• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Nur noch bis zum 30.09.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Alle Informationen dazu gibt es demnächst hier.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Model- Release für' Pferd ??

Lies mal die Erwägungen unter 2.b
Die habe ich gelesen! Hervorhebungen von mir:
Der Senat hat die Frage, ob das Fotografieren einer in fremdem Eigentum stehenden (beweglichen oder unbeweglichen) Sache ohne Zustimmung des Eigentümers eine zur Abwehr nach §§ 903, 1004 BGB berechtigende Einwirkung auf das Eigentum darstellt, bislang offengelassen [...] Die Frage ist mit dem Berufungsgericht jedenfalls in den Fällen zu verneinen, in denen es - wie vorliegend - um das Fotografieren eines Hauses von einer öffentlichen Straße aus geht
 
Die habe ich gelesen! Hervorhebungen von mir: [...]
Das ist ja nur die Einleitung. Entscheidend ist, dass das Eigentum nicht tangiert gesehen wird. Der BGH hätte stattdessen auch sagen können: Fotografieren tangiert zwar das Eigentum, aber um keinen Wertungswiderspruch zum Urheberrecht zu schaffen, gilt die Panoramafreiheit auch bezüglich urheberrechtlich nicht geschützter Gebäude. So hat er aber nicht argumentiert.
 
Trotzdem könnte man sich darauf einigen:

Ich kann das Eigentum anderer nach belieben Fotografieren, solange es von einem öffentlichen Ort oder einem öffentlich zugänglichen Ort, ohne Fotografieverbot des Grundstückeigentümes, mache.
Ob sich die Sache selber auf Privstbesitz befindet spielt dabei keine Rolle, solange ich keinen Sichtschutz dabei umgehe.
Der Eigentümer das Sache hat kein Abwehrrecht gegen das Fotografieren ausser die Sache dem öffentlichen Blick zu entziehen.
Der Eigentümer mag seinen Anwalt einschalten der dem Fotografen dann hahnebüschnde Vorwürfe in Briefform zusendet meist kombiniert mit Unterlassungs- oder gar Schadensersatzforderungen.

Geht das ganze vor Gericht trägt der Kläger schlussendlich die Verfahrenskosten, da es wohl tatsächlich keine Rechtsgrundlage für die Klage gibt. Weder im Gesetz noch durch irgendwelche gerichtlichen Entscheidungen. Das einzige was bleibt ist eine ein juristisches Konstrukt aus dem Anfang des vorherigen Jahrhunderts welches in der heutigen Rechtsprechung keinen Anklang findet.

Habe ich das jetzt richtig verstanden?:)
 
Laut meinem Rechtsempfinden sehe ich es so:

Ich kann Dir sehr wohl verbieten, meine Pferde und meine Hunde zu fotografieren. Noch viel mehr kann ich Dir verbieten, diese Fotos auf Deine Internetseite zu stellen, so dass sie jeder sehen kann.

Also, fotografien ist nichts vom Gesetz verbotenes. Wenn du mich daran hindern willst deine Pferde oder Hunde zu fotografieren ist das Nötigung. Weil du greifst in meine Rechte ein. Ich kann dich also deswegen verklagen.

Natürlich darf ich nicht alles fotografieren, aber das ist gesetzlich geregelt. Was nicht verboten ist, ist automatisch erlaubt.

Oder mit deiner Logik: Ich verbiete dir hiermit mir das Fotografieren deiner frei sichtbaren Gegenstände zu verbieten.
 
Pferde haben keine Persöhnlichkeitsrechte, sondern gelten als Gegenstände.

Gegenstände kann man nicht töten ;) Lebewesen sehr wohl, und dann kanns teuer werden.

http://ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=ian2008213-235J

Analog dazu würde ich sagen. Das Pferd gilt als eigentum des Besitzers, daher wäre ich vorsichtig und würde mir lieber vorher per Vertrag sichern lassen was du mit den Bilder machen darfst. Pferdebesitzer sind komische Leute ;)
 
Gegenstände kann man nicht töten ;) Lebewesen sehr wohl, und dann kanns teuer werden.

http://ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=ian2008213-235J

Analog dazu würde ich sagen. Das Pferd gilt als eigentum des Besitzers, daher wäre ich vorsichtig und würde mir lieber vorher per Vertrag sichern lassen was du mit den Bilder machen darfst. Pferdebesitzer sind komische Leute ;)

Die Tötung eines Pferdes durch falsche Fütterung mit einem Foto zu vergleichen, ist so ziemlich der größte Unsinn, den ich seit langem gehört habe. Und "das Pferd" gilt auch nicht als Eigentum des Besitzers. Eigentum und Besitz sind zwei verschiedene Dinge, die gar nichts miteinander zu tun haben müssen.

