@Megadrive,
dank dir für die sachliche antwort. du hast schon recht mit dem Kodex, aber:
zum einen kann ich ein leerstehendes- von einem Abrisshaus unterscheiden und zum anderen meinte ich Innenräume, die schon so zerstört, eingetreten, beschmiert und besprüht sind, dass ein zusätzliches Grafiti (egal wie groß/klein, gut/schlecht, bunt/sw) das Gesamtbild der Location zu 0% beeinflussen würde.
Außerdem war meine Frage nicht auf das, was im Gesetzbuch steht, sondern auf die Realität bezogen. Ich bin zwar kein Anwalt, aber mir kann keiner erzählen, dass ein Hobbyknipser, der einen Bauzaun übersteigt, oder ein Sprayer, der in einem ABRISSHAUS Wände ansprüht je verklagt wurde. (Militäranlagen, bzw bewachte Objekte mal außen vor) Und ich unterstelle einfach mal, dass der großteil von euch, genau wie ich, nicht erst den Besitzer fragt, ob er mal eben ein paar Fotos machen darf. Die meisten würden allein schon versicherungstechnisch absagen. Aber unterm Strich sollte ja jeder selbst wissen, was er wie wo macht.
Wo wir grad beim Thema Kodex sind: ich war letztes Jahr mal in einer alten metallfirma, die schon zu 80% von Baggern platt gemacht wurde. Unter dem ganzen Schutt hab ich alte technische Zeichnungen von 1969 !!!, sowie alte Lehr- & Gesellen- Prüfungsstücke gefunden. Da ich selbst Schlosser bin, tat es mir in der Seele weh. "Leider" hab ich nichts mitgenommen, weil mir das damals zu riskant war. aber ich glaub, dass ichs heut riskieren würde. Dabei geht es mir nicht um persönliche Bereicherung, sondern um Geschichte - auch wenns kitschig klingt. Und wie gesagt: die Sachen lagen damals nicht in einer alten verlassenden Werkstatt, sondern draußen neben dem Bagger im Bauschutt/Müll. Wie seht ihr das Thema? Sollte man solche Zeitzeugen, die offen rumliegen in den Müll wandern lassen?
Abschließend möchte ich aber nochmal klarstellen, dass ich kein randalierender, sprühender Dieb, sondern Fotograf bin, der wie Megadrive sagte, nichts als seine Fußspuren hinterläßt
