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Mein Problem bezüglich Urheberrecht

Ne, nicht was Du sagtes. Du sagtes, Chefredakteure seien für Honoragestaltung zuständig. Die geben aber nur die Budgets für die Leute vor, die Honorargestaltung machen. Und was für Honorare die einzelnen Freien bekommen, will der Chefredakteur gar nicht wissen. Dafür hat er schließlich seine Lokalchefs.


Der CR hat also seine Lokalchefs die dann die Honorare gestalten. Soso. Das mag zwar in einigen Verlagshäusern so sein, aber die kann man aber wohl an einer Hand abzählen.

Denn die Ressorts haben meist selber einen CR, bzw. zumindest einen Redaktionsleiter, die allesamt "dem" CR mit dem größten Federschmuck unterstehen. Geld verteilen können am Ende auch nur die Herren aus der Chefetage, und mit dem zugewiesenen Euros muss jeder CR oder RL zusehen wie er hinkommt, wenn er den Inhalt seines Ressort in der Summe konstant halten will. Was macht er also? Richtig, er legt Honorarsätze fest.


Und ein netter Satz eines sehr erfolgreichen Schweizer Verlegers: Lokales ist kein Ressort! (Also gibt's da auch keinen Chefredakteur).


Ich sprach von meinem Verlag und von einer dreistelligen Zahl von regelmäßigen freien Mitarbeitern. Davon auszugehen, dass der "Oberboss" jedem Gesicht einen Namen und einen Honorarsatz zuordnen kann, ist... naja. Wenn der das alles im Kopf hat, warum muss dann eine kleine Schwadron von Sekretärinnen darüber Listen führen?

Der CR soll keine Namen kennen, sondern nur mit seinem zugewiesenen Budget seine zwölfzig Zeilen im Jahr füllen. Es ist Aufgabe einer Buchhaltung alle Einahmen und Ausgaben zu buchen - und nicht die eines CR. :D


Bei den "mündlichen" Verträgen, von denen hier die Rede ist (Verträge also, die zustande kommen, ohne dass die Parteien konkrete Absprachen treffen)

Schwachfug! Wenn ein ein Marktschreier brüllt "3 Kilo Äpfel für 3 Euro" und ich sage zu ihm "Nehm' ich!" ist ein sauberer Vertrag mit absulot konkreter Absprache zustande gekommen. Das geht auch bei "komplizierten" Sachverhalten.


Aber welche Wirkung hat denn ein Vertrag, in dem nichts schriftlich fixiert ist?

Das steht im BGB. Die gleiche Wirkung wie ein schriftlicher Vertrag. Ganz wichtig: 133 BGB und 157 BGB - die retten einem Benachteiligtem vor Gericht immer den Kopf.


Ich habe keinen Etat und ich werde auch nicht dafür bezahlt, irgendwas zu verwalten (abgesehen von der Redaktionskamera). Da soll sich mein Chef drum kümmern. Mein Job ist es, dafür zu sorgen, dass möglichst gute Texte und Fotos ins Blatt kommen

Ich kann mit meinen Bildredakteuren oder Ressortleitern bei größeren Aufträgen Preise aushandeln, andernfalls gibt's die vereinbarten Preise aus dem Rahmenvertrag.


Stimmt. Die sind es auch, die auf irgend einem Blatt Papier einen Strich ziehen und dort dann eine Summe drunterschreiben. Genau diese Zahlen - und die Farbe, in der sie geschrieben sind - werden dann den Geschäftsführern oder Gesellschaftern vorgelegt.

Die Geschäftsführer, bzw. Verlagsleiter vergeben nur Budgets. Und die Gesellschafter, ja, die wollen nur Rendite. Der Rest geht denen sonst wo vorbei. Informier dich mal was denn ein Gesellschafter so macht. :lol:


Genau. Die entscheiden dann frei über die Budgets, die ihnen die Buchhalter, äh, schuldichung, die Gesellschafter zugebilligt haben :angel:.

Weder die Einen, noch die Anderen. :D


Geschäftspolitik wird in Verlagen heute nicht (mehr) in Redaktionen entschieden.

Solte eine Redaktion auch nie.
 
Jetzt fängt es an, haarspalterisch zu werden :mad:

Der CR hat also seine Lokalchefs die dann die Honorare gestalten. Soso. Das mag zwar in einigen Verlagshäusern so sein, aber die kann man aber wohl an einer Hand abzählen.

