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Objektiv Sturz beim gebrauchten erkennen?

gregorius007

Themenersteller
hallo,

wie erkenne ich bei einem gebrauchten objektiv (z.b.bei ebay), ob es einen Sturz hinter sich hat?

abgesehen natürlich von den offentlischtlichen anzeichen, wie z.b.:
- abgebrochene nasen beim plastik bajonett
- dellen im filtergewinde
- oder gar abgebrochene stücke am filtergewinde
- spuren am objektivdeckel
- seitlich unscharfes bild
- ???

wenn der AF sitzt und der VR funktioniert (und keine komischen geräusche macht) und wenn der zoom ring leicht und gleichmäßig geht, kann ich dann davon ausgehen, daß das objektiv keinen sturz hatte und korrekt arbeitet?

oder gibt es noch dinge, die man prüfen kann / muß, um sicher zu gehen, daß ein objektiv nicht herunter gefallen ist?

danke!
 
Einschicken nach Nikon.Gleichzeitig hast du die Garantie, dass es geprüft und i.O. ist:)
.....
Kaufe jetzt eine gebraucht D4 für Freundin, geht zuerst nach Nikon zum Check :top:
 
Einschicken nach Nikon.Gleichzeitig hast du die Garantie, dass es geprüft und i.O. ist:)
.....
Kaufe jetzt eine gebraucht D4 für Freundin, geht zuerst nach Nikon zum Check :top:

nun ja, ich würde es gerne beim kaufen (bzw. beim abholen) prüfen.

es nützt mir nichts, wenn ich es einschicken muß und die versand- und prüfkosten noch extra zahlen muß und 2-3 wochen warten.

damit wird auch kein verkäufer einverstanden sein, wenn sich herausstellt, daß mit diesem objektiv etwas nicht stimmt, daß er es wieder zurücknimmt (und ich auf den kosten sitzen bleibe). :(
 
Kauf beim Händler, da hast du Gewährleistung:top:

slade
 
Kauf beim Händler, da hast du Gewährleistung:top:

slade

ja, das wäre auch eine option.

allerdings hat ein händler ja auch nicht immer gebraucht die objektive im angebot, dich ich gerade suche (z.b. ein tokina 50 135 oder sigma 50 150 f2.8).

aber kehren wir doch bitte zu meiner ursprünglichen frage zurück...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt heruntergefallene Objektive, den man es von außen nicht ansieht. Weil sie z.B. nicht auf etwas Hartes gefallen sind. Trotzdem können sie beschädigt sein z.B. durch verkantete Linsen.
Ich würde (und habe es schon mehrfach getan) gebrauchte Objektive hier im Forum kaufen, die Anbieter hier sind in der Regel seriös. Das kann man bei der von Dir ins Auge gefaßten Quelle nicht immer behaupten.
 
- spuren am objektivdeckel

Das ist keine verlässliche Quelle. Ich habe mal einen Objektivdeckel beim Auto verloren und bin dann drübergefahren. Der Deckel hat das ganz gut ausgehalten aber es hat nichts mit dem Objektiv zu tun.

Wenn Optik, AF und Bildergebnisse okay sind, dann hätte ich keine Bedenken ein Objektiv zu kaufen. Sturzschäden werden nur festgestellt wenn man bei einer Gurke Garantieansprüche geltend machen will :evil:
 
Ich würde (und habe es schon mehrfach getan) gebrauchte Objektive hier im Forum kaufen, die Anbieter hier sind in der Regel seriös. Das kann man bei der von Dir ins Auge gefaßten Quelle nicht immer behaupten.

nun ja, ich möchte das objektiv am besten an meiner kamera ausprobieren, bevor ich es kaufe. und mir die fotos dann am PC anschauen, ob alles paßt.

hier verkauft man leider meistens nur mit versand. da weißt du nicht, was du bekommst. es muß keine böse absicht sein, es reicht, wenn der verkäufer etwas anderes unter "scharf" versteht als du selbst. :o
oder beim verkäufer sitzt der AF tatsächlich perfekt an seiner kamera, bei der eigenen ist es aber nicht der fall (das habe ich selbst schon paar mal erlebt)... sowas möchte ich vermeiden.
 
Es gibt auch Second-Hand Shops, die Versand anbieten. Da müsste sich doch mit hoher Wahrscheinlichkeit das gewünschte Objektiv finden lassen. Und die gesetzliche Rückgabeoption hast da neben der mind. 6 monatigen Gewährleistung auch dabei. Zwei Wochen sollten für ausgiebige Tests reichen.
Da kommst du eher ans Ziel als zu warten bis jemand um die Ecke, egal ob privat oder gewerblich, dein Wunschobjektiv anbietet.
 
Wie man ein gebrauchtes Objektiv prüft:

https://www.youtube.com/watch?v=b3ZV9f4-dvo

https://www.youtube.com/watch?v=FfLedrZ37As

- Check for corrosion on contacts
- Damages at the bayonet,
- Lose screws on the bayonet

- Shine at the rear and front lens, check for errors
- Shine a light through the lens, check for problems

- Aperture ring smooth over the whole range
- Focus ring smooth over the whole range
- Zoom ring if any smooth over the whole range

- Hold the tube and shake the lens in order to detect lose lens elements

- Make example images, check for decentering (but a little is normal for zooms)

- Nikon pre-E lenses only: Check the mechanical link to stop down the lens

Ob die Profis noch mehr machen, weiß ich natürlich auch nicht. :)
 
Beim Privatverkauf ist die Gewährleistung nicht automatisch ausgeschlossen. Also kannst du beim Kauf klar machen, dass der Deal nur zustande kommt, wenn der Verkäufer die Gewährleistung NICHT ausschließt.
Wenn du trotzdem kaufst und dann nach einiger Zeit ein Problem auftritt, war es deine Entscheidung. Wenn du 100% Sicherheit willst - kauf neu.
 
Beim Privatverkauf ist die Gewährleistung nicht automatisch ausgeschlossen. Also kannst du beim Kauf klar machen, dass der Deal nur zustande kommt, wenn der Verkäufer die Gewährleistung NICHT ausschließt.
Wenn du trotzdem kaufst und dann nach einiger Zeit ein Problem auftritt, war es deine Entscheidung. Wenn du 100% Sicherheit willst - kauf neu.

Naja, welcher private Anbieter wird sich da wohl drauf einlassen? Wenn es einer tut, dann wohl nur gegen eine sehr deutliche Preiskorrektur - nach oben versteht sich.
Anders sieht es dann aus, wenn das Objektiv noch so neu ist, dass es noch vom Händler/Hersteller Garantie oder Gewährleistung hat. Selbst wenn die je nachdem was es ist nicht auf den Zweitbesitzer übergehen sollte, sind da vermutlich viele private Anbieter bereit, zuzusagen, im Falle eines Falles dann die Abwicklung der Reklamation zu übernehmen. Wenn es auf den Zweitbesitzer übergeht, umso besser.

Und da wir hier speziell von Sturzschaden reden: Wie soll der unter Gewährleistung fallen? Sowas muss man sofort bei Übergabe oder Erhalt des Paketes monieren. Wie will man sonst nachweisen, dass der Sturzschaden schon bei Übergabe vorhanden war? Kann ja auch beim Käufer hingefallen sein, wenn der erst 'nen Monat später damit kommt. "mir ist es aber bestimmt nicht hingefallen" ist zwar schnell gesagt - "Den Schaden hatte es bei Übergabe noch nicht" jedoch ebenso schnell. Grade wenn der äusserlich nicht zu sehen ist, wird es selbst mit Bildern vom Verkauf wohl sehr schwer nachzuweisen, dass der vorhanden war.
 
Naja, welcher private Anbieter wird sich da wohl drauf einlassen? Wenn es einer tut, dann wohl nur gegen eine sehr deutliche Preiskorrektur - nach oben versteht sich.
Anders sieht es dann aus, wenn das Objektiv noch so neu ist, dass es noch vom Händler/Hersteller Garantie oder Gewährleistung hat. Selbst wenn die je nachdem was es ist nicht auf den Zweitbesitzer übergehen sollte, sind da vermutlich viele private Anbieter bereit, zuzusagen, im Falle eines Falles dann die Abwicklung der Reklamation zu übernehmen. Wenn es auf den Zweitbesitzer übergeht, umso besser.

