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Mein Foto in der Zeitung unter anderem Namen

...
2. Ich denke mal nicht daß hier gegen ein Urheberrecht verstoßen wurde wie viele hier meinen, ich meine du hast ihm die Bilder ja ausgehändigt und hast gewußt das sie veröffentlicht werden. Ist ja nicht so daß er die Bilder von dir geklaut hätte.
...
Urheberrecht nicht Sachenrecht. Auch wenn du dir ein Bild aus der Zeitung ausschneidest bist du der Eigentümer und Besitzer des Stück Papiers aber noch lage nicht der Urheber des Werkes ;)
 
Würde mich auch mal interessieren wie es ausgeht...

Habs eigentlich alles durchgelesen, entweder ich werd alt, oder ich habs nicht lesen können, hast du denn selbst schon mal Kontakt so zur Zeitung gehabt oder wäre dies dein erstes mal, bzw. das erste mal, dass sie von dir zu hören bekommen?

Nicht dass du dann da hin kommst und sagst

"hallo, ich habe dieses Foto gemacht in der Annahme dass zumindestens mein Name...bla bla"

und die dann fragen "wat wer bist du denn? Haben sie das schriftlich?"

Und du dann blöd da stehst weil ihr das ja mündlich abgeklärt habt, und dann steht Aussage gegen Aussage. Oder haben noch 10 andere gehört wie du zu ihm gesagt hast "hier du kannst die Fotos gerne nutzen, ich möchte aber auch einen Anteil des Honorars erhalten!"

Deswegen sollte man sowas immer schriftlich machen. Nichar?

Ich hoffe natürlich dass du da gute Chancen hast, was zu bekommen, dass sich alles aufklärt.

Wie groß ist denn das Bild abgedruckt? Welche Auflage hat die Tageszeitung denn? Gibt doch diese MFM Liste wo drin steht Auflage und Größe des Bildes und was man dafür verlangen kann... sofern denn überhaupt.
 
Die Prestigegeilheit ein eigenes Bild "veröffentlicht" zu sehen, degradiert halt jeden kaufmännischen Verstand auf Null. Preisabsprachen und Handling trifft man immer vorher. Die Forenmitglieder werden zwar Krokodilstränen vergießen und erbost kluge Ratschläge geben, aber kein Gericht der Welt wird einen Streitwert von 10 Euro verhandeln , trotz vermeintlicher urheberrechtlichen Verfehlungen.

Gruß Rue
 
jaja bloß wegen dem namen unter dem Bild aber meinst du nicht, jeder fängt mal klein an, und freut sich darüber?

ich hab die Bildzeitung auch aufgehoben und kann dir irgendwann vorzeigen (einfach gesagt) wenn es darum geht, was ich denn alles schon veröffentlicht hab.

sorry hier gehts doch primär darum dass a) nicht sein Name unter dem Bild steht ala "text: schuster scholl/foto: max meier" und dass er von dem anderen nichts mehr gehört hat...
 
So ist es halt eben und morgen kräht kein Hahn danach. Das kann der Threadsteller nur mit seinem verhinderten Freischaffenden ausmachen. Jede Zeitung hält sich durch ihre AGB's durch unaufgforderte Fotos rechtlich sauber.

Gruß Rue
 
Urheberrecht nicht Sachenrecht. Auch wenn du dir ein Bild aus der Zeitung ausschneidest bist du der Eigentümer und Besitzer des Stück Papiers aber noch lage nicht der Urheber des Werkes ;)


Naja, mir ging es ja darum daß er ihm die Bilder ja zum Veröffentlichen überlassen hat. Er wußte ja was damit gemacht wird.
 
Naja, mir ging es ja darum daß er ihm die Bilder ja zum Veröffentlichen überlassen hat. Er wußte ja was damit gemacht wird.
Das habe ich auch so verstanden. Nur gibt man ja nicht automatisch die Verwertungsrechte ab wenn man jemanden ein Bild übergibt. Geschweige denn dass jemand anderes sich gar als Urheber des fremden "Werkes" ausweist.

Tatsächlich gehts hier wohl nicht um viel und es mag aus manch einer Sicht den Aufwand nicht rechtfertigen... aber "angepisst" wäre ich auch. Nicht nur, das er das Geld einsteckt, er lässt es auch unter dem eingenen Namen abdrucken.
 
Wie ist das ganze denn jetzt ausgegangen? Und wie bekommt man den Namen in die Kamera? Bei meiner 400D kann ich das nicht finden (oder ich bin zu blöd)

MFG Bambie

Hallo, Bambie,

Also, zum Namen in der Kamera. Bei meiner 350 und der 30D hat das so funktioniert:

Kamera an den Rechner, EOS Utility starten, dann auf das Symbol mit Hammer und Gabelschlüssel klicken und dann steht da Name des Besitzers.

