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Laserpointer gefährlich?

AW: Laserpointer Gefährlich??

wieso uebernimmt denn die klinik das Strafanzeige stellen??

Vielleicht Meldepflichtig? Wie für Schussverletzungen oder so, aber dann wäre es keine Anzeige. --> Gute Frage ;-)

Edit.: Ist nur ne Vermutung, und Schussverletzung vielleicht nicht das beste Beispiel.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Laserpointer Gefährlich??

wobei Schussverletzungen recht offensichtlich nachweisbar sind, wogegen eine gesunde Netzhaut keine Rueckschluesse zulässt, dass da jemand mit dem gruenen Laser draufgeballert hat...
 
AW: Laserpointer Gefährlich??

Also die Klinik muss glaube ich meiner Aussage ersteinmal nachgehen. Bzw die Polizei.

Hab heute mit meinem Prof geredet und er meinte es sei schwierig ;)
Es ist aber immerhin eine "versuchte schwere Körperverletzung"!!
Ich solle mich, evtl. da mit dranhängen. Auskunft auf Erfolg, meinte er, gibt die Polizei...!
Mir ist es aber glaube ich den Aufwand nicht wert, da ja etwas passiert durch die zwei Geschädigten!
 
AW: Laserpointer Gefährlich??

Mir ist es aber glaube ich den Aufwand nicht wert, da ja etwas passiert durch die zwei Geschädigten!

Ich glaube aber, dass die 2 Geschädigten jeden Zeugen brauchen könnten.

Gruß

Kai
 
AW: Laserpointer Gefährlich??

Ich glaube aber, dass die 2 Geschädigten jeden Zeugen brauchen könnten.

Gruß

Kai

Das sehe ich allerdings genauso.
Erst macht der TO hier ein Fass auf und nun sollen es die Beiden alleine austragen.

Man gibt dir mal einen Ruck und melde dich wenigstens offiziell als Zeuge / Betroffener. Das soll ja keine Zivilklage nach sich ziehen, aber der Polizei sollte man schon "Futter" geben.
 
AW: Laserpointer Gefährlich??

Vielen Danke für die antworten.
Hab mehrere Bilder, wo man erkennt wer mir da ins Auge linst. Ich denke halt, dass es nicht gerade vörderlich ist, wenn das mit 300mm Brennweite verstärkt wird.

Ich habe juristisch leider gar keine Ahnung. Der Punkt ist ja, wenn nix passiert ist, bringt die Anzeige doch garnix, oder? Vorallem wenn man keinen Namen, das security Menschen hat...

Toll - dann umgehend mit Abzügen des Fotos und ggf. einem augenärztlichen Gutachten an die Staatsanwaltschaft. Auch der Versuch der Körperverletzung ist strafbar, Dein Glück - aber nicht das Verdienst des Täters - wenn es diesmal nicht ganz geklappt hat.

Peter
 
AW: Laserpointer Gefährlich??

Aber, da die zwei wirklich geschädigten Fotografen ganz bestimmt dafür sorgen werden, dass es zur Anzeige kommt werde ich wohl nichts tun.

:eek:

Schickst dem Kerl dafür noch ´nen Blumenstrauß, oder wie? Kann es vielleicht sein, daß Du Beweisfotos hast, die Geschädigten aber keine und daß die Sache dann nur deshalb im Sande verläuft, weil Du aus purer Bequemlichkeit die Füße still gehalten hast?
 
AW: Laserpointer Gefährlich??

Es ist so, dass mir von einem der Fotografen gesagt wurde, dass sie GENUG Beweißfotos haben. Deswegen bin ich da nicht so ganz hinterher.

Ihr habt aber schon recht. Werde morgen mal zur Pozilei gehn und da nachfragen.
 
AW: Laserpointer Gefährlich??

Auf eine Zivilklage mußt du es ncht ankommen lassen, du würdest wohl höchstens die paar Cent Auslagen ersetzt bekommen, die du hattest.

