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Markenrecht

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borsti1

Themenersteller
Hallo!
Ich bin dabei eine eigene Homepage zu gestalten und habe hierzu eine Frage zum Markenrecht (lange recherchiert, vieles gefunden, aber verwirrter als zuvor!):

Darf ich ein Produkt (z.B. eine "Heinz" Ketchupflasche) fotografieren und es als Beispiel auf der Hompage einbinden unter "Produktfotografie", ohne die Erlaubnis der Firma Heinz?
Das Bild soll also nicht verkauft werden, sondern nur als Veranschaulichung dienen.
Danke für zahlreiche Antworten, bzw. Links zu entspr. Urteilen.

viele Grüße
 
Da kann ich Dich nur an die Stock-Fotografen verweisen


"Wie schon bei beiden Apotheken-Shootings zuvor war es wieder eine Qual, die Logos und Markennamen von den Medikamenten im Hintergrund zu entfernen."
 
Kurze Antwort: So lange Du das Logo nicht markenmäßig verwendest, spricht nichts dagegen.

Dass Du Bilder mit Logos bei Stock-Agenturen wie beschrieben nicht los wirst, steht freilich auf einem anderen Blatt.
 
Da kann ich Dich nur an die Stock-Fotografen verweisen
Der fotografiert aber für Stockagenturen, dort ist das Problem nicht das Markenrecht sondern die (paranoiden) Regeln der Agenturen.

Meiner Ansicht nach gibt es Probleme nur bei einer "markenmässigen Benutzung" - siehe hier: Klick. Ein simples Bild auf der Homepage nach dem Motto: "Ich kann auch Produkte fotografieren" fällt da eher nicht darunter...
 
Darf ich ein Produkt (z.B. eine "Heinz" Ketchupflasche) fotografieren und es als Beispiel auf der Hompage einbinden unter "Produktfotografie", ohne die Erlaubnis der Firma Heinz?
Das Bild soll also nicht verkauft werden, sondern nur als Veranschaulichung dienen.
Wenn dein Interesse kommerziell ist, also du mit dieser Veranschaulichung ge-werblich aktiv bist, würde ich die Finger davon lassen. Wenn du eine unentgeltliche Weiterbildung damit betreibst oder einfach der Welt zeigen willst, wie gut du die Flasche belichten kannst, sollte es keine Probleme geben.

Der Knackpunkt liegt in der Lizenzierung / dem Nutzungsrecht des auf der Flasche abgebildeten Logos und ggf. (wie bei Coca Cola) bei der Flaschenform selbst, wo das Immaterialgüterrecht die schönsten Blüten treibt. Die Markenwächter sind sehr darauf erpicht, keinen Imagetransfer in die eine oder andere Richtung zu riskieren -- man will nicht, dass ein Winzstadel so tut, als würde er für xy fotografieren und umgekehrt will man sich nicht den Dilettantismus eines Winzstadels auf die Marke binden lassen.

Einzig bei völlig künstlerischer Aktivität bist du frei und kannst Campbell's Soup Dosen fotografieren bis der Arzt kommt :)
 
Der fotografiert aber für Stockagenturen, dort ist das Problem nicht das Markenrecht sondern die (paranoiden) Regeln der Agenturen.
Die paranoiden Agenturen wollen die Bilder ja kommerzialisieren. Dann bräuchten sie von jeder derart kommerzialisierten Marke ein Release … Und wahrscheinlich würden dann die Grafik Designer annehmen, das Bild sei nur wegen des Designs gekauft worden und Nutzungsentgelte verlangen, etc.
 
Man kann auch künstlerisch Coca-Cola-Flaschen fotografieren. Bevor das markenrechtliche Konsequenzen hat, muss man die weiten Grenzen der Kunstfreiheit schon lange übertreten haben.

Wer allerdings bei Agenturen Bilder kauft will eben gerade nicht, dass da ein Logo drauf ist. Schließlich will man mit den Bildern in irgendeiner Form geschäftlich aktiv werden. Und da kommt man schnell in den Bereich der markenmäßigen Benutzung.
 