Denn die Ressorts haben meist selber einen CR, bzw. zumindest einen Redaktionsleiter, die allesamt "dem" CR mit dem größten Federschmuck unterstehen.
Mir ist nur eine Zeitung in Deutschland bekannt, die vom traditionellen "Chefmodell" abgewichen ist und mehrere gleichberechtigte "Herausgeber" hatte. In allen anderen Verlagen (ganz kleine Zeitungen lassen wir mal raus) gibt es genau EINEN Chefredakteur. Ihm direkt unterstellt sind die Ressortleiter. Okay, ich habe nur Lokalchefs genannt und dabei gibt es ja auch noch Ressorts, die nicht dem Lokalen zugeordnet werden können. Meine Schuld. Zufrieden?

Geld verteilen können am Ende auch nur die Herren aus der Chefetage, und mit dem zugewiesenen Euros muss jeder CR oder RL zusehen wie er hinkommt...
Und das macht der Geschäftsführer? Papperlapapp. Die Geschäftsführung legt fest, wie viel Geld verlagsweit für freie Mitarbeiter zur Verfügung steht. Diesen Topf verteilt der Chefredakteur dann nach seinen journalistischen Prioritäten auf die einzelnen Ressorts und innerhalb der einzelnen Ressorts trifft der jeweilige Ressortleiter dann konkrete Honorarvereinbarungen mit einzelnen Freien.

Was macht er also? Richtig, er legt Honorarsätze fest.
Gut erkannt. Habe ich was anderes behauptet?

Und ein netter Satz eines sehr erfolgreichen Schweizer Verlegers: Lokales ist kein Ressort! (Also gibt's da auch keinen Chefredakteur).
Kein Ressort, kein Chefredakteur? Willst Du andeuten, jedes Ressort habe einen eigenen Chefredakteur? :lol: Siehe oben. Es kann nur einen geben. Übrigens ist Lokales hierzulande sehr wohl als eigenständiges Ressort anerkannt. Dass es in der Schweiz anders sein soll, ist mir neu.

Der CR soll keine Namen kennen, sondern nur mit seinem zugewiesenen Budget seine zwölfzig Zeilen im Jahr füllen. Es ist Aufgabe einer Buchhaltung alle Einahmen und Ausgaben zu buchen - und nicht die eines CR. :D
Sag mal, bist Du sicher, dass Du auf den richtigen Post geantwortet hast? :confused: Lies doch nochmal nach.

Schwachfug! Wenn ein ein Marktschreier brüllt "3 Kilo Äpfel für 3 Euro" und ich sage zu ihm "Nehm' ich!" ist ein sauberer Vertrag mit absulot konkreter Absprache zustande gekommen. Das geht auch bei "komplizierten" Sachverhalten.
...
Das steht im BGB. Die gleiche Wirkung wie ein schriftlicher Vertrag.
Dünnsinn! Erstens schrieb ich, dass beide Arten von Vertrag gleich bindend sind und zweitens ist Dir offenbar entgangen, worum es dem TO ging: Der ist mit einer Berichterstattung beauftragt worden und dann hat der Auftraggeber mit seiner Arbeit Dinge getan, die eben NICHT explizit vereinbart waren. Oder, um bei Deiner Analogie zu bleiben: Er dachte, er kauft drei Kilo Äpfel und fand in seiner Tüte drei Kilo Stachelbeeren vor. Und dann sagt der Auftraggeber: Was regst Du Dich auf? So machen wir das immer. Das hättest Du wissen müssen.

Ich kann mit meinen Bildredakteuren oder Ressortleitern bei größeren Aufträgen Preise aushandeln, andernfalls gibt's die vereinbarten Preise aus dem Rahmenvertrag.
Jawollja! Du kommst der Sache näher! Wetten, dass Dein Rahmenvertrag schriftlich vorliegt? Es soll Leute geben, die solche schriftlichen "Rahmenverträge" nicht haben. Lies mal Post Nummer 11. Da schreibt der TO "Vertrag gibt es nicht..." Und nu? Immer noch alles so klar wie bei dem Marktschreier? Was darf die Zeitung denn mit den Bildern machen, die der TO ihr liefert?

Die Geschäftsführer, bzw. Verlagsleiter vergeben nur Budgets. Und die Gesellschafter, ja, die wollen nur Rendite. Der Rest geht denen sonst wo vorbei. Informier dich mal was denn ein Gesellschafter so macht. :lol:
Ich hörte mal, dass das von Gesellschafter zu Gesellschafter verschieden ist. Informier Dich doch mal, was im Mediensektor seit einigen Jahren läuft. Wer nicht nur für eine Zeitung schreibt sondern hin und wieder auch mal eine liest, stößt schnell auf Berichte über Dinge wie Personalabbau, Absenkung von Tarifstandards, Outsourcing kompletter Redaktionen etc. Setz mal die rosa Brille ab. Verlage sind Wirtschaftsunternehmen. Wenn da die Rendite nicht stimmt, kommt der Rotstift.

