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Meinung zum Bilderklau

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

iws-picture

Themenersteller
Folgender Sachverhalt:
Ich habe auf einer Sportveranstaltung Fotos gemacht und einige davon auf die Homepage des Sportvereins (Veranstalter) gestellt. Dies erfolgte kostenlos und in beiderseitigem Einverständnis. So weit, so gut.

Neulich kam mir ein Stadtteilmagazin (Auflage 20 000) in die Hände, in welchem über diese Veranstaltung geschrieben wurde. Zu diesem Artikel gehörten unter anderem auch zwei von mir gemachte Fotos. Dies natürlich ohne meines Wissens und ohne Nennung des Fotografen.
Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Beitrag, welchen ein Vereinsmitglied als Leserbrief eingesendet hat, der unter besagtem Artikel namentlich erwähnt wird. Dieser lieferte auch gleich die Fotos der besagten Homepage mit.

Im Impressum des Magazins steht:

Copyright
Fotos und Zeichnungen, soweit nicht anderes angegeben,
© copyright 1995-2008 XXX e.V.

Veröffentlichungen

Die Redaktion behält sich das Recht sinnwahrender Kürzungen bei der Veröffentlichung von Leserzuschriften vor. Für namentlich gekennzeichnete Beiträge übernimmt die Redaktion keine Haftung.

Wie würdet ihr euch verhalten?
Macht es Sinn mit dem Magazin Verbindung aufzunehmen und eventuell eine Honorarrechnung zu stellen?
Oder ist alles Rechtens, da der Beitrag als Leserbrief behandelt wird?

Wenn ja, in welcher Größenordnung müsste man verhandeln? Es handelt sich um zwei Fotos von jeweils bis zu 1/4 Seitengröße.

Über Eure Meinungen und Kommentare würde ich mich freuen.
 
Das würde ich gütlich regeln.

Den Leserbriefschreiber sportkameradenmäßig an den Ohren ziehen, damit es nicht mehr vorkommt, eine Flasche Champagner als Kompensation verlangen und damit sollte es gut sein.

Gruß
MF
 
Wenn hier wohl einen die Schuld trifft, dann denjenigen der den Leserbrief eingesendet hat. Der hat ja vermutlich angegeben, dass es seine Bilder sind, bzw. er die Rechte dafür hat. Darauf muss sich die Zeitschrift dann erstmal verlassen. Entsprechend würde die Zeitschrift entsprechende Forderungen einfach an ihn durchreichen.
 
Dies erfolgte kostenlos und in beiderseitigem Einverständnis. So weit, so gut.

Vereinsmitglied als Leserbrief eingesendet hat, der unter besagtem Artikel namentlich erwähnt wird. Dieser lieferte auch gleich die Fotos der besagten Homepage mit.

War denn klar in Welchem Rahmen du dem verein die Bilder für die Öffentlichkeitsarbeit geschenkt hast ?

Der den du ansprechen mußt ist das Vereinsmitglied das den Bericht eingesandt hat.
Wobei ein recht deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl das du dich gefreut hättest wenn auch dein Name unter den Bildern gestannden hätte Eigentlich ausreichen sollte, das wird der sicher sofort verstehen.

Mehr würde ich auf keinen fall machen, da kannst du sicher sein das du dir mehr schadest als Nutzt , denn das gibt unschönes Gerede hinter deinem Rücken über dich.

mfg christian
 
Es ist blöd gelaufen und zeigt mal wieder dass mit Urheberrechten, ganz egal ob Musik, Film oder Foto, einfach zu lasch umgegangen wird.

Dem Magazin würde ich vielleicht sagen, dass es sich bei den Urheberrechten von Bildern die veröffentlicht werden mehr absichern sollen. Ich denke nicht, dass sie eine Bestätigung von dem Schreiber des Leserbriefes haben wollten.
Und dem Vereinsmitglied würde ich in einer ruhigen Minute mal sagen, dass sowas nicht geht und er das nächste mal fragen soll. Dann gibt es beim nächsten Brief ein Bier:top:

Das Problem ist eben auch, dass man dann irgendwann anfängt "jeden kleinen Mist" mit einem Vertrag zu machen. Damit will ich echt nicht sagen, dass du kleinlich bist, nur muss dann die Nutzung der Bilder mit dem Verein klar geregelt sein, Ausdrucke für Freunde und alle anderen Verwendungen von Bildern. Viele denken auch einfach aus Unwissenheit, dass sie alles mit dem Bild amchen können, wenn man sagt "hier hast du das Bild".
 