Die paranoiden Agenturen wollen die Bilder ja kommerzialisieren. Dann bräuchten sie von jeder derart kommerzialisierten Marke ein Release … Und wahrscheinlich würden dann die Grafik Designer annehmen, das Bild sei nur wegen des Designs gekauft worden und Nutzungsentgelte verlangen, etc.
Jaaaa, aber :p Es macht einen Unterschied ob ich die Ketchup-Flasche formatfüllend fotografiert habe, oder ob ich 5x10 Pixel große Logos auf Reißverschlüssen wegretouchieren muss. Und, nein, zweiteres ist nicht frei erfunden :ugly:

Edith sagt: Ist für seine Anwendung aber beides wurscht und OT...
 
Jaaaa, aber :p Es macht einen Unterschied ob ich die Ketchup-Flasche formatfüllend fotografiert habe, oder ob ich 5x10 Pixel große Logos auf Reißverschlüssen wegretouchieren muss. Und, nein, zweiteres ist nicht frei erfunden :ugly:

Ich versteh' den Schmerz. Und dann gab es (Anfang der 90'er) den Film, in dem ein Kind mit einer Mickey Mouse Schultasche gewandelt ist und prompt hatte die Produktion die Klage der Disney Fuzzis am Hals … Seither versucht jeder, nicht zum Opfer zu werden. Wenn man flächendeckend mit einem Stockfoto wirbt und da ist dann am Reißverschluss ein nicht lizenziertes Logo deutlich auf 16 Bogen Plakaten zu sehen … umpf. Der Creative Director kann dann schon mal viel Freizeit planen …
 
Ich bin dabei eine eigene Homepage zu gestalten und habe hierzu eine Frage zum Markenrecht (lange recherchiert, vieles gefunden, aber verwirrter als zuvor!):

Und du denkst ernsthaft, hier könntest Du Klarheit bekommen? Sitzen hier, Deiner Meinung nach, so viele Juristen mit dem Schwerpunkt Markenrecht herum?

Es gibt nur 2 Möglichkeiten:

Du fragst einen Anwalt Deines Vertrauens ... oder (besser) Du fragst bei den Pressestellen der Firmen jener Produkte nach, die Du fotografieren und auf Deiner Homepage darstellen möchtest.

Hier bekommst Du auch nur Meinungen!
 
Mit dem Thema Marken und Veröffentlichung kann man sich nur in die Nesseln setzen.

Was ist denn wenn Ketchup-Heinz sagt "Der borsti1 tut ja so, als wäre er unser Produktfotograf".

Was ist denn wenn der Marktbegleiter Knipser sagt "Der borsti1 tut ja so, als wäre Heinz ein Kunde von ihm... Wenn das nicht so ist, könnte das unlauterer Wettbewerb sein?"

Finger weg wenn keine Genehmigungen vorliegen oder alternativ eine gute Rechtsschutz haben.
 
Hinweis:

Rechtsberatung ist hier im Forum verboten.

Es können und dürfen ausschließlich Usermeinungen abgegeben werden.
In wiefern diese verlässlich sind, muss dann jeder Ratsuchende für sich entscheiden.

Wer konkrete und verlässliche Informationen möchte, kommt um eine Beratung bei einer zugelassenen Quelle für Rechtsberatung nicht herum.
 
Kurze Antwort: So lange Du das Logo nicht markenmäßig verwendest, spricht nichts dagegen.



Meiner bescheidenen Meinung als Jurastudent kurz vor dem Abschluss mit Schwerpunktbereich Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht nach liegt Freemind richtig. ;)

Erläuterung:
Der BGH setzt für die markenrechtlichen Abwehransprüche eine markenmäßige Verwendung des Benutzers voraus.
Eine solche liegt vor, wenn die Marke gerade dazu benutzt wird, um Produkte oder Dienstleistungen von anderen Produkten oder Dienstleistungen abzugrenzen.
Wenn der Threadersteller die Ketchupflasche lediglich als Beispiel auf seiner Homepage einbindet, liegt (meiner Meinung nach) keine solche Abgrenzung vor.


