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Leidiges Thema "eigene Fotos verkaufen"

MACxi schrieb:
nicht unbedingt...es gibt den sogennanten "Verbotsirrtum".
Ob dieser jedoch auch im Strafrecht existiert, weiß ich leider nicht...

Was um alles in der Welt ist denn ein "Verbotsirrtum"? Bitte mal erklären.
 
Asmodeon schrieb:
"freier beruf": finde ich auch nicht so prall. einmal wegen der schwammigen definition "künstlerisch / journalistisch", welche auf mich nicht 100% zutrifft. und außerdem müsste ich auf meine ohnehin sehr geringen einnahmen auch noch steuern zahlen, was ich als gewerbebetreibender mit der kleinunternehmer-regelung NICHT machen muss. da kann ich einfach normale rechnungen ausstellen, auch ohne mwst. und gut ist. das was ich da aufschreibe, bekomme ich auch auf den cent genau und davon wird auch nichts mehr aufgrund irgendwelchen steuern abgezogen. es ist am überschaubarsten.

Das ist so nicht korrekt.
Einkommensteuer: weitgehend identische Besteuerung für Freiberufler + Gewerbetreibende. Es gibt Unterschiede, die sind jedoch im besprochenen Fall nicht relevant.

Umsatzsteuer: identische Besteuerung für Freiberufler + Gewerbetreibende. Nur bei der Umsatzsteuer gibt es die Kleinunternehmerregelung bis zum einem Jahresumsatz von 17.500 EUR. Wenn Du die in Anspruch nimmst, hast Du mit der Umsatzsteuer nichts zu tun, außer einmal jährlich eine Umsatzsteuererklärung mit Null abzugeben.

Gewerbesteuer: die muss nur der Gewerbetreibende bezahlen, sofern sein Gewerbeertrag einen Freibetrag von 24.500 EUR überschreitet. Der Freiberufler zahlt diese Steuer gar nicht, unabhängig von der Höhe des Gewinns.

Gruß
steuermann
 
Hallo,

Leute, Leute,

ich glaub mir wird schlecht. Nicht weil unser Staat so geldgierig und schwierig ist (im übrigen sind wir der Staat), nein weil hietr jeder irgendwelchen Mist verzapft. Da wird erzählt, das es sich nicht lohnt, weil, wenn der gute Mann, ein Bild in der Eisdiele verkauft und es dem Finanzamt, ehrlich wie er ist, meldet, dann ja Steuern bezahlen muss... So ein Unsinn! Steuern zahlt jeder, der über einer Grenze liegt. Schonmal was von Freibeträgen gehört? Und wenn er dann irgendwann mal Steuern zahlen mus, weil er so viel verdient hat, dann ist das auch OK. Wenn ich dass schon höhre: Beim Finanzamt anonym anrufen:wall: Wo sind wir denn hier? Ich kann mich nur wiederholen: KEIN Gewerbe anmelden und beim Finanzamt melden, dann kannst Du völlig legal Arbeiten und auch alle Vorteile (ja die gibt es!) auskosten. Denn der Staat hat durchaus einiges zu bieten, was einem das Leben als Freiberufler leichter macht. Du kannst dann zum Beispiel alles was Du zu Deinem Job brauchst Gewinnmildernd gelten machen. Also, Deine Kamera, dein PC, alles kannst Du dann langfristig von Deinen Einnahmen abziehen und erst dann fängt der Gewinn an, der dann abzüglich der Freibeträge versteuert werden muß. Und davon bist Du meilenweit entfernt. Im gegenteil, wenn Du noch woanders eine Angestelltentätigkeit hast, bekommst Du sogar Steuern zurück, da Du ja ertsmal nur Verluste machst.

Du bekommst sogar die MwSt von Deinem Equipment vom bösen Staat wieder, das heisst, alles was Du (für den Job) kaufts wird um 16% bald um 19% günstiger. Wo ist das Problem? Ich verstehe die ganze Panikmache hier überhaupt nicht! Denke aber, das die meisten Beiträge hier von Leuten stammen, die weder Freiberufler, noch Gewerbetreibende, sondern Angestellte sind.....

