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Model- Release für' Pferd ??

Wenn es Dir Spaß macht, meinen Gaul übern Zaun auf meiner Weide zu fotografieren - schön für Dich.
Steht das Bild dann aber ohne Property Release meinerseits auf Deiner Website - schlecht für Dich.

Nenne doch mal die rechtliche Grundlage für Deine Behauptung. :)
 
Aber eine Frage hätte ich da:

Wo findet sich denn in unserer deutschen Rechtsordnung die Regelung über Abwehrrechte am Eigentum gegen Ablichtung.

Ich finde da überhaupt nichts.
 
Wirklich? ;)
Nochmal: Der Besitzer/Eigentümer der Pferde hat kein Verbotsrecht in Bezug auf Pferdefotos. Damit er auch nicht auf die Idee kommt, dass er das hätte, lässt Du ihn ein "Property Release" o. ä. unterschreiben.

Wen interessiert überhaupt ein Pferdefoto? *duckundweg*

Interessant wird es ja grade dann, wenn der Besitzer das NICHT unterschreibt - und dann grade durch das Angebot des Property Releases nunmehr der festen Überzeugung ist, Rechte zu haben.
 
Aber selbstverständlich hat er das!
Ich kann Dir sehr wohl verbieten, meine Pferde und meine Hunde zu fotografieren. Noch viel mehr kann ich Dir verbieten, diese Fotos auf Deine Internetseite zu stellen, so dass sie jeder sehen kann.


:confused:


Pferde sind heutzutage ein wichtiger Geschäftszweig. Nicht nur für Fotografen, auch für Reiter, Unternehmer, Landwirtschaft etc.
Daher interessieren Pferdebilder sehr wohl.
Dies ist selbstverständlich auch eine Frage des eigenen Blickwinkels, denn ich - für meinen Teil - interessiere mich weder für Architekturfotografie noch betrachte ich Fotos nackter Weiber. ;)


Du glaubst dass das echt so sein müsste kannst dir das gar nicht anders vorstellen ist bestimmt so, geht doch gar nicht anders?

Oder Du hast eine QUELLE?? Dann bitte benennen! Danke

PS: Ich habe keine rechtlich relevante Quelle zu Deinen Behauptungen, am Rande angemerkt...
 
Steht das Bild dann aber ohne Property Release meinerseits auf Deiner Website - schlecht für Dich.

Das glaube ich nicht -- Stichwort http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

"...hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Friesenhaus klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Man darf also ein schönes altes Gebäude in Privatbesitz von einem öffentlichen Weg aus unbedenklich fotografieren und die Aufnahmen kommerziell verwerten."
 
Ganz fernliegend ist der Gedanke nicht. Es gibt eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin aus dem Jahre 1909, welches Fotografieren von Eigentum wegen §§ 903, 1004 BGB verbietet.

Heute entspricht es aber der herrschenden Auffassung, dass Fotografieren keine Einwirkung ist, die nach diesen (oder anderen) Vorschriften verboten ist.

Etwas anderes gilt aber, wenn zum Fotografieren das Grundstück des Eigentümers der Sachen (oder Tiere) betreten werden muss.

Wer also fremdes Eigentum fotografiert und die Fotos verwendet hat sollte nichts zu befürchten haben (zumindest in Deutschland).

Hab aber auf die schnelle keine aktuelle Entscheidung zum Thema gefunden. D.h. ganz sicher ist es nicht.

(Kleine kostenlose unverbindliche Auskunft eines Forums-Juristen :) )
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es hier -außer Schanzenhof- noch andere User, die bei Agenturen unter Vertrag stehen bzw. an Agenturen liefern und für Gegenstände/Tiere dann Property Releases des Eigentümers abliefern müssen?

Ich habe etwas gegoogelt und fand jede Menge Bilder von "Dingen", bei denen "kein Property release notwendig" dahinter stand. Oder aber auch "P R erteilt" oder "P R? unbekannt" :confused:
Zum Beispiel hier (um bei den Pferdebildern zu bleiben;)) http://www.zoonar.de/img/detail/friese_25204.html
http://www.sodapix.de/detail_base.php?pic_id=57585&pics=&nologo=1
http://www.digitalstock.de/detail.php?bildnummer=486186&seite=11&abilder=16&uid=&kategorie=0608
http://www.photostock.eu/picture/76755
(Über die Qualität der Anbieter oder der zu sehenden Fotos könnte man sich sicherlich auch streiten, ich weiß...)

Edit: Man, da sind teilweise wirklich... Bilder dabei http://www.digitalstock.de/detail.php?bildnummer=580256&seite=11&abilder=16&uid=&kategorie=0900
 
Hallo,

ich bin bei insgesamt fünf Agenturen mit meinen Fotos dabei und brauche für solche Aufnahmen keine Releases.
Immer vorausgesetzt das ich die Aufnahmen von einem öffentlichen Gelände gemacht habe - wie schon vorher gesagt - auf einem Privatgrundstück gelten andere Regeln.

