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Model Release Vertrag beim Selbstportrait?

AllesWirdGut

Themenersteller
Hallo zusammen!
Ich habe da folgende Frage die ich leider nicht selber beantworten kann:

Ich war ehrenamtlich in einer "Institution" des Katastrophenschutzes tätig. Während dieser Zeit habe ich ein Großformat-Banner mehr als 10x10 m/Poster/Plakate/Internet-Banner gestaltet mit dem wir neue Mitglieder geworben haben bzw. werben wollten. Auf dem Banner bin ich selber zu sehen (das übliche halt, schönes Grinsen-dummer Spruch usw ;-) ...). Das Foto habe ich mit Selbstauslöser gemacht, sämtliches selber bearbeitet und fertige Daten abgeliefert. Alles Gratis.
Jetzt bin ich nicht mehr in dieser Institution weil ich wegen Unstimmigkeiten nicht mehr mitmachen durfte.

Jetzt meine Frage: Dürfen die den Großbanner/Poster/Plakate usw auch weiterhin benutzen oder darf ich denen dieses verbieten? Schließlich haben die keinerlei Verträge über die Nutzung von mir bzw mit mir. Jetzt wo ich nicht mehr dabei bin möchte ich auch nicht mehr das man mit meinem Foto weiterhin Werbung macht, weder im Internet noch auf Plakatwänden oder Bannern....

Wie sehen meine Chancen aus denen jede Form der Nutzung zu verbieten? :confused::confused:
 
Da Du das Photo auch noch selbst gemacht hast, hast Du m.E. in zweierlei Hinsicht gute Chancen, dass sie das Plakat nicht nutzen dürfen.
Zum einen bist Du abgebildet - Model Release fehlt.
Zum anderen bist Du auch Urheber des Photos und damit dürften alle Rechte bei Dir liegen - sofern Du während Deiner aktiven Zeit nichts anderweites unterschrieben hast...

OT: Nur aus Interesse... THW? ;)
 
Was hast du damals mit dem Verein abgesprochen, ich stelle mich zur Verfügung und ihr könnt es nutzen. Nichts schriftlich festgehalten? Wenn ja, hast du theoretisch die "A-Karte" gezogen. Da du ja mit der Ausstellung einverstanden warst. Hinterlasse einen guten Eindruck, und biete ihnen an, ein neues Bild zu machen, auf eigene Kosten (also deren) da du dein Bild nicht mehr zeigen möchtest, wo du drauf bist. Sachlich bleiben wäre hier das beste, denke ich.

Alles andere wäre "kindisch" und würde keinen guten Eindruck hinterlassen.


Kurz: Da du nicht mehr dort mitmachen darfst, sprich es kam nicht von deiner Seite, sondern von deren, biete ihnen an, ein neues Foto zu machen, da du keinen Grund mehr siehst, mit deinem Gesicht zu werben, wo du doch nicht mehr mitmachen darfst.



Gruß



Edit:

@BigUnit: du hast schon Recht, aber wie verhält sich das mit den Kosten. Ich glaube kaum, dass er das Plakat selbst gezahlt hat. Sondern dass durch Spenden oder sonstige Quellen finanziert wurde.

Wäre ja so, als würde von mir ein Bild gemacht werden, ich stelle dass wem zur Verfügung, der macht ein 20x20m Plakat was 300 € kostet (Beispiel) und irgendwann sag ich mir, ähm nö, mach mal ab, will dass nicht mehr sehen!

Glaubst was der tut? Der lacht dich aus. Oder stellt dir die Kosten für die Produktion des Plakates in Rechnung!
 
Schon alleine die Bildrechte/Urheberrechte und somit auch Verwertungsrechte liegen bei dir. Es gibt keinen Vertrag.