Gruß

Jörg
 
Jörg H schrieb:
KEIN Gewerbe anmelden und beim Finanzamt melden, dann kannst Du völlig legal Arbeiten und auch alle Vorteile (ja die gibt es!) auskosten. Denn der Staat hat durchaus einiges zu bieten, was einem das Leben als Freiberufler leichter macht. Du kannst dann zum Beispiel alles was Du zu Deinem Job brauchst Gewinnmildernd gelten machen. Also, Deine Kamera, dein PC, alles kannst Du dann langfristig von Deinen Einnahmen abziehen ....

Du bekommst sogar die MwSt von Deinem Equipment vom bösen Staat wieder, das heisst, alles was Du (für den Job) kaufts wird um 16% bald um 19% günstiger.
Würde das auch gehen, wenn man sonst keinen Festen beruf hat (Schüler)?
Es wäre schon eine tolle entlastung, wenn man das zeug 16 bzw. 19% günstiger bekommt.
Wie viele Aufträge sollten es dann ca. im Jahr sein, sonst könnte das ja jeder machen....
 
Hallo,

MACxi schrieb:
Würde das auch gehen, wenn man sonst keinen Festen beruf hat (Schüler)?
Es wäre schon eine tolle entlastung, wenn man das zeug 16 bzw. 19% günstiger bekommt.
Wie viele Aufträge sollten es dann ca. im Jahr sein, sonst könnte das ja jeder machen....

Ob man das als Schüler (unter 18?) machen kann, kann ich dir nicht sagen. Das kann jeder machen, doch sollte das mit einer gewissen Ernsthaftigkeit hinterlegt sein, denn sonst akzeptiert es das Finanzamt nicht auf dauer. Das heisst, wenn du Jahrelang nur Verluste machst, sagt das FA das Du keine Gewinnerziehlungsabsicht hast und das Du nur Dein Hobby finanzieren willst :D . einige Jahre minus ist Ok und auch normal. Aber wenn es nur ums Minus geht wird es nicht akzeptiert.

Gruß

Jörg
 
Jörg H schrieb:
Ob man das als Schüler (unter 18?) machen kann, kann ich dir nicht sagen.
steuergesetze kennen keine altersgrenze ;)
Das kann jeder machen, doch sollte das mit einer gewissen Ernsthaftigkeit hinterlegt sein, denn sonst akzeptiert es das Finanzamt nicht auf dauer. Das heisst, wenn du Jahrelang nur Verluste machst, sagt das FA das Du keine Gewinnerziehlungsabsicht hast und das Du nur Dein Hobby finanzieren willst :D . einige Jahre minus ist Ok und auch normal. Aber wenn es nur ums Minus geht wird es nicht akzeptiert.
und ratzfatz können dann die in den vorherigen jahren gewährten steuerentlastungen zurückgefordert werden ;)
sich mit einer scheinselbstständigkeit sein hobby finanzieren zu wollen, kann teuer werden :D
 
Jörg H schrieb:
Hallo,

Du bekommst sogar die MwSt von Deinem Equipment vom bösen Staat wieder, das heisst, alles was Du (für den Job) kaufts wird um 16% bald um 19% günstiger. Wo ist das Problem? Ich verstehe die ganze Panikmache hier überhaupt nicht! Denke aber, das die meisten Beiträge hier von Leuten stammen, die weder Freiberufler, noch Gewerbetreibende, sondern Angestellte sind.....

Gruß

Jörg

na, das setzt aber voraus, dass er auch vorsteuerabzugberechtigt ist = mehrwertsteuer auch bei rechnungsstellung ausweisen darf und muss. das wiederum dürfte bei minibetrieb ohne grossen gewinn wohl eher unwahrscheinlich sein.

sonst gibts natürlich auch bei "gewerblichen" einkäufen keine mehrwertsteuer zurück.
 
