struene
Themenersteller
verkauft bzw. reserviert.
Hallo,
ich konnte vor einiger Zeit einen Noritsu HS-1800 ergattern und verkaufe daher einen Noritsu LS-600 in absolut einwandfreiem Zustand für 1.600-€.
Ich habe ihn vor ein paar Jahren in bestem Zustand aus einer großen Charge eines Onlinehänders gekauft und ihn gelegentlich genutzt, pfleglich behandelt und vor Staub geschützt. Es ist alles nach wie vor in wünschenswertestem Zustand: Äußerlich keine Gebrauchsspuren, innerlich alles wie es sein soll.
Dabei ist die Windows TWAIN Software, mit der man über Photoshop oder andere TWAIN-kompatible Programme scannen kann.
Der Scanner kann gerne in München ausprobiert und getestet werden und muss auch dort abgeholt werden, da ich das Risiko scheue das Ding per Paketdienst zu verschicken. Die ursprüngliche passend gepolsterte Verpackung ist nämlich leider nicht mehr vorhanden.
schöne Grüße,
Johann
Ich schließe als Privatverkäufer gesetzliche Garantie und Gewährleistungsregelungen aus, soweit dies möglich ist. Das ändert selbstverständlich nichts an der Tatsache, dass hier ein Kaufvertrag über eine Sache geschlossen werden soll, die voll und ganz der obigen Beschreibung entspricht (ist ja klar). Die gesetzlichen Regelungen, die immer mit komischen (darf keine Garantie geben..) Formulierungen ausgeschlossen werden, stellen für den Privatverkäufer nur ein nicht kalkulierbares Risiko dar, dass der Gesetzgeber dem Privatmann nicht aufdrücken möchte, da es eben weit über das hinausgeht, was einer Versicherung des vereinbarten Zusatands entspricht. Diese ist aber in jedem Kaufvertrag auch unter Privaten vorhanden und kann durch keine Klausel ausgeschlossen werden.
Hallo,
ich konnte vor einiger Zeit einen Noritsu HS-1800 ergattern und verkaufe daher einen Noritsu LS-600 in absolut einwandfreiem Zustand für 1.600-€.
Ich habe ihn vor ein paar Jahren in bestem Zustand aus einer großen Charge eines Onlinehänders gekauft und ihn gelegentlich genutzt, pfleglich behandelt und vor Staub geschützt. Es ist alles nach wie vor in wünschenswertestem Zustand: Äußerlich keine Gebrauchsspuren, innerlich alles wie es sein soll.
Dabei ist die Windows TWAIN Software, mit der man über Photoshop oder andere TWAIN-kompatible Programme scannen kann.
Der Scanner kann gerne in München ausprobiert und getestet werden und muss auch dort abgeholt werden, da ich das Risiko scheue das Ding per Paketdienst zu verschicken. Die ursprüngliche passend gepolsterte Verpackung ist nämlich leider nicht mehr vorhanden.
schöne Grüße,
Johann
Ich schließe als Privatverkäufer gesetzliche Garantie und Gewährleistungsregelungen aus, soweit dies möglich ist. Das ändert selbstverständlich nichts an der Tatsache, dass hier ein Kaufvertrag über eine Sache geschlossen werden soll, die voll und ganz der obigen Beschreibung entspricht (ist ja klar). Die gesetzlichen Regelungen, die immer mit komischen (darf keine Garantie geben..) Formulierungen ausgeschlossen werden, stellen für den Privatverkäufer nur ein nicht kalkulierbares Risiko dar, dass der Gesetzgeber dem Privatmann nicht aufdrücken möchte, da es eben weit über das hinausgeht, was einer Versicherung des vereinbarten Zusatands entspricht. Diese ist aber in jedem Kaufvertrag auch unter Privaten vorhanden und kann durch keine Klausel ausgeschlossen werden.
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