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Nikon D5200 Display defekt?

Hutl6

Themenersteller
Hallo
besitze eine Nikon D5200 seit Januar,
seit vorgestern hab ich das Problem dass mein Display Schwarz bleibt.
So bald ich das Display aber ein wenig "lupfe" also wegklappe springt es an.
Kann es sein dass es ein Wackelkontakt hat oder ein Kabelbruch vorhanden ist.
 
Flachbandkabel gebrochen
Kein Kontakt in der steckleiste
Hintergrundbeleuchtung defekt
Ab zum Nikon Service!
 
Hatte ich bei meiner auch, hab sie dann nach München geschickt, nach eine Woche kam sie zurück kostenlos repariert
 
Wenn ich eine Frage habe und mich das interessiert ob es schon mehrere Leute gehabt haben brauchst es wohl einen Thread ;)
Danke für die Antworten. Ist nur sehr komisch, da ich das Display immer gehöffnet lasse und seltenst drehe. Werde mal bei Nikon anrufen. Brauchst man dazu die Garantiekarte
 
du musst auf der nikon seite gehn und dort ist beschrieben was mal alles machen muss da du auch die seriennummer eingeben musst, wird deine kamera registriert darauf hin bekommst du einen rücksendeschein. Verpacken und ab zur post
 
Ich würde sie einfach umtauschen, das ist wohl einfacher in den 6 Monaten, wieso sollte er sich darauf einlassen, sich die Mühe zu machen??
 
Ich würde sie einfach umtauschen, das ist wohl einfacher in den 6 Monaten, wieso sollte er sich darauf einlassen, sich die Mühe zu machen??

Nun, ja...da gibt es immer zwei Seiten...

...es könnte (ich sage: KÖNNTE :angel:) ja beispielsweise auch sein, dass Verkauf (oder Service) soetwas wie eine "Überbeanspruchung durch unsachgemäße Bedienung" des Materials feststellt... Eine erste Ermittlung der möglichen Fehlerursache wird wohl somit vor jeder weiteren Maßnahme nicht ausbleiben...
 
Und bei Nikon nicht???? >Hä?

Bei Gewährleistung gilt innerhalb 6 Monaten Beweislastumkehr. Da wird der Händler (wenn sie neu war) nichts beweisen können.

Sorry das ist und soll keine Rechtsberatung sein, ist einfach ein Hinweis. Werde mich dazu nicht mehr äußern.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Und bei Nikon nicht???? >Hä?

Bei Gewährleistung gilt innerhalb 6 Monaten Beweislastumkehr. Da wird der Händler (wenn sie neu war) nichts beweisen können...


...du gingst davon aus, dass der TO die Kamera einfach tauschen KANN, weil der Defekt nicht von ihm verschuldet ist... Soweit kein Einwand. :top:

Sollte der Schaden allerdings auf mechanische Einwirkung von außen zurückzuführen sein (wäre ja jetzt nicht die erste Kamera die auch ohne Wissen des TO von der Bierbank gefegt und wieder brav zurückgelegt wurde...) wird da auch innerhalb der 6 Monate nichts zu machen sein...

Natürlich setzt das voraus, dass dies so auch zu erkennen ist, aber eine pauschales "Zurück bei jeder Art von Nichtfunktionieren" beinhaltet die Gewährleistung eben nicht...
 
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