Ne, nicht was Du sagtes. Du sagtes, Chefredakteure seien für Honoragestaltung zuständig. Die geben aber nur die Budgets für die Leute vor, die Honorargestaltung machen. Und was für Honorare die einzelnen Freien bekommen, will der Chefredakteur gar nicht wissen. Dafür hat er schließlich seine Lokalchefs.
Der CR hat also seine Lokalchefs die dann die Honorare gestalten. Soso. Das mag zwar in einigen Verlagshäusern so sein, aber die kann man aber wohl an einer Hand abzählen.
Denn die Ressorts haben meist selber einen CR, bzw. zumindest einen Redaktionsleiter, die allesamt "dem" CR mit dem größten Federschmuck unterstehen. Geld verteilen können am Ende auch nur die Herren aus der Chefetage, und mit dem zugewiesenen Euros muss jeder CR oder RL zusehen wie er hinkommt, wenn er den Inhalt seines Ressort in der Summe konstant halten will. Was macht er also? Richtig, er legt Honorarsätze fest.
Und ein netter Satz eines sehr erfolgreichen Schweizer Verlegers: Lokales ist kein Ressort! (Also gibt's da auch keinen Chefredakteur).
Ich sprach von meinem Verlag und von einer dreistelligen Zahl von regelmäßigen freien Mitarbeitern. Davon auszugehen, dass der "Oberboss" jedem Gesicht einen Namen und einen Honorarsatz zuordnen kann, ist... naja. Wenn der das alles im Kopf hat, warum muss dann eine kleine Schwadron von Sekretärinnen darüber Listen führen?
Der CR soll keine Namen kennen, sondern nur mit seinem zugewiesenen Budget seine zwölfzig Zeilen im Jahr füllen. Es ist Aufgabe einer Buchhaltung alle Einahmen und Ausgaben zu buchen - und nicht die eines CR.

Bei den "mündlichen" Verträgen, von denen hier die Rede ist (Verträge also, die zustande kommen, ohne dass die Parteien konkrete Absprachen treffen)
Schwachfug! Wenn ein ein Marktschreier brüllt "3 Kilo Äpfel für 3 Euro" und ich sage zu ihm "Nehm' ich!" ist ein sauberer Vertrag mit absulot konkreter Absprache zustande gekommen. Das geht auch bei "komplizierten" Sachverhalten.
Aber welche Wirkung hat denn ein Vertrag, in dem nichts schriftlich fixiert ist?
Das steht im BGB. Die gleiche Wirkung wie ein schriftlicher Vertrag. Ganz wichtig: 133 BGB und 157 BGB - die retten einem Benachteiligtem vor Gericht immer den Kopf.
Ich habe keinen Etat und ich werde auch nicht dafür bezahlt, irgendwas zu verwalten (abgesehen von der Redaktionskamera). Da soll sich mein Chef drum kümmern. Mein Job ist es, dafür zu sorgen, dass möglichst gute Texte und Fotos ins Blatt kommen
Ich kann mit meinen Bildredakteuren oder Ressortleitern bei größeren Aufträgen Preise aushandeln, andernfalls gibt's die vereinbarten Preise aus dem Rahmenvertrag.
Stimmt. Die sind es auch, die auf irgend einem Blatt Papier einen Strich ziehen und dort dann eine Summe drunterschreiben. Genau diese Zahlen - und die Farbe, in der sie geschrieben sind - werden dann den Geschäftsführern oder Gesellschaftern vorgelegt.
Die Geschäftsführer, bzw. Verlagsleiter vergeben nur Budgets. Und die Gesellschafter, ja, die wollen nur Rendite. Der Rest geht denen sonst wo vorbei. Informier dich mal was denn ein Gesellschafter so macht.

Genau. Die entscheiden dann frei über die Budgets, die ihnen die Buchhalter, äh, schuldichung, die Gesellschafter zugebilligt haben.
Weder die Einen, noch die Anderen.

Geschäftspolitik wird in Verlagen heute nicht (mehr) in Redaktionen entschieden.
Solte eine Redaktion auch nie.