da fällt mir gerade noch ein:
- man könnte jetzt auch, nach all den Telefonaten, die für einen günstigste Aussage herauspicken, nochmals anrufen und sich das schriftlich bestätigen lassen....
ich habe tatsächlich bereits ein schreiben an die gewerkschaft verwaltung aufgesetzt, das mir ihre zuständigkeit schriftlich versichern soll, damit ich dieses zur not der BG papier & druck zeigen kann...
Du kannst dann zum Beispiel alles was Du zu Deinem Job brauchst Gewinnmildernd gelten machen. Also, Deine Kamera, dein PC, alles kannst Du dann langfristig von Deinen Einnahmen abziehen und erst dann fängt der Gewinn an, der dann abzüglich der Freibeträge versteuert werden muß.
Du bekommst sogar die MwSt von Deinem Equipment vom bösen Staat wieder, das heisst, alles was Du (für den Job) kaufts wird um 16% bald um 19% günstiger. Wo ist das Problem?
naja, ich habe mein equipment eigentlich schon zusammen. drei objektive, ein blitz, stative, filter etc. die kamera habe ich in einem bündel mit 2 handyverträgen gekauft, die ich unbenutzt laufen lasse, da dies erheblich billiger ist. da wäre also auch nicht wirklich was zu holen.

mein HAUPTARGUMENT dagegen ist:
ich müsste diese steuern, die ich vom staat zurückverlangen darf, leider auch auf meine rechnungen an den kunden verlangen. damit wäre ich 16% TEURER, da fast alles wohl PRIVATKUNDEN sein werden.

und was mir noch angst macht:
und ratzfatz können dann die in den vorherigen jahren gewährten steuerentlastungen zurückgefordert werden
 
da du mit urheberrechteverwertung geld machst... also mit bildern im weitesten sinne.. sind es 7% die du deinen kunden zumutest...
 
Asmodeon schrieb:
...
naja, ich habe mein equipment eigentlich schon zusammen. drei objektive, ein blitz, stative, filter etc. die kamera habe ich in einem bündel mit 2 handyverträgen gekauft, die ich unbenutzt laufen lasse, da dies erheblich billiger ist. da wäre also auch nicht wirklich was zu holen.

mein HAUPTARGUMENT dagegen ist:
ich müsste diese steuern, die ich vom staat zurückverlangen darf, leider auch auf meine rechnungen an den kunden verlangen. damit wäre ich 16% TEURER, da fast alles wohl PRIVATKUNDEN sein werden.
...

Klar musst Du deinen Kunden dann die MwSt zumuten, nichts ist perfekt. Deine Angst, das das Finanzamt die ganzen Vorteile rückgängig macht kann ich verstehen, deswegen sagte ich auch, das es ernsthaft sein sollte, und keine Scheinselbstständigkeit (obwohl das eigentlich wieder was anderes ist). Das dauert aber einige Jahre und wenn Du so langsam merkst, das es läuft ist es Ok, ansonsten musst Du es bleiben lassen.

Dein Argument, das Du die sachen schon alle gekauft hast, ist kein Problem, Du kannst Die Sachen trotzdem Absetzen -> Übernahme aus Privat nennt sich das dann. Ob Du da auch noch die MwSt geltend machen kannst, weiss ich nicht, frag den Steuerberater, das sind basics...

Ich kann eigentlich nur sagen, Mut, Ärmel hochkrempeln und loslegen! Und die Leute hier, die nur Panikmache und Parolen verbreiten im Sinne "Der Staat und Deutschlands Untergang, weil... jammer.... sehe ich eher als das eigentliche Problem dieses Landes. Wer eine Idee hat sollte den Mut haben es zu versuchen, wer es ernsthaft versucht hat auch eine realistische Chance, meine Meinung! Es ist alles nicht so einfach, aber es wird auch nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Aber: wenn es nur als Trick ist, um sein Hobby zu finanzieren, dann rate ich klar ab.

Gruß

Jörg
 
ich hab das schon mal gefragt, aber Fotografieren kann doch mit Sicherheit genauso wie Musizieren als "Liebhaberei" betrieben werden?

d.h. solange die Ausgaben (Material etc) die Einnahmen DEUTLICH übersteigen, bekommt man auch keine Probleme, wenn man mal eine kleine Honorarzahlung entgegen nimmt? Müsste eigentlich so funktionieren.

Ansonsten läuft hier schon beim Threadersteller alles durcheinander. Einerseits sind ihm wohl die "richtigen" Preise "erschreckend zu hoch", Umsatzsteuer will er nicht erheben/zahlen, aber ne Rechnung muss es schon sein, dann aber bitte wieder ohne Behörden und nicht so kompliziert...

also, wer *irgendwas* mit Geld anfängt, übernimmt damit nun mal Verantwortung! Man kann eben nicht "einfach so" mit irgendwas handeln. Da hilft kein Jammern und Wehklagen. Entweder durchbeissen, oder sein lassen.

