• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum August-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Noch eine rechtliche Frage/Fotorequesiten

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Naddelchen1982

Themenersteller
Hallo,

wenn ich auf meinen Fotos Requsiten zeige z. B. ein buntes Vogelhaus oder eine gekaufte handgearbeitete Zipfelmütze für ein Babyshooting kann es dann bei Veröffentlichung im Internet Probleme geben?
Oder gibt es nur Probleme wenn eine Marke auf der Requesite erkennbar ist?

Danke für Eure Hilfe!

Naddelchen
 
Dazu fällt mir noch der Fall ein, wo ein bekannter Bekleidungshersteller mit Hundepfotenabdruck als Markensymbol eine Dame verklagte, weil sie selbstgemachte Polster mit Katzenpfotenabdrücken, die aber in keinster Weise Ähnlichkeit mit dem Symbol des besagten Herstellers hatten, im Internet verkaufte.

Ich weiß allerdings nicht mehr, wie die Causa ausgegangen ist.
 
Moin,

grundsätzlich darf sogar die Marke erkennbar sein. Nicht zulässig ist es, wenn du das Produkt des Herstellers zu eigenen Werbezwecken benutzt oder dein Bild wie eine Werbung des Herstellers für das Produkt aussieht. Aber eine künstlerische fotografische Darstellung einer Tomatensuppendose von Campbell's (um nur ein Beispiel zu nennen) ist durchaus zulässig. Auf der sicheren Seite bist du, wenn die Bildwirkung erhalten bleibt, wenn man das Markenprodukt durch ein anderes ersetzt (also in pan-optikums Beispiel beispielsweise die Cola-Flasche der einen Marke durch die einer anderen). Wenn hingegen das konkrete Produkt einer Marke wesentlich zur Bildwirkung beiträgt, ist Vorsicht angebracht – aber auch das wird oft zulässig sein.
 
Wenn Du es wirklich wissen willst, sollst Dich richtig beraten lassen.
Auf die Antworten in einem Forum würde ich mich nicht verlassen.
 
Moin,

grundsätzlich darf sogar die Marke erkennbar sein. Nicht zulässig ist es, wenn du das Produkt des Herstellers zu eigenen Werbezwecken benutzt oder dein Bild wie eine Werbung des Herstellers für das Produkt aussieht. Aber eine künstlerische fotografische Darstellung einer Tomatensuppendose von Campbell's (um nur ein Beispiel zu nennen) ist durchaus zulässig. Auf der sicheren Seite bist du, wenn die Bildwirkung erhalten bleibt, wenn man das Markenprodukt durch ein anderes ersetzt (also in pan-optikums Beispiel beispielsweise die Cola-Flasche der einen Marke durch die einer anderen). Wenn hingegen das konkrete Produkt einer Marke wesentlich zur Bildwirkung beiträgt, ist Vorsicht angebracht – aber auch das wird oft zulässig sein.
Habe ich auch so in Erinnerung.
 
Klar darf man Markenprodukte bzw. dessen Embleme mit im Bild haben, sonst dürfte man ja kein Auto fotografieren, nur darf man eben nichts Markenrechtsverletztendes machen wie z.B. ein Markensymbol nehmen und das als Eigenes verwenden usw.
 
Es kommt wie immer drauf an... Einige Firmen wie beispielsweise Adidas, Mercedes oder McDonalds sehen es gar nicht gern, wenn man deren Logos fotografiert und das Ganze veröffentlicht. Einige kommen direkt mit dem Abmahnanwalt um die Ecke... Vorsicht ist in jedem Fall geboten, wenn man es komplett korrekt machen möchte!
 
Vieles kann, manches muss, usw...

Wie es im jeweils individuellen Fall ist, das kann zielführend und/oder ausführlich sicher in den vielen Jura-/Rechtsforen oder alternativ bei einer Rechtsberatungsquelle erklärt, erläutert und diskutiert werden.

Hier im DSLR-Forum geht es aber nicht um Rechte & Gesetze, sondern um fotografische Themen. Auch durch eine Häufung von "Rechtsthemen" sind diese hier nicht weniger deplatziert.

*closed*
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
WERBUNG
Zurück
Oben Unten