Vorbeschädigung geführt hat, die dann zu einer stark verkürzten Lebensdauer des Objektivs führt, wird wohl kaum von irgendwelcher Gewährleistung gedeckt sein. Kommt der Kunde damit zurück, geht das Ding zum Nikon Service, der sagt Sturzschaden, koset so und so viel. Dann sagt der Händler doch auch, Sturzschaden, nix Gewährleistung.
letztlich kann man sich gegen den Fall kaum absichern beim Kauf, das geht nur mit Versicherung. Der Fall kann auch mit 'nem neuen Objektiv passieren. Wenn ich sehe wie die teilweise verpackt werden. Und wie die Post damit umgeht. Wenn das aus 1m schön flach auf eine Seite vom Karton fällt, muss noch nichtmal der zerdellt sein. Objektiv ist aber angeknackst, geht trotzdem noch ein paar Monate. Dann wird es reklamiert, Nikon sagt Surtzschaden.
Gutachter? Womöglich noch auf Kosten des Verkäufers? Und wenn's blöd kommt, sagt das Gutachten zwar alles OK, aber der Käufer will dann nochmal Preis drücken? nee danke. Irgendwie kann man als Käufer auch soweit gehen, dass es unfair wird.
Denke was man machen kann ist halt selber schauen gehen, dass es funktioniert. Und wenn man Sicherheit gegenüber Schäden will, die nicht durch Sturz oder ähnliches entstanden sind, dann hilft noch 'ne Gewährleistung. Den Fall des Sturzschadens, den man nicht gleich erkennt, den wird man aber weder mit Gewährleistung noch mit Neukauf verhindern können. Da hilft nur Kamera Versicherung. Dann ist eigentlich klar: Entweder es ist ein Gewährleistungsfall, oder es ist eben doch äussere Einwirkung, dann greift wohl fast immer die Versicherung.
Meine Versicherung hat schon eine runtergefallene 645N mit 45-85 sowie ein zu unsanft aufgesetztes 50-300/4.5 Ai bezahlt. Sowas lohnt sich wirklich, zumal die Neuwert zahlen.
Mit Gewährleistung und Versicherung sollte es eigentlich fast immer klappen, dass man nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Ausschlüsse gibt es auch da wie Krieg, Atomunfall, ...