Grüße
audifan
 
Nenne doch mal die rechtliche Grundlage für Deine Behauptung. :)

Einen auf die Schnelle:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bildrechte-Tierfoto-Tierbesitzer__f25116.html

Interessant dürfte folgender Abschnitt sein:
Der Fotograf muss bei Ihnen als Eigentümer bei dem Vorhaben der Abbildung fremden Eigentums (auch Tieren) eine sogenannte "Property Release" einholen.
Das ist eine Freigabeerklärung zur Veröffentlichung.
Sie als Eigentümer bestimmen nämlich alleine, was mit dem Eigentum geschehen darf - eben auch, ob ihr Eigentum fotografiert werden darf.


Zusätzlich hatte ich in der Vergangenheit bereits das "Vergnügen", als Fotografin während einer Hundesportveranstaltung als offizielle Fotografin (ich hatte mich wohlweislich für mein Vorhaben akkredtieren lassen) einen Hund zu fotografieren, dessen Besitzer mir im Nachhein den Anwalt an den Hals hetzte. Fotos seines Hundes stünden auf meiner Website, und das ohne seine schriftliche Erlaubnis.
Da ich eine Akkreditierung seitens des Veranstalters hatte, konnte ich der Sache gelassen entgegenschauen.
 
Da ich eine Akkreditierung seitens des Veranstalters hatte, konnte ich der Sache gelassen entgegenschauen.
Das kann nicht sein. Ich stelle Dir auch gerne schriftlich aus, dass Du in der 30er Zone 100 fahren darfst. Vor Gericht wird Dir das nichts nutzen. Analog: Wenn es tatsächlich verboten ist, Hundefotos ohne Einwilligung des Besitzers zu veröffentlichen, dann wird Dir auch eine Akkreditierung für die Veranstaltung, bei der Du den Hund fotografiert hast, nichts nützen.
 
Wie kommst Du darauf, dass Gesetze (wobei hier nicht ersichtlich ist, dass es sich auch um ein Gesetz und nicht um eine Interpretation des selben handelt) aus dem Staate New York in den USA auf Deutschland angewendet werden können?
Wie kommst Du darauf, dass der von mir zitierte Text ein Gesetz oder eine Gesetzesinterpretation ist? Es ist ein Zitat, das hier zufällig passt, weil es ziemlich allgemein ist und die Rechtslage in D, CH, ... nicht gross verschieden ist.
 
Das kann nicht sein. Ich stelle Dir auch gerne schriftlich aus, dass Du in der 30er Zone 100 fahren darfst. Vor Gericht wird Dir das nichts nutzen. Analog: Wenn es tatsächlich verboten ist, Hundefotos ohne Einwilligung des Besitzers zu veröffentlichen, dann wird Dir auch eine Akkreditierung für die Veranstaltung, bei der Du den Hund fotografiert hast, nichts nützen.

Das dürfte wohl von den Teilnahmebedingungen der Hundesportveranstaltung abhängen.

-mkl-
 
Dito, zumal diese Anwälten erst die Frage absolut missversteht.
Und des folgt dann noch dieses:
(Zitat: von http://www.frag-einen-anwalt.de/Bildrechte-Tierfoto-Tierbesitzer__f25116.html)
Die sogenannte Panorama-Freiheit gilt hier auch nicht, diese erlaubt nur Außenaufnahmen urheberrechtlich geschützter Gebäude oder Kunstwerke ohne den Einsatz von Hilfsmitteln (z.B. Leitern, Hubschrauber) von öffentlich zugänglichen Orten aus (z.B. Straße, nicht aber Privatgrundstück) und das Verbreiten der so entstandenen Bilder.

nun, das Bild stammte aber laut dem Fragenden von einer öffentlichen Veranstaltung. Rechtgrundlage oder beispiele der Rechtsprechen nennt sie auch nicht.
 
Nun hast Du aber (okay, für null Euro) auch zu flüchtig geschaut. Die Anwältin ist sich durchaus bewusst, was Panoramafreiheit bedeutet.
Die Friesenhaus-Entscheidung hat direkt nichts mit Panoramafreiheit zu tun, diese gehört ins Urheberrecht. Lies mal die Erwägungen unter 2.b, insbesondere 2. Absatz. Kurz: Fotografieren ist keine Einwirkung auf das Eigentum. "Eine andere Auffassung würde auf die Anerkennung eines Ausschließlichkeitsrechts an dem in der Sache verkörperten immateriellen Gut hinauslaufen und damit den grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Eigentum an einer körperlichen Sache und dem Urheberrecht als Immaterialgüterrecht verkennen."
 
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