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Objektiv 70-200 mm 2.8 IS II USM heruntergefallen

AW: Bitte um Hilfe!!! Objektiv 70-200mm 2.8 is ii usm heruntergefallen

Danke Seyko,

zwischen Vater und Tochter war in diesem Fall eine kleinere Mauer mit einem großen Busch. Es bestand also kein direkter Sichtkontakt. Sie rufte auf einmal "Papa!".. und dann kamen wir.
 
AW: Bitte um Hilfe!!! Objektiv 70-200mm 2.8 is ii usm heruntergefallen

Vielen Dank Nachthimmel und Thunderclap,

gut zu wissen! Danke für Euren Kommentar!

Gruß!
 
AW: Bitte um Hilfe!!! Objektiv 70-200mm 2.8 is ii usm heruntergefallen

Selbst wenn du die Linse zu Canon schickst werden die kaum die ganzen Elemente auseinander nehmen um zu gucken ob die sich eine Linseneinheit gelockert hat. Justiert wird nämlich nicht mechanisch sondern elektronisch. Sollte die Linse dezentriert sein ist das natürlich was anderes, aber so wie sich das anhört hast du noch gar nicht auf Fokusprobleme getestet.

Wenn kein Schaden entstanden ist wird an der Linse auch nichts gemacht werden. Und muss ja auch nicht. Sowas sollten die, vorallem im Lenscase, durchaus verkraften.

In dem Objektiv kann sich - ausser der IS Einheit - auch relativ wenig lösen weil die Linsenelemente verschraubt und danach fixiert werden. Das sitzt Bombenfest.

beste Grüße
 
AW: Bitte um Hilfe!!! Objektiv 70-200mm 2.8 is ii usm heruntergefallen

Versicherung: da würde ich mich nicht drauf verlassen... es sei denn, Dein Bekannter hat einen entsprechenden Zusatz in seiner Haftpflicht. Per Gesetz sind Kinder unter 7 Jahren schuldunfähig. Die Kleine hätte also genauso gut Deinen ganzen Fotorucksack mit Equipment im 5stelligen Bereich willentlich (!) im Gartenteich versenken können - die Versicherung muss nicht zahlen.

Aber ich denke auch nicht, dass das Objektiv Schaden genommen hat. In dem Case sind die Dinger gut geschützt, Du hast bisher nichts festgestellt und die Geräusche kommen vom IS, soviel ist glaube ich klar.

Meine 40D ist auch mal mit angesetztem (immer als ach so empfindlichem) 50/1.4 auf den Steinboden gerasselt, aus ca. 86cm Höhe (Waschmaschine)... mein Gesichtsausdruck: :eek::eek::eek:
Aber: kein Schaden, weder an Knipse noch an Linse. Von daher... würde ich mir bei einem Sturz aus ca. 1m und einer Linse in der L-Pouch keine Gedanken machen.

Aber... wieso lässt man sowas einfach rumliegen, wenn ein kleines Kind in der Nähe ist?!:confused: Naja, verschüttete Milch... :o

Viel Glück und guten Schlaf.
 
AW: Bitte um Hilfe!!! Objektiv 70-200mm 2.8 is ii usm heruntergefallen

Es ist ein schreckliches Gefühl, wenn man sein Kamera-Equipment aus 80cm Höhe auf dem Boden aufschlagen sieht (und hört). Das ist mir bis jetzt einmal passiert - zum Glück ist nicht kaputt gegangen - und das soll sich bitte nie mehr wiederholen.
 
AW: Bitte um Hilfe!!! Objektiv 70-200mm 2.8 is ii usm heruntergefallen

Bezüglich der Versicherung: Die Haftpflichtversicherung zaht also nicht. Was ist aber mit der Haushaltsversicherung? Soviel ich weiß deckt die auch Schäden an Fremdeigentum ab.
 
AW: Bitte um Hilfe!!! Objektiv 70-200mm 2.8 is ii usm heruntergefallen

Bezüglich der Versicherung: Die Haftpflichtversicherung zaht also nicht. Was ist aber mit der Haushaltsversicherung? Soviel ich weiß deckt die auch Schäden an Fremdeigentum ab.

Es gibt die sogenannte Außenversicherung bei der Haurat. Aber da es sich nicht um einen Einbruch-/Diebstahl- oder Raubschaden handelt kannste das getrost vergessen.

Sollte sich ein Schaden herausstellen (was ja noch gar nicht sicher ist), kommt nur die Haftpflicht in Betracht. Und da gilt es, den Sachverhalt richtig zu formulieren.

Am besten du erzählst die Geschichte dem Makler deines Vertrauens und bittest ihn das Formular mit dir gemeinsam auszufüllen - im Fall eines vorhandenen Schadens.

Grüße
 
AW: Bitte um Hilfe!!! Objektiv 70-200mm 2.8 is ii usm heruntergefallen

Wenn das Objektiv eh schon bei Canon ist, kannst du es natürlich auch feinjustieren lassen, einfach deine Cam mit dazu geben.
Kamera mitschicken würde ich vermeiden wenn möglich, sonst paßt Canon die Kamera aufs Objektiv an und es paßt sonst nirgends mehr...
 
AW: Bitte um Hilfe!!! Objektiv 70-200mm 2.8 is ii usm heruntergefallen

Versicherung: da würde ich mich nicht drauf verlassen... es sei denn, Dein Bekannter hat einen entsprechenden Zusatz in seiner Haftpflicht. Per Gesetz sind Kinder unter 7 Jahren schuldunfähig.

Du hast das Alter der Tocher gelesen? Da sie 9 Jahre ist greift deine obige Aussage nicht und die Versicherung - so er eine Haftpflicht hat - müsste IMHO auch ohne eine Zusatzvereinbarung greifen.

Klaus
 
Hallo Freunde,

vielen Dank Euch allen, dass Ihr mir mit Euren Beiträgen so geholfen habt!!
Super, dass Ihr Euch Zeit genommen habt.
Ich werde das Objektiv jetzt noch ein paar Tage testen und dann mal das mit der Versicherung abklären....

Viele Grüße!
 
AW: Bitte um Hilfe!!! Objektiv 70-200mm 2.8 is ii usm heruntergefallen

Du hast das Alter der Tocher gelesen? Da sie 9 Jahre ist greift deine obige Aussage nicht und die Versicherung - so er eine Haftpflicht hat - müsste IMHO auch ohne eine Zusatzvereinbarung greifen.

Klaus

Uups. Hatte ich überlesen, wohl - dann gilt im Zweifelsfall die Haftpflicht.

Sry.
 
ich fasse das mal kurz zusammen:

1.) der Versicherte (=Dein Freund) sollte im ersten Schritt den Versicherer informieren, dass Du möglicherweise einen Schadenersatzanspruch stellst.
Das Kind ist im Alter von 9 wohl schuldfähig, also liegt hier keine Frage von Aufsichtspflichtverletzung etc. vor. Im Schadenschreiben muss vor allem auch darauf geachtet werden, ob Du selbst als Besitzer grob fahrlässig gehandelt haben könntest. Wenn Du z.B. das teure und empfindliche Objektiv am Tischrand abgelegt und Dich dann entfernt hast, obwohl eine <10 Jährige rumspringt, könnte der Versicherer Dir wegen Fahrlässigkeit eine Teilschuld anlasten, sprich Du bleibst auf einem Teil des Schadens sitzen. Versucht aber nicht die Variante: "Mein Freund wollte es eben mal ausprobieren und dabei ist es ihm heruntergefallen." Im dem Moment wäre es geliehen, und Schäden an Geliehenem sind wiederum nicht versichert. Der Schadenhergang sollte also wohl überlegt sein!

2.) Der Versicherer wird sich bei Dir melden und einen Vorschlag zur Schadenfindung unterbreiten. Bevor Du eine möglicherweise kostenpflichtige Untersuchung durch den Hersteller beauftragst, solltest Du das mit dem Versicherer abgestimmt haben.

3.) Wenn der Schaden festgestellt ist, wird man sich, nachdem das Objektiv ganz neu ist, darüber austauschen müssen, ob das Objektiv ganz ausgetauscht wird (dann wird der Versicherer Eigentümer des defekten Objektivs) oder ob Dir eine Reparatur zumutbar ist. Letzteres wird der Fall sein, wenn der Hersteller bestätigt, dass der Schaden vollständig behoben werden kann und nichts zurück bleibt. Also in der Art, dass Du es auch Gebraucht zum normalen Gebrauchtpreis verkaufen könntest, ohne einen Abschlag wegen "wurde schon mal repariert" erwarten musst.

Letztlich gäbs natürlich die Variante, das Gerät nun innerhalb der 14-Tagesfrist zurück zusenden, in der Hoffnung, dass es keiner bemerkt. Das wäre dann ein Betrugsversuch, unter Umständen könnte man Dir schon wegen der öffentlichen Diskussion hier auf die Fährte kommen. Also denk gar nicht drann..;) Ausser, es fehlt wirklich nichts...
 
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