MACxi schrieb:nicht unbedingt...es gibt den sogennanten "Verbotsirrtum".
Ob dieser jedoch auch im Strafrecht existiert, weiß ich leider nicht...
Was um alles in der Welt ist denn ein "Verbotsirrtum"? Bitte mal erklären.
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MACxi schrieb:nicht unbedingt...es gibt den sogennanten "Verbotsirrtum".
Ob dieser jedoch auch im Strafrecht existiert, weiß ich leider nicht...
Asmodeon schrieb:"freier beruf": finde ich auch nicht so prall. einmal wegen der schwammigen definition "künstlerisch / journalistisch", welche auf mich nicht 100% zutrifft. und außerdem müsste ich auf meine ohnehin sehr geringen einnahmen auch noch steuern zahlen, was ich als gewerbebetreibender mit der kleinunternehmer-regelung NICHT machen muss. da kann ich einfach normale rechnungen ausstellen, auch ohne mwst. und gut ist. das was ich da aufschreibe, bekomme ich auch auf den cent genau und davon wird auch nichts mehr aufgrund irgendwelchen steuern abgezogen. es ist am überschaubarsten.
Würde das auch gehen, wenn man sonst keinen Festen beruf hat (Schüler)?Jörg H schrieb:KEIN Gewerbe anmelden und beim Finanzamt melden, dann kannst Du völlig legal Arbeiten und auch alle Vorteile (ja die gibt es!) auskosten. Denn der Staat hat durchaus einiges zu bieten, was einem das Leben als Freiberufler leichter macht. Du kannst dann zum Beispiel alles was Du zu Deinem Job brauchst Gewinnmildernd gelten machen. Also, Deine Kamera, dein PC, alles kannst Du dann langfristig von Deinen Einnahmen abziehen ....
Du bekommst sogar die MwSt von Deinem Equipment vom bösen Staat wieder, das heisst, alles was Du (für den Job) kaufts wird um 16% bald um 19% günstiger.
MACxi schrieb:Würde das auch gehen, wenn man sonst keinen Festen beruf hat (Schüler)?
Es wäre schon eine tolle entlastung, wenn man das zeug 16 bzw. 19% günstiger bekommt.
Wie viele Aufträge sollten es dann ca. im Jahr sein, sonst könnte das ja jeder machen....
steuergesetze kennen keine altersgrenzeJörg H schrieb:Ob man das als Schüler (unter 18?) machen kann, kann ich dir nicht sagen.
und ratzfatz können dann die in den vorherigen jahren gewährten steuerentlastungen zurückgefordert werdenDas kann jeder machen, doch sollte das mit einer gewissen Ernsthaftigkeit hinterlegt sein, denn sonst akzeptiert es das Finanzamt nicht auf dauer. Das heisst, wenn du Jahrelang nur Verluste machst, sagt das FA das Du keine Gewinnerziehlungsabsicht hast und das Du nur Dein Hobby finanzieren willst. einige Jahre minus ist Ok und auch normal. Aber wenn es nur ums Minus geht wird es nicht akzeptiert.
Jörg H schrieb:Hallo,
Du bekommst sogar die MwSt von Deinem Equipment vom bösen Staat wieder, das heisst, alles was Du (für den Job) kaufts wird um 16% bald um 19% günstiger. Wo ist das Problem? Ich verstehe die ganze Panikmache hier überhaupt nicht! Denke aber, das die meisten Beiträge hier von Leuten stammen, die weder Freiberufler, noch Gewerbetreibende, sondern Angestellte sind.....
Gruß
Jörg
ich habe tatsächlich bereits ein schreiben an die gewerkschaft verwaltung aufgesetzt, das mir ihre zuständigkeit schriftlich versichern soll, damit ich dieses zur not der BG papier & druck zeigen kann...da fällt mir gerade noch ein:
- man könnte jetzt auch, nach all den Telefonaten, die für einen günstigste Aussage herauspicken, nochmals anrufen und sich das schriftlich bestätigen lassen....
Du kannst dann zum Beispiel alles was Du zu Deinem Job brauchst Gewinnmildernd gelten machen. Also, Deine Kamera, dein PC, alles kannst Du dann langfristig von Deinen Einnahmen abziehen und erst dann fängt der Gewinn an, der dann abzüglich der Freibeträge versteuert werden muß.
naja, ich habe mein equipment eigentlich schon zusammen. drei objektive, ein blitz, stative, filter etc. die kamera habe ich in einem bündel mit 2 handyverträgen gekauft, die ich unbenutzt laufen lasse, da dies erheblich billiger ist. da wäre also auch nicht wirklich was zu holen.Du bekommst sogar die MwSt von Deinem Equipment vom bösen Staat wieder, das heisst, alles was Du (für den Job) kaufts wird um 16% bald um 19% günstiger. Wo ist das Problem?
und ratzfatz können dann die in den vorherigen jahren gewährten steuerentlastungen zurückgefordert werden
diginewbie schrieb:Was um alles in der Welt ist denn ein "Verbotsirrtum"? Bitte mal erklären.
Asmodeon schrieb:...
naja, ich habe mein equipment eigentlich schon zusammen. drei objektive, ein blitz, stative, filter etc. die kamera habe ich in einem bündel mit 2 handyverträgen gekauft, die ich unbenutzt laufen lasse, da dies erheblich billiger ist. da wäre also auch nicht wirklich was zu holen.
mein HAUPTARGUMENT dagegen ist:
ich müsste diese steuern, die ich vom staat zurückverlangen darf, leider auch auf meine rechnungen an den kunden verlangen. damit wäre ich 16% TEURER, da fast alles wohl PRIVATKUNDEN sein werden.
...
commendatore schrieb:na, das setzt aber voraus, dass er auch vorsteuerabzugberechtigt ist = mehrwertsteuer auch bei rechnungsstellung ausweisen darf und muss. das wiederum dürfte bei minibetrieb ohne grossen gewinn wohl eher unwahrscheinlich sein.
sonst gibts natürlich auch bei "gewerblichen" einkäufen keine mehrwertsteuer zurück.
also ich könnte meinen PC tatsächlich absetzen, mit dem ich den größten teil der zeit die bilder bearbeite? wie läuft denn sowas ab? muss ich sämtliche rechnungen aller teile vorlegen? vieles habe ich nämlich bei ebay gekauft...Dein Argument, das Du die sachen schon alle gekauft hast, ist kein Problem, Du kannst Die Sachen trotzdem Absetzen -> Übernahme aus Privat nennt sich das dann. Ob Du da auch noch die MwSt geltend machen kannst, weiss ich nicht, frag den Steuerberater, das sind basics...
tu dir selbst einen großen gefallen und beherzige das, was viele hier schon geschrieben haben:Asmodeon schrieb:
Asmodeon schrieb:...
also ich könnte meinen PC tatsächlich absetzen, mit dem ich den größten teil der zeit die bilder bearbeite? wie läuft denn sowas ab? muss ich sämtliche rechnungen aller teile vorlegen? vieles habe ich nämlich bei ebay gekauft...
wie ist das eigentlich, wenn ich nach 2-3 jahren merke "naja, es läuft zwar, aber ist nicht so der bringer"? kann ich mich dann einfach wieder "abmelden", ohne zu fürchten, alles was ich abgesetzt habe, zurückzahlen zu müssen?
Asmodeon schrieb:tja, heute habe ich post erhalten mit dem wortlaut:
"sehr geehrter blabla...WILKOMMEN bei der VBG, IHREM ZUSTÄNDIGEN TRÄGER blablabla..."
habe auch direkt eine kundennummer bekommen, einen für mich zuständigen ansprechpartner mit durchwahl usw.
die reißen sich ja geradezu um mich? find ich zwar übertrieben, aber kann mir ganz recht sein! ich werde jedoch montag nochmal anrufen, ob die mich jetzt tatsächlich als unternehmer aufgenommen haben...
wie meinst du das denn? im gegensatz zur BG P&D ist die verwaltungsBG für mich GEBÜHRENFREI, solange ich keine angestellten habe...unter anderem geht dieser thread ja vor allem darum...Warte mal auf die erste Gebührenrechnung, dann verstehste wieso die sich drum reissen