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"Model Property Release"-Vertrag

diabolo93

Themenersteller
Woher bekomme ich eine gültige deutsche Vorlage für einen Model Property Release Vertrag? Und ist diese dann auch international gültig? Muss ich auf etwas achten?
 
AW: Model Property Release Vertrag

Woher bekomme ich eine gültige deutsche Vorlage für einen Model Property Release Vertrag?
Was soll eine "gültige Vorlage" sein? Sowas gibt's nicht.

Muster für ein Model Release oder Property Release bekommst Du von einem Anwalt Deiner Wahl (inkl. einer gewissen Haftung für eventuelle Fehlberatung) oder auch von einem Berufsverband Deiner Wahl (die haben sowas vorrätig). Oder Du übernimmst auf eigenes Risiko etwas, das Du in den Weiten des WWW findest.

(Ok - auf eigenes Risiko machst Du es letztlich sowieso immer.)

Und ist diese dann auch international gültig?
Was verstehst Du darunter? "International gültig"? In jedem Land gelten die Gesetze des jeweiligen Landes, und was in Deutschland rechtlich wirksam ist, muß es in Frankreich noch lange nicht sein, und umgekehrt. Zivilrecht ist erstmal immer national, und "internationales Privatrecht" ist eine Materie, bei der der Advokat an der Ecke lieber erstmal einen Kollegen konsultiert, der darauf spezialisiert ist.

Muss ich auf etwas achten?
Auf mehr, als man in einem Posting in einem WWW-Forum mal so eben erklären könnte.
 
AW: Model Property Release Vertrag

Super... :confused:

"Mir ist bekannt, daß durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird."

Ist eine völlig Schwachsinns-Klausel. Sowas kann man nicht vertraglich regeln.

Wenn es sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten nach deutschem Recht um ein Arbeitsverhältnis handelt, dann handelt es sich um eines - egal was man auch immer in einen Vertrag reinschreibt.

Und wenn es sich nicht um eines handelt, dann handelt es sich nicht um eines.

"Die Verpflichtung zur Zahlung anfallender Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben, soweit diese anfallen, übernimmt das Modell."

Genauso schwachsinnig - wer wann wie für wen Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialabgaben zu entrichten hat, regeln die Gesetze. Das kann man nicht vertraglich anders vereinbaren.

"daß unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am...................................von dem Modell angefertigten Aufnahmen auf den Fotografen/die Bildagentur me-dicalpicture GmbH übertragen werden. Der Fotograf/die Bildagentur medicalpicture GmbH darf die produ-zierten Bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch den Fotografen/die Bildagentur medicalpicture GmbH oder durch Dritte, die mit dessen Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbei-tung) publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden."

Unkündbare Dauerschuldverhältnisse sind nach BGB unzulässig. Entweder ist das Modelrelease zeitlich begrenzt, oder es muß kündbar - also "widerruflich" - sein. (Das meint nicht eine Widerrufbarkeit für schon genutzte Fotos, aber ein in die Zukunft fortlaufender Verzicht auf das Recht am eigenen Bild für die mal gemachten Fotos geht so nach deutschem Recht nicht.)

§ 314 BGB Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund

(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Model Property Release Vertrag

Super... :confused:

Unkündbare Dauerschuldverhältnisse sind nach BGB unzulässig. Entweder ist das Modelrelease zeitlich begrenzt, oder es muß kündbar - also "widerruflich" - sein. (Das meint nicht eine Widerrufbarkeit für schon genutzte Fotos, aber ein in die Zukunft fortlaufender Verzicht auf das Recht am eigenen Bild für die mal gemachten Fotos geht so nach deutschem Recht nicht.)
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Autsch.

Das ist kein Dauerschuldverhältnis. Da wird ein Recht veräußert.

Wenn Du Deinen Wagen verkaufst, ist das auch kein Dauerschuldverhältnis, sondern Du überträgst das Eigentumsrecht an dem Wagen an den Käufer.
 