Du bist nicht er Erste der nach nach einem Zerwürfnis einen Verein verlassen hat und dann seine Rechte an Bildern Geltend macht. Meist ist das ja irgendwie... traurig.
Doch in deinem Fall ist es sicher höchst unangebracht mit dir auch noch zu werben. Dass sollten "die" auch einsehen. Ein förmlicher Brief mit dem Hinweis sollte doch reichen.
 
Da Du das Photo auch noch selbst gemacht hast, hast Du m.E. in zweierlei Hinsicht gute Chancen, dass sie das Plakat nicht nutzen dürfen.
Zum einen bist Du abgebildet - Model Release fehlt.
Zum anderen bist Du auch Urheber des Photos und damit dürften alle Rechte bei Dir liegen - sofern Du während Deiner aktiven Zeit nichts anderweites unterschrieben hast...

OT: Nur aus Interesse... THW? ;)


Nee, nicht THW ;-)
 
Alles andere wäre "kindisch" und würde keinen guten Eindruck hinterlassen.


Kurz: Da du nicht mehr dort mitmachen darfst, sprich es kam nicht von deiner Seite, sondern von deren, biete ihnen an, ein neues Foto zu machen, da du keinen Grund mehr siehst, mit deinem Gesicht zu werben, wo du doch nicht mehr mitmachen darfst.


Gruß

Ich schließe mich bsm an. Ab zum Anwalt und gut.
Warum dieser Schritt kindisch sein soll versteh ich nicht. Warum er jetzt - wo er offensichtlich "rausgeworfen" wurde - einen guten Eindruck hinterlassen sollte versteh ich auch nicht...

Möglicherweise kann er ja aus seiner (gemutmaßten) ehrenamtlichen Tätigkeit noch ein wenig Profit schlagen... warum nicht?! :)
 
@BigUnit: du hast schon Recht, aber wie verhält sich das mit den Kosten. Ich glaube kaum, dass er das Plakat selbst gezahlt hat. Sondern dass durch Spenden oder sonstige Quellen finanziert wurde.

Wäre ja so, als würde von mir ein Bild gemacht werden, ich stelle dass wem zur Verfügung, der macht ein 20x20m Plakat was 300 € kostet (Beispiel) und irgendwann sag ich mir, ähm nö, mach mal ab, will dass nicht mehr sehen!

Glaubst was der tut? Der lacht dich aus. Oder stellt dir die Kosten für die Produktion des Plakates in Rechnung!

Falsch, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn ich heute jemandem ein Photo "schenke" mit allen Rechten, ist mir egal was er damit macht.
Wenn ich es ihm für 1k€ verkaufe, zahle ich das Plakat auch nicht...

Die nachträgliche Weiterverarbeitung oder Produktion in diesem Fall hat nichts mit den Photorechten zu tun.
 
Was hast du damals mit dem Verein abgesprochen, ich stelle mich zur Verfügung und ihr könnt es nutzen. Nichts schriftlich festgehalten? Wenn ja, hast du theoretisch die "A-Karte" gezogen. Da du ja mit der Ausstellung einverstanden warst. Hinterlasse einen guten Eindruck, und biete ihnen an, ein neues Bild zu machen, auf eigene Kosten (also deren) da du dein Bild nicht mehr zeigen möchtest, wo du drauf bist. Sachlich bleiben wäre hier das beste, denke ich.

Alles andere wäre "kindisch" und würde keinen guten Eindruck hinterlassen.


Kurz: Da du nicht mehr dort mitmachen darfst, sprich es kam nicht von deiner Seite, sondern von deren, biete ihnen an, ein neues Foto zu machen, da du keinen Grund mehr siehst, mit deinem Gesicht zu werben, wo du doch nicht mehr mitmachen darfst.



Gruß



Edit:

@BigUnit: du hast schon Recht, aber wie verhält sich das mit den Kosten. Ich glaube kaum, dass er das Plakat selbst gezahlt hat. Sondern dass durch Spenden oder sonstige Quellen finanziert wurde.