Und da wir hier speziell von Sturzschaden reden: Wie soll der unter Gewährleistung fallen? Sowas muss man sofort bei Übergabe oder Erhalt des Paketes monieren. Wie will man sonst nachweisen, dass der Sturzschaden schon bei Übergabe vorhanden war? Kann ja auch beim Käufer hingefallen sein, wenn der erst 'nen Monat später damit kommt. "mir ist es aber bestimmt nicht hingefallen" ist zwar schnell gesagt - "Den Schaden hatte es bei Übergabe noch nicht" jedoch ebenso schnell. Grade wenn der äusserlich nicht zu sehen ist, wird es selbst mit Bildern vom Verkauf wohl sehr schwer nachzuweisen, dass der vorhanden war.

Hallo, zunächst mal habe ich nur auf die Gegebenheiten hingewiesen. Wie Käufer und Verkäufer damit umgehen, ist deren Sache.
Was der TO ja möchte, dass ihm die geheimen Tricks verraten werden, mit denen man bei einem äußerlich einwandfreien und funktionierenden Objektiv erkennt, dass es trotzdem einen Sturz hatte. Damit würden wir doch gegen den Schwur unseres Nikon-Gebraucht-Objektiv-Geheimbundes verstoßen.
anderst gefragt: Wie kann man/frau sich sich absichern, wenn das Objektiv äusserlich unbeschädigt ist und beim Testen funktioniert? Der gesunde Menschenverstand würde - bei einem teuren Objektiv - noch nahelegen, es durch eine Fachwerkstatt begutachten zu lassen, ansonsten eben beim Kauf den Fall des nicht sichtbaren Schadens vertraglich zu berücksichtigen - zb durch Beibehalten des Gewährleistungsanspruchs; oder gleich beim Fachhändler gebraucht kaufen. Ansonsten gilt halt, dass Gebraucht von Privat immer ein Risiko beinhaltet.
 
Es kann immer passieren dass man ein Objektiv erwirbt welches irgend einen Mangel hat der von außen nicht erkennbar ist. Die Gefahr besteht immer beim Gebrauchtkauf, auch dass der Verkäufer sagt alles ist o.k. Wie soll man nachweisen können dass es dem Verkäufer hingefallen ist und nicht einem selbst??

Meinem Händler ist es jetzt passiert das er ein AF-S 70-300 mit defektem AF Inzahlung genommen hat. Er hat sich gedacht, da das Objektiv fast neu war und keinerlei Gebrauchsspuren aufwies, dass es in Ordnung ist. Erst beim Wiederverkauf ist aufgefallen dass der AF defekt war. Der Kunde hatte das z.B. verschwiegen gehabt... Dafür habe ich jetzt ein Objektiv, frisch vom Nikon-Service was zu 100% in Ordnung ist ;)
 
was ist das für ein Händler der nicht mal ein angekauftes Objektiv testet?

beim 70-300 löst sich häufig die USM Einheit , das kann sogar beim Transport passiert sein. von daher immer erst testen!
 
Naja, welcher private Anbieter wird sich da wohl drauf einlassen?

Wahrscheinlich die meisten - ungewollt. Weil die meisten Anbieter gebrauchter Gegenstände in Ihren Verkaufsanzeigen formularmäßig einschränken: "Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch möglich."

Und genau das ist falsch (obwohl es fast jeder so macht), denn so handelt es sich um eine allgemeine Formulierung und mithin auf Dauer schlicht um "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (die es auch für Privatverkäufe gibt). Und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt der Gesetzgeber explizit nicht, dass (wie es richtig heißt) der "Mängelanspruch" nachteilig zu Ungunsten des Käufers unterbunden wird. Damit ist genau diese Form wie oben dargestellt nicht rechtskräftig - also hat der Käufer einen Anspruch auf Mängelbeseitigung, der erst nach 2 Jahren verjährt, der Anspruch kann bei Privatverkäufen auf 1 Jahr begrenzt werden (aber genau das steht meistens nicht im Kaufvertrag). Sehr wohl liegt aber die Beweislast beim Käufer, lediglich bei gewerblichen Angeboten liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer.

