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Kurze Frage zu Rechten am Bild

KaEf

Themenersteller
Hallo !

hab da mal eine kurze Frage an die Experten hier:

Meine Ex ist im Moment leider ziemlich auf Krawall gebürstet und sucht an allen Ecken und Enden, wie sie mir noch schaden könnte.

Bei einem großen Social Network, das mit F... beginnt, habe ich als Profilfoto ein Bild meines bzw. unseres gemeinsamen Sohnes gehabt. Außerdem ein Fotoalbum mit Bildern, die nur ihn und mich zeigen.

Sie hat nun dort veranlasst, dass das (von mir selbst fotografierte) Bild entfernt wird, da sie nicht will, dass Bilder ihrer Kinder veröffentlicht werden. (Hat aber selber genug davon im Netz...)

Frage: Darf die das ?

Sie hat übrigens (noch) das alleinige Sorgerecht, da wir nicht verheiratet waren. Aber immerhin ist es doch auch mein Sohn?!

Gruß, Kristian
 
N'Abend,

ich bin kein Anwalt, aber spontan würde ich sagen, dass sie das schon verlangen kann. Sie hat das alleinige Sorgerecht und vertritt damit auch die Rechte und Interessen eures Kindes. Darunter fällt auch, dass sie einer Veröffentlichung im Internet einen Riegel vorschieben kann.

Ich würde da keinen Stress riskieren und ihrem Wunsch folgen. Du hast die Bilder ja zuhause. Ist ärgerlich, aber was will man(n) machen:o
 
Natürlich übt sie das Recht am eigenen Bild stellvertretend aus.

Wenn sie den genannten Verwendungszweck aber in der Vergangenheit gebilligt hat, kann sie es meiner privaten Meinung nach nicht ohne schwerwiegende Gründe widerrufen. Schiefer Haussegen ist sicher kein Grund.

( Wenn mir ein z.B Modell bestimmte Veröffentlichungsrechte einräumt, kann es auch nicht nach einem Jahr kommen und sagen, es paßt ihr aber nicht mehr...)

Gruß messi
 
Wenn sie den genannten Verwendungszweck aber in der Vergangenheit gebilligt hat, kann sie es meiner privaten Meinung nach nicht ohne schwerwiegende Gründe widerrufen. Schiefer Haussegen ist sicher kein Grund.

Du glaubst gar nicht, was alles ein schwerwiegender Grund sein kann, wenn es um das vermeintliche Kindeswohl geht.:ugly:

Im Grunde vollkommen richtig, dass per se erstmal das Kind im Vordergrund steht, aber bisweilen kann das skurille Ausmaße annehmen. Ich bleibe daher bei meinem Vorschlag und empfehle das Entfernen der Bilder.
 
Ich bleibe daher bei meinem Vorschlag und empfehle das Entfernen der Bilder.

Die wurden ja schon von Seiten des Betreibers entfernt...

Kann ich ihr denn umgekehrt auch mal "an den Karren pi**en", indem ich verlange, dass sie die Bilder meines Sohnes entfernt, bzw. die Bilder, die ich selbst fotografiert habe (Urheberrecht?) ?? :evil:

Oder hat man als Vater in D tatsächlich keinerlei Rechte und darf nur pünktlich den Unterhalt überweisen? :mad:
 
Ich kann ja verstehen das man irgendwie "zurückschlagen" will, aber ist es das ganze denn Wert?
Läuft doch irgendwo nur auf einen selbstzerstörerischen Streit hinaus. Mein von Herzen gemeinter Tip, nimm die Bilder alle raus und lass es gut sein, alles weitere bringt imho nicht viel.
 
Natürlich übt sie das Recht am eigenen Bild stellvertretend aus.

Wenn sie den genannten Verwendungszweck aber in der Vergangenheit gebilligt hat, kann sie es meiner privaten Meinung nach nicht ohne schwerwiegende Gründe widerrufen. Schiefer Haussegen ist sicher kein Grund.

( Wenn mir ein z.B Modell bestimmte Veröffentlichungsrechte einräumt, kann es auch nicht nach einem Jahr kommen und sagen, es paßt ihr aber nicht mehr...)

Gruß messi

Deshalb fixiert man sowas schriftlich mit der Formulierung "unwiderruflich"- dann kann man höchstens so einige Jahre später gewandelte Überzeugung geltend machen, wenn man früher Aktmodell war und jetzt im Kloster lebt...

Ansonsten ist das Beweissache und die dürfte im vorliegenden Fall recht mau aussehen.

Moralisch natürlich ne ganz andere Kiste, die ich hier nicht weiter bewerten will.

Rechtlich eindeutig: Veröffentlichung von Bildern eines Kindes braucht Zustimmung aller Sorgeberechtigten. Wenn also derzeit 100% ebenselbiger dagegen sind, kann man da nix machen. Auch wenn nachher das Sorgerecht bei Beiden liegt, würde ich hier vermuten, dass auch dann eine Veröffentlichung nicht gestattet ist, eben wegen der Zustimmung beider Elternteile.

Andersherum: Man kann natürlich versuchen, die Verwendung von Bildern, auf die Urheberrecht besteht, zu untersagen, hier ist aber je nach Verfahrensweise der jeweiligen Plattform ein Nachweis ggf. mühsam.
In jedem Falle trägt sowas selten dazu bei, die Laune zu heben und friedliche Zeiten zu schaffen.
 
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