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lady in red

Ich jedenfalls wünsche dir immer jemanden an deiner Seite, der dich auf die aktuellen Gesetze hinweist, wenn du z.B. zu schnell mit dem Auto unterwegs bist, für fünf Minuten Parken keinen Parkschein löst, bei Rot über die Ampel gehst und beim nächsten Kirmesbesuch einfach mal an den nächsten Baum pinkelst anstatt brav am Toilettenwagen anzustehen. Aber du machst sowas ja nicht, denn Gesetze sind ja einzuhalten und schließlich keine Auslegungssache...

Ich belle nicht - ich schreibe.
Außerdem war ich der einzige, der geschrieben hat, daß er heimliches fotografieren abstoßend findet.
Deine Ausführungen gehen noch einen Schritt weiter - und das Thema Recht am eigenen Bild stößt mir sauer auf.

Zum Quote:
Natürlich sind Gesetze einzuhalten. Und wenn sich jemand nicht daran hält,
dann ist das bis zu gewissen Grenzen sein eigenes Ding. Diese Grenzen werden aber mit Sicherheit bei mindestens 2 Punkten überschritten:

1. Ich rate öffentlich dazu, Gesetze zu mißachten.
2. Es sind Unbeteiligte betroffen.
 
Komm, lass gut sein... du hast Recht und ich hab... kennste, nä?

Zu keinem Zeitpunkt habe ich dazu geraten, Gesetze zu missachten und ich lasse es mir auch nicht unterstellen. Und da du jetzt schon zum zweiten Mal versuchst, mir das Wort im Mund zu verdrehen, ist meinerseits das Gespräch hiermit beendet.
 
Ehrlich gesagt..........auch mir fällt dieser immer wieder kehrende Hinweis auf die Bild- bzw. Veröffentlichungsrechte in letzter Zeit verstärkt auf......immer und immer wieder. Und für alle dies nach dem zehnten Thread noch nicht gefressen haben wird sich einer im elften thread erbarmen und seine Rechtskenntnisse einbringen.....
Ich denke es gibt keinerlei offene Fragen in Hinblick auf die diesbezügliche Gesetzeslage.........und es gibt meines erachtens auch überhaupt nichts daran zu deuteln, daß diese Bestimmungen einzuhalten sind.
Nur im vorliegenden Fall........welcher ein Zerrbild einer realiter nicht zu erkennenden Person zeigt........empfinde ich einen solchen Veröffentlichungsschutzhinweis als ein wenig konstruiert.
Im übrigen ist das gezeigte Bild meiner Meinung nach definitiv mißlungen........und das in jeder Hinsicht. Ich toleriere und akzeptiere allerdings jede Meinung........auch die derer, welche in dieses Bild etwas künstlerisches hineininterpretieren........nur teilen kann ich deren Meinung nicht.

Just my opinion...........Karl
 
Zitat von die_Jay
Frei nach dem geflügelten Wort "wo kein Kläger da kein Richter" sollten einfach mal bei der Betrachtung solcher Bilder die Gesetzesbücher in der Tasche bleiben und sich die Kommentare auf das Foto als solches beschränken. Denn immerhin ist das hier ein Forum zum Thema Fotografie und keine Diskussionsecke angehender Juristen.

Dabei hatte ich nicht einmal Dich gemeint.
 
Wuff wuff.. ach ne doch nicht....

Also ich kann mich den Meinnungen von Die_Jay und Carlini nur anschliesesen.

1. Weil die gute Dame selbst mit der besten Brille und den besten Augen dahinter nicht zu erkennen ist.
2. Weil die gute Dame in keinster weise in einer kompromitierender Situation fotogarfiert wurde.

Zumal ich nicht glaube, dass eine Klage erfolg hätte wenn die Person kein "Promi" ist.
Wie wäre das wohl bei einem Konzert, wo Leute einfach für sich Bilder machen und hunderte oder gar tausende Konzertbesucher näturlich mit auf ihr Bild bekommen?
Oh mein Gott ich muss meine Rechtsschutz eindeutig verbessern.... oder demnächst vor dem Konzert alle Fragen ob ich sie evt. öffentlich mit meinem Bild zeigen darf.

Lassen wir die Kirche doch mal im Dorf und den Lieben Gott eine guten Mann sein (wenn er es überhaupt ist).


BTT

Mir gefällt das Bild ( liegt wohl daran, dass ich selber nicht Fotografieren kann :D )
 
Wuff wuff.. ach ne doch nicht....

Zumal ich nicht glaube, dass eine Klage erfolg hätte wenn die Person kein "Promi" ist.
Wie wäre das wohl bei einem Konzert, wo Leute einfach für sich Bilder machen und hunderte oder gar tausende Konzertbesucher näturlich mit auf ihr Bild bekommen?

Irgendwer hat hier geschrieben, die Gesetzeslage wäre allen bekannt.
Hier wurde mal wieder der Gegenbeweis angetreten.
Alle Antworten zu Deinen Ausführungen findest Du frei erhältlich im Internet.
 
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