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lightroom 3 rechtliche frage

Status
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Eindeutig :confused: Wenn die Nutzung auf dem Familiencomputer erlaubt wird, bedeutet dies, dass alle, die den Familiencomputer nutzen, auch LR nutzen dürfen. Ansonsten würde der Familiencomputer nicht extra erwähnt werden.

Und diese Nutzung in der Familie mit der illegalen Nutzung über einen Keygen zu vergleichen, finde ich schon grenzwertig.
 
Wenn die Nutzung auf dem Familiencomputer erlaubt wird, bedeutet dies, dass alle, die den Familiencomputer nutzen, auch LR nutzen dürfen.

Nein, eben nicht, die Nutzungsrechte sind an den Inhaber der Lizenz gebunden und unterliegen den Einschränkungen, die man mit dem Erwerb einer bestimmten Lizenz vertraglich mit dem Lizenzgeber eingegangen ist.

Hier steht ...

Für die private Nutzung: Schüler oder Studenten ...

Hier steht nicht und Familienmitglieder, Papa, Mama, Opa, Oma und der Hund!

Es spielt überhaupt keine Rolle auf welchem PC die Software installiert ist!

Aus der Aussage, dass die Software auf einem Familien-PC installiert werden darf läst sich nicht zweifelsfrei der Schluss herleiten, dass damit auch gleichzeitig jeder Benutzer des Familien-PC auch die Software Nutzen darf.

Und diese Nutzung in der Familie mit der illegalen Nutzung über einen Keygen zu vergleichen, finde ich schon grenzwertig.

Das ist nicht grenzwertig, das ist geltendes Recht! Eine falsche Lizenz ist genauso "illegal" wie eine nicht vorhandene Lizenz. Und bevor der TO unter falschen Annahmen eine Entscheidung trifft sollte man die Annahmen auch bestätigen! Im Ernstfall hilft ein "ich dachte aber oder ich meinte es wäre so und so" nämlich nicht weiter.

Meiner Meinung nach lassen die Ausführungen auf der Webseite von Adobe keinen Interpretationsspielraum, 100%ig und verbindlich kann es aber nur Adobe beantworten.

Gerald
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, eben nicht, die Nutzungsrechte sind an den Inhaber der Lizenz gebunden und unterliegen den Einschränkungen, die man mit dem Erwerb einer bestimmten Lizenz vertraglich mit dem Lizenzgeber eingegangen ist.



Es spielt überhaupt keine Rolle auf welchem PC die Software installiert ist!

Aus der Aussage, dass die Software auf einem Familien-PC installiert werden darf lässt sich nicht zweifelsfrei der Schluss herleiten, dass damit auch gleichzeitig jeder Benutzer des Familien-PC auch die Software Nutzen darf.

Du merkst schon, dass Du dir widersprichst? Wenn es keine Rolle spielen würde, auf welchem Rechner LR installiert wird, hätte Adobe es nicht geschrieben. Bei der Lehrerlizenz wird der Familienrechner nämlich nicht erwähnt (Zitat in einem der vorigen Postings). Und wenn die Nutzungsrechte auf dem Familienrechner nur für den Bezugsberechtigten gelten würden, hätte Adobe dies ebenfalls deutlich gemacht. Eine gemeinsame Nutzung ist damit nicht illegal und nicht mit einer gecrackten Version vergleichbar.

Als rechtlich problematisch sehe ich es nur an, wenn die Schülerversion ausschließlich von den nicht bezugsberechtigten Eltern genutzt wird. Wenn Du darauf hinaus wolltest, sind wir von der grundsätzlichen rechtlichen Seite einer Meinung. Nur ist dieses "Vergehen" wahrscheinlich für Adobe nicht nachweisbar und, wie in einem der Vorpostings schon erwähnt, auch nicht in deren Interesse.
 
Wenn es keine Rolle spielen würde, auf welchem Rechner LR installiert wird, hätte Adobe es nicht geschrieben. Bei der Lehrerlizenz wird der Familienrechner nämlich nicht erwähnt (Zitat in einem der vorigen Postings). Und wenn die Nutzungsrechte auf dem Familienrechner nur für den Bezugsberechtigten gelten würden, hätte Adobe dies ebenfalls deutlich gemacht.

Du VERMUTEST und INTERPRETIERST schon wieder... :rolleyes:

Nur mal als Alternativ-Annahme von mir in den Raum gestellt:
Dass der Familienrechner beim Lehrer nicht explizit erwähnt wird kann ja genausogut auch daher rühren, dass der Lehrer die Software auch auf einem Dienst-Laptop installieren darf den er von der Schule gestellt bekommen hat.

Und dass der "Familienrechner" für Privathaushalte erwähnt wird kann ja auch bedeuten, dass der Nutzungsberechtigte (Schüler) nicht gezwungen ist einen einzelnen, nur ihm persönlich zur Verfügung stehenden Rechner zu verwenden.


Wie Du siehst kann man das in alle Richtungen dehnen, strecken, interpretieren etc.

Fakt ist aber: Es ist nur von der Verwendung durch den NUTZUNGSBERECHTIGTEN die Rede. Und nur darum geht es.
Deshalb hast du noch lange nicht das Recht irgendwelche wie auch immer gearteten impliziten Rechte für Dritte daraus abzuleiten.


Als rechtlich problematisch sehe ich es nur an, wenn die Schülerversion ausschließlich von den nicht bezugsberechtigten Eltern genutzt wird.

Und schon die nächste Vermutung/Interpretation.

Hört doch einfach damit auf dem Lizenzgeber irgend eine nicht niedergeschriebene Aussage "unterschieben" zu wollen und nach Lücken zu suchen... :(


Gruss
Michael
 
Als rechtlich problematisch sehe ich es nur an, wenn die Schülerversion ausschließlich von den nicht bezugsberechtigten Eltern genutzt wird.

Wir sind hier offensichtlich unterschiedlicher Meinung, was ja auch vollkommen ok ist! Ich denke, dass bereits die einfache Nutzung durch die nicht bezugsberechtigten Eltern nicht von der Education Lizenz gedeckt ist.

Dem TO würde ich empfehlen sich bei Adobe rückzuversichern bevor dieser evtl. eine falsche Lizenz kauft und sich rechtlich auf der sicheren Seite fühlt. In dem, zugegebenermassen recht unwahrscheinlichen, Fall einer Abmahnung durch den Rechteinhaber hilft dem TO eine/seine/irgendeine Auslegung der Lizenzbedingungen nämlich nicht wirklich weiter.

Gruß,

Gerald
 
Hallo Petra

Ich hatte ein Ähnliches Problem mit den Firmenlizenzen, ich habe bei Adobe angerufen und gefragt.
Dabei stellte sich heraus das die Lizenzen schon alle vergeben waren und ich eine weitere kaufen müsste.
Die haben mich weder gefressen :D noch kam die Polizei und hat geprüft ob von einem Rechner die Software gelöscht wurde oder ich eine gekauft habe.
Ich habe nichts ilegales gemacht sondern von meinem Rechner des Acrobat gelöscht.
Was ich damit sagen will ist bei Adobe an zu rufen ist nicht gefährlich sondern Informative. (y) der Vorteil du weist es genau und hast nicht 10 Meinungen wie der Text von Adobe auszulegen ist.

Gruß Jürgen
 
Ich sag es nochmal:

Adobe hat gar kein Interesse daran, Familienmitgliedern die Nutzung der Software zu verbieten. Sonst würde dies auch explizit in den Lizenzbestimmungen ausgeschlossen werden. Und die Überprüfung der Nutzungsberechtigung würde nicht so unkpomliziert laufen. Der Schülerausweis meines Sohnes wurde innerhalb eines Sonntages !! überrüft. Allerdings werden sie das wohl so direkt auch in einer Anfrage nicht äußern. Das würde ja dann die Legalität dieser Vergünstigung wieder in Frage stellen.
Die Schüler- oder Familienlizenzen sind doch nur eine (gute) Methode, die Raubkopien zu reduzieren und die Software möglichst weit zu verbreiten.
Wer hatte denn vor ca. 10-15 Jahren eine legale Office-Kopie auf seinem Rechner ? Seit es die bezahlbaren Familienlizenzen gibt, hat sich die Sache schnell umgedreht. Ich hab zwar jetzt kein Access mehr, dafür ein besseres Gewissen (y). Ich kenne jetzt keinen mehr, der nicht eine legale Office-Version nutzt. Aber alle arbeiten weiterhin mit Office. So ist es doch mit Adobe genauso. Bevor alle abwandern zu deutlich billigeren Konkurrenzprodukten oder weiter mit falschen Lizenzen agieren, hat man hier eine schöne Möglichkeit, die Kunden bei Adobe zu halten.

Da sind jegliche Moralpredigten fehl am Platze. Es gibt keinerlei Grund für ein schlechtes Gewissen, wenn ich als Familienvater Lightroom oder Photoshop über eine Schülerlizenz erwerbe. Das will Adobe so !!! Und das ist gut so.

Übrigens laufen auf meinem Rechner nur lizensierte Programme und für die vielen kleinen Helferlein zahle ich an private kleine Softwarehersteller gerne die Lizenzen. Bei Microsoft, Adobe etc. bin ich dankbar, dass diese großen Firmen mittlerweile solche vergünstigten Lizenzen anbieten, egal wie sie genannt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sag es nochmal:
... eine legale Office-Kopie ...

Wenn du schon Office in's Spiel bringst ;)

Office Professional Academy 2010

Auschlieslich für Studenten

Office Home and Student 2010

Deiner Logik nach wäre es doch völlig sinnfrei eine etwas teurere "Home and Student" Version neben der "Student Only" Version anzubieten, da deiner Logik nach mit der "Student Only" ja auch "Home" abgedeckt ist. :devilish:

Sorry, ihr könnte euch das gerne schön reden, es bleibt dennoch eine Schülerversion! Währe schön, wenn Adobe dem Beispiel Microsoft folgen würde und ein gestaffeltes Lizenzmodel anbieten würde. Momentan gibt es das aber leider noch nicht.

For me EOD

Gerald
 
Wenn man rechtlich gaaaanz genau hinsieht ist es eh fraglich, ob überhaupt legale Softwarenutzung vorkommt. Denn wenn man auch nur einem Punkt in den Lizentbestimmungen nicht zustimmt, dann verfällt das Nutzungsrecht. Da man die Software nur installieren kann, wenn man den OK-Button drückt geschieht dies unter einer gewissen Nötigung. Weshalb man nicht zwingend davon ausgehen kann, dass jeder der diesen Button drückt auch tatsächlich jedem einzelnen Punkt der Bestimmungen vollkommen zustimmt.

Im Grunde sollte jeder mit den Softwareherstellern eine individuelle Lizenzvereinbarungen oder zumindest Nebenabreden aushandeln:

...DIE BEDINGUNGEN DES JEWEILIGEN LIZENZVERTRAGES WIE UNTEN ANGEGEBEN TREFFEN AUF JEDEN ANWENDER ZU, ES SEI DENN, SIE HABEN MIT ADOBE EIN ANDERS LAUTENDES DIREKTABKOMMEN GESCHLOSSEN, DEM DIE VERWENDUNG ODER VERTEILUNG IHRER ADOBE-PRODUKTE UNTERLIEGT...

Quelle: http://www.adobe.com/de/products/eulas/


Die Adobe-Lizenzen erlauben übrigens auch die kommerzielle Nutzung. Das tun die Microsoft-Home-Lizenzen nicht.

Wer also mit seiner Microsoft-Homelizenz eine Rechnung ausstellt oder ein Angebot schreibt verstößt gegen die Lizenzbedingungen. Wer mit den Adobe-Student und Teacher-Editionen Geld verdient handelt dagegen legal.

Wer übrigens auch nur ein einziges Mal gegen die Lizenzbedingungen verstoßen hat verliert damit die Gültigkeit seiner Lizenzberechtigung. Jede weitere Nutzung der Software ist nun illegal. Da es keine Rolle spielt ob man dies Vorsätzlich oder versehentlich tut bin ich mit dieser Klausel nicht einverstanden. Da ich dennoch bei jeder Installation den OK-Button zur Zustimmung zu den Lizenz-Vereinbarungen drücke sind vermutlich alle meine Installationen, obgleich bezahlt, illegal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Adobe hat gar kein Interesse daran, Familienmitgliedern die Nutzung der Software zu verbieten. Sonst würde dies auch explizit in den Lizenzbestimmungen ausgeschlossen werden.
(...)
Es gibt keinerlei Grund für ein schlechtes Gewissen, wenn ich als Familienvater Lightroom oder Photoshop über eine Schülerlizenz erwerbe. Das will Adobe so !!! Und das ist gut so.


Hallo big_lindi,

zuerst einmal: Ich finde Deine grundsätzliche Einstellung sehr gut (lizensierte Software zu verwenden, Shareware-Autoren auch zu entlohnen etc.). (y)
So können wir alle auch in Zukunft auf tolle, innovative Software hoffen.

Allerdings machst auch Du hier meiner Meinung den Fehler Deine eigenen, privaten Vermutungen und Interpretationen ins Spiel zu bringen.
Du kannst ja gar nicht WISSEN ob Adobe das genau so gemeint hat wie Du es hier (lediglich) vermutest...