Gruß,
Skyline
 
Skyline,

in diesem fiktiven konstruierten Fall bitte ich dich doch auch einmal auf meine Ausführungen einzugehen und deine Meinung ggbf. nochmal zu verbessern oder mich zurechtzuweisen :D
 
Aber gern. ;)

Was ist denn wenn Ketchup-Heinz sagt "Der borsti1 tut ja so, als wäre er unser Produktfotograf".

Was ist denn wenn der Marktbegleiter Knipser sagt "Der borsti1 tut ja so, als wäre Heinz ein Kunde von ihm... Wenn das nicht so ist, könnte das unlauterer Wettbewerb sein?"

Für Ansprüche aus dem UWG fehlt es meiner Meinung nach an der dem konkreten Wettbewerbsverhältnis und damit an der Klagebefugnis.
Dazu auch:
"Die für die Annahme der Klagebefugnis i.S. von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG erforderliche Stellung als Mitbewerber i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG liegt vor, wenn die Parteien versuchen, Waren oder Dienstleistungen innerhalb derselben Verkehrskreise abzusetzen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen kann." (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 29. März 2007 - I ZR 122/04) (Quelle).
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die angeregte Diskussion!
Auf der sicheren Seite ist man bestimmt, wenn man sich die Genehmigung der jeweiligen Firma einholt.
Die dürften ja wahrscheinlich auch nichts dagegen haben, da es für sie ja eine kostenlose Werbung ist, solange das abgebildete Produkt ordentlich in
Szene gesetzt wurde.
Das mit dem Klopapier sehe ich etwas anders. Das stellt m.E. eine Verunglimpfung der Marke dar und könnte rechtlich relevant sein.

Das Einholen der Genehmigung ist ja auch eine Art Eigenwerbung und könnte vielleicht auch einige Aufträge nach sich ziehen (bestimmt nicht bei diesen großen Konzernen, obwohl ein Freund mal auf gut Glück Fotos eines bekannten Modelabels zu der Firma schickte und prompt einen Auftrag bekam).
 
Stockfotografie und eine eigene -private- Homepage sind zwei deutlich verschiedene Paar Schuhe.

Hi, ich habe im ersten Post nur gelesen "eine eigene Homepage gestalten".

Ob das privat oder kommerziell sein soll, kann ich daraus nicht ableiten.

Aber wie in meinem Post steht habe ich in dem Bereich nur (angelesene) Erfahrung von Stockfotografen.

VG
 
Für Ansprüche aus dem UWG fehlt es meiner Meinung nach an der dem konkreten Wettbewerbsverhältnis und damit an der Klagebefugnis.

Nach UWG vielleicht nicht, aber es muss ja jemand die Möglichkeit haben gegen jemanden vorzugehen, der ihn als Referenz angibt. Und so könnte man das in diesem Fall sicherlich verstehen.

Im Rahmen der Präsentation eines Fotografen würde ich Beispiele für seine Arbeiten erwarten. Und wenn das ein Produkt zeigt würde ich davon ausgehen, dass er das im Rahmen eines Auftrags gemacht hat. Also jedenfalls ich würde das dann schon als Referenz verstehen. Und das wäre dann in diesem Fall der Ketchupflasche nicht der Fall.
 
Nach UWG vielleicht nicht, aber es muss ja jemand die Möglichkeit haben gegen jemanden vorzugehen, der ihn als Referenz angibt. Und so könnte man das in diesem Fall sicherlich verstehen.

Im Rahmen der Präsentation eines Fotografen würde ich Beispiele für seine Arbeiten erwarten. Und wenn das ein Produkt zeigt würde ich davon ausgehen, dass er das im Rahmen eines Auftrags gemacht hat. Also jedenfalls ich würde das dann schon als Referenz verstehen. Und das wäre dann in diesem Fall der Ketchupflasche nicht der Fall.

Naja. Wenn ich meinen Porsche schön ablichte, bin ich dann der Fotograf von Porsche? Kommt auf den Zusammenhang der Präsentation an. Ich würde solche Bilder jedenfalls nicht unter "Referenzen" ablegen.

Im übrigen sind das Fragen des Wettbewerbsrechts. Mit Markenrecht hat das so direkt erst mal nichts zu tun.
 
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