Hoffe geholfen zu haben.

Bis denn dann
Marc
 
Nein, ist es nicht. Wenn der Fotograf seinen Namen unter dem Bild haben will und auch ein Honorar dafür haben will, soll er das Bild samt seinen Kontodaten, Steuernummer und und und selbst an die Zeitung schicken. Dann kann die Honorarabteilung ihm eine eigene Autorennummer zuweisen. Evtl. unterzeichnen alle noch ein paar Verträge und dann bekommt er auch direkt von der Zeitung seine paar Euro für das Bild.
Deswegen habe ich oben etwas von Anstand gesagt. Außerdem kann ich dann ja begründet vermuten, dass hier ein Vertragsbruch des Freien vorliegt, denn der soll ja mit guter Wahrscheinlichkeit Bilder abliefern, die frei von Rechten dritter sind... Genau das scheint hier ja zweifelhaft zu sein!

Wenn der freie Mitarbeiter das Bild zur Zeitung schickt und es unter dem Namen des Fotografen veröffentlicht wird, verbucht der Anstrich dem freien kein Honorar und dieser kann dann auch schlecht ein Honorar an den Fotografen weiterleiten.
Mh... weil ein paar Leute etwas mehr Arbeit haben durch die Arbeitsweise eines ihrer freien Mitarbeiter, soll der Urheber auf sein recht verzichten?
Selbst wenn der Freie den korrekten Namen angegeben hat, hätte im Zweifel die Zeitung geschlampt, und dann ist immer noch des TOs Recht gebrochen worden. Es stand der falsche Name drunter.. Punkt.

2. Ich denke mal nicht daß hier gegen ein Urheberrecht verstoßen wurde wie viele hier meinen, ich meine du hast ihm die Bilder ja ausgehändigt und hast gewußt das sie veröffentlicht werden. Ist ja nicht so daß er die Bilder von dir geklaut hätte.
Aber der Freie hat sie sich zu eigen gemacht... Ich bezweifel außerdem, dass hier eine zu geringe Schöpfungshöhe vorliegt, denn der Zeitung war das Bild ja wertvoll genug ihm einige Quadratcentimeter zu opfern.
 
Nur gibt man ja nicht automatisch die Verwertungsrechte ab wenn man jemanden ein Bild übergibt. Geschweige denn dass jemand anderes sich gar als Urheber des fremden "Werkes" ausweist.
Naja, wenn man gebeten wird Fotos für eine Zeitung zu machen und dann abgibt, egal ob bei der Redation oder einem freien Mitarbeiter, würde ich schon erwarten dass man das Verwertungsrecht für die Veröffentlichung im Rahmen der Berichterstattung des betreffenden Events an die Zeitung abgibt, alles andere wäre schizophren. Allerdings beschränken sich die Verwertungsrechte dann auch genau darauf. Und man sollte meinen, dass man dafür eine Gegenleistung erhält, und seien es nur 5 Euro, aber das macht man vorher aus. Ich habe auch schon vor Jahren Bilder an die Zeitung gegeben und nichts dafür bekommen, war aber froh dass die abgedruckt waren. Nicht weil ich mir was auf die Fotos eingebildet habe, damals habe ich nur aus der Not fotografiert, sondern weil es sonst von der entsprechenden Veranstaltung kein Bild, und vermutlich auch keinen Bericht, gegeben hätte.
Die Nennung eines Anderen als Urheber ist natürlich mal ganz klar nicht OK, aber warum unterstellt ihr immer gleich böse Absicht. Fehler passieren überall.

Tatsächlich gehts hier wohl nicht um viel und es mag aus manch einer Sicht den Aufwand nicht rechtfertigen... aber "angepisst" wäre ich auch. Nicht nur, das er das Geld einsteckt, er lässt es auch unter dem eingenen Namen abdrucken.
Heute wäre ich vermutlich auch entäuscht wenn mir so etwas passieren würde. Ich würde mit dem entsprechenden freien Mitarbeiter reden und ihm sagen, dass ich gerne mal wieder Bilder für die ihn mache, allerdings dann auch meinen Namen in der Zeitung sehen möchte. Nach dem Bildhonorar würde ich ihn auch fragen, das geht ja mal gar nicht dass er das Geld einfach einsteckt. Letztlich sehe ich das sogar als das Üblere, denn er hat keine Zeit für das Bild aufgewendet. Die Nichtnennung des Namens kann auch einfach aus Unachtsamkeit passiert sein, evtl. hat er sogar irgendwohin geschrieben von wem das Bild ist und die Notiz ging irgendwo verloren. Vermutlich nicht, aber nachfragen kostet nichts. Sich jetzt deswegen eine Menge Feinde zu machen bringt nichts. Lieber die Sache jetzt auf sich beruhen lassen und wenn nötig den Freien irgendwann mal um einen Gefallen bitten, z.B. um irgendwo reinzukommen oder mal wieder einen Auftrag zu bekommen oder oder oder.

Gruß,
Günter
 
Geht das an der 400D? Ist mir noch nirgends aufgefallen :D

Das geht an der 400D, geht auch an einer Ixus400 und wohl bei den meisten, wenn nicht gar an allen Canon Kameras!!

Einfach über den ähm Canon-ZoomBrowser in die Kamereinstellungen gehen. Dort kann der Eigentümer eingetragen werden.

Nur ich habe bemerkt, dass dieses Exifdatum nach entwickeln des RAW-Formates mit DPP fehlt.

Gruß Mr.Brokkoli
 
Das habe ich auch so verstanden. Nur gibt man ja nicht automatisch die Verwertungsrechte ab wenn man jemanden ein Bild übergibt. Geschweige denn dass jemand anderes sich gar als Urheber des fremden "Werkes" ausweist.

Tatsächlich gehts hier wohl nicht um viel und es mag aus manch einer Sicht den Aufwand nicht rechtfertigen... aber "angepisst" wäre ich auch. Nicht nur, das er das Geld einsteckt, er lässt es auch unter dem eingenen Namen abdrucken.


Naja daß der Typ die Bilder unter seinem Namen hat drucken lassen ist wirklich nicht die feine englische Art... Wird man wohl unter Erfahrung abhaken müssen, alles andere wäre verschwendete Zeit.
 
...eigentlich...... diskutieren wir hier um kaiser`s bart. warten wir doch einfach ab, was der freie und die zeitung sagen. es ist ein fehler passiert, aber im moment ist ja gar nicht klar, wie er zustande kam. und mit ein bisschen glück kann dies zu einer gemeinsamen weiterarbeit führer. aber bestimmt nur, wenn vernünftig miteinander gesprochen wird. wie heisst es doch so schön: eine gewonnene diskussion ist oft ein verlorener kunde....

dehalb schlage ich vor, dass wir jetzt einfach mal abwarten, wie der fehler entstanden ist. bin auch richtig gespannt.

schönes we
bernd
 
...eigentlich...... diskutieren wir hier um kaiser`s bart. warten wir doch einfach ab, was der freie und die zeitung sagen. es ist ein fehler passiert, aber im moment ist ja gar nicht klar, wie er zustande kam. und mit ein bisschen glück kann dies zu einer gemeinsamen weiterarbeit führer. aber bestimmt nur, wenn vernünftig miteinander gesprochen wird. wie heisst es doch so schön: eine gewonnene diskussion ist oft ein verlorener kunde....

dehalb schlage ich vor, dass wir jetzt einfach mal abwarten, wie der fehler entstanden ist. bin auch richtig gespannt.

schönes we
bernd
Sehr Weise Wörter.

gruss
 
Die Aufregung (des Anfängers) ist verständlich. Formell liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Klar sollte aber auch sein, dass Fehler passieren können und nach viel mehr als einem Fehler sieht es auch nicht aus.

Der "Freie" der üblicherweise Bilder und Texte liefert, wird halt als Quelle genannt, weil er -vielleicht- vergessen hat, den Namen des TE anzugeben.

Einen Streit darüber zu führen, lohnt nicht. Laß Dich auf ein Bier einladen und gut ist. Lerne daraus und biete deine Bilder regelmäßig selbst bei Zeitungen an, das bringt mehr (Geld und Kontakte, jedenfalls Referenzen)
 
Hallo
vorbemerkung:ich arbeite seit 15 jahren als freier für die lokalen tageszeitungen.
die honorierung für text und foto ist getrennt. text wird nach zeilen bezahlt, foto unabhängig von der größe mit einem festhonorar. das fotohonorar liegt (in meiner region) je nach auflage bei 8 euro bis 11 euro.
was bisher noch nicht erwähnt wurde ist die tatsache, dass grundsätzlich für unverlangt abgegebene oder eingesandte texte oder fotos kein honorar gezahlt wird!
wenn der freie hier als fotoautor genannt wurde, ist dies sicher nicht korrekt, aber dagegen anzugehen lohnt sich nicht. deshalb mein tipp: selbst bei der lokalredaktion nachfragen, ob interesse an einer freien mitarbeit besteht. normalerweise sind die sehr dankbar, wenn jemand qualitativ gute arbeit in text und bild liefert und zudem flexibel einsetzbar ist. man muss sich aber darüber im klaren sein, dass die honorierung in diesem job eigentlich in einem sehr schlechten verhältnis zum arbeitsaufwand steht.
gruß
-(max)jago-
 
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