• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Juli 2025.
    Thema: "Unscharf"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Juli-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Namen auf Grabstein unkenntlich machen?

blackdeath

Themenersteller
Da ich gerne auf Freidhöfen fotografiere würde ich gerne wissen wie das mit den Namen auf den Grabsteinen ausschaut? Müssen diese unkenntlich gemacht werden? Es handelt sich hauptsächlich um alte Gräber älter als 1900.
Kann mir hier jemand weiterhelfen

Gruss

Sven
 
Ach quatsch, das ist ja als würde man auf nem Kriegsdenkmal die Namen unkenntlich machen müsste wenn man es fotografiert. Son Friedhof ist doch öffentlicher Grund und frei zugänglich oder?
 
Wie das rechtlich ist weiß ich auch nicht.
Aber nach dem Gefühl würde ich sagen, das der Name ja auf dem Grabstein steht um zu zeigen Hier ruht ... ..... Von daher meine ich sollte das, solange man nicht irgendetwas ehrverletzendes oder die Graberuhe störendes mit dem Grab anstellt (Ein Akt auf dem Grabstein wäre glaube ich so ein Fall), eigentlich kein Problem sein.
Falls ich da falsch liege, lasse ich mich gern eines besseren belehren.

mfG
Martin
 
Hi,

ich denke, es kommt auch stark darauf an, was Du mit den Bildern anschließend vorhast. Wenn Du sie beispielsweise an irgendwelche Bildagenturen verscherbelst, oder ähnliches, dürfte die Sache schon ein wenig heikler werden von wegen Persönlichkeitsrechten etc... Für eine rein private Nutzung dürfte ohnehin "kein Hahn danach krähen"...

Bin aber auch kein Experte, ist nur so´n Gefühl... ;)

Gruß,
Marco
 
Die rechtliche Seite kenne ich nicht.
Von der moralischen Seite her würde ich auch sagen, daß der Name drauf bleiben kann, so lange das Grab oder die Person durch das Bild nicht 'entehrt' wird.

Wenn ich Deinen Usernamen so anschaue, kommt mir allerdings eine Musikszene in den Sinn, deren Musik ich auch recht gerne hör. Dort werden öfters Bandbilder auf dem Friedhof gemacht. Bei so einem Bild würde ich (falls dies der Hintergrund Deiner Frage wäre) darauf achten, Gräber zu verwenden, die offensichtlich nicht mehr sehr intensiv betreut werden. Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Wenn ich Bilder mache dann nur weil mir das Grab so gefällt. Sollte ich ein Modell dazu ziehen würde ich schon drauf achten das man da nicht mehr so viel lesen kann. Beschränke mich da aber mehr auf Sachen wie Engelsstatuen, schicke Zäune und sowas. Mich hat nur jemand drauf angesprochen ob man das machen darf. Jetzt bin ich mir eignetlich ganz sicher das man das darf.

@stranger

musikmäßig bewege ich mich in der Gothic Szene. Gibt da ja viele die Bilder auf einem Friedhof haben möchten. Allerdings lasse ich mich da nur beschränkt drauf ein weil es da schon öfter Probleme gab. Die Denken gleich man buddelt da die Leute aus und rücken mit der Polizei an :(

Gruss

Sven
 
Tobulus schrieb:
Son Friedhof ist doch öffentlicher Grund und frei zugänglich oder?

da muß ich Dir leider widersprechen...

Außerdem: Jeder Friedhof hat eine sog. Friedhofssatzung; und in deser wird eigentlich auch immer geregelt, ob und was man fotografieren darf.

Davon mal abgesehen: ich wäre mit der Veröffentlichung von Bildern mit erkennbaren Namen vorsichtig, denn das Persönlichkeitsrecht gilt auch nochnach dem Tode, bzw. kann von der Erben durchgesetzt werden.

ciao
Thomas
 
Da ich von Berufs wegen Bildhauermeister bin habe ich öfter mit diesen Problemen zu kämpfen.

Wir dürfen für unsere Grabsteine nur Fotos in den Katalog übernehmen wenn die Kunden es gestattet haben obwohl die Schrift und Steingestaltung von uns kommt.

Meist mache ich Fotos von den Steinen, entferne dann mit EBV die Schrift und setze dann irgenwelche Phantasienamen ein. (was rechtlich einwandfrei ist)

Ein "Kollege" hatte übrigens mal einen schönen Grabstein von unserem Ausstellungslager fotografiert und dann in seinen Prospekt übernommen.

Da hat sich mein Kumpel (Rechtsanwalt) doch gewaltig drüber gefreut, hat den armen ca. 1.800 € Abmahn und Anwaltskosten beschert.

Also immer vorsichtig sein mit dem veröffentlichen, könnte teuer werden.
Handwerklich gestaltete Grabmale sind Einzelstücke und unterliegen dem geistigen Eigentum seines Gestalters. (nicht die Industrieware), aber die sind auch oft Geschmacksmustergeschützt.
 
Ich habe mir darum auch mal Gedanken gemacht, wegen dem Bild, dass ich angehängt habe. Sollte zu einem Fotowettbewerb, aber wegen des Namens habe ich mir schon sorgen gemacht. Richtig klare Antworten habe ich aber auch nicht gefunden, habe daher drei Versionen eingeschickt (Original, Name und Daten retuschiert, nur Daten retuschiert. Neben der Teilnahme mit der Frage, ob man mich erleuchten könne, wie die rechtliche Situation bei sowas ist. Wenn ich eine Antwort bekommen sollte, sag ich bescheid.

Grüße,
Roland
 
Thomas S schrieb:
Außerdem: Jeder Friedhof hat eine sog. Friedhofssatzung; und in deser wird eigentlich auch immer geregelt, ob und was man fotografieren darf.

Genau so is es! Hatte das Thema auch schonmal durchgekaut und ebenfalls am Ende diese Antwort bekommen.

Es ist also individuell von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich.

lg
andrea
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten