Bei meinem 14-45mm ist der gummi auch schon seit etwa einem jahr schlabberig.....da ich die rechnung nicht mehr finde muss ich wohl damit leben....
Das kenne ich übrigens bisher von keinem objektiv und ich hatte in den letzten 10 jahren sehr viele von so einigen herstellern (nikon,canon,oly,tamron,minolta)
Verschleisteil ist es in meinen augen auch keines, sondern einfach eine schwachstelle.....
Das sehe ich genauso wie Du.
Eine Herstellergarantie ist immer eine - freiwillige - Leistung des Herstellers (selten auch des Händlers). Darum kann ein Hersteller auf einen Artikel Garantie geben oder auch nicht und seine Garantiebestimmungen natürlich - beliebig - gestalten und auch diese oder jene Teile von der Garantie ausschließen. Ob Panasonic diesen Gummiring (oder alle Gummiteile) von der Garantie ausgeschlossen hat, müsste in deren Garantiebestimmungen zu finden sein.
Ganz anders sieht das bei der Gewährleistung aus. Hier hat jeder Käufer – von Gesetzes wegen § 437 BGB - gegenüber dem Händler (nicht dem Hersteller) bei jeder „Sache“ einen 2-jährige Gewährleistungsanspruch. Dabei bestimmt nicht der Händler ob Gewährleistungsanspruch besteht, sondern letztlich die Rechtsprechung. Die Gerichte haben diesbezüglich schon viele – auch erstaunliche – Urteile gesprochen.
Die Rechtsprechung orientiert sich daran, dass jede „Sache“ bei sachgemäßer Nutzung, ohne Verschulden des Kunden eine von seiner Bestimmung und vom Stand der Technik her abhängige „zu erwartende Haltbarkeit“ hat. Wird eine Sache vor dieser Zeit und innerhalb der Gewährleistungszeit schadhaft o. unbrauchbar, geht die Rechtsprechung davon aus, dass schon zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer ein Mangel vorlag.
Die Rechtssprechung kennt diesbezüglich zwar verschieden hohen Verschleiß, aber keine „Verschleißteile“ und keine Sache ist von der Gewährleistung von vornherein bzw. generell ausgeschlossen. Entgegen dem, was manche Händler gerne dem Kunden suggerieren, auch keine Autobatterien, Scheibenwischerblätter, Antriebsriemen oder Zoomringe.
Aber, ein Scheibenwischerblatt, das trotz sachgemäßer Nutzung und ohne Verschulden des Kunden im harten Winter vielleicht nur 2 Monate durchhält, kann dennoch zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden ohne Mangel gewesen sein und dem Stand der Technik entsprochen haben – und somit besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Ein Zoomring ist kein Scheibenwischerblatt. Von seiner Bestimmung her ist nicht zu erwarten, dass ein Objektiv o. ein Teil davon bei sachgemäßer Benutzung nach einigen Monaten defekt wird, egal ob nun der Zoomring aus Gummi ist oder nicht! Das ist nicht Stand der Technik. Notfalls hätte Panasonic hier eben qualitativ hochwertigeres Gummi und/oder Kleber, Plastik oder auch einen Metallring verbauen müssen. Wurde der Zoomring sachgemäß benutzt, liegt hier ein Produktionsfehler vor, oder, wenn der Fehler vielfach auftritt ein Designfehler.
Natürlich kann der Hersteller bei seiner freiwilligen Garantie alle möglichen Teile als Verschleißteil definieren und von der Garantie ausschließen. Wenn also die Garantie nicht greifen sollte, die Gewährleistung in Anspruch nehmen und den - Verkäufer - auffordern, den Mangel zu beseitigen. Innerhalb der ersten 6 Monate muss im Zweifel der Verkäufer beweisen, dass der Schaden aufgetreten ist, weil der Kunde die Sache unsachgemäß genutzt hat. Der Kunde steht also normalerweise gut da. Nach den 6 Monaten sieht es für den Kunden schlechter aus. Hier müsste ggf. der Kunde die sachgemäße Nutzung beweisen, was im Streitfalle schwierig ist. Tritt der Fehler vielfach auf, hat es der Kunde sicher etwas leichter.
Der Beitrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder und stellt keine Rechtsberatung dar!
Grüße
Horst
PS:
Auch ich habe hier noch bis zu ca. 20 Jahre alte Objektive, und bei keinem löst sich irgendein Einstellring.