Es ist unzweifelhaft überflüssig, wenn bei so einem heiklen Thema einer, der offensichtlich nicht die geringste juristische Ahnung hat, meint, solche Absurditäten ins Forum ergießen zu müssen. Nimms nicht persönlich, denk einfach mal drüber nach, ob man sich unbedingt zu allem äußern muß. Immerhin geht es hier im Zweifelsfall um viel Geld und auch Ärger und Zeitaufwand durch Gerichtsverfahren.
 
Im Grund spielt es jetzt doch keine Rolle mehr, ob rechtlich oder nicht. Selbst wenn Du im Recht bist und die Bilder online stellen darfst - in dem Moment wo Du Dich mit einem Kunden anlegst und hast nichts schriftliches in der Hand, bist Du den Kunden los wenn Du mit ihm über Deine Rechte diskutierst. Ist es ein Kunde auf den Du keinen Wert legst, versuche Dein Ding durchzuziehen. Wenn Dir was an dem Kunden liegt, lass Dir eine Lösung einfallen, die für beide Seiten befriedigend ist. Dem ganzen Ärger - nicht nur Du sondern auch Dein Kunde wird sich ärgern, weil er einfach was anderes erwartet hat, kann man leicht aus dem Weg gehen.

Also ich nehme die Kamera nicht mal in die Hand, bevor das Model- oder Property-Release unterzeichnet ist. Vorher wird alles geklärt und noch mal in eigenen Worten anhand von ein paar Beispielen erklärt, was ich mit den Bildern vorhabe. Dass ich gemachte Pferde- und Reiterbilder weitervermarkte ist in den Preisen mit einkalkuliert, und wer nicht einverstanden ist zahlt einfach viel mehr. Wenn man das den Kunden höflich erklärt, zeigen die meisten auch Verständnis.
 
Dito, zumal diese Anwälten erst die Frage absolut missversteht.
Und des folgt dann noch dieses:
(Zitat: von http://www.frag-einen-anwalt.de/Bildrechte-Tierfoto-Tierbesitzer__f25116.html)
Die sogenannte Panorama-Freiheit gilt hier auch nicht, diese erlaubt nur Außenaufnahmen urheberrechtlich geschützter Gebäude oder Kunstwerke ohne den Einsatz von Hilfsmitteln (z.B. Leitern, Hubschrauber) von öffentlich zugänglichen Orten aus (z.B. Straße, nicht aber Privatgrundstück) und das Verbreiten der so entstandenen Bilder.

nun, das Bild stammte aber laut dem Fragenden von einer öffentlichen Veranstaltung. Rechtgrundlage oder beispiele der Rechtsprechen nennt sie auch nicht.

Richtig. Sie geht davon aus, dass der Fragesteller das Foto gemacht hat und es nun von jemand anderem genutzt wird.
Sie müssen das auf keinen Fall dulden, vor allem, weil Sie sich sicherlich auch selber Mühe gemacht haben, das Bild von ihrem Hund zu gestalten.
Ich würde glatt mein Geld zurück verlangen :D
 
Im Grund spielt es jetzt doch keine Rolle mehr, ob rechtlich oder nicht. Selbst wenn Du im Recht bist und die Bilder online stellen darfst - in dem Moment wo Du Dich mit einem Kunden anlegst und hast nichts schriftliches in der Hand, bist Du den Kunden los wenn Du mit ihm über Deine Rechte diskutierst. Ist es ein Kunde auf den Du keinen Wert legst, versuche Dein Ding durchzuziehen. Wenn Dir was an dem Kunden liegt, lass Dir eine Lösung einfallen, die für beide Seiten befriedigend ist. Dem ganzen Ärger - nicht nur Du sondern auch Dein Kunde wird sich ärgern, weil er einfach was anderes erwartet hat, kann man leicht aus dem Weg gehen.

Also ich nehme die Kamera nicht mal in die Hand, bevor das Model- oder Property-Release unterzeichnet ist. Vorher wird alles geklärt und noch mal in eigenen Worten anhand von ein paar Beispielen erklärt, was ich mit den Bildern vorhabe. Dass ich gemachte Pferde- und Reiterbilder weitervermarkte ist in den Preisen mit einkalkuliert, und wer nicht einverstanden ist zahlt einfach viel mehr. Wenn man das den Kunden höflich erklärt, zeigen die meisten auch Verständnis.

Der Kunde, der bislang ein sehr angenehmer Kunde war!!, hat eingelenkt. Im Prinzip wollte er wohl im Eifer des Gefechtes - ich "ertappe" ihn beim Bilderklau und halte nicht still- mir nur auch eine Reinwürgen. Ich habe von ihm jetzt gemailt bekommen, dass ich natürlich im Recht war, seine (haha:lol:) Pferde wieder online stellen kann (und soll!) und die Bilder jederzeit verwenden kann.
Ich hatte ihn allerdings auch sehr freundlich darüber aufgeklärt, dass ja im Prinzip alle drei Eigentümer einverstanden sein müssten und noch mit dem anderen Teilbesitzer der Pferde Kontakt aufgenommen und ihn darüber aufgeklärt, was da abgeht... Teilhaber Nr. 3 wohnt leider in Island, was die Sache mit dem Property Release unterzeichnen schwierig macht;)

Ich denke, damit ist die Sache in diesem Fall geklärt. In meine Fototasche kommt jetzt zum Model-Release-Vordruck noch so ein Property-Release-Vordruck und den lasse ich mir unterschreiben.
 
Der Kunde, der bislang ein sehr angenehmer Kunde war!!, hat eingelenkt. Im Prinzip wollte er wohl im Eifer des Gefechtes - ich "ertappe" ihn beim Bilderklau und halte nicht still- mir nur auch eine Reinwürgen. Ich habe von ihm jetzt gemailt bekommen, dass ich natürlich im Recht war, seine (haha:lol:) Pferde wieder online stellen kann (und soll!) und die Bilder jederzeit verwenden kann.
Ich hatte ihn allerdings auch sehr freundlich darüber aufgeklärt, dass ja im Prinzip alle drei Eigentümer einverstanden sein müssten und noch mit dem anderen Teilbesitzer der Pferde Kontakt aufgenommen und ihn darüber aufgeklärt, was da abgeht... Teilhaber Nr. 3 wohnt leider in Island, was die Sache mit dem Property Release unterzeichnen schwierig macht;)

Ich denke, damit ist die Sache in diesem Fall geklärt. In meine Fototasche kommt jetzt zum Model-Release-Vordruck noch so ein Property-Release-Vordruck und den lasse ich mir unterschreiben.


Das ist doch schön, dass es auch solche Protagonisten im Pferdekrieg gibt. Bisher hatte ich immer den Eindruck, dass es in der Pferdefotogafie ohne übelste Verbissenheit mit Drohungen und Anwälten gar nicht geht. (vielleicht auch selektive Wahrnehmung von mir)
 
Das ist doch schön, dass es auch solche Protagonisten im Pferdekrieg gibt. Bisher hatte ich immer den Eindruck, dass es in der Pferdefotogafie ohne übelste Verbissenheit mit Drohungen und Anwälten gar nicht geht. (vielleicht auch selektive Wahrnehmung von mir)

:D Ich denke, hier ging auch um winzige Fische. Einen Junghengst, der noch nicht einmal gekört ist, in den aber der Mit-Besitzer große Hoffnungen setzt. Und den er promoten möchte. Dafür liefere ich ihm natürlich gerne Bilder, zumal mir Mutter und Vater regelmäßig vor die Linse kommen... Und Ahnen sind in der Pferdezucht alles. Und Farben. Und Gänge. Und Noten;)
 
:D Ich denke, hier ging auch um winzige Fische. Einen Junghengst, der noch nicht einmal gekört ist, in den aber der Mit-Besitzer große Hoffnungen setzt. Und den er promoten möchte. Dafür liefere ich ihm natürlich gerne Bilder, zumal mir Mutter und Vater regelmäßig vor die Linse kommen... Und Ahnen sind in der Pferdezucht alles. Und Farben. Und Gänge. Und Noten;)

Richtig...

Wenn ich für jedes Pferd erst einen Modelrelease machen müsste, würde ich mir schon bescheuert vorkommen :ugly::ugly:
 
Es gibt so viel die auf Turnieren Fotos machen, ich eingeschlossen.
Auf öffentlichen Veranstaltungen darf man doch die Fotos im Netz zeigen!?
Habe mir jetzt alles durchgelesen und bin was iritiert! Werd mir demnächst wohl auch was unterschreiben lassen, sicher ist sicher.

Wo bekomme ich so einen Vordruch her?

LG Micha
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten