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Themenersteller
Folgender Sachverhalt:
Ich habe auf einer Sportveranstaltung Fotos gemacht und einige davon auf die Homepage des Sportvereins (Veranstalter) gestellt. Dies erfolgte kostenlos und in beiderseitigem Einverständnis. So weit, so gut.
Neulich kam mir ein Stadtteilmagazin (Auflage 20 000) in die Hände, in welchem über diese Veranstaltung geschrieben wurde. Zu diesem Artikel gehörten unter anderem auch zwei von mir gemachte Fotos. Dies natürlich ohne meines Wissens und ohne Nennung des Fotografen.
Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Beitrag, welchen ein Vereinsmitglied als Leserbrief eingesendet hat, der unter besagtem Artikel namentlich erwähnt wird. Dieser lieferte auch gleich die Fotos der besagten Homepage mit.
Im Impressum des Magazins steht:
Copyright
Fotos und Zeichnungen, soweit nicht anderes angegeben,
© copyright 1995-2008 XXX e.V.
Veröffentlichungen
Die Redaktion behält sich das Recht sinnwahrender Kürzungen bei der Veröffentlichung von Leserzuschriften vor. Für namentlich gekennzeichnete Beiträge übernimmt die Redaktion keine Haftung.
Wie würdet ihr euch verhalten?
Macht es Sinn mit dem Magazin Verbindung aufzunehmen und eventuell eine Honorarrechnung zu stellen?
Oder ist alles Rechtens, da der Beitrag als Leserbrief behandelt wird?
Wenn ja, in welcher Größenordnung müsste man verhandeln? Es handelt sich um zwei Fotos von jeweils bis zu 1/4 Seitengröße.
Über Eure Meinungen und Kommentare würde ich mich freuen.
Ich habe auf einer Sportveranstaltung Fotos gemacht und einige davon auf die Homepage des Sportvereins (Veranstalter) gestellt. Dies erfolgte kostenlos und in beiderseitigem Einverständnis. So weit, so gut.
Neulich kam mir ein Stadtteilmagazin (Auflage 20 000) in die Hände, in welchem über diese Veranstaltung geschrieben wurde. Zu diesem Artikel gehörten unter anderem auch zwei von mir gemachte Fotos. Dies natürlich ohne meines Wissens und ohne Nennung des Fotografen.
Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Beitrag, welchen ein Vereinsmitglied als Leserbrief eingesendet hat, der unter besagtem Artikel namentlich erwähnt wird. Dieser lieferte auch gleich die Fotos der besagten Homepage mit.
Im Impressum des Magazins steht:
Copyright
Fotos und Zeichnungen, soweit nicht anderes angegeben,
© copyright 1995-2008 XXX e.V.
Veröffentlichungen
Die Redaktion behält sich das Recht sinnwahrender Kürzungen bei der Veröffentlichung von Leserzuschriften vor. Für namentlich gekennzeichnete Beiträge übernimmt die Redaktion keine Haftung.
Wie würdet ihr euch verhalten?
Macht es Sinn mit dem Magazin Verbindung aufzunehmen und eventuell eine Honorarrechnung zu stellen?
Oder ist alles Rechtens, da der Beitrag als Leserbrief behandelt wird?
Wenn ja, in welcher Größenordnung müsste man verhandeln? Es handelt sich um zwei Fotos von jeweils bis zu 1/4 Seitengröße.
Über Eure Meinungen und Kommentare würde ich mich freuen.