Der Fehler liegt doch bei deinem Kumpel, der Bilder verschenkt, die ihm wohl gar nicht gehören? Stell die mal die andere Seite vor. Du bist Redakteur bei einem Stadtmagazin und 1000 Leute bedrängen dich, ihre Artikel, Leserbriefe und Fotos zu drucken. Druckst du dann was, kommt prompt ein Fotograf und sagt: Ja ja gut und schön, aber das dürft ihr eigentlich gar nicht. Juristisch gesehen ist der Fotograf im Recht.
 
Die Redaktionen können/müssen/dürfen davon ausgehen, dass die Einsender
auch die entsprechenden Urheberrechte inne haben.
Mit der Einsendung zwecks Veröffentlichung (welchen Zweck sollte ein Leserbrief
auch sonst haben?) tritt man seine Rechte eigentlich ab....

...
Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Beitrag, welchen ein Vereinsmitglied als Leserbrief eingesendet hat, der unter besagtem Artikel namentlich erwähnt wird. Dieser lieferte auch gleich die Fotos der besagten Homepage mit....

Wenn du dem Verein diese Bilder ohne Einschränkung überlässt, kann der auch damit
machen was er will.
 
Folgender Sachverhalt:
Ich habe auf einer Sportveranstaltung Fotos gemacht und einige davon auf die Homepage des Sportvereins (Veranstalter) gestellt. Dies erfolgte kostenlos und in beiderseitigem Einverständnis. ...

(Hervorhebung von mir)

... Wenn du dem Verein diese Bilder ohne Einschränkung überlässt, kann der auch damit machen was er will.

Das scheint es mir auf den Kopf zu treffen. Oder gab es präzise Absprachen hinsichtlich der Verwendung der Bilder, möglichst noch schriftlich? Da hat wohl jemand die Bilder als Eigentum des Vereins betrachtet, als sie auf der Vereins-Homepage veröffentlicht wurden, mindestens jedoch als frei zur Verfügung stehend. Wenn es da keine nachweisbaren anderslautenden Absprachen gab, würde ich sagen "dumm gelaufen". Dann kann man eigentlich nicht ´nachkarten´, höchstens freundlich anfragen wie oben schon erwähnt wurde und für die Zukunft daraus lernen.

Gruß, Jürgen
 
Hier wurde ja schon (sehr) lang und breit über die Nachvollziehbarkeit des Urheberrechts für den Durchschnittsbürger diskutiert. Mein Vermutung: Der Schreiber des Leserbriefs ist schlicht gar nicht auf die Idee gekommen, dass es ein juristisches Problem darstellen könnte, wenn er Bilder, die der Verein ja schon hat und sogar auf der Webseite veröffentlicht, halt auch noch an eine Zeitung schickt. Für jemanden, der sich nicht näher mit dem Urheberrecht auseinandergesetzt hat, ist diese Denkweise auch absolut naheliegend.
Daher würde ich zwei Alternativen vorschlagen:
- Entweder du freust dich, dass du in der Position bist, das Urheberrecht einfach mal Urheberrecht sein zu lassen und unternimmst nichts.
- Oder du weist ihn mal vorsichtig darauf hin, dass er das eigentlich so ohne Rückfrage nicht gedurft hätte. Vielleicht springt ein Bier für dich raus. Aber Achtung: Ich kenne denjenigen ja nicht. Es wäre aber denkbar, dass er auf Grund der diskutierten eher geringen Nachvollziehbarkeit für den Unbedarften etwas verständnislos reagiert. Nimm das dann nicht persönlich.
 