Und die von Dir geäusserte Meinung, dass es deshalb "keinerlei Grund für ein schlechtes Gewissen" gibt passt irgendwie auch nicht mit der ansonsten von Dir geäusserten Haltung (lizensierte Software verwenden etc.) zusammen.

Und dann noch zu behaupten "das will Adobe so!" ist einfach nicht nachvollziehbar.

Wenn man Deiner Argumentation bis zum Ende folgen würde, dann wäre eine nicht legale Nutzung schon OK solange man sich selber nur einredet der Hersteller "will es ja so".

Eine nicht der Lizenz entsprechende Verwendung von Software ist das Gleiche wie eine illegale Kopie. Es gibt kein "halbwegs legal". Und wenn in der Lizenz nicht drinsteht "Mama und Papa dürfen es auch verwenden", dann ist es auch nicht legal. So einfach ist das.


Was ich damit sagen will ist bei Adobe an zu rufen ist nicht gefährlich sondern Informative. (y) der Vorteil du weist es genau und hast nicht 10 Meinungen wie der Text von Adobe auszulegen ist.

Gruß Jürgen

Hallo Jürgen,

das ist ganz genau meine Meinung.
Frag den Hersteller, der wird Dir schon sagen was die Lizenz bedeutet. (y)


Gruss
Michael
 
Um rechtlich vollkommene Gewissheit zu erhalten genügt ein Anruf nicht. Es muss ein rechtsverbindliches Schreiben der entsprechenden Abteilungen des Softwareherstellers erbeten bzw. verlangt werden.

Im christlichen Kulturraum ist es übrigens ganz naheliegend nicht nur danach zu fragen was ein Gesetz, ein Vertrag oder eine sonstige Bestimmung nach dem Buchstaben verlangt, sondern danach zu fragen was die Intension des Regelwerkes ist.

Es ist schon ein Unterschied, ob man nach der Intension des Herstellers ernsthaft frägt oder ob man damit nur Ausreden sucht. Denn am Ende geht es darum, was Adobe will und nicht darum, was irgendwelche ausgefuchste Anwälte daraus machen können.

Wenn es zum Krieg kommt, also zur gerichtlichen Auseinandersetzung, wird das zwar keine Rolle spielen. Aber für die Aufgabe, das Ziel einer Regelung ist die Absicht derselben wichtiger als die oftmals hilflos formulierten Formulierungen.

Wie halten wir das eigentlich mit dem Straßenverkehr? Wer im Ort 50,001 km/h fährt hat bereits das Gesetz gebrochen (auch wenn es noch zu keiner Ahndung führt).
 
Wie halten wir das eigentlich mit dem Straßenverkehr? Wer im Ort 50,001 km/h fährt hat bereits das Gesetz gebrochen (auch wenn es noch zu keiner Ahndung führt).

Bloß kann man 0,001 nicht nachweisen, da es kein gebräuchliches Gerät bei den Behörden gibt, mit dem eine solche Genauigkeit erzielt werden kann.
 
Frage an die Detailbohrer hier: hat Adobe jemals schon einmal jemanden verklagen lassen, weil jemand ordnungsgemäß eine Schülerversion gekauft hat und die Mutti oder der Vati diese dann NICHT-kommerziell verwendet hat? Hm... Ich tippe drauf, dass es den Fall noch nicht gab.
 
Bloß kann man 0,001 nicht nachweisen, da es kein gebräuchliches Gerät bei den Behörden gibt, mit dem eine solche Genauigkeit erzielt werden kann.

Selbst wenn man es nachweisen könnte würde es zu keiner Ahndung führen.

Aber das ist auch nicht die Frage. Entweder etwas ist richtig, dann kann man es tun, oder etwas ist nicht richtig, dann lässt man das sein, auch dann, wenn nicht die Möglichkeit besteht, dass man erwischt bzw. bestraft wird.

In Bezug auf die Software-Nutzung: Entweder es ist OK wenn Mama und Papa auf dem Familien-PC installeirte Schülersoftware nutzen (davon gehe ich einmal unabhängig vom Lizenztext aus) dann können wir das tun, oder es ist nicht OK. Und dann lassen wird das auch dann, wenn keine Gefahr einer Ahndung vorliegt.
 
Die Frage kann hier garnicht hinreichend geklärt werden. Einziger verlässlicher Ansprechpartner ist Adobe, die haben sogar eine 0800er Nummer.

Aus diesem Grund mache ich hier mal zu.


Gruß
Phishkopp
 
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