Wäre ja so, als würde von mir ein Bild gemacht werden, ich stelle dass wem zur Verfügung, der macht ein 20x20m Plakat was 300 € kostet (Beispiel) und irgendwann sag ich mir, ähm nö, mach mal ab, will dass nicht mehr sehen!

Glaubst was der tut? Der lacht dich aus. Oder stellt dir die Kosten für die Produktion des Plakates in Rechnung!



Ja, zum Teil durch einen Verein mitfinanziert. Es gab keine Absprachen. Einer wurde gesucht der sowas gestalten kann, ich habe mich bereit erklärt. mein Vorschlag wurde angenommen und gedruckt. Ich habe quasi stillschweigend die Nutzung hingenommen.
 
Ja, zum Teil durch einen Verein mitfinanziert. Es gab keine Absprachen. Einer wurde gesucht der sowas gestalten kann, ich habe mich bereit erklärt. mein Vorschlag wurde angenommen und gedruckt. Ich habe quasi stillschweigend die Nutzung hingenommen.

Evtl. könnte man diese stillschweigende Nutzung mit deiner aktiven Zugehörigkeit zu dieser Organisation rechtfertigen. Da Du aber nicht mehr aktiv bist und auch nicht freiwillig aufgehört hast trifft das jetzt nicht mehr zu...
Wie gesagt... eventuell, dafür kenne ich mich aber in dem Bereich zu wenig aus -> ab zum Fachanwalt oder mit nettem Brief versuchen
 
Ich schließe mich bsm an. Ab zum Anwalt und gut.
Warum dieser Schritt kindisch sein soll versteh ich nicht. Warum er jetzt - wo er offensichtlich "rausgeworfen" wurde - einen guten Eindruck hinterlassen sollte versteh ich auch nicht...

Möglicherweise kann er ja aus seiner (gemutmaßten) ehrenamtlichen Tätigkeit noch ein wenig Profit schlagen... warum nicht?! :)


Profit möchte ich eigentlich nicht rausschlagen. Ich möchte nur einfach nicht mehr das die mit meinem Gesicht werben. Das reicht mir schon!
 
Macht es doch nicht so kompliziert. Es ist auch der Fotograf des Bildes. Er hat keine Rechte abgetreten. Jetzt kommt nicht noch mit irgendwelchen Spenden und Vereinsgesetzen. Man muss den Thread nicht auf 30 Seiten pushen. Und bevor man einen Anwalt einschaltet, kann man sich der Sache auch selber annehmen.
 
Macht es doch nicht so kompliziert. Es ist auch der Fotograf des Bildes. Er hat keine Rechte abgetreten. Jetzt kommt nicht noch mit irgendwelchen Spenden und Vereinsgesetzen. Man muss den Thread nicht auf 30 Seiten pushen. Und bevor man einen Anwalt einschaltet, kann man sich der Sache auch selber annehmen.

Du meinst, auf den Model Release Vertrag hinweisen bzw Rechte auf das eigene Bild und einfach schriftlich die Nutzung verbieten?
 
Geh halt hin, sage denen da du nicht mehr mitmachen darfst, bittest du drum, dass sie die Werbung mit deiner Person drauf entfernen und gut ist.

Gebe ihnen etwas Zeit und sollten sie es nicht tun und weiter mit dir werben, kannst du hier sicherlich nochmal nachfragen.



____________________

Ende der Geschichte.



Darf man denn Fragen aus welchen Grund man dir die Mitgliedschaft "gekündigt" hat? Man macht ja sowas nicht ohne Grund.
 
@AllesWirdGut
Nö, du bist der Urheber des Werkes. Es ist dein Werk. Du hast die Rechte an deinem Werk. Primär wäre es auch egal wenn du das nicht auf dem Bild wärst sondern dein Kollege. Du hast das Bild-"Werk" gemacht. Damit bist du Urheber des Werkes und hast die Rechte dran.

