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Mit DSLR Ausrüstung in die Allianz Arena?

aber woher wollen ordner das wissen(nehmen wir mal die beschriftung vom objektiv ist unkenntlich )?
werden die jetzt in dslr geschult ?

und wie wars musste du deine dslr draußen lassen?

Nein, in solchen Fällen bist du meistens auf die Willkür vom Ordner angewiesen.
Und diskutieren bringt in den meisten Fällen auch nichts - in der Regel ziehst du den kürzeren.
 
Du ziehst immer den kürzeren gegen die Ordner! Die haben Hausrecht, da brauchst du nicht lange mit denen diskutieren. Entweder ja oder nein. Mußt halt akzeptieren so wie die entscheiden.
 
Och, die Ordner sind doch meinstens ganz lieb - zumindest mit dem richtigen Bännel um den Hals :D
Bei richtiger Standpunktwahl braucht man dann auch keine dicke Tüte mehr :)
 
also das will ich auch mal sehen :lol:


genau. mann kann ja dann sein 400mm 2.8 L aufs spielfeld schmeißen:ugly:
 
So Leute nix ists geworden mit dem Tele:(
zuerst wollt ich einfach ganz normal mit cam in der hand reinspazieren, dann fragt mich der ordner ob man da die objektive wechseln kann. ich sag ja, aber ich bin nur für private zwecke hier. kam trotzdem nicht rein....
also hab ich den BG abgemacht und das 18-55 draufgeschnallt und so bin ich rein gekommen, war aber nicht wirklich das wahre, und wenn man bedekt das ich kat. 1 reihe 7 war, hätt ich da schon paar schöne bilder machen können:mad:
 
Ja da kannste sehr schöne Landschaftsbilder machen mit der Kitlinse.;)

Ich will aber solche Bilder machen dürfen für meinen Hausgebrauch! Dafür sind doch 100 Euro Eintritt wohl das Mindeste.
 
Waren auch nicht als Angabe gedacht. Waren nur reine Erinnerungsfotos an ein Schalke Spiel. Für ein 200er Objektiv selbst am Crop war ich zum Teil zu weit weg. Konnte nur Formatfüllend foten wenn die Spieler am rechten Spielfeldrand waren. Ausserdem erhebe ich nicht den Anspruch auf super Sportfotos im Bereich Fußball. War das erste Mal das ich Fußball mit DSLR fotografiert habe!
 
Naja, genau steht hier, falls es wörtlich zitiert wurde und ich es richtig verstehe:

Objektive mit einer Brennweite von mehr als 200 mm UND Lichtstärke von mindestens 2,8 - d.h. um ein Objektiv nicht mitnehmen zu können muß es beide Kriterien erfüllen (was zB das 4/500 nicht tut). Falls ein Kriterium für den Ausschluß bereits genügt, müßte hier "or" statt "and" stehen.
Allerdings wäre dann etwa auch ein 1,8/50 mm schon nicht mehr erlaubt...:)

Na ja. Wahrscheinlich ist es aber anders gemeint (aber ich verstehe, was du meinst und wortwörtlich und logisch korrekt ist das was du sagst).

Klar wäre es natürlich, wenn man sagt "Objektive mit einer Brennweite mit mehr als 200mm und Objektive mit einer Lichtstärke von min. 2,8". Das wäre halt ne Vereinigungsmenge, wobei das andere streng genommen eine logische und-Verknüpfung ist, aber es ist meistens, auch wenn man das zweite "Objektive mit" weglässt, die Vereinigungsmenge gemeint. So ähnlich wie "Ich mag nur Frauen mit blonden und schwarzen Haaren.", da ist ja auch klar, dass ich nicht Frauen meine, die blond und gleichzeitig schwarzhaarig sind. ;-)
 
Damit wollte ich nur aufzeigen dass die zitierten Bedingungen doch nicht so klar sind wie dargestellt - wie man an den folgenden Postings sieht sind sie eben mißverständlich, nicht eindeutig, wohl anders gemeint usw...
Wenn wie du schreibst gemeint ist "...und Objektive mit einer Lichtstärke von min. 2,8" muss eben ein 1,8/50 oder 2,8/18-50 auch draussen bleiben - was ich jedoch nicht glaube dass dies die Intention ist. Vielmehr wird es so sein, dass eben langbrennweitige lichtstarke Objektive nicht mitgenommen werden dürfen, wobei die Grenze bei 200 mm (ausschließlich) und Bl. 2,8 (einschließlich) liegt. Daraus folgt aber eindeutig, dass langbrennweitige lichtschwache ebenso wie kurzbrennweitige lichtstarke Objektive mitgenommen werden dürfen.:)

Um wieder an das eigentliche Thema anzuknüpfen:
Der Veranstalter wird wohl AGBs haben, denen man mit dem Kauf der Eintrittskarte zustimmt. Was dort zum Thema Fotografieren steht, ist somit Vertragsbestandteil und kann dann mMn nicht von Ordnern anders ausgelegt werden, da es ja nur anders gemeint sein könne, und man ohnehin immer den kürzeren zieht usw. Würde der Veranstalter dann nicht eigentlich vertragsbrüchig werden?
(Und um nochmals auf das Beispiel USA zurückzukommen: dort kann ich mir gut vorstellen dass in so einem Fall ein findiger Anwalt den Veranstalter wegen erlittenem materiellen, ideellen und seelischen Schadens auf mindesten 1 Mio $ Schadenersatz verklagt...)
 
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