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In eigener Sache!
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Ich sehe das nicht ganz so. Unser Rechtssystem beruht auf einer Unschuldsvermutung. D.h. der Kläger muss dem Beklagten beweisen, dass er schuldig ist; nicht der Beklagte muss beweisen dass er unschuldig ist!
Ich bin beruflich in der Logistikbranche tätig, und kümmere mich u.a. auch um Transportschäden etc. Beim Transport ist es immer so, dass bei einer Warenübergabe es demjenigen der die Ware übernimmt obliegt eine Beschädigung der Ware auf dem Lieferschein schriftlich festzuhalten. Ansonsten wird angenommen dass die Ware in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.
Ich dem Threadstarter empfehlen genau diesen Standpunkt einzunehmen. Solange sein Händler keinerlei Vorbehalt bezgl. äusserlicher Beschädigung vorgenommen hat, muss davon ausgegangen werden, dass eine solche nicht vorgelegen hat. Eine innerliche Beschädigung (welche von aussen nicht ersichtlich ist) hätte überall passieren können, ist fast umöglich nachzuweisen wo das geschehen ist. Das Objektive hätte also auch nach Rückgabe an den Händler irgendwo beschädigt werden können!
Wenn dieser gebrochene Ring Schuld daran ist dass der AF an dem Objektiv nicht mehr funktioniert, dann kann es durchaus schon sein dass das Objektiv bereits beim Verkauf 'angeknackst' war (durch unsachliche Behandlung während des Transportes?), und dann - im normalen Tagesgebrauch - endgültig geknackst ist?
Ich würde mich hier vehement wehren und das nicht einfach so hinnehmen!
War das auf meinen Beitrag gemünzt?
Händler=Vertragspartner
6 Monate noch nicht 'rum
Beweislast beim Händler!
Es heißt doch, dass in den ersten 6 Monaten der Hersteller beweisen muß,
dass der Mangel nicht in der Sache angelegt war.
Anfang November eine K10D mit 16-45 gekauft. ca. 2 Wochen später ein 50-135 dazu. am 20. November AF mit dem 50-135 defekt. Hin zum Händler, einschicken zum österreichischen Importeur (Saga-Foto), der schickt´s weiter nach D.
2 Wochen vor Weihnachten Anruf beim Fotohändler: Die Kamera muss hinuntergefallen sein, keine Garantie. 50-135 hat Sprung im Frontring, Auflagemaß verzogen, Elektronik defekt.
Von einem Sprung im Frontring war aber nichts zu sehen, als ich die Kamera beim Händler abgegeben habe. Ich kanns aber nicht beweisen.
Reparaturkosten: EUR 600.--
Mittleweile als Zweitbody eine K110D bestellt, schließlich will ich fotografieren.
Gestern Telefonat mit Händler: das 50-135 muss nach Japan geschickt werden. Krieg ein Leihgerät, ist aber gerade nichts lagernd.
Heute die K110D abgeholt. Batterien und Karte eingelegt. Nach ca. 5 Auslösungen fällt die Mattscheibe und noch ein Teil heraus!
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Also ich würde ja mal bei Pentax anrufen (die 040er Nummer von der HP, dort Herrn Blunk verlangen, diesem den Fall erklären) und hören was dieser dazu zu sagen hat...
bin mir ja nicht so sicher, ob das für ein unternehmen sprciht, wenn die servicemitarbeiter den kunnden mit namen bekannt sind![]()
bin mir ja nicht so sicher, ob das für ein unternehmen sprciht, wenn die servicemitarbeiter den kunnden mit namen bekannt sind![]()
Hin zum Händler, einschicken zum österreichischen Importeur (Saga-Foto), der schickt´s weiter nach D.
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bin mir ja nicht so sicher, ob das für ein unternehmen sprciht, wenn die servicemitarbeiter den kunnden mit namen bekannt sind![]()
Also ich würde ja mal bei Pentax anrufen (die 040er Nummer von der HP, dort Herrn Blunk verlangen, diesem den Fall erklären) und hören was dieser dazu zu sagen hat...
Ich hab Pentax ein Mail geschrieben. Die schrieben ganz freundlich zurück, das wars aber auch schon.
Laerche11 schrieb:So bringt man den kompetenten Einzelhandel um.