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Menschen in freier Wildbahn...

Ihm selbst

Themenersteller
moin moin,

ich hab da mal ne kleine frage an alle leute, die street fotografie betreiben bzw. menschen im alltag ablichten:


wie geht ihr die sache immer an? fotografiert ihr erst die momente bzw. die menschen in diesen momenten, fragt dann nach der genehmigung des fotos oder fragt ihr erst und fotografiert dann?


bin auf meinungen und erahrungen sehr gespannt...

danke im voraus!
 
Wenn Du sie vorher fragst ist das Ungezwungene und der Moment natürlich dahin.
Wenn Du nicht fragst kann es sein das Sie sich aufregen und es ärger gibt.
Möchtest Du Frau/Mann im Portrait fotografieren ist es besser zu fragen ob sie Lust haben.

Du kannst Ihnen dann anbieten das Sie Abzüge bekommen.

Ansonsten kannst Du Deiner Karte (sonstiges) anschließend / vorher verteilen und die Bilder auf Deine Page ausstellen.
Allerdings auf einer Seite wo nur die Abgelichteten drauf Zugang haben, dazu musst Du Ihnen ein (nach/vor der Aufnahme)Passwort mitteilen.
Sie können sich dann die Bilder ansehen und Dir die Zustimmung geben oder auch nicht:evil:

So macht es ein Bekannter von mir und bis auf eine kleine Auseinandersetzung :grumble: klappt das ganz gut.
Gruß
Mick
 
Hi, zumindest hier in Mitteleuropa gilt: Gas geben, smart lächeln und mit ein paar verbindlichen Worten ganz viele Visitenkarten verteilen. Und wenn es einer will, auch mal ein paar Fotos von der Karte löschen.
Ich habe noch nie erlebt, dass es Schwierigkeiten gibt, wenn man vernünftig auftritt. Im Gegenteil, meistens ergibt sich die Gelegenheit für einen weniger spontanen aber besser planbaren Nachschuss.
Im Ausland ist das viel sensibler und von der jeweiligen Situation dem Land/Religionszugehörigkeit/Geschlecht/Alter/sozialem Umfeld und eben auch dem Foto"opfer" selbst abhängig. Es macht aber auf jeden Fall tiefen Sinn, einen Guide dabei zu haben, der die Landessprache spricht.
Ich habe vor kurzem in Kenia das erste Mal meine persönliche Grenze erlebt und nach ein paar Metern Fussweg in Nairobi und einigen Aufnahmen aus der Hüfte abgebrochen, weil ich wirklich Angst hatte nicht mehr lebend aus der Nummer raus zu kommen.
Dann macht nicht nur ein Guide tiefen Sinn, sondern vor allem ein pfiffiger Fahrer der mitdenkt und ein Auto mit geöffneter Tür.
 
Hi, zumindest hier in Mitteleuropa gilt: Gas geben, smart lächeln und mit ein paar verbindlichen Worten ganz viele Visitenkarten verteilen. Und wenn es einer will, auch mal ein paar Fotos von der Karte löschen.
Ich habe noch nie erlebt, dass es Schwierigkeiten gibt, wenn man vernünftig auftritt. Im Gegenteil, meistens ergibt sich die Gelegenheit für einen weniger spontanen aber besser planbaren Nachschuss.
Im Ausland ist das viel sensibler und von der jeweiligen Situation dem Land/Religionszugehörigkeit/Geschlecht/Alter/sozialem Umfeld und eben auch dem Foto"opfer" selbst abhängig. Es macht aber auf jeden Fall tiefen Sinn, einen Guide dabei zu haben, der die Landessprache spricht.
Ich habe vor kurzem in Kenia das erste Mal meine persönliche Grenze erlebt und nach ein paar Metern Fussweg in Nairobi und einigen Aufnahmen aus der Hüfte abgebrochen, weil ich wirklich Angst hatte nicht mehr lebend aus der Nummer raus zu kommen.
Dann macht nicht nur ein Guide tiefen Sinn, sondern vor allem ein pfiffiger Fahrer der mitdenkt und ein Auto mit geöffneter Tür.

das klingt natürlich schon böse mit der keniageschichte ;)

so weit will ich da nich gehen...

wie dem auch sei, hab mir auch andere threads durchgelesen und fühle mich gut informiert! werds einfach mal austesten
 
@KAH

ich weiß nicht wie es jetzt dort aussieht, aber ich war vor zwei Jahren auch in Nairobi und habe dort ohne Probleme Fotos gemacht. Auch in dem großen Slum. Die Menschen haben sich gefreut, dass wir da waren. Wir sind allerdings mit einem uns bekannten Einheimischen dort gewesen. Alleine würde ich mich da auch nicht reintrauen ;)
 
Hallo,

in Nordvietnam habe ich Mong und Zhao fotografiert.
Zuerst haben sie immer geschrien und sind weggelaufen, als sie Kameras sahen.
Dann habe ich sie mal durch Objektiv schauen lassen. Danach wollte alle fotografiert werden.
Ein Kumpel hat jemanden fotgrafiert, der sich schön für das Foto zurechtgemacht hat. Allerdings wollte er auch sofort ein Bild haben. Offenbar hatte er jemanden mit einer Polaroid gesehen ?
Wir haben unsern Fahrer mit Händen und Füssen erklärt das wir erst mit der Kamera nach Hanoi müssen, dann erst gibt es Bilder.
Der Fahrer hat es den Einheimischen erklärt, er hat es eingesehen, war aber enttäuscht.

Grüsse
Dieter
 
Schüsse aus der Hüfte, zur Not mit etwas größerer Brennweite (crop geht immer) und hoffen, dass der AF passt.

So hab ichs quer durch Asien gemacht.
 
Recht am Bild

Ich hatte 'das Recht am Bild' in einer Lesung.
So ist grundsaetzlich wie folgt zu verfahren:

Ist die Person Hauptbestandteil, bzw. das eigentliche Motiv, kann ohne Erlaubnis eine rechtskraeftige Klage folgen.

Ist die Person hingegen nur Teil einer Situation, bzw. nur Beiwerk des eigentlichen Lichtbildes, so ist keine Erlaubnis erforderlich.

Bezug:

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste
und der Photographie

(Kunsturheberrechtsgesetz - KUG, KunstUrhG)

§ 22 KUG
1Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. 2Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. 3Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. 4Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 KUG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

§ 201a StGB
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) 1Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.

In oeffentlichen Gebaeuden oder bestimmten Veranstaltungen wie etwa Konzerten oder Festivals sind ggf. die jeweiligen (Sonder)Regelungen des Veranstalters zu beachten (welche das Photographieren meist untersagen).

Einer der Hauptbestandteile von Kunst besteht und entsteht aus Freiheit.

Vielen Dank fuer Ihre Aufmerksamkeit
Bis zum naechsten Mal
wenn Sie moegen

Sodenn
Bruder N.
 
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