Das Model, welches du bist war ja mit dem Bild einverstanden und hat dies ja auch zu erkennen gegeben. Auch mit der Verwendung war das Model (du) einverstanden. Also von der Seite ran zu gehen hat einfach zu viele Hindernisse.
 
***
Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meines Ausscheidens aus Ihrer Organisation zum xx.xx.xxxx. weise ich darauf hin, dass ich der weiteren Nutzung meiner Photografien, sowie der Abbildung meiner selbst auf Werbeplakaten ausdrücklich widerspreche.

Ich bitte Sie daher, alle Werbemaßnahmen mit den betreffenden Aufnahmen einzustellen. Ggf. behalte ich mir rechtliche Schritte vor.

Ich bitte um Antwort bis zum xx.xx.xxxx.

Mfg
xxx
***

So in etwa.... bringt zumindest klar rüber was Dein Anliegen ist! :)
 
Eine einwilligung zur Veröffentlichung kann normal nicht widerrufen werden.

die einzige Ausname ist durch §42 urheberrechtsgesetz geregelt:

(1) Der Urheber kann ein Nutzungsrecht gegenüber dem Inhaber zurückrufen, wenn das Werk seiner Überzeugung nicht mehr entspricht und ihm deshalb die Verwertung des Werkes nicht mehr zugemutet werden kann.

Ich bezweifel allerdings das sich die Zumutbarkeit durch einen einfachen Austritt aus der Organisiation ändert. Ausserdem müsstest du evtl die Aufwendungen zur Herstellung des Plakats tragen:

(3) Der Urheber hat den Inhaber des Nutzungsrechts angemessen zu entschädigen. Die Entschädigung muß mindestens die Aufwendungen decken, die der Inhaber des Nutzungsrechts bis zur Erklärung des Rückrufs gemacht hat; jedoch bleiben hierbei Aufwendungen, die auf bereits gezogene Nutzungen entfallen, außer Betracht. Der Rückruf wird erst wirksam, wenn der Urheber die Aufwendungen ersetzt oder Sicherheit dafür geleistet hat. Der Inhaber des Nutzungsrechts hat dem Urheber binnen einer Frist von drei Monaten nach Erklärung des Rückrufs die Aufwendungen mitzuteilen; kommt er dieser Pflicht nicht nach, so wird der Rückruf bereits mit Ablauf dieser Frist wirksam.

Ich denke eine "friedliche" Lösung würde eher was bringen .9
 
die einzige Ausname ist durch §42 urheberrechtsgesetz geregelt:

(1) Der Urheber kann ein Nutzungsrecht gegenüber dem Inhaber zurückrufen, wenn das Werk seiner Überzeugung nicht mehr entspricht und ihm deshalb die Verwertung des Werkes nicht mehr zugemutet werden kann.

Was ja wohl voll zutrifft.. Da er nicht mehr aktiv ist und sogar "rausgeworfen" wurde, kann ihm die weitere Verwertung nicht zugemutet werden.

Ausserdem muss ich diesem Fall wohl nicht widerrufen, da er die Einwilligung niemals schriftlich gegeben hat.
 
Was ja wohl voll zutrifft.. Da er nicht mehr aktiv ist und sogar "rausgeworfen" wurde, kann ihm die weitere Verwertung nicht zugemutet werden.

Ausserdem muss ich diesem Fall wohl nicht widerrufen, da er die Einwilligung niemals schriftlich gegeben hat.



Das stimmt. Ich habe nie schriftlich meine Einwilligung gegeben.
 
So wie du das beschrieben hast wurde einer gesucht der das macht. Du hast dich bereit erklärt und die Fotos selbst von dir gemacht.

Wie willst du da jetzt noch argumentieren das du mit einer Veröffentlichung nie einverstanden warst ? Ich glaube nicht das in dem Fall eine schriftliche Bestätigung notwendig ist oder das du darüber ans Ziel kommst.
 
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