AW: Model Property Release Vertrag

Autsch.

Das ist kein Dauerschuldverhältnis. Da wird ein Recht veräußert.
Nein. Da wird auf ein Recht verzichtet. Andere Baustelle.

Wenn Du Deinen Wagen verkaufst, ist das auch kein Dauerschuldverhältnis, sondern Du überträgst das Eigentumsrecht an dem Wagen an den Käufer.
Ja. Und?

Hat mit einem Model-Release nichts zu tun. In einem zeitlich unbegrenzten Model-Release wird dauerhaft der Verzicht auf ein Recht ausgesprochen, das einer der Vertragspartner hat, zugunsten des anderen Vertragspartners. Das Model-Release regelt dabei keinen einmaligen Vorgang, da die Fotos beliebig oft und auch noch lange Zeit nach Anfertigung der Fotos veröffentlicht werden können, und somit dauerhaft nach Vertragsabschluß immer wieder neu der Rechtsverzicht (Verzicht auf das Recht am eigenen Bild) Wirkung entfaltet.

Nach Ansicht der klaren Mehrheit der Rechtsanwälte, mit denen ich darüber gesprochen habe, sind daher Model-Releases Dauerschuldverträge.

Kann ich nicht ändern. Leider. Ich hätte es auch lieber anders.
 
AW: Model Property Release Vertrag

Was soll eine "gültige Vorlage" sein? Sowas gibt's nicht.

Muster für ein Model Release oder Property Release bekommst Du von einem Anwalt Deiner Wahl (inkl. einer gewissen Haftung für eventuelle Fehlberatung) oder auch von einem Berufsverband Deiner Wahl (die haben sowas vorrätig). Oder Du übernimmst auf eigenes Risiko etwas, das Du in den Weiten des WWW findest.
(Ok - auf eigenes Risiko machst Du es letztlich sowieso immer.)

Wieso soll es solch eine Vorlage nicht geben?

Es ist eine Standardprozedur und und Vertrag rechtlich geboten. Was unterscheidet die typischen Fotografen-Model Rechtsverhältnisse so stark, dass es keinen Standard Vertrag geben sollte?
Unterschiede kann ich mir vorstellen in dem Sinn, dass unterschiedliche Nutzungskontexte explizit ein- oder ausgeschlossen werden. Aber einen allgemeinen Vertrag, der für alle Kontexte gleich lautet, sollte trotzdem existieren.

Wieso sollte man für eine Standardprozedur nicht eine Vorlage nehmen können UND wieso sollte jeder Fotograf dafür Anwälten Geld in den Rachen werfen?

Wenn es dafür zwingende Gründe geben sollte, wäre ich ernsthaft daran interessiert - soll jetzt nicht provokativ rüber kommen. Nur sind Anwälte eben teuer, und viele Bereiche sind schon so extrem "überverrechtlicht".


Ein paar Standard Verträge hab ich auf die Schnelle gefunden:

Hier gibt es einen Standard Vertrag, aufgesetzt von einem Hobbymäßig fotografierenden Rechtsanwalt aufgesetzt:
http://www.stack.de/modelvertrag-pay.pdf

Hier ist noch einer:
http://www.roletschek.de/modelvertrag.php

Hier noch einer, vom DJV, Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten / Deutscher Journalistenverband, S. 72 bis 74, ein Vertrag für reine Berichterstattung, einer für Berichterstattung und weitere komerzielle Nutzung:
http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Jou...itsfelder_Freie/Honorare/DJVWissen_2-2008.pdf

Im übrigen ist auch im letzten Beispiel eine Klausel über die Nichtbegründung eines Arbeitsverhältnisses enthalten - insofern scheint dies kein völliger Unsinn zu sein. Der Journalistenverband wird keinen allzu großen Quatsch verzapfen und wird recht sicher auch ein oder zwei Anwälte damit betraut haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Model Property Release Vertrag