Siehe auch http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
 
Hallo, zunächst mal habe ich nur auf die Gegebenheiten hingewiesen. Wie Käufer und Verkäufer damit umgehen, ist deren Sache.
Was der TO ja möchte, dass ihm die geheimen Tricks verraten werden, mit denen man bei einem äußerlich einwandfreien und funktionierenden Objektiv erkennt, dass es trotzdem einen Sturz hatte. Damit würden wir doch gegen den Schwur unseres Nikon-Gebraucht-Objektiv-Geheimbundes verstoßen.
anderst gefragt: Wie kann man/frau sich sich absichern, wenn das Objektiv äusserlich unbeschädigt ist und beim Testen funktioniert? Der gesunde Menschenverstand würde - bei einem teuren Objektiv - noch nahelegen, es durch eine Fachwerkstatt begutachten zu lassen, ansonsten eben beim Kauf den Fall des nicht sichtbaren Schadens vertraglich zu berücksichtigen - zb durch Beibehalten des Gewährleistungsanspruchs; oder gleich beim Fachhändler gebraucht kaufen. Ansonsten gilt halt, dass Gebraucht von Privat immer ein Risiko beinhaltet.

Ein äusserlich unversehrtes Objektiv, das bei Übergabe einwandfrei funktioniert (d.h. insbesondere auch maximal eine übliche Dezentrierung aufweist), das aber doch einen Sturz hatte, der zu einer inneren Vorbeschädigung geführt hat, die dann zu einer stark verkürzten Lebensdauer des Objektivs führt, wird wohl kaum von irgendwelcher Gewährleistung gedeckt sein. Kommt der Kunde damit zurück, geht das Ding zum Nikon Service, der sagt Sturzschaden, koset so und so viel. Dann sagt der Händler doch auch, Sturzschaden, nix Gewährleistung.

letztlich kann man sich gegen den Fall kaum absichern beim Kauf, das geht nur mit Versicherung. Der Fall kann auch mit 'nem neuen Objektiv passieren. Wenn ich sehe wie die teilweise verpackt werden. Und wie die Post damit umgeht. Wenn das aus 1m schön flach auf eine Seite vom Karton fällt, muss noch nichtmal der zerdellt sein. Objektiv ist aber angeknackst, geht trotzdem noch ein paar Monate. Dann wird es reklamiert, Nikon sagt Surtzschaden.

Gutachter? Womöglich noch auf Kosten des Verkäufers? Und wenn's blöd kommt, sagt das Gutachten zwar alles OK, aber der Käufer will dann nochmal Preis drücken? nee danke. Irgendwie kann man als Käufer auch soweit gehen, dass es unfair wird.

Denke was man machen kann ist halt selber schauen gehen, dass es funktioniert. Und wenn man Sicherheit gegenüber Schäden will, die nicht durch Sturz oder ähnliches entstanden sind, dann hilft noch 'ne Gewährleistung. Den Fall des Sturzschadens, den man nicht gleich erkennt, den wird man aber weder mit Gewährleistung noch mit Neukauf verhindern können. Da hilft nur Kamera Versicherung. Dann ist eigentlich klar: Entweder es ist ein Gewährleistungsfall, oder es ist eben doch äussere Einwirkung, dann greift wohl fast immer die Versicherung.

Meine Versicherung hat schon eine runtergefallene 645N mit 45-85 sowie ein zu unsanft aufgesetztes 50-300/4.5 Ai bezahlt. Sowas lohnt sich wirklich, zumal die Neuwert zahlen.

Mit Gewährleistung und Versicherung sollte es eigentlich fast immer klappen, dass man nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Ausschlüsse gibt es auch da wie Krieg, Atomunfall, ...
 
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