Weder die Einen, noch die Anderen. :D
Wer denn dann :rolleyes:

Solte eine Redaktion auch nie.
Es gab mal Zeiten, in denen der redaktionelle Inhalt einer Zeitung das Unternehmensziel war. Damals haben folglich die Redaktionen die Geschäftspolitik geprägt. Wenn das falsch war, leben wir ja heute in goldenen Zeiten, gelle?
 
Ne, nicht was Du sagtes. Du sagtes, Chefredakteure seien für Honoragestaltung zuständig.
Exakt das sind sie. Bei allem mir bekannten Zeitungen (und das sind viele) legen die Chefredakteure zusammen mit den Verlagsgeschäftsführern fest, wie hoch die Anstrichhonorare für die freien Mitarbeiter sind, wie hoch die Pauschalhonorare für die freien Mitarbeiter und Pauschlisten, usw. usf.

Die geben aber nur die Budgets für die Leute vor, die Honorargestaltung machen. Und was für Honorare die einzelnen Freien bekommen, will der Chefredakteur gar nicht wissen. Dafür hat er schließlich seine Lokalchefs.
Der Lokalchef hält sich üblicherweise an das Anstrichhonorar, das ihm sein Chefredakteur vorgegeben hat.

Ich sprach von meinem Verlag und von einer dreistelligen Zahl von regelmäßigen freien Mitarbeitern. Davon auszugehen, dass der "Oberboss" jedem Gesicht einen Namen und einen Honorarsatz zuordnen kann, ist... naja.
Ich kenne Chefredakteure von drei Zeitungsverlagen, alle mit 3-stelliger Zahl von freien Mitarbeitern, die sämtliche ihrer Freien zumindest vom Namen her kennen. (Wilfried Scharnagl, der Herrgott sei seiner gnädig, hat als Chefredakteur des Bayernkurier sogar sämtliche Honorarschecks eigenhändig unterschrieben...)

Ich habe keinen Etat und ich werde auch nicht dafür bezahlt, irgendwas zu verwalten (abgesehen von der Redaktionskamera). Da soll sich mein Chef drum kümmern. Mein Job ist es, dafür zu sorgen, dass möglichst gute Texte und Fotos ins Blatt kommen.
Dann stehst Du nicht sehr hoch in der Verlagshierarchie. Ein ernstzunehmender Chef einer Bildredaktion hat einen Etat, den er eigenständig verwaltet.
 
Hallo,

um nicht einen weiteren Thread zum Thema Urheberrecht zu starten, hänge ich mich mal hier dran.

Ich hab für meine Stadt eine Internetseite erstellt. Dort bieten wir auch eine Bildergalerie an, in der Bilder veröffentlicht werden, die entweder im Archiv der Stadt lagern oder von Bürgern zu dem Zweck eingesendet wurden.
Damit die Galerie nicht so leer startet, habe ich drei von mir gemachte Fotos eingebaut.
Heute habe ich nun Wahlwerbung vom Ortsverband einer Partei erhalten, in der eins meiner Fotos verwendet wurde, ohne dass ich auch nur gefragt wurde.
Ich hab auch sofort bei der Stadt nachgefragt, ob diese eine Erlaubnis gegeben haben, aber bisher kam noch keine Antwort.

Wie sieht nun die Rechtslage aus? Leider steht auf der Seite kein eindeutiges Verbot für die Verwendung von Inhalten, allerdings steht unter dem Bild mein Name.
Kann ich den Stadtverband der Partei irgendwie haftbar machen?
Wenn die Stadt der Partei die Erlaubnis gegeben hat, kann ich dann die Stadt haftbar machen?
Oder hab ich Pech gehabt und die Verwendung ist legal?
 
Wie sieht nun die Rechtslage aus? Leider steht auf der Seite kein eindeutiges Verbot für die Verwendung von Inhalten

Muss auch nicht, das steht nämlich im Urheberrechtsgesetz.

Kann ich den Stadtverband der Partei irgendwie haftbar machen?

Nein, wenn die Partei.

Oder hab ich Pech gehabt und die Verwendung ist legal?

Wenn du als Urheber die Verwendung nicht genehmigt hast, oder du einem anderen das Recht zu Weitergabe von Rechten nicht eingeräumt hast, der das dann auch getan hat, war die Verwendung entgegen den Bestimmungen des UrhG.
 
Also ich würde mit dem Ortsverband anfangen.
Und die Verwendung scheint (nach deinen Angaben) nicht legal gewesen zu sein.
 
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