Wie würdet ihr euch verhalten?
Die Redaktion anrufen, mich mit dem zuständigen Redakteur verbinden lassen, mich bedanken, daß die Fotos gefallen haben und ihm meine Kontonummer geben, damit der Verlag das Honorar überweisen kann.

Falls interessant, die Gelegenheit nutzen, auch meine Telefonnummer zu hinterlassen - vielleicht braucht das Blatt ja öfter mal Fotos.

Oder ist alles Rechtens, da der Beitrag als Leserbrief behandelt wird?
Ein anderer kann nicht Deine Fotos als "Leserbrief" einsenden.

Wenn ja, in welcher Größenordnung müsste man verhandeln? Es handelt sich um zwei Fotos von jeweils bis zu 1/4 Seitengröße.
Wenn Du Interesse an einem weitergehenden Kontakt zu dem Blatt hast, dann bekommst Du das sog. "Anstrichhonorar". Wie hoch das ist, kann Dir die Redaktion sagen, Reichtümer solltest Du nicht erwarten.

Wenn Du kein Interesse daran hast, kannst Du versuchen, das "marktübliche Entgelt" herauszufinden. Auf das hast Du einen Anspruch, außerdem ggf. auf einen Aufschlag von 80 bis 100 Prozent, falls der Urhebervermerk mit Deinem Namen fehlt. Aber sei vorsichtig mit der sog. "MfM-Liste" - die dort genannten Honorare dürfen laut BGH nicht ungeprüft als "marktübliche Entgelte" angenommen werden.
 
Im Normalfall wird man davon ausgehen können, daß der Verlag einfach ein Honorar zahlt, und gut ist.

Der Vereins-Mensch hat vermutlich gedacht, er dürfe die Bilder einfach weitergeben. Irrigerweise.

Der Redakteur ist vermutlich davon ausgegangen, daß der Leserbriefschreiber die Fotos honorarfrei zur Verfügung stellt. Irrigerweise.

Der Betrag, um den es geht, ist so gering, daß kein vernünftiger Mensch deshalb einen Streit anzettelt - weder die Redaktion, die auch weiterhin gut mit dem Verein zusammenarbeiten möchte, noch der Verein, der weiterhin gut mit der Redaktion zusammenarbeiten möchte.

Für die Zukunft vielleicht bei der Überlassung von Fotos an den Verein darauf hinweisen, ob die Fotos weitergegeben werden dürfen oder nicht und wenn ja, daß die Fotos mit dem Vermerk weiterzugeben sind: "Veröffentlichung honorarpflichtig!"

Zum Beispiel.

Mit solchen Sachen kann man entweder "Gartenzwerg-Kriege" vom Zaun brechen oder aber eine gute Zusammenarbeit für die Zukunft begründen.

Hängt ganz von der Herangehensweise ab.
 
Die Redaktion anrufen, mich mit dem zuständigen Redakteur verbinden lassen, mich bedanken, daß die Fotos gefallen haben und ihm meine Kontonummer geben, damit der Verlag das Honorar überweisen kann.

Das dürfte dann der letzte Bericht in dem Blatt über den Verein für lange Zeit gewesen sein.

Dein Beitrag 12 ist da die realistischere Variante, diese Blättern werden überschwemmt mit kostenlosen Beiträgen und Bilder, die Berufsdorffotografen haben heutzutage eben das nachsehen.
 
Wo steht das genau so?

Die Bilder hat nicht der Verein, sondern ein Vereinsmitglied verwendet, da dieser als Autor unter dem Leserbrief steht (laut OP). Aber bloß, weil der Verein die Bilder auf der HP nutzen darf, sagt das überhaupt nichts über die sonstigen Nutzungsrechte aus. Mal von dem Rechtskram abgesehen, empfinde ich es als Selbstverständlichkeit, den Urheber eines Werkes zu nennen, sei es Bild oder Text oder Musik.
 
Manchmal kann man nur mit dem Kopf schütteln
Freu dich doch das deine Bilder in der Zeitung sind und gut ist

Fotografen sind mittlerweile halbe Juristen und zur anderen Hälfte Lutscher-beklaute Kinder geworden glaube ich

  • Hast du durch die Urheberrechtsverletzung einen finanziellen Nachteil erlitten?
  • Hast du durch die Urheberrechtsverletzung eine unzumutbare seelische Grausamkeit erlitten?
  • Sind Personen im Fokus die kein Einverständnis zur Veröffentlichung geben würden?
  • Hat der Verletzer des Urheberrechts einen nennenswerten Vorteil dadurch?

Wenn du eine der Fragen mit "Ja" beantworten kannst geh vors Gericht
Ansonsten lehn dich zurück und gehe deinem Hobby nach

Wenn jeder auf sein Recht bestehen würde, nicht nur im Bereich der Fotografie, dann würden wir alle wohl öfter vorm Gericht stehen als hinter der Kamera
 
Manchmal kann man nur mit dem Kopf schütteln
Freu dich doch das deine Bilder in der Zeitung sind und gut ist

Warum sollte er sich darüber freuen, wenn nicht mal sein Name dabei steht?
Was hat er denn dann davon? Stattdessen schmückt sich ein anderer mit seinen Federn. Nämlich der Leserbriefschreiber.

Auch wenn der TO generell mit seiner Fotografie keine gewerblichen Ziel verfolgt, so denke ich schon, dass er ein Anrecht darauf hat, als Urheber seiner Werke kenntlich gemacht zu werden, wenn andere seine Arbeiten (be)nutzen wollen.
 
Auch wenn der TO generell mit seiner Fotografie keine gewerblichen Ziel verfolgt, so denke ich schon, dass er ein Anrecht darauf hat, als Urheber seiner Werke kenntlich gemacht zu werden, wenn andere seine Arbeiten (be)nutzen wollen.

Richtig. Und darauf würde ich den Verein auch hinweisen.

Ich würde den Vorfall als Anlass nehmen und einen Rahmenvertrag mit dem Verein aufsetzen der die weitere Zusammenarbeit regelt. Sind die Fotos nur für die Website, deren gesamte Öffentlichkeitsabreit solange dein Name darunter genannt wird ... Solltest du das bereits einen Vertrag haben und die Fotos wurden trotzdem an die Zeitung weitergeleitet würde ich mir überlegen ob ich Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit hätte.

Ja? -> Ermahnung schreiben, darauf hinweißen das du es nicht ok fandest und auf ein Abendessen im Vereinsheim hoffen.
Nein? -> Weitere Schritte einleiten. Rechnung schreiben o.ä.
 
Stattdessen schmückt sich ein anderer mit seinen Federn. Nämlich der Leserbriefschreiber.
Sich mit Gewalt seine Federn wieder zu holen zeugt auch nicht von Größe

Einige Bilder von mir wurden auch schon per Screenshot "geklaut". Manchmal wird nachgefragt, manchmal nicht ... mich freuts wenn die Bilder anderen gefallen
Und wenn jemand sein Copyright drunter setzt ist das zwar nicht schön, aber wird akzeptiert. Vielleicht wissen die es nicht besser, oder es ist irgendwo in der Stapelbearbeitung runter gerutscht

Im Gegenzug dafür veröffentliche ich Bilder von Personen die mir es nicht ausdrücklich schriftlich erlaubt haben. Und deswegen hatte ich auch noch nie Probleme
Die Fotografen haben nämlich nicht nur Rechte, sondern wenn man es genau nimmt stehen sie andauernd mit einem Bein im Knast weil sie andauernd Rechte verletzen
Darüber diskutiert aber kaum jemand

Es lohnt sich einfach nicht sich über so eine Kleinschei** aufzuregen

Ich könnte mir persönlich nur wenige Situationen vorstellen bei denen ich auf meine Bildrechte bestehen würde
Z.B. wenn ein Preis mit meinem Bild gewonnen wird (Ha, schön wärs) oder die Bild-Zeitung was von mir veröffentlicht (wegen meiner persönlichen Abneigung zur Bild)

Schön war die Zeit als wir noch ohne Anwälte fotografieren konnten
 
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