Hat mit einem Model-Release nichts zu tun. In einem zeitlich unbegrenzten Model-Release wird dauerhaft der Verzicht auf ein Recht ausgesprochen, das einer der Vertragspartner hat, zugunsten des anderen Vertragspartners. Das Model-Release regelt dabei keinen einmaligen Vorgang, da die Fotos beliebig oft und auch noch lange Zeit nach Anfertigung der Fotos veröffentlicht werden können, und somit dauerhaft nach Vertragsabschluß immer wieder neu der Rechtsverzicht (Verzicht auf das Recht am eigenen Bild) Wirkung entfaltet.

Nach Ansicht der klaren Mehrheit der Rechtsanwälte, mit denen ich darüber gesprochen habe, sind daher Model-Releases Dauerschuldverträge.

Kann ich nicht ändern. Leider. Ich hätte es auch lieber anders.

Hä? Nu bin ich verwirrt.

Das heisst also:
Ich kann ein Auto kaufen und bezahlen, das gehört für immer mir.

Aber wenn ich ein Modell für Fotos "einkaufe", also bezahle, gehören die Bilder bzw. BilderRECHTE *nicht* "für immer" mir? Selbst dann nicht, wenn ich es vertraglich so festlege?
(Bitte mal abgesehen von der 70 Jahre Klausel da behandeln..)

Bzw. heißt das sogar ich darf im Vertrag nicht "für immer" schreiben, sondern muss einen festen Zeitraum vereinbaren? Wenn ja.. was wären gültige Zeiträume? 1 Jahr? 5 Jahre? 10? 70? 100? 1000?

*verwirrt*
 
AW: Model Property Release Vertrag

Nein. Da wird auf ein Recht verzichtet. Andere Baustelle.


Ja. Und?

Hat mit einem Model-Release nichts zu tun. In einem zeitlich unbegrenzten Model-Release wird dauerhaft der Verzicht auf ein Recht ausgesprochen, das einer der Vertragspartner hat, zugunsten des anderen Vertragspartners. Das Model-Release regelt dabei keinen einmaligen Vorgang, da die Fotos beliebig oft und auch noch lange Zeit nach Anfertigung der Fotos veröffentlicht werden können, und somit dauerhaft nach Vertragsabschluß immer wieder neu der Rechtsverzicht (Verzicht auf das Recht am eigenen Bild) Wirkung entfaltet.

Nach Ansicht der klaren Mehrheit der Rechtsanwälte, mit denen ich darüber gesprochen habe, sind daher Model-Releases Dauerschuldverträge.

Kann ich nicht ändern. Leider. Ich hätte es auch lieber anders.

Entschuldige, wenn ich jetzt mal ganz offen bin, aber anders kommt es offenbar nicht an: Du hast von rechtlichen Zusammenhängen ganz offensichtlich keine Ahnung.

Man muß und kann nicht alles wissen. Wenn man aber tatsächlich keine Ahnung hat, dann kann man doch auch einfach mal still sein.

Du hast entweder überhaupt nicht mit Anwälten gesprochen oder Du hast keinem zugehört. Alles andere stimmt nicht, hier geht es nämlich um Grundlagen, die angehende Anwälte im ersten Semester begreifen, ganz gleich, wie schlecht sie hinterher abschneiden mögen.

Auf medizinischem und auf rechtlichem Gebiet kann das von Dir hier verbreitete Halbwissen wirklich gefährlich sein. Zum Glück geht es auf rechtlichem Gebiet aber meist "nur" um Geld...
 
Sorry, wenn ich hier einen alten Thread ausgrabe, aber ich bräuchte jetzt auch eine Property-Release Vertragsvorlage, da ich ein Hotelshooting machen möchte.
Mal unabhängig von den ganzen kleinlichen Streitereien oben also nochmal die Frage, ob jemand eine solche Vorlage kennt und verlinken könnte??
 
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