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Mustertext für die Vergabe "einfacher Nutzungsrechte"

TK2308

Themenersteller
Hallo DSLR´ler.

Ich hab mir heute die Finger wund gegoogelt und habe mich über die Themen einfache und ausschließliche Nutzungsrechte informiert. Soweit ist auch alles geklärt und ich weiß, dass das Einräumen eines einfachen Nutzungsrechts in meinem Fall die passende Wahl ist. Leider habe ich bei meiner Recherche keinen Mustertext/Mustervertrag über ein solches Einräumen gefunden.

Habt ihr da einen Tipp für mich, wo ich am besten suchen kann bzw. so etwas finde oder habt ihr evtl. einen solchen Mustertext? Sollte es einen solchen Mustertext/Mustervetrag nicht geben, reicht dann ein einfaches Schreiben mit Name/Anschrift beider Seiten und dem Hinweis auf § 31 Abs. 2 UrhG?

Beste Grüße
TK2308
 
Du brauchst einen Mustertext? Bitteschön :)

"Es werden die folgenden einfachen Nutzungsrechte eingeräumt: Nennung der eingeräumten Nutzungsrechte"

Ich habe mir jetzt auch selber was zusammenformuliert, aber es hätte ja sein können, dass es da - wie beim Privatverkauf z.B. - vorgefertigte Texte gibt. Meine Version ist etwas länger geworden und ich habe mir eine Namensnennung bei Veröffentlichung eingeräumt ;)
 
Hallo!

Ich habe mal auf einem Vortrag zum Thema Vertragsrecht von einem Anwalt gehört, man soll Verträge, sofern man sich nicht 100% mit den juristischen Begriffen auskennt, lieber in "normalem" Deutsch formulieren.

Von daher ist es immer etwas gefährlich, wenn man fertige Verträge nimmt und darin Änderungen vornimmt. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann immer zum Anwalt!
 
Hallo!

Ich habe mal auf einem Vortrag zum Thema Vertragsrecht von einem Anwalt gehört, man soll Verträge, sofern man sich nicht 100% mit den juristischen Begriffen auskennt, lieber in "normalem" Deutsch formulieren.

Von daher ist es immer etwas gefährlich, wenn man fertige Verträge nimmt und darin Änderungen vornimmt. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann immer zum Anwalt!

Vielen Dank für den Hinweis!

So riesig war der Auftrag nicht, dass sich dafür die Anwaltskosten rechnen. Es geht eigentlich nur um die Erlaubnis die Fotos auf der Firmenhomepage des Kunden zu veröffentlichen. Hätte es einen entsprechenden Text, den ich bei der Recherche nicht gefunden habe, gegeben wäre es schön gewesen, so muss das aufgesetzte Schreiben reichen.
 
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