Durchbeissen sieht in diesem Falle so aus:

1. gelbe Seiten nehmen
2. Seite "Steuerberater" aufschlagen
3. so lange telefonieren, bis man einen gefunden hat, der sagt "Fotografen, ja klar, da betreue ich schon zwei..."

und gut ist.

ALLES ANDERE wird im Sande verlaufen! Finanzämter haben paradoxerweise per se keine Ahnung (wirklich!), BG's wollen per se von jedem Beiträge kassieren. Die einzig "halbwegs" unabhängigen sind Steuerberater, da muss aber einen finden, der Plan hat. Weil das Steuerrecht ein "weites Feld" ist, kann das dauern. Ich hab einen, der macht mir das was ich brauche (IT) und ich kann mich entspannt zurücklehnen. Muss natürlich seine Rechnungen bezahlen. Aber nu :)

Grundsätzlich bietet sich das ganze nur an, wenn man es ernsthaft betreiben will, sonst lohnt es sich nicht. Wenn du nur individuelle Fotos in ner Galerie/Eisdiele verkaufst, hast du übrigens gute Chancen als Künstler durchzugehen, und nicht als "Handwerker"...

Status "Freiberufler" ist "besser" als "gewerbetreibend", der einzige Unterschied ist aber, man zahlt keine Gewerbesteuer - ab ca. 24.000€ Gewinn p.a. interessant. Abgesehen von evtl. Berufsgenossenschaften und anderen Zwangsvereinigungen.
 
Hallo LGW,

:top: kann ich alles unterschreiben!

Entweder man macht es richtig, oder mann lässt es. Ich hab auch drei Steuerberater durch, bis ich einen guten gefunden habe, ist ebeso wie bei allem anderen auch z.B. Zahnarzt etc. Beim FA würde ich auch nicht fragen um keine schlaafenden Hunde zu wecken. Aber, wenn jemand 3 Bilder im Jahr verkauft für je 50 Euro, dann gibt es sicher auch ohne große anmeldung wenig Stress. Aber entweder kleinkram und ewig rumdümpeln, oder gleich richtig. Oder anders ausgedrückt, wer mal reinschnuppern will, kann auch bei einem Profi ein Praktikum machen. Wer ernst genommen werden will, sollte es auch selbst ernst meinen.

Gruß

Jörg

P.S. auch die Kosten für den Steuerberater sind absetztbar.....
 
commendatore schrieb:
na, das setzt aber voraus, dass er auch vorsteuerabzugberechtigt ist = mehrwertsteuer auch bei rechnungsstellung ausweisen darf und muss. das wiederum dürfte bei minibetrieb ohne grossen gewinn wohl eher unwahrscheinlich sein.

sonst gibts natürlich auch bei "gewerblichen" einkäufen keine mehrwertsteuer zurück.

Genauso ist es !


Leider werden in div. Foren, auch hier, ein Menge "Halbwissen ausposaunt" oder sogar völlig falsche Informationen. Ich würde mich da nicht drauf verlassen !

Geht doch einfach mal zu einem guten! Steuerberater und zu einem "alteingesessenen" Fotografen oder Fotoladen-Inhaber und sprecht' mit denen. Die können Euch wichtige / richtige Informationen und Tipps geben.

Wenn Ihr gerade mal soviel mit der ganzen Geschichte verdient, dass Ihr Euch damit keinen guten Steuerberater leisten könnt, dann macht lieber "Cash inne Täsch" und gut ist... ansonsten auf jeden Fall prof. Beratung einholen, sonsten geht das voll nach hinten los... nicht nur finanziell sondern auch nervlich.

Die Finanzämter sind nämlich nicht so "blöd" wie viele denken... und sitzen auf jeden Fall am "längeren Hebel".
 
sach ich ja die ganze Zeit :D
Mal 5 Bilder in zwei Monaten für je 10,- verticken? Wofür irgendeinen Stress machen und lange telefonieren. Einfach machen.