Aber als Zeuge würde ich mich alle Mal melden; v.a. da Du Dich ja trotzdem über den Vorfall aufgeregt hast. Da würde ich doch helfen wollen, dass so etwas nicht noch einma vorkommt.
Ist jetzt Deine Entscheidung, aufraffen und helfen, oder faul liegen bleiben...
 
AW: Laserpointer Gefährlich??

Ich denke, es sollte darum gehen, solche Versuche der Körperverletzungen zu unterbinden, auch wenn man selbst jetzt nicht geschädigt ist.
 
Ich hab mir nicht alle Artikel durchgelesen, aber ich versuche hier mal ein Beitrag zu schreiben zu den Lasern.

Also die Handelsüblichen roten sowie grünen Laser sind für gewöhnlich nicht gefährlich.

Hierbei spielt es keine Rolle ob der Laser grün oder rot ist.
Die Farbe zeigt nur aus welchen Material bzw. Qualität der Laser ist.

Grün: Laser auf Argonbasis
Rot: Laser auf Rubinbasis

Also die Leistung der normalen Laserpointer liegt bei 1mW und damit in der Laserklasse 2 (400-700nm).

Laser bis Klasse 2 gelten als "Augensicher".
das bedeutet das Auge es schafft sich noch vor Beschädigung der Netzhaut sich zu schließen. In der Regel braucht das Auge ca 250ms um sich vollständig zu schließen und damit den Energiefluss des Lasers zu unterbrechen.
Dieser Reflex setzt in der Regel 80-110ms nach start ein und endet spätestens nach 250ms. Wird das Auge aber extra aufgehalten, kann es selbst mit Laserpointern zu ernsthaften Sehbehinderungen führen. Das bedeutet alle Laserpointer über 1mW und über Klasse 2 sind extrem gefährlich und nur mit angewandten Sicherheitsvorschriften zu benutzen.

Ich könnte euch das nochmal anhand Rechnungen vorführen - würde aber wahrscheinlich zu weit führen.

Viele Grüße
 
Hallo arvidos,

deine Aussage ist leider nur für in Deutschland zugelassene Laserpointer richtig.
Über diverse Internethändler sin Laserpointer mit 100mW und mehr erhältlich.

Ich hab zwei beruflich einmal nachgemessen und die hatten 91mW und 111mW-
( beide rot 655nm )

Also prinzipiell sind Laserpointer kein Spielzeug und auch nicht als Photografenabwehr geeignet.

Grüße

Tommy
 
@arvidos
Die von den Laserpointern "getroffenen" Fotografen mussten sich in ärztliche Behandlung begeben. Sie hatten (zumindest zeitweise) Einschränkungen der Sehkraft und empfanden (mehr oder weniger starkes) körperliches Unwohlsein.

Allein dies reicht - zumindest in Deutschland - um den Tatbestand der Körperverletzung zu erfüllen.


Im Lexikon der Schwarmintelligenz lesen wir dazu:

Körperverletzung
Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB normiert:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Im Rahmen des körperlichen Wohlbefindens wird der Zustand vor der Tathandlung mit der nach der Tathandlung verglichen. Ist der Zustand schlechter als vorher, dann kann das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt sein. Die körperliche Unversehrtheit ist beeinträchtigt, wenn es zu einer Substanzverletzung, zu einem Substanzverlust, zu einer Herabsetzung der körperlichen Funktionen oder zu einer körperlichen Verunstaltung gekommen ist. Als Gesundheitsschädigung gilt das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also vom normalen Funktionieren des Körpers abweichenden, Zustandes, auch wenn er nur vorübergehend ist. Dass das Opfer Schmerzen erleidet, ist dabei nicht nötig. Auch das Abschneiden der Haare erfüllt damit den Tatbestand der Körperverletzung in der Variante der körperlichen Misshandlung.
 
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