5 Bilder am Tag für je 10,- verticken? Gewerbe anmelden und professionell durchziehen.

Man muss aus einer Mücke keinen Elefant werden... sollte die Mücke nach nem Jahr doch mutieren, kann man immer noch ernsthaft einsteigen.
 
so, falls einge von anfang an der diskussion immer noch dabei sind, will ich euch mal auf dem neuesten stand halten:
ich habe heute einen brief von der VerwaltungsBG erhalten.

ihr erinnert euch? ich habe denen alles genau aufgelistet, was ich gerne mit fotodesign und computer machen würde , da ich bisher nur mit dem GEDANKEN SPIELE und lediglich schriftlich um eine verbindliche bestätigung gebeten, dass SIE für mich zuständig sind und NICHT die BG papier & druck.

tja, heute habe ich post erhalten mit dem wortlaut:
"sehr geehrter blabla...WILKOMMEN bei der VBG, IHREM ZUSTÄNDIGEN TRÄGER blablabla..."
habe auch direkt eine kundennummer bekommen, einen für mich zuständigen ansprechpartner mit durchwahl usw.
die reißen sich ja geradezu um mich? find ich zwar übertrieben, aber kann mir ganz recht sein! ich werde jedoch montag nochmal anrufen, ob die mich jetzt tatsächlich als unternehmer aufgenommen haben...

Dein Argument, das Du die sachen schon alle gekauft hast, ist kein Problem, Du kannst Die Sachen trotzdem Absetzen -> Übernahme aus Privat nennt sich das dann. Ob Du da auch noch die MwSt geltend machen kannst, weiss ich nicht, frag den Steuerberater, das sind basics...
also ich könnte meinen PC tatsächlich absetzen, mit dem ich den größten teil der zeit die bilder bearbeite? wie läuft denn sowas ab? muss ich sämtliche rechnungen aller teile vorlegen? vieles habe ich nämlich bei ebay gekauft...

wie ist das eigentlich, wenn ich nach 2-3 jahren merke "naja, es läuft zwar, aber ist nicht so der bringer"? kann ich mich dann einfach wieder "abmelden", ohne zu fürchten, alles was ich abgesetzt habe, zurückzahlen zu müssen?
 
Hallo,

Asmodeon schrieb:
...
also ich könnte meinen PC tatsächlich absetzen, mit dem ich den größten teil der zeit die bilder bearbeite? wie läuft denn sowas ab? muss ich sämtliche rechnungen aller teile vorlegen? vieles habe ich nämlich bei ebay gekauft...

wie ist das eigentlich, wenn ich nach 2-3 jahren merke "naja, es läuft zwar, aber ist nicht so der bringer"? kann ich mich dann einfach wieder "abmelden", ohne zu fürchten, alles was ich abgesetzt habe, zurückzahlen zu müssen?

Das macht alles mein Steuerberater! Und bei Dir (hoffentlich bald) auch.
Auch bei Ebay hast Du Zahlungsbelege und eventuell Rechnungen. Am besten alles ausdrucken. Wenn nicht kannst Du es praktisch von Dir (privat) an Dich (Geschäft) "Verkaufen" -> Übernahme aus Privat in Geschäft, hab ich aber alles schon gesagt. Und nochmal: geh zum Steuerberater!

Gruß

Jörg

Und Schluss
 
Asmodeon schrieb:
tja, heute habe ich post erhalten mit dem wortlaut:
"sehr geehrter blabla...WILKOMMEN bei der VBG, IHREM ZUSTÄNDIGEN TRÄGER blablabla..."
habe auch direkt eine kundennummer bekommen, einen für mich zuständigen ansprechpartner mit durchwahl usw.
die reißen sich ja geradezu um mich? find ich zwar übertrieben, aber kann mir ganz recht sein! ich werde jedoch montag nochmal anrufen, ob die mich jetzt tatsächlich als unternehmer aufgenommen haben...

Warte mal auf die erste Gebührenrechnung, dann verstehste wieso die sich drum reissen ;)

Steuerberater sind eure Freunde. Teure, aber gute, solange man pünktlich überweist.
 
Warte mal auf die erste Gebührenrechnung, dann verstehste wieso die sich drum reissen
wie meinst du das denn? im gegensatz zur BG P&D ist die verwaltungsBG für mich GEBÜHRENFREI, solange ich keine angestellten habe...unter anderem geht dieser thread